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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 32/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Allgemeinverfügung über der Widmung von Verkehrsflächen in der Gemarkung Gensingen als Gemeindestraßen

Der Ortsgemeinderat Gensingen hat in der Sitzung am 28.07.2022 beschlossen

die Grundstücke Flur 12, Nr. 237/2, Nr. 249 und Nr. 199/1 mit der Bezeichnung „Am Solarpark“,

die Grundstücke Flur 12, Nr. 241 und Nr. 243 mit der Bezeichnung „Im Sonnenschein“,

die Grundstücke Flur 12, Nr. 242 mit der Bezeichnung „Zum Energiefeld“,

die Grundstücke Flur 12, Nr. 240/9 mit der Bezeichnung „Windkraftstraße“,

die Grundstücke Flur 12, Nr. 244/1 und 236/3 mit der Bezeichnung „An der Erdwärme“ und

die Grundstücke Flur 12, Nr. 253 mit der Bezeichnung „Zur Wassermühle“

in dem Baugebiet „Gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben“ (Westlich der Alzeyer Straße) gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBL. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung

als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Nr. 3a des LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Übersichtsplan -unmaßstäblich-

Dieser Plan dient ausschließlich der Veranschaulichung.

Die Widmung als Gemeindestraßen wird hiermit gemäß § 36 Abs. 3 LStrG verfügt. Die Widmungsverfügung kann während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 010 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vg-sprendlingen-gensingen@poststelle.rlp.de eingelegt werden.

Sprendlingen, 02.08.2022
Im Auftrag:
Gez.: Ahr