Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar. (https://vg-sg.gremien.info)
Am Montag, dem 22.06.2026 fand die 12. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen unter Vorsitz von Bürgermeister Scherer statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:
TOP 2: Vorstellung der Ergebnisse aus dem Projekt "Feuerwehr 2030" und der daraus abgeleiteten zukünftigen Projekte
Verlauf der Beratung:
Bürgermeister Scherer übergibt das Wort an Herrn Dr. Billhuber, der das Ergebnis einer langen Arbeitsphase vorstellt. Gemeinsam mit der Wehrleitung wurden fünf Ziele definiert.
Dabei stand insbesondere die Optimierung der Prozesse sowie die Schaffung einer gemeinsamen Identität im Vordergrund. Aus insgesamt zwölf Handlungsfeldern wurden die fünf wichtigsten ausgewählt und vertieft bearbeitet.
Hierfür haben sich fünf Arbeitsgruppen gebildet, bestehend aus Mitgliedern der einzelnen Feuerwehreinheiten und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet.
Der Projektstart erfolgte im Jahr 2022. Besonders erfreulich ist, dass es gelungen ist, viele Feuerwehrmitglieder aktiv in das Projekt einzubinden, die von den Veränderungen unmittelbar betroffen sind. Dafür spricht Herr Dr. Billhuber allen Beteiligten seinen ausdrücklichen Dank aus.
Auch Bürgermeister Scherer spricht allen Mitwirkenden seinen herzlichen Dank aus. Er würdigt die geleistete Arbeit, das große ehrenamtliche Engagement sowie die Bereitschaft gemeinsam an der Weiterentwicklung der Feuerwehr zu arbeiten. Das Projekt zeigt eindrucksvoll, was durch Zusammenarbeit und den Einsatz vieler engagierter Personen erreicht werden kann
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen nimmt den Bericht über die Ergebnisse des Zukunfts- und Veränderungsprojektes „Feuerwehr 2030“ sowie die daraus resultierenden Folgeprojekte zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Vorstellung und Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfs- und Feuerwehrentwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Sach- und Rechtslage:
Vor dem Hintergrund sich stetig verändernder Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz sowie der fortschreitenden demografischen, technischen und organisatorischen Entwicklungen wurde die Notwendigkeit erkannt, die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen strategisch und langfristig weiterzuentwickeln. Ziel war es, die vorhandenen Strukturen auf ihre Zukunftsfähigkeit zu überprüfen und die Voraussetzungen für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Gefahrenabwehr dauerhaft sicherzustellen.
Beschluss:
Der Rat der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beschließt die Freigabe des vorgelegten Feuerwehrbedarfsplans (Feuerwehrentwicklungsplans) für die kommenden fünf Jahre.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragserteilung zur Beschaffung einer Automatischen Drehleiter mit Korb 23/12 (DLAK 23/12) für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, Einheit Gensingen
Beschluss:
Der Rat der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beschließt, die gemäß Vergabeverfahren ausgeschriebene Automatische Drehleiter mit Korb beim wirtschaftlich günstigstem zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Evtl. Übernahme der Bauträgerschaft des Naturkindergartens Gensingen durch die Verbandsgemeinde
Sach- und Rechtslage:
Zum 01.01.2026 wurde die Betriebsträgerschaft des Naturkindergartens in Gensingen von der Ortsgemeinde Gensingen auf die Verbandsgemeinde übertragen. Die Bauträgerschaft verblieb bei der Ortsgemeinde Gensingen.
In der Sitzung am 19.03.2026 beschloss der Ortsgemeinderat Gensingen, die Bauträgerschaft für den Naturkindergarten zum 31.07.2027 aufzugeben. Grund hierfür ist, dass der Naturkindergarten von nur einer kleinen Anzahl Gensinger Kinder besucht wird und die anfallenden jährlichen ungedeckten Gesamtkosten für Betrieb, Unterhaltung und Personal von insgesamt ca. 36.000,00 € in keinem Verhältnis zu der Anzahl der Kinder stehen.
Die Verwaltung steht derzeit mit dem Stadtbürgermeister von Gau-Algesheim, wegen einer evtl. Übernahme des Naturkindergartens, in Kontakt. Eine verbindliche Antwort steht noch aus.
Verlauf der Beratung:
Frau Fleischmann stellt das Konzept des Naturkindergartens vor und erläutert die Besonderheiten der Einrichtung. Dabei wird hervorgehoben, dass es sich um eine einzigartige Einrichtung innerhalb der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen handelt.
Bürgermeister Scherer führt aus, dass die derzeitige Situation aus einer Entscheidung des Ortsgemeinderates Gensingen resultiere. Die Ortsgemeinde habe die Kosten für den Naturkindergarten nicht länger tragen wollen. Das jährliche Defizit in Höhe von rund 36.000 Euro sei für die Ortsgemeinde nicht mehr zu stemmen gewesen.
Frau Jacobi-Becker erinnert daran, dass sich die Ortsgemeinde Gensingen bereits im Jahr 2010 bewusst für die Einrichtung eines Naturkindergartens entschieden habe.
Es gebe Kinder, die eine andere pädagogische Betreuung benötigten und in regulären Gruppen nicht die notwendige Förderung erhalten würden. Die SPD-Fraktion spreche sich daher ausdrücklich dafür aus, den Naturkindergarten innerhalb der Verbandsgemeinde zu erhalten. Der Naturkindergarten sei ein Erfolgsprojekt und die Investition in diese Einrichtung sei eine Investition in die Zukunft der Kinder. Die SPD-Fraktion befürwortet daher die Übernahme der kompletten Trägerschaft durch die VG.
Herr Brandstätter betont, dass der besondere Wert der Einrichtung für die betroffenen Kinder von allen Seiten anerkannt werde. Er hinterfragt jedoch den Zeitpunkt, zu dem die Ortsgemeinde Gensingen die Trägerschaft abgeben wolle.
Bürgermeister Scherer erläutert hierzu, dass diese Entscheidung Teil eines Sparpaketes der Ortsgemeinde Gensingen sei, zu dessen Maßnahmen auch der Naturkindergarten gehöre. Die Beendigung der Finanzierung soll zum Sommer 2027 erfolgen. Herr Pieroth ergänzt, dass für jedes aufgenommene Kind entsprechende Kosten zu tragen seien und die Nachfrage aus der Ortsgemeinde Gensingen allein nicht ausreichend gewesen sei, um die Einrichtung wirtschaftlich betreiben zu können.
Herr Ott erklärt, dass für die CDU-Fraktion die Übernahmen der Betriebs- und Bauträgerschaft für den Naturkindergarten Gensingen zum 01.08.2027 nicht in Betracht komme. Die Fraktion spreche sich für die Gleichbehandlung aller Ortsgemeinden aus und könne daher die vorgeschlagene Lösung zur Übernahme auf die Verbandsgemeinde nicht unterstützen.
Herr Braun teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Übernahme der Betriebsträgerschaft, sowie der Bauträgerschaft für den Naturkindergarten Gensingen zum 01.08.2027 grundsätzlich befürworte. Gleichzeitig regt die Fraktion an, dass die Verwaltung bei der Suche nach einem neuen Bauträger und ggfls. einem neuen Betriebsträger unterstützen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass sich auch die Stadt Gau-Algesheim mit der Angelegenheit in ihren Gremien befassen wird. Im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung würde die Bau- und Betriebsträgerschaft des Naturkindergartens auf die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim übergehen und die Einrichtung nach Gau-Algesheim umziehen.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, neben der Betriebsträgerschaft, auch die Bauträgerschaft für den Naturkindergarten Gensingen zum 01.08.2027 zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 14
Enthaltungen: 2
Daraus resultierten resultiert folgendes Ergebnis:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Bauträgerschaft zum 01.08.2027 nicht zu übernehmen. Die Verwaltung soll bei der Suche nach einem neuen Bauträger und ggfls. einem neuen Betriebsträger unterstützen.
TOP 6: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Jahr 2026
Sach- und Rechtslage:
Verlauf der Beratung:
Im Rahmen des Tagesordnungspunktes wird der Nachtragshaushalt vorgestellt. Dieser ist insbesondere durch die Übernahme der Kindertagesstätte Grolsheim zum 1. Juli erforderlich geworden. Darüber hinaus wurden die von der Kommunalaufsicht beanstandeten Punkte entsprechend überarbeitet und in den Nachtrag eingearbeitet.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2025 der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sowie die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, sofern sie den Bürgermeister vertreten haben, gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO)
Verlauf der Beratung:
Zu diesem Tagesordnungspunkt rückt Bürgermeister Scherer gem. § 22 GemO wegen Befangenheit vom Sitzungstisch ab. Das älteste Ratsmitglied, Herr Daudistel, übernimmt den Vorsitz der Sitzung und ruft den Tagesordnungspunkt auf. Anschließend erteilt er dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Sebastian Immesberger, das Wort.
Herr Immesberger stellt die wesentlichen Ergebnisse der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses sowie den Rechenschaftsbericht vor. In seinen Ausführungen spricht er dem Fachbereich 3 ausdrücklich seinen Dank aus. Trotz der Auswirkungen des Cyberangriffs sei es gelungen, den Jahresabschluss fristgerecht zur Prüfung vorzulegen.
Beschluss:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat stellt die Bilanz mit einer Bilanzsumme von | 65.573.357,25 € |
| sowie die Jahresergebnisse der | ||
| • | Ergebnisrechnung mit | -480.327,76 € |
| • | und der Finanzrechnung mit | - 65.554,67 € |
| fest. | |
| 2. | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 Abs. 1 GemO). | |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen erteilt dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 114 Abs. 1 GemO. | |
Hinweis
| 1. | Den Vorsitz führt das älteste Ratsmitglied |
| 2. | Der Bürgermeister und die Beigeordneten denen Entlastung erteilt werden soll, nehmen an der Beratung und Abstimmung des Verbandsgemeinderates über die Jahresrechnung und die Entlastung nicht teil. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 8: Einrichtung einer zentralen Stelle für das "Vergabe- und Fördermittelmanagement" im Rahmen eines Projekts der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) mit den Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Gau-Algesheim und Wöllstein
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat spricht sich für den Aufbau einer gemeinsamen Stelle für das „Vergabe- und Fördermittelmanagement“ im Rahmen eines Projekts der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Gau-Algesheim und Wöllstein aus. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, die Umsetzung einer entsprechenden Zweckvereinbarung vorzubereiten und Anträge zur Förderung des IKZ-Projekts an das Land zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 9: Abschluss einer Zweckvereinbarung sowie Auflösung der bestehenden Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach
Sach- und Rechtslage:
Die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR betreiben die Abwasserreinigungsanlage Nahetal und nehmen die Abwasserbeseitigung für das Gebiet der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen wahr. Die Abwässer der Ortsgemeinde Biebelsheim werden bereits seit mehreren Jahren in dieser Anlage behandelt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat nimmt
| • | den Entwurf der Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach und den Verbandsgemeindewerken Sprendlingen-Gensingen AöR sowie der dazugehörigen Zusatzvereinbarung und Anlagen sowie |
| • | die mit Inkrafttreten der neuen Zweckvereinbarung vom 01.01.2027 verbundene Aufhebung der bisher zwischen den Beteiligten bestehenden Zweckvereinbarung vom 18.10.1985, die am 01.08.1986 in Kraft trat, über die Abwasserbeseitigung für die Ortsgemeinde Biebelsheim. |
zur Kenntnis und stimmt beidem zu.
Der Verbandsgemeinderat billigt den hierfür maßgeblichen Beschluss des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR vom 18.06.2026.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 10: Einführung des D-Tickets-Job
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Einführung des D-Tickets-Job für die Beamten und sozialversicherpflichtig Beschäftigten Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Zuschuss der Verbandsgemeinde wird auf den Mindestzuschuss von rund 25 Prozent festgelegt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung mit den RNN in die Wege zu leiten.
Finanzielle Auswirkung:
Kostenaufwand für die Verbandsgemeinde bei der Annahme von 24 teilnehmenden Personen:
24 x 15,75 x 12= 4.536,00 Euro / Jahr.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 11: 3. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim
Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Bingen am Rhein, die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und die Ortsgemeinde Grolsheim sind für das bisherige Gewerbegebiet bereits durch den „Zweckverband Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein – Grolsheim“ in einem Zweckverband erfolgreich zusammengeschlossen. Das bisherige Verbandsgebiet soll nun östlich sowie nordwestlich um weitere Flurstücke erweitert werden. Auch seitens des Landes Rheinland-Pfalz wird die Erweiterung des Gebietes unterstützt (s.h. Anlage 3). Die Erweiterung des Verbandsgebietes kann nur durch eine 3. Änderung der Verbandsordnung des „Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim“ umgesetzt werden. Dieser Änderung müssen alle Verbandsmitglieder in den jeweiligen kommunalen Gremien vorab zustimmen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beschließt die 3. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes „Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 12: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten und Mittagsverpflegungsgebühren an den Grundschulen Sprendlingen und Gensingen der Verbandsgemeinde Sprendlingen - Gensingen
Sach- und Rechtslage:
Nach § 75 Abs. 2 Nr. 5 Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG) obliegt die Bereitstellung und Organisation der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Ganztags- und Betreuungsgrundschulen dem Schulträger. Zur Deckung der dabei entstehenden Aufwendungen können die Sorgeberechtigten sozial angemessen an den Kosten beteiligt werden.
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen erhebt hierfür eine Essensgeldpauschale zur anteiligen Kostendeckung.
Die Festsetzung erfolgt in zwei Halbjahreszeiträumen:
| - | 01.09. bis 31.12. eines Kalenderjahres, |
| - | 01.01. bis 30.06. des Folgejahres. |
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten und Mittagsverpflegungsgebühren an den Grundschulen Sprendlingen und Gensingen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 13: Festsetzung der Elternbeiträge für die ergänzende Schülerbetreuung an den Grundschulen Sprendlingen und Gensingen im Schuljahr 2026/2027
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beschließt zum 01.08.2026:
für Grundschule Gensingen:
| 1. | für die Frühbetreuung der Kinder aus dem 1./4. Schuljahr einen monatlichen Elternbeitrag i. H. v. 14,00 €. |
| 2. | für die Betreuung der Kinder aus dem 1./2. Schuljahr einen monatlichen Elternbeitrag i. H. v. 48,00 €. |
| 3. | für die Betreuung der Kinder aus dem 3./4. Schuljahr einen monatlichen Elternbeitrag i. H. v. 26,00 €. |
| 4. | für die Freitagsbetreuung aus dem 1./4. Schuljahr einen monatlichen Elternbeitrag |
| a) 12:55 bis 14:00 i. H. v. 7,00 € | |
| b) 14:00 bis 16:00 i. H. v. 12,00 € |
für Grundschule Sprendlingen:
| 1. | für Betreuung der Kinder aus den 1./2. Klassen einen monatlichen Elternbeitrag i. H. v. 40,00 €. |
| 2. | für die Betreuung der Kinder aus den 3./4. Klassen einen monatlichen Elternbeitrag i. H. v. 23,00 €. |
| 3. | für die Freitagsbetreuung einen monatlichen Elternbeitrag |
| a) 13:15 bis 14:00 i. H. v. 4,00 € | |
| b) 14:00 bis 16:15 i. H. v. 10,00 € |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 14: Monatliche Mittagsverpflegungsgebühren an den Grundschulen Sprendlingen und Gensingen für das Schuljahr 2026/2027
Beschluss:
Vorgeschlagene Pauschalgebühren für das Schuljahr 2026/2027:
Grundschule Sprendlingen Grundschule Gensingen
Betrag: 21,00 €/mtl. pro Wochentag Betrag: 20,00 €/mtl. pro Wochentag
Sozialfonds-Förderung (VG): 35,00 €/mtl. Sozialfonds-Förderung (VG): 33,00 €/mtl.
1 Wochentag: 21,00 €/mtl. 1 Wochentag: 20,00 €/mtl.
2 Wochentage: 42,00 €/mtl. 2 Wochentage: 40,00 €/mtl.
3 Wochentage: 63,00 €/mtl. 3 Wochentage: 60,00 €/mtl.
4 Wochentage: 84,00 €/mtl. 4 Wochentage: 80,00 €/mtl.
5 Wochentage: 105,00 €/mtl. 5 Wochentage: 100,00 €/mtl.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 15: Mitteilungen und Anfragen
TOP 15.2: Sachstand Cyberangriff
Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand im Zusammenhang mit dem Cyberangriff. Es ist vorgesehen, die Verwaltung in der Woche vom 6. bis 10. Juli vorübergehend zu schließen, um die noch erforderlichen Arbeiten zur Wiederherstellung der Systeme durchführen zu können. Im Anschluss daran sollen die weiteren, mit der Verwaltung verbundenen Dienstleistungen und Abläufe schrittweise wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
TOP 15.3: Ganztagsförderungsgesetz
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass bereits Anmeldungen für die Betreuung im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes vorliegen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung beginnt mit dem ersten Schultag des jeweiligen Schuljahres. Die ersten Ferien, für die eine entsprechende Betreuung sichergestellt werden muss, sind die Osterferien im Jahr 2027 für die Schüler des ersten Schuljahres.