Am Donnerstag, den 01.06.2023 fand unter Vorsitz von Markus Schnorrenberger die 5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Ortsgemeinderates Welgesheim im Besprechungszimmer der Verbandsgemeindeverwaltung statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Welgesheim und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 der Gemeindeordnung (GemO)
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 17.05.2023 war den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses der Entwurfsbericht des Jahresabschlusses 2021 zugegangen. Der Vorsitzende bittet den Vertreter der Verwaltung den Entwurfsbericht zu erläutern.
Zunächst erfolgt ein kurzer Überblick über den Jahresabschluss. Danach ergibt sich folgendes Bild:
| - | Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von +25.579,79 Euro ab. |
| - | Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ist negativ und beläuft sich auf -11.893,02 Euro. |
| - | Die Finanzrechnung schließt mit einem Finanzmittelfehlbetrag von -98.785,49 Euro ab. |
| - | Der Zahlungsmittelbestand der Ortsgemeinde beträgt am Bilanzstichtag +340.689,54 Euro. |
| - | Die Ortsgemeinde hat keine Verbindlichkeiten aus Kredit- bzw. Darlehensaufnahmen. |
| - | Die Bilanz weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 2.914.516,59 Euro aus. |
| - | Das Vermögen der Ortsgemeinde beläuft sich auf 4.313.980,07 Euro. |
| - | Der Haushaltsausgleich nach § 18 Abs. 2 GemHVO wurde nicht erreicht. |
Anschließend werden die wesentlichen Veränderungen der Bilanzpositionen - Anlage-, Umlaufvermögen, Eigen- und Fremdkapital - des Berichtsjahres zum Vorjahr anhand einer PP-Präsentation erläutert.
Zum Anlagevermögen wird ausgeführt, dass infolge der in 2021 getätigten Investitionen, hier insbesondere durch die Errichtung des Multifunktionsgebäudes einschließlich der Außenanlage, sich zum Vorjahr nach Abzug der Abschreibungen eine Erhöhung von 68.315,75 EUR ergibt.
Das Umlaufvermögen verändert sich zum Vorjahr um -102.557,23 EUR. Ursächlich hierfür ist der zum Bilanzstichtag gesunkene Forderungsbestand (Kassenbestand) gegenüber der Verbandsgemeinde infolge der geleisteten Investitionstätigkeiten.
Auf der Passivseite der Bilanz erhöht sich zum Vorjahr das wirtschaftliche Eigenkapital, setzt sich aus dem bilanziellen Eigenkapital und den von der Ortsgemeinde erhaltenen Zuwendungen und Beiträge zusammen (Sonderposten), um +7.493,35 EUR auf 4.242.856,50 EUR. Grund der Erhöhung sind die zu den Auflösungsbeträgen höheren Zugänge bei den Sonderposten sowie der erwirtschaftete Jahresüberschuss.
Die Summe der Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) verringert sich zum Vorjahr um -41.681,83 EUR auf 71.176,57 EUR. Der Rückgang begründet sich durch geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Zur Ergebnisrechnung wird ausgeführt, dass sich die Verbesserung zum Planergebnis im Wesentlichen durch Mehrerträge bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer ergibt.
Sich bei der Vorstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ergebende Fragen werden durch den Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung und den Ortsbürgermeister direkt beantwortet.
Bei der Prüfung der Jahresrechnung haben sich, soweit dies vom Ausschuss beurteilt werden kann, keine Beanstandungen ergeben.
Auf Antrag des Vorsitzenden fasste der Ausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat Welgesheim
| 1. | die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der vorliegenden Fassung, |
| 2. | über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (gem. § 100 GemO). |
| 3. | die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 der Gemeindeordnung (GemO) |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 2: Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungen gibt es keine und Anfragen werden nicht gestellt.