Am Donnerstag, den 29.06.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Eckhard Siegfried die 36. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler im Dorfgemeinschaftshaus Horrweiler statt.
Auf einstimmig beschlossenen Antrag von Ratsmitglied Daudistel wird ein neuer TOP 5 (Pflege des Friedhofs) auf die Tagesordnung genommen.
In veränderter Reihenfolge wird diese wie folgt abgehandelt.
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Wahl von Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Sach- und Rechtslage:
Die Amtszeit der aktuellen tätigen Schöffinnen und Schöffen läuft 2023 aus und für die nächste Wahlperiode sind von den Gemeinden Vorschlagslisten zu erstellen (§ 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)).
Der Präsident des Landgerichts Mainz hat mit Schreiben vom 23.02.2023 mitgeteilt, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Schöffinnen und Schöffen vorschlagen können, die sich wie folgt verteilen:
Ortsgemeinde — Anzahl
Aspisheim — 1
Badenheim — 1
Gensingen — 3
Grolsheim — 1
Horrweiler — 1
St. Johann — 1
Sprendlingen — 3
Welgesheim — 1
Wolfsheim — 1
Zotzenheim — 1
Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils (aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung).
Das Amt der/s Schöffin/Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden
(§ 31 GVG).
Die Verwaltung hat im Amtsblatt Nr. 9 vom 01.03.2023 und im Amtsblatt Nr. 17 vom 26.04.2023 sowie ab dem 21.02.23 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Interessierte zur Bewerbung aufgerufen.
Aus der Ortsgemeinde Horrweiler haben sich um das Amt der/s Schöffin/Schöffen beworben:
| Name | Vorname | Straße | Wohnort |
| Kühn | Herbert | Schmitt-Horr-Str. 26 | 55457 Horrweiler |
| Siegfried | Dieter Eckhard | Schulstr. 6 | 55457 Horrweiler |
| Szymanski | Silvia Margarete | Binger Str. 8 | 55457 Horrweiler |
Die Verwaltung hat geprüft, ob die Bewerber formal für das Amt einer/s Schöffin/Schöffen geeignet sind (Anlage 1).
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Amt einer/s Schöffin/Schöffen Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Bewerbungsunterlagen sind beigefügt (Anlage 2 bis 4).
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens aber der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Ortsgemeinderates erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2, § 77 GVG).
Bei der Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste handelt es sich um eine Wahl im Sinne von § 40 Gemeindeordnung (GemO) mit den weiteren Folgen, dass bei dieser Entscheidung des Gemeinderates das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht (§ 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO) und Ausschließungsgründe keine Anwendung finden (§ 22 Abs. 3 GemO) sowie, dass der Gemeinderat gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO mit der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder beschließen kann, die Wahl im Wege der offenen Abstimmung durchzuführen.
Verlauf der Beratung:
Zur Art der Abstimmung über die Bewerber für das Schöffenamt liegen drei Anträge vor, über die wie folgt abgestimmt wird:
Ratsmitglied Hessert beantragt die Abstimmung über alle drei Bewerber per Akklamation.
Die von Ratsmitglied Daudistel gewünschte geheime Abstimmung wird mit 2 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Ratsmitglied Doll nimmt den Vorschlag von Ratsmitglied Hessert auf. Die Abstimmung per Akklamation wird mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung so beschlossen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt folgende Personen in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt aufzunehmen:
| Name | Vorname | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Ent-haltungen |
| Kühn | Herbert | 9 | --- | --- |
| Siegfried | Dieter Eckhard | 9 | --- | --- |
| Szymanski | Silvia Margarete | 9 | --- | --- |
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Vorschläge für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen entstehen der Ortsgemeinde keine Kosten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Abriss des Grabenkellers und Errichtung von 6 Stellplätzen (23044)
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt den Abriss des Grabenkellers und die Errichtung von 6 Stellplätzen (58 m²).
Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst.
Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil und im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.
Ein Lageplan und der Antrag sind in der nichtöffentlichen Anlage dem Ratsinfosystem beigefügt.
Grundsätzlich ist der Abriss eines Gebäudes und die Errichtung eines Stellplatzes bis 100 m² gem. LBauO genehmigungsfrei.
Die Ortsgemeinde Horrweiler hat gemäß § 172 BauGB eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung bedarf im Geltungsbereich dieser Satzung der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der Genehmigung.
Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Ortsgemeinderat gemäß §173 Abs. 1 BauGB.
Verlauf der Beratung:
Ratsmitglied Hessert beantragt, einstimmig angenommen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Der Rat ist einverstanden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt die Genehmigung zum Abriss des Grabenkellers und zur Errichtung der Stellplätze gemäß § 173 Abs. 1 BauGB.
Finanzielle Auswirkung:
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Abriss eines Gebäudes im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung (23013)
Sach- und Rechtslage:
Die Antragsteller haben einen Antrag auf Abriss eines Gebäudes gestellt. Ein Wiederaufbau ist nicht vorgesehen.
Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst.
Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil und im Geltungsbereich der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung.
Ein Lageplan und der Antrag sind in der nichtöffentlichen Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.
Grundsätzlich ist der Abriss eines Gebäudes gem. LBauO genehmigungsfrei.
Die Ortsgemeinde Horrweiler hat gemäß § 172 BauGB eine Erhaltungs- und Gestaltungssatzung aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung bedarf im Geltungsbereich dieser Satzung der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen der Genehmigung.
Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Ortsgemeinderat gemäß § 173 Abs. 1 BauGB.
Verlauf der Beratung:
Eine Korrektur der nicht öffentlichen Anlage wird als Tischvorlage an die Ratsmitglieder verteilt.
Auf einstimmig beschlossenen Antrag von Ratsmitglied Daudistel, dem Antrag zuzustimmen, beschließt der Rat ohne Diskussion.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt die Genehmigung zum Abriss des Gebäudes gemäß § 173 Abs. 1 BauGB.
Finanzielle Auswirkung:
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Zukünftige Pflege des Friedhofs
Nach kurzem Meinungs- und Argumentenaustausch, warum die Pflege des Friedhofs – und zukünftig hinzukommend: die Mehrgenerationenfläche – ein wichtiges Thema sein sollte, sind sich die Ratsmitglieder einig. Ratsmitglied Doll beantragt, dieses Thema zeitnah im Bau- und Friedhofsausschuss zu behandeln, was einstimmig beschlossen wird. Zuvor aber meldet sich spontan ein Einwohner zu Wort, der sich zusammen mit seinen beiden Söhnen gerne privat einbringen möchte, was der Rat befürwortet. Er bittet um Mitteilung entsprechend zu pflegender Flächen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler verweist die Behandlung dieser Frage in den Bau- und Friedhofsausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Mitteilungen und Anfragen
TOP 6.1: Anfrage zu Zuschüssen
Betreff: OGR-Sitzung vom 20.04.2023; Anfrage zu Zuschüssen
In der 35. öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler am 20.04.2023 stellte Ratsmitglied Daudistel die Anfrage an die Verwaltung, wann die Zuschüsse
| 1. | für die Errichtung der Mehrgenerationenfläche und |
| 2. | für das Dorferneuerungsprogramm (u.a. Wiederherstellung Alte Kelter und Hechtbrunnen) zu erwarten sind. |
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu 1.
Dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Neugestaltung des Freizeitgeländes “Mehrge-nerationenfreiraum“ liegen Gesamtkosten von 149.378,00 EUR zugrunde. Mit Schreiben vom 31.07.2020 des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz wurde ein Zuwendungsbetrag von 97.000,00 EUR bewilligt. Der Zuwendungsbetrag verteilt sich auf folgende Haushaltsjahre:
HH-Jahr 2020 — 10.000,00 EUR
HH-Jahr 2021 — 20.000,00 EUR
HH-Jahr 2022 — 20.000,00 EUR
HH-Jahr 2023 — 47.000,00 EUR
Gemäß Ziffer 1.7 der Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides verfällt der Teilbetrag, der als Haushaltsmittel bewilligt wurde, wenn er nicht bis zum Ablauf des zweiten Haushaltsjahres, das auf das Haushaltsjahr folgt, in dem die Haushaltsmittel bewilligt wurden, zweckentsprechend verwendet und ausgezahlt sind.
Mit Datum vom 12.07.2022 wurde die Auszahlung eines 1. Mittelabrufs angezeigt. Aufgrund der vorgelegten Baufortschrittsanzeige wurde ein Betrag von 31.400,00 EUR ausgezahlt (siehe Anlage 1).
Die Maßnahme wird nach derzeitigem Kenntnisstand spätesten im 3. Quartal 2023 abgeschlossen sein.
Nach Vorliegen der Schlussrechnungen wird zeitnah der Schlussverwendungsnachweis erstellt und die Auszahlung der restlichen bewilligten Mittel beantragt.
Zu 2.
Für das Projekt „Neugestaltung des Platzes am Hechtbrunnen und Umfeld der Alten Kelter“ wurden Zuwendungen in Höhe von 25.000,00 EUR bewilligt.
Die gestalterischen Maßnahmen wurden in 2020 abgeschlossen.
Am 26.08.2020 wurde der Zuwendungsbetrag in Höhe von 25.000,00 EUR ausgezahlt (siehe Anlage 2).
Ergänzend interessiert sich Ratsmitglied Daudistel darüber hinaus dafür, ob die Zuschüsse so zeitnah erfolgen wird, dass die Ortsgemeinde mit ihren finanziellen Mitteln nicht in Vorlage treten muss.
Der Vorsitzende bestätigt, dass die Zuschüsse zeitnah erfolgen.
TOP 6.2: Schreiben von Herrn Minister Ebling vom 03.05.2023 und die übersandten Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Sport vom 02.05.2023 zum Thema Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht
Dieser Mitteilung beigefügt ist das Schreiben von Herrn Minister Ebling sowie die Ausführungen und Anweisungen des Ministeriums des Innern und für Sport für die ADD und die Kommunalaufsichten bei den Landkreisen zur Thematik Haushaltsausgleich und der Neuausrichtung der Tätigkeit der Kommunalaufsicht, deren künftige Handlungsweise bei unausgeglichenen Haushalten und mögliche Konsequenzen für die Gemeinden.
Diese Ausführungen sind somit zwingend bei der Erstellung der künftigen Haushalte zu beachten und einzuhalten, da ansonsten die Gemeinde nur die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Außerdem dürfen Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden.
Siehe hierzu auch § 99 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemO.
TOP 6.3: Preisausschreibung für Zivilcourage vom Ministeriums des Innern und für Sport
Jedes Jahr ehrt der Minister des Innern und für Sport Menschen, die in außergewöhnlichen Situationen mutig und zivilcouragiert gehandelt haben. Diese Menschen dienen als Vorbilder für uns alle und haben eine entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient.
Die Vorschläge für potentielle Preisträgerinnen und Preisträger kommen teils von den Polizeipräsidien, jedoch auch von Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Um über die Möglichkeit Vorschläge für diese Auszeichnung einzureichen, zu informieren und gleichzeitig das Thema "Zivilcourage" ins Bewusstsein zu rufen, finden Sie anhängend die Ausschreibung des Ministeriums.
Minister Michael Ebling verleiht den Preis am 12. Dezember 2023 in Mainz.
TOP 6.4: Beantwortung der Anfrage zum "Friedhofsweg"
Ein Ratsmitglied fragte in der Sitzung vom 08.03.2023 an, „ob die Friedhofsstraße als Straße gewidmet wurde oder ob sie weiterhin als Feld- und Wirtschaftsweg gilt und wie weit diese Straße reicht“.
Inhalt der Mitteilung:
Der Wirtschaftsweg „Friedhofsweg“ wurde nach der Einschätzung der Verwaltung Mitte/Ende der 1960er Jahre in Betonbauweise mit einem Regenwassereinlaufbauwerk im Einmündungsbereich in die Straße „An der Pforte“ als Wirtschaftsweg befestigt.
Eine förmliche Widmung als Gemeindestraße (Beschluss des Ortsgemeinderates / Widmungsverfügung / Bekanntmachung) der innerhalb der Ortslage gelegenen Teilfläche (Flur 1, Nr. 788 teilweise) gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) liegt nicht vor.
Daher handelt es sich um einen Wirtschaftsweg im Sinne des § 1 Abs. 5 LStrG (nichtöffentliche Straße).
Auf die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 123 ff. des Baugesetzbuches zur Erschließung und der Horrweiler Erschließungsbeitragssatzung wird hingewiesen.
Seitens des Rates wird korrigiert: Es müsse „Friedhofsstraße“ heißen. Es erfolgt ein Hinweis, dass eine Betonplatte auf der Friedhofstraße lose sei. Eine weitere Frage betrifft den Abschnitt, die Verbindung Aspisheimer Straße/Schmitt-Horr-Straße, die als betonierter Wirtschaftsweg erstellt, aber nie öffentlich gewidmet wurde, jedoch über Wegebaubeiträge zu reparieren sei.
TOP 6.5: Schild geliefert
Ortsbürgermeister Siegfried teilt mit, dass das Schild „Parken nur für Pkw“ geliefert und installiert wurde.
TOP 6.6: Umbau Bushaltestelle
Weiter teilt der Vorsitzende mit, dass es noch keinen Termin mit dem Planungsbüro Bickmann für den Umbau der Bushaltestellen in der Gensinger Straße gibt. Ratsmitglied Daudistel fragt vor, ob der Poller an der Bushaltestelle wieder aufgestellt wird. Der Vorsitzende wird dies mit der Bauverwaltung klären (Barrierefreier Zugang).
TOP 6.7: TÜV-Abnahme Mehrgenerationenfläche
Es bestehen mehrere Fragen zur Mehrgenerationenfläche.
Ratsmitglied Hessert möchte wissen, wann die TÜV-Abnahme erfolgt ist. Ferner ist er der Meinung, dass die Betonumrandung zu hoch ist; hier solle mit Erde beigefüllt werden. Zudem möchte er wissen, wann die offizielle Übergabe erfolgt.
Bei der offiziellen TÜV-Abnahme in der vergangenen Woche (KW 25) von der Fa. Dekra ergaben sich keine erkennbaren Mängel. Somit ist die Anlage für die Öffentlichkeit freigegeben. Eine Auffüllung der Betonumrandung am Basketballfeld wird durch die Fa. Kroll erledigt.
Landschaftsplanerin Franzen und Herr Marx werden die Schlussrechnung erstellen. Die offizielle Übergabe des Platzes wird dann stattfinden, wenn auch die Sitzflächen, der Grillplatz und die Blumenwiese fertig gestellt sein werden. Eine zunächst angedachte Totholzhecke entfällt voraussichtlich, erklärt der Vorsitzende.
Und: Die dort lagernden restlichen Steine werden verkauft, sobald die benötigten Steine verarbeitet sind.
TOP 6.8: Verkehrsschild ersetzen
Ratsmitglied Espenschied schlägt vor, das verschmutzte Verkehrsschild auf dem Wirtschaftsweg Richtung Welgesheim zu ersetzen. Der Vorsitzende wird dies veranlassen.
TOP 6.9: Wildes Parken
Weiter schlägt Ratsmitglied Espenschied vor, das wilde Parken am Spielplatz zu unterbinden und erkundigt sich weiter zum Sachstand des Parkraumkonzeptes.
Das wilde Parken soll nach Beendigung der Pflasterarbeiten am neuen Mietshaus in 2 – 3 Wochen beendet sein. Der Erbauer wurde entsprechend informiert. Das Ordnungsamt ist gerade dabei, das Parkraumkonzept zu erarbeiten, erklärt der Vorsitzende.