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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 31/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Horrweiler

Am Dienstag, den 11.06.2024 fand unter Vorsitz von Florian Klein die 6. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Ortsgemeinderates Horrweiler im Besprechungszimmer der Verbandsgemeindeverwaltung statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Horrweiler und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gemäß § 114 der Gemeindeordnung (GemO).

Sach- und Rechtslage:

Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Horrweiler gem. § 114 GemO.

Der Vorlage ist der Entwurf des Jahresabschlusses beigefügt.

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Vertreter der Verwaltung.

Der Jahresabschluss 2022 wird im Detail besprochen. Insbesondere prägnante betragliche Veränderungen werden dezidiert erläutert. So z.B. auch die Bildung von Sonderposten. Sich ergebende Frage, die nicht direkt beantwortet werden konnten, werden im Nachgang per E-Mail geklärt.

Im Anschluss an die Besprechung des Jahresabschlusses wurden stichprobenartig von einzelnen Kostenträgern und Konten Belege digital aufgerufen. Aus der digitalen Belegprüfung ergaben sich keine Beanstandungen.

Das Haushaltsjahr 2022 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 159.946,61 € ab.

Zum 31.012.2022 beträgt der Bestand an liquiden Mitteln 1.306.449,98 €.

Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2022: 6.586.191,68 €

Auf Antrag des Vorsitzenden wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Horrweiler empfiehlt dem Ortsgemeinderat

1.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 in der vorgelegten Fassung.

2.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (gem. § 100 GemO).

3.

Die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gemäß § 114 der Gemeindeordnung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen