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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 32/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Sankt Johann

Gewann

Nutzungsart

Fläche

An der Leimenkaute

landwirtschaftliche Nutzfläche

12.895 m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Außenstelle Mainz, Postfach 20 50, 55010 Mainz schriftlich bekunden. Dies kann per Email an speth.sebastian@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.