Am Donnerstag, den 22.06.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Alexander Strack die 20. Sitzung des Ortsgemeinderates Zotzenheim im Dorfgemeinschaftshaus Zotzenheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es sind keine Einwohner zugegen.
TOP 2: Vergabe von Bauleistungen für die Neugestaltung des Kirchplatzes im alten Ortskern in Zotzenheim
- hier Maurerarbeiten
Sach- und Rechtslage:
Für die Neugestaltung des Kirchplatzes im alten Ortskern in der Gemeinde Zotzenheim wurde die Ausschreibung für die Maurerarbeiten vorgenommen. Die Vergabeunterlagen für die öffentliche Ausschreibung der o. a. Leistungen wurden am 22.05.2023 auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de hochgeladen. Die Veröffentlichung erfolgte zusätzlich im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, auf sowie bei:
| - | bi Medien GmbH |
| - | Submissions-Anzeiger Verlag GmbH |
| - | Subreport Verlag Schawe GmbH. |
| - |
Der Eröffnungstermin ist am 20.06.2023, 11:00 Uhr. Die Ergebnisse werden als Tischvorlage nachgereicht.
Vorbehaltlich der technischen und fachlichen Prüfung empfiehlt die Vergabestelle, den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen auf das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters zu erteilen.
Die technische und fachliche Prüfung erfolgt durch das beauftragte Ingenieurbüro und den FB 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende gewährt eine Sitzungsunterbrechung von 19:02 h bis 19:08 h zum Lesen der Ergänzungs-Tischvorlage. Er erklärt, dass diese Auftragsvergabe nur das Feuerwehrgerätehaus betrifft. Seitens des Rates ist bekannt, dass für den 12.07.2023 ein Ortstermin bzgl. der Mauer zur Kirche sowie bzgl. des Landschaftsbaues anberaumt ist.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim beschließt die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter für die Maurerarbeiten für die Neugestaltung des Kirchplatzes im alten Ortskern.
Finanzielle Auswirkung:
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt der Ortsgemeinde Gensingen bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 1
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Wahl von Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Sach- und Rechtslage:
Die Amtszeit der aktuellen tätigen Schöffinnen und Schöffen läuft 2023 aus und für die nächste Wahlperiode sind von den Gemeinden Vorschlagslisten zu erstellen (§ 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).
Der Präsident des Landgerichts Mainz hat mit Schreiben vom 23.02.2023 mitgeteilt, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Schöffinnen und Schöffen vorschlagen können, die sich wie folgt verteilen:
Ortsgemeinde — Anzahl
Aspisheim — 1
Badenheim — 1
Gensingen — 3
Grolsheim — 1
Horrweiler — 1
St. Johann — 1
Sprendlingen — 3
Welgesheim — 1
Wolfsheim — 1
Zotzenheim — 1
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils (aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung).
Das Amt der/s Schöffin/Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG).
Die Verwaltung hat im Amtsblatt Nr. 9 vom 01.03.2023 und im Amtsblatt Nr. 17 vom 26.04.2023 sowie ab dem 21.02.23 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Interessierte zur Bewerbung aufgerufen.
Aus der Ortsgemeinde Zotzenheim haben sich um das Amt der/s Schöffin/Schöffen beworben:
| Name | Vorname | Straße | Wohnort |
| Baumgarten | Silvia | An den sechs Morgen 38 | 55576 Zotzenheim |
| Pitthan | Sigrun | Bahnhofstr. 15a | 55576 Zotzenheim |
Die Verwaltung hat geprüft, ob die Bewerber formal für das Amt einer/s Schöffin/Schöffen geeignet sind (Anlage 1).
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt einer/s Schöffin/Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Bewerbungsunterlagen sind beigefügt (Anlage 2 & 3).
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortsgemeinderates erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2, § 77 GVG).
Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 Gemeindeordnung (GemO) mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderates das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 3 GemO) sowie, dass der Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Verlauf der Beratung:
Die Bewerberin, die eine geheime Wahl gewünscht hatte, ist nicht anwesend. Die Wahl wird dennoch geheim durchgeführt. Der Vorsitzende bestimmt das Wahlhelferteam, Kai Werle und Eckard Sieben.
Anschließend händigt er jedem Ratsmitglied einzeln nacheinander den Stimmzettel aus.
Die Auszählung ergibt folgendes Ergebnis, über das anschließend der Ortsgemeinderat beschließt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim beschließt folgende Personen in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt aufzunehmen:
| Name | Vorname | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Ent-haltungen |
| Baumgarten | Silvia | 5 | 2 | 2 |
| Pitthan | Sigrun | 9 | --- | --- |
Vorgeschlagen sind die Personen, die nach obigem Abstimmungsergebnis die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens aber die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortsgemeinderates auf sich vereinigen konnten.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Vorschläge für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Beitritt zum "Kommunalen Klimapakt" KKP
Sach- und Rechtslage:
1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses
Das Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land Rheinland-Pfalz ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.
2. Allgemeiner Hintergrund
Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV. Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).
3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts
Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.
Durch die angestrebte Tiefe der Beratungen sind individuelle Beratungskapazitäten der begleitenden Institutionen begrenzt. Zunächst kommen 50 Kommunen zum Zuge, im Folgejahr weitere 50 Kommunen. Die Vergabe für die intensivere KKP-Begleitung ist bereits nach dem Windhundprinzip an die ersten 50 Kommunen erfolgt. Durch den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz könnte unsere Kommune zunächst erst nächstes Jahr in der zweiten Runde von der intensiven KKP-Begleitung in Sachen Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen profitieren.
Dabei ist zu beachten, dass die Zahl 50 eher als "Größenordnung" zu verstehen ist, da die Beratungsintensität individuell je nach Ausgangslage einer Kommune deutlich unterschiedlich sein kann, können im Laufe des Jahres noch Kommunen vorgezogen werden, die erst für das Folgejahr vorgesehen waren.
Neben dem Vorteil der intensiveren KKP-Begleitung sollen die KKP-Kommunen laut dem Faktenpapier zum Kommunalen Klimapakt perspektivisch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren können.
Durch den Beitritt zum KKP entstehen für die Ortsgemeinden keine Nachteile.
4. Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts
Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst. Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.
5. Zielsetzung und Maßnahmen der VG
Durch den Beitritt zum KKP könnten z. B. (weitere) Maßnahmen und Projekte des Masterplankonzeptes 100 % unter Einbindung relevanter Interessen-, Akteur- und Zielgruppen fortgeschrieben werden. Dadurch könnten eine sinnhafte und konkrete Planung mit Zeitplan zu den noch durchzuführenden Projekten bzw. Maßnahmen realisiert werden, angepasst auf bspw. Neue gesetzliche Vorgaben und neue Gegebenheiten innerhalb der VG. Erstrebenswert wäre es, bspw. innerhalb der VG weitere Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien –z. B. durch PV-Freiflächenanlagen oder Windanlagen- zu realisieren. Bei diesen Anlagen könnten sich evtl. auch Bürger oder die Ortsgemeinden beteiligen. Eine weitere mögliche Maßnahme wäre die Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge, z. B. durch die Planung einer Wassermanagementstrategie, die Ausweitung des Hochwasser-, Starkregenkonzeptes und ein Konzept für die Dürrevorsorge. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
| • | Grundwasserneubildung |
| • | Bewässerungsstrategie |
| • | Retentions-, Versickerungsplan (auch Starkregenvorsorge) |
| • | Schwammstadt-Konzept |
| • | Renaturierungsmaßnahmen |
| • | Maßnahmen/Beratung für die Landwirtschaft (Dürre, Starkregen) |
Des Weiteren wäre auch die Erarbeitung einer Grünflächenstrategie für die VG möglich. Mit der Unterstützung durch den Beitritt zum KKP könnten bei der Erarbeitung der Strategie nicht nur die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden, sondern auch die Förderung der Biodiversität.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt.
Finanzielle Auswirkung:
Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen stehen - neben originären Eigenmitteln - im Wesentlichen folgende Optionen zur Verfügung:
| a) | Im Rahmen der Kommunalen Klima-Offensive wird das Land flankierend zum KKP über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) den Kommunen 2023 insgesamt 180 Mio. Euro zur Verfügung stellen; davon entfallen auf unsere Kommune voraussichtlich 428.278,69 Euro; diese können und sollen für die ausgewählten investiven Maßnahmen eingesetzt werden und entlasten insoweit den kommunalen Haushalt. |
| b) | Weitere maßgebliche Finanzierungsquellen sind daneben öffentliche Fördermittel aus den einschlägigen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU. Eine möglichst weitgehende Ausnutzung dieser Fördermöglichkeiten ist zentraler Gegenstand und Zielsetzung des begleitenden Beratungsangebots aus dem KKP heraus. |
Verlauf der Beratung:
Zu diesem Punkt bittet der Vorsitzende Herrn Maierle von der Energieagentur über Details zu informieren. Als es bei einer Frage aus dem Rat konkret um das Aufzeigen von Maßnahmen ging, die für die Landwirtschaft bei zu erwartenden Extremwetterlagen getroffen werden könnten, konnte Herr Maierle nicht konkret antworten. Er erklärt, diese Maßnahmen müssten zuerst erarbeitet werden.
Daraufhin ist sich der Rat einig, diesen Beschluss bis zur nächsten Sitzung am 12.07.2023 zu vertagen.
Bis dahin wird die Energieagentur gebeten, für die Ortsgemeinde Zotzenheim konkrete Maßnahmen zu erarbeiten.
Herr Maierle weist allerdings darauf hin, dass, wenn eine Ortsgemeinde dem Klimapakt nicht zustimme, von bestimmten Beratungsleistungen ausgeschlossen werden könnte.
Weiterhin war als Frage an die Verwaltung von Interesse, ob bei der Erarbeitung von Klimaschutzmaßnahmen Mitglieder des Gemeinderates anwesend sind und inwiefern sich die Ortsgemeinden generell beteiligen (müssen).
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim vertagt den Beschluss bezüglich des Beitritts zum Kommunalen Klimapakt auf die nächste Sitzung am 12.07.2023. Bis dahin sollen die für die Ortsgemeinde Zotzenheim relevanten Maßnahmen zum Klimaschutz konkretisiert werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Mitteilungen und Anfragen
TOP 5.1: Preisausschreibung für Zivilcourage vom Ministeriums des Innern und für Sport
Der Minister des Innern und für Sport ehrt Menschen, die in außergewöhnlichen Situationen mutig und zivilcouragiert gehandelt haben. Diese Menschen dienen als Vorbilder für uns alle und haben eine entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient.
Die Vorschläge für potentielle Preisträgerinnen und Preisträger kommen teils von den Polizeipräsidien, jedoch auch von Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Um über die Möglichkeit Vorschläge für diese Auszeichnung einzureichen, zu informieren und gleichzeitig das Thema "Zivilcourage" ins Bewusstsein zu rufen, finden Sie anhängend die Ausschreibung des Ministeriums.
Die Preisverleihung erfolgt durch Minister Michael Ebling am 12. Dezember 2023 in Mainz.
TOP 5.2: Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt startete am Montag den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und zu ihren Lärmproblemen äußern.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Das Eisenbahn-Bundesamt bietet die Möglichkeit eine Beteiligung für die gesamte Verbandsgemeinde abzugeben. Eine Abgabe von einzelnen Beteiligungen jeder Ortsgemeinde ist nicht vorgesehen.
Die Verwaltung bittet um Rückmeldung der Stellungnahmen bis zum 13.04.2023 an Frau Ewigleben. Eine Fehlanzeige ist ebenfalls erforderlich. Die Stellungnahmen werden gesammelt dem Eisenbahn-Bundesamt eingereicht.
TOP 5.3: "Handys für die Umwelt" - Handy-Sammelbox in der Energieagentur Sprendlingen-Gensingen
In der Energieagentur Sprendlingen-Gensingen steht ab sofort eine Handy-Sammelbox des Umwelt- & Energieberatungszentrums des Landkreises Mainz-Bingen (UEBZ). Dort können nicht mehr benötigte Handys, Smartphones, Tablets, etc. - egal ob kaputt oder noch funktionsfähig - abgeben werden, wodurch ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird.
Die gesammelten Produkte werden vom UEBZ an den NABU übergeben. Der NABU gibt die Handys weiter an AfB Group gGmbH, welches die Produkte recycelt oder repariert. In Handys bzw. Smartphones stecken viele seltene Erden und viele weitere Rohstoffe deren Gewinnung mit sehr viel Aufwand, Ressourcen, hohem Energieeinsatz und oftmals fragwürdigen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verbunden. Durch Reparatur oder Recycling von Handys werden Umweltbelastungen reduziert, wichtige Ressourcen und Rohstoffe geschont sowie Elektroschrott und dessen Ausfuhr in Schwellen- und Entwicklungsländern reduziert.
Plakate zum Bewerben der Aktion werden den Ortsgemeinden zur Verfügung gestellt.
Falls Interesse besteht eine eigene Handy-Sammelbox in der Ortsgemeinde aufzustellen, kann diese kostenfrei beim UEBZ ausgeliehen werden.
Auf der Homepage der Verbandsgemeinde sind alle weiterführenden Informationen zur Handy-Sammelbox veröffentlicht: www.sprendlingen-gensingen.de/buergerservice-2/energieagentur/handys-fuer-die-umwelt
TOP 5.4: Schreiben von Herrn Minister Ebling vom 03.05.2023 und die übersandten Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Sport vom 02.05.2023 zum Thema Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht
Dieser Mitteilung beigefügt ist das Schreiben von Herrn Minister Ebling sowie die Ausführungen und Anweisungen des Ministeriums des Innern und für Sport für die ADD und die Kommunalaufsichten bei den Landkreisen zur Thematik Haushaltsausgleich und der Neuausrichtung der Tätigkeit der Kommunalaufsicht, deren künftige Handlungsweise bei unausgeglichenen Haushalten und mögliche Konsequenzen für die Gemeinden.
Diese Ausführungen sind somit zwingend bei der Erstellung der künftigen Haushalte zu beachten und einzuhalten, da ansonsten die Gemeinde nur die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Außerdem dürfen Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden. Siehe hierzu auch § 99 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemO.
TOP 5.5: Anfrage zu Sandspielplatz
Ratsfrau Faust möchte wissen, ob es schon Fortschritte in Sachen Sandspielplatz gibt. Die Angelegenheit sei in Arbeit, erklärt der Vorsitzende.
TOP 5.6: Urnengrabfeld freihalten
Weiter macht Frau Faust darauf aufmerksam, daran zu erinnern, dass auf dem Urnenrasengrabfeld (Friedhof) keine Blumen oder Ähnliches auf dem Rasen selbst abgestellt werden dürfen, um die Pflege nicht zu behindern. Ortsbürgermeister Strack hat mit den betroffenen Familien gesprochen, im Moment würde der Urnenschmuck noch geduldet.
TOP 5.7: Anfrage zu Vereinsterminen
Eine nächste Frage von Ratsfrau Faust gilt den Vereinsterminen. Sie schlägt vor, rechtzeitig ein „Beiblatt“ mit allen Vereinsterminen für das neue Jahr dem Amtsblatt beizufügen oder direkt unter der Rubrik „Zotzenheim“, zu veröffentlichen. Der Vorsitzende befürwortet diesen Vorschlag.
TOP 5.8: Anfrage zu Sachstand Gewerbegebiet
Ratsmitglied Petry erkundigt sich zum Sachstand Gewerbegebiet, das zusammen mit Sprendlingen geplant werden soll. Der Vorsitzende informiert, dass die Machbarkeitsstudie weitestgehend abgeschlossen ist.
Mit der Machbarkeitsstudie wird empfohlen, die letzte Gewann Richtung Sprendlingen gemeinsam mit Zotzenheim zu nutzen und auch das Gebiet von Zotzenheim bis zur BAB evtl. in den Flächennutzungsplan mit einzubeziehen.
TOP 5.9: Anfrage zu Sachstand Flüchtlingsunterkünfte
Ratsmitglied Werner Pitthan erkundigt sich zum Sachstand der Flüchtlingsunterkünfte, die evtl. in Zotzenheim bereitgestellt werden sollten. Der Vorsitzende erklärt, die bereits vorhandenen Ideen haben sich allesamt zerschlagen.
TOP 5.10: Anfrage zu Sachstand Brücke
Ratsfrau Faust erkundigt sich zum Sachstand der Brückenbauarbeiten. Ortsbürgermeister Strack begründet den Baustopp mit Statikproblemen, als die Spundwände eingelassen wurden, sowie mit Material-Lieferengpässen. Ziel ist es, die Brücke bis voraussichtlich September 2023 fertigzustellen.