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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 31/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1. Bauvorhaben:

Brückenbauwerke OG Zotzenheim ZOTZ01 + ZOTZ02;

Tiefbau- und Stahlbetonbauarbeiten

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Zentrale Vergabestelle, Zimmer 120, 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-129

Telefax: 06701/2019-129

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

Bauherr:

Ortsgemeinde Zotzenheim, vertreten durch Ortsbürgermeister Herrn A. Strack

3. Auskunft erteilt:

Vergabestelle gem. Ziffer 2

4. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Vergabenummer: 2025-10-028

5. Elektronisches Vergabeverfahren:

Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz, https://rlp.vergabekommunal.de

6. Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen

7. Ort der Ausführung:

Ortsgemeinde Zotzenheim

Art und Umfang der Leistung:

-ZOTZ01 „Welgesheimer Weg“ (ca. 55,00 m²):

  • ca. 205 m³ Baugrube herstellen
  • ca. 175 m² Spundwand liefern und herstellen
  • ca. 5,5 t Betonstahl liefern und einbauen
  • ca. 35 m³ Ortbeton 2 Stck. Betonfertigteile für Überbau
  • ca. 25 m Füllstabgeländer

-ZOTZ02 „Mainzer Straße“ (ca. 55,00 m²):

  • ca. 205 m³ Baugrube herstellen
  • ca. 220 m² Spundwand liefern und herstellen
  • ca. 5,5 t Betonstahl liefern und einbauen
  • ca. 45 m³ Ortbeton 2 Stck. Betonfertigteile für Überbau
  • ca. 25 m Füllstabgelände

8. Aufteilung in Lose:

nein

9. Ausführungsfristen:

Beginn: Ende September 2025

Ende: 30.11.2026

10. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.

11. Nebenangebote sind zugelassen.

12. Anforderung der Vergabeunterlagen:

kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

13. Schutzgebühr: keine

14. Angebotsfrist:

Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 22 eingereicht werden.

15. Sprache:

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

16. Zuschlagskriterien: Preis

17. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

18. Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu d mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

19. Anschrift für die Abgabe der Angebote:

elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die

Vergabestelle gem. Ziffer 2

20. Angebotseröffnung:

20.08.2025, 11.00 Uhr

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Besprechungsraum 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.

21. Geforderte Sicherheiten:

für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) soweit die Auftragssumme mindesten 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt;

für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

22. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B

23. Nachweise zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis gem. § 6a VOB/A: Angaben zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit:

1.

den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

2.

die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

3.

die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungs-personal,

4.

die Eintragung in das Berufsregister, sowie Angaben,

5.

ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenz-plan rechtskräftig bestätigt wurde,

6.

ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,

7.

dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,

8.

dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,

9.

dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.

24. Ablauf der Bindefrist:

09.10.2025

25. Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kommunalaufsicht

Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim am Rhein

Sprendlingen, 18.07.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Sprendlingen-Gensingen
gez. Manfred Scherer
Bürgermeister