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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 32/2022
Amtlicher Teil
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Vom Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen

Am Montag, 13.06.2022 fand die 19. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen unter Vorsitz von Bürgermeister Manfred Scherer statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Bürgermeister Scherer um Zustimmung zur Änderung der Tagesordnung wie folgt: den TOP 7 "Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung St. Johann zur Errichtung eines Funkturmes" vorzuziehen und eine weitere Personalangelegenheit - als neuen TOP 14 aufzunehmen.

Fraktionsvorsitzender Andreas Hitzges bittet darum, den TOP 2 abzusetzen.

Der Rat stimmt den Änderungen der Tagesordnung einstimmig zu.

Zu Beginn der Sitzung ehrt Bürgermeister Scherer Sandra Laubenstein vom Weingut Wilhelm Laubenstein, Gensingen, das bei der Landesweinprämierung 2021 innerhalb der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen die höchste Durchschnittspunktzahl erreicht hat.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird wie folgt erledigt:

TOP 1:

Fragen der Einwohner

Fragen werden keine gestellt.

TOP 2:

Möglichkeiten der zukunftsorientierten Baugebietsentwicklung

Sach- und Rechtslage:

Es gibt sowohl für die Ortsgemeinden vielfältige Möglichkeiten ihre Neubaugebiete möglichst zukunftsorientiert, nachhaltig, klimafreundlich und klimaangepasst zu planen, als auch für die Verbandsgemeinde, im Flächennutzungsplan die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der Verbandsgemeinde zu schaffen.

Einen Überblick dieser Möglichkeiten stellen die Referenten in Fachvorträgen zu folgenden Themen vor:

-

Grundsätzliche Möglichkeiten der Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung im Flächennutzungsplan (Andreas Jestaedt, Jestaedt + Partner)

-

Rechtliche Möglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz und Klimaanpassung (Prof. Dr. Gerhard Roller, Technische Hochschule Bingen)

-

Energiekonzepte (Florian Schulz, Transferstelle Bingen)

Die Referenten stehen im Anschluss für Fragen zur Verfügung.

Verlauf der Beratung:

Bürgermeister Scherer übergibt das Wort an die Referenten, Herren Jestaedt, Schulz und Prof. Roller.

Im Anschluss an die Vorträge haben die Ratsmitglieder die Möglichkeit, sich mit den Referenten auszutauschen und Fragen zu stellen, die alle beantwortet werden.

Die Vorträge sind der Niederschrift als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

Bürgermeister Scherer bedankt sich bei den Referenten für die interessanten Ausführungen und verabschiedet die Herren Prof. Roller und Schulz.

Die Herren Jestaedt und Lippert nehmen noch beratend zu dem vorgezogenen TOP 7 beratend an der Sitzung teil.

Finanzielle Auswirkung:

Der Punkt wirkt sich aktuell nicht auf den Haushalt der Verbandsgemeinde aus. Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans sollten die gewonnen Erkenntnisse in die Planung einfließen.

TOP 3:

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung St. Johann zur Errichtung eines Funkturmes

- Beratung und Billigung des Vorentwurfes

- Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3 Abs. 1 BauGB und zur Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes fasste der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 07.02.2022.

Auf der Ausgleichsfläche Flur 6 Nr. 46, des Bebauungsplanes „Auf dem Schleich“ soll ein Sendemast errichtet werden. Der Bebauungsplan „Auf dem Schleich“ 1. Teilaufhebung und Ergänzung wurde beschlossen. Die Ausgleichsfläche wurde auf dem Grundstück Flur 4 Nr. 98 und 99 ausgewiesen.

Da die Ausgleichsfläche verlegt wurde, gilt auf der ursprünglichen Fläche wieder der Nutzungszweck Grünfläche mit Zweckbindung Friedhof. Auf einer solchen Fläche kann kein Funkturm errichtet werden. Hierzu ist die Fläche als eine Fläche für eine Versorgungsanlage gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB auszuweisen. Gleichzeitig wird die Verbandsgemeinde gebeten die Ausgleichsflächen im Flächennutzungsplan darzustellen. Auf dem Grundstück Flur 4 Nr. 100 wurde Ausgleichfläche für das Baugebiet „Am neuen Friedhof“ ausgewiesen. Diese wird ebenfalls in die Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.

Der als Anlage beigefügte Vorentwurf für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefertigt worden.

Verlauf der Beratung:

Herr Jestaedt erläutert die rechtlichen Grundlagen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich. Zur Errichtung des Funkturms muss der FNP nachträglich geändert werden.

Ratsmitglied Hans Bergmann nimmt aufgrund von Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO an der Beratung nicht teil und rückt vom Sitzungstisch ab.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat billigt den Vorentwurf vom 28.04.2022.

Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und das Verfahren zur Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkung:

Im Haushalt der Verbandsgemeinde sind für die Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes 120.000,00 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 21

Ratsmitglied Hans Bergmann nimmt wieder am Beratungstisch Platz.

TOP 4.

Entwurf einer Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung LEP IV)

Anhörungs- und Beteiligungsverfahren 12.05.2022-23.06.2022

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 03.05.2022 (eingegangen am 04.05.2022) informiert das Ministerium des Innern und für Sport mit Übersendung der Entwurfsfassung zur Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung LEP IV) über die geplanten Änderungen.

Die Offenlage, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz beginnt am 12.05.2022 und endet am 23.06.2022.

Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Vierten Zielfortschreibung des LEP IV einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie des Fachgutachtens „Kartierung von Ausschlusszonen für Windenergieanlagen außerhalb des Rahmenbereichs des Welterbes Oberes Mittelrheintal (Z 163j)“ können im Internet unter https://lep.rlp.de eingesehen werden. Das Anschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport mit den wesentlichen Änderungen ist in der Anlage beigefügt.

Auf Wunsch können die Unterlagen auch in Papierform übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die VG Verwaltung / Fachbereich 2 / Frau Ewigleben.

Zu der Entwurfsfassung wird wie folgt Stellung genommen:

Zunächst ist zu erläutern, dass es sich bei den „Zielen – Z“ um endabgewogene Vorgaben der Landesplanung handelt, die auf örtlicher Ebene nicht abwägungsfähig oder änderbar sind. Hingegen sind „Grundsätze – G“ auf örtlich kommunaler Ebene abwägungsfähig und gestaltbar.

  1. Zu G 162 a

Der Formulierung, dass kommunale Klimaschutzkonzepte zukünftig insbesondere Wärmestrategie und – Energieplanungen beinhalten sollen, wird begrüßt.

Damit die Energiewende gelingt wird ergänzend angeregt, dass die Verbandsgemeinden zukünftig mit der Flächennutzungsplanung verbindliche Klimaschutzkonzepte erstellen und umsetzen müssen.

  1. Zu G 163 a

Die Flächenerfassung von zur Ausbauentwicklung der Windenergie bereitstehenden Flächen wird begrüßt.

  1. Zu Z 163 d

Naturparkkernzonen sind für den Bereich der VG Sprendlingen Gensingen nicht relevant. Es besteht daher keine Betroffenheit

  1. Zu (Z) G 163 g

Das Konzentrationsgebot von mindestens 3 Windenergieanlagen zu einem abwägungsfähigen Grundsatz abzustufen und als Sollbestimmung zu formulieren wird begrüßt. Hierdurch wird für die Ebene der Flächennutzungsplanung eine örtlich umsetzbare Flexibilität erreicht.

  1. Zu Z 163 h

Die Reduzierung der Abstandsflächen zu Siedlungsgebieten wird zur Unterstützung des Energie-wandels und Stärkung der regenerativen Energieerzeugung zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Zu Z 163 i

Die Reduzierung der Mindestabstandsflächen zu Siedlungsgebieten im Falle des Repowering wird aus den zu Z 163 h genannten Gründen ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Zu Z 163 j-neu

Die Ausführungen zum UNESCO-Welterbe sind für den Bereich der VG Sprendlingen Gensingen nicht relevant. Es besteht daher keine Betroffenheit

  1. Zu G 166

Die Festlegung wird grundsätzlich begrüßt. Es sollte aber eine Definition der regionaltypischen Ertragszahl erfolgen und wer dieses festlegt. In Verbindung mit Z 166 b-neu müsste das die Planungsgemeinschaft sein.

  1. Zu Z 166 b-neu

Es wird angeregt, dass die Planungsgemeinschaft für ihr gesamtes Gebiet eine PV-Nutzungsstruktur erarbeitet, welches als Folgenutzung für die Verbandgemeinden zum Flächennutzungsplan herangezogen werden können.

  1. Zu G 166 c-neu

Die Erfassung und Beobachtung von landwirtschaftlichen Flächen, welche für PV-Freiflächenanlagen in Anspruch genommen werden, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Zu G 168 b

Was unter geeigneten Maßnahmen der Raumordnung und der Bauleitplanung zur Erschließung von Anlagen, die im Rahmen der Eigenstromversorgung mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ist unklar und bedarf einer genaueren Ausführung bzw. Erläuterung

Damit die Stellungnahmen der Ortsgemeinden sowie der Verbandsgemeinde fristgerecht eingereicht werden können, bittet die Verwaltung um Mitteilung der gewünschten Inhalte bzw. der gefassten Beschlüsse bis spätestens 15.06.2022 durch die Ortsbürgermeister.

Verlauf der Beratung:

Nach kurzer Erläuterung des Sachverhaltes durch den Vorsitzenden stimmt der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen der Entwurfsfassung zur Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Punkt 1 bis 11) zu.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen stimmt der Entwurfsfassung zur Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Punkt 1 bis 11) zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 21

Nein-Stimmen: 1

TOP 5:

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich "Gau-Bickelheimer-Straße-Süd"

- Abwägung der Stellungnahmen aus den Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

- Billigung des Planentwurfes

Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes fasste der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 05.07.2021. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gau-Bickelheimer-Straße Süd“ ist es notwendig den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde zu ändern. Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.

Der Vorentwurf der Änderungsplanung lag mit der Begründung in der Zeit vom 24.02.2022 bis einschließlich 28.03.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.02.2022 gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Das Planungsbüro IGW hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, gewürdigt und Beschlussvorschläge unterbreitet. Frau Misselhorn stellt diese in der Sitzung vor. Der Offenlegungsentwurf einschließlich des Umweltberichtes und der Begründung, die Stellungnahmen und deren Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt.

Verlauf der Beratung:

Bürgermeister Scherer trägt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange einzeln vor.

SGD Süd, Wasserwirtschaft

Zu 1.1 Hochwasser

Den Hinweisen wird stattgegeben.

Die Plangrundlage wird um die Abgrenzungen der Überschwemmungsgebiete HQ 100 und HQ extrem ergänzt.

Zusätzlich wird in der Begründung die Hochwassersituation erläutert und auf die Situation hingewiesen.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzungen in Text und Karte.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 1. 2 Starkregen

Dem Hinweis wird stattgegeben.

Die Begründung wird um einen Hinweis auf die Starkregensituation ergänzt.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 2.1 Wasserschutzgebiete

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Nicht abwägungsrelevanter Hinweis.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Kenntnisnahme.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 3.0 Bodenschutz

Den Hinweisen wird stattgegeben.

Die diversen Altlastenverdächtigen Flächen (Bauhof Fa. Gaul und Luftwaffenstützpunkt) waren zu keiner Zeit Teil des Änderungsbereichs.

Auch die Ausdehnung der Grundwasserschadstofffahne der Industriedeponie Prael ist der VG Sprendlingen-Gensingen bekannt.

In der Begründung zum FNP wird auf die Problematik hingewiesen.

Die Grenze der Grundwasserschadstofffahne liegt laut den Unterlagen des Landesamtes für Vermessung nicht im Plangebiet.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: so einstimmig beschlossen

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Zu 1. Dem Hinweis wird stattgegeben.

Die Darstellung des FNP wird gemäß den Vorgaben der KV erstellt.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 2. Den Hinweisen wird stattgegeben.

Die Plangrundlage wird um den Bereich der Ausgleichsmaßnahme ergänzt.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 3. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die in der Stellungnahme vom Juli 2021 unter Absatz 6.0-6.3 aufgeführten Hinweise sind für den FNP nicht abwägungsrelevant.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Kenntnisnahme.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 4. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme enthält keine für den FNP relevanten Angaben.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Kenntnisnahme.

Beschluss: einstimmig beschlossen

3. Gdke

Zu 1. Dem Hinweis wird stattgegeben.

Die Begründung wird um einen Hinweis auf die angrenzenden Fundstätten ergänzt.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

5. Planungsgemeinschaft Rheinhessen- Nahe Eingangsdatum: 29.03.2022

Zu1. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Im Bebauungsplan werden Mischbauflächen-urbanes Wohnen- ausgewiesen. Hier entfällt die 50/50 Bilanzierung. Für den FNP liegen keine abwägungsrelevanten Hinweise vor.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Kenntnisnahme.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben. Der Entwurf der Planurkunde und der Begründung werden in der beratenden Form gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Finanzielle Auswirkung:

Im Haushalt der Verbandsgemeinde sind für die Änderungen des Flächennutzungsplanes 120.000,00 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6:

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde SprendlingenGensingen in der Gemarkung Gensingen "Erweiterung Friedhof"

- Abwägung der Stellungnahmen aus den Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

- Billigung des Planentwurfes

- Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Friedhof“ in Gensingen beschlossen. Der Vorentwurf der Änderungsplanung lag mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 des BauGB in der Zeit vom 24.02.2022 bis einschließlich 28.03.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.02.2022 gemäß § 4 Abs.1 BauGB über die Planung unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Das Planungsbüro IGW hat die eingegangen Stellungnahmen ausgewertet, gewürdigt und Beschlussvorschläge unterbreitet. Frau Misselhorn stellt diese in der Sitzung vor. Der Offenlegungsentwurf einschließlich des Umweltberichtes und der Begründung, die Stellungnahmen und deren Abwägungen sind in der Anlage beigefügt

Verlauf der Beratung:

Bürgermeister Scherer trägt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange einzeln vor.

SGD Süd Wasserwirtschaft

Zu 2.2 Grundwassernutzung

Dem Hinweis wird stattgegeben.

Im Plangebiet sind keine Erdbestattungen vorgesehen. Es sind ausschließlich Urnengräber unter Bäumen und anderen Gehölzen (in Anlehnung an einen Friedwald) vorgesehen.

Eine Gefährdung des Grundwassers ist dadurch nicht gegeben.

In der Begründung zum FNP wird dazu eine entsprechende Formulierung ergänzt.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Zu 3. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme enthält keine abwägungsrelevanten Aussagen.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Kenntnisnahme.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 3.1 Bodenschutz

Dem Hinweis wird stattgegeben.

In der Begründung zum FNP wird auf die Altlast und eine mögliche Verschmutzung des Grundwassers im Plangebiet hingewiesen.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 3.2 Bodenschutz

Dem Hinweis wird stattgegeben.

In der Begründung zum FNP wird auf die Verpflichtung zur Meldung neu aufgefundener Altlasten sowie die Genehmigungsverpflichtung zum Bau von Brunnen und anderen technischen Bauten im Boden hingewiesen.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Zu 2. Den Hinweisen wird stattgegeben.

Die Plangrundlage sowie die Begründung werden entsprechend den Vorgaben der KV gestaltet.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 3. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Auf die Ausweisung einer zusätzlichen öffentlichen Grünfläche wird im FNP verzichtet. Die neue Anlage sollte aber wie unter Absatz 3 angeregt durch Strauchpflanzungen aufgewertet und zu den Landesstraßen hin abgeschirmt werden.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Kenntnisnahme.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 4. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Im Plangebiet sind keine Erdbestattungen vorgesehen. Es sind ausschließlich Urnengräber unter Bäumen und anderen Gehölzen (in Anlehnung an einen Friedwald) vorgesehen.

In der Begründung zum FNP wird dazu eine entsprechende Formulierung ergänzt.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 4.1 Dem Hinweis wird stattgegeben.

In der Begründung wird auf den Gewässerschutz hingewiesen. Eine metergenaue Ausweisung von Gewässerschutzzonen kann nur im Bebauungsplan nicht aber im FNP erfolgen.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Kenntnisnahme.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 4.2 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme enthält keine abwägungsrelevanten Aussagen.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

3. Gdke

Zu 1. Dem Hinweis wird stattgegeben.

Die Begründung wird um einen Hinweis auf die angrenzenden Fundstätten ergänzt.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

4. Landesamt f. Geologie Eingangsdatum: 22.03.2022

Zu 1. Die Hinweise werden berücksichtigt.

Die Firma „EVl Energieversorgungsgesellschaft Ingelheim mbH“ aus Ingelheim wird über die Änderung des FNPs durch die VG Verwaltung informiert.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Weiterleitung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben. Der Entwurf der Planurkunde und der Begründung werden in der beratenen Form gebilligt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Verfahren zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Finanzielle Auswirkung:

Im Haushalt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sind für die Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes 120.000,00 € eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7:

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich "In der Frecht"

- Beratung und Beschlussfassung über die im Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

- Billigung der abschließenden Fassung

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „In der Frecht“ beschlossen.

Der Entwurf der Änderungsplanung lag mit den Anlagen zu jedermanns Einsicht im Zeitraum vom 03.02.2022 bis zum 07.03.2022 öffentlich aus. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 18.01.2022 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angefordert.

Das Planungsbüro IGW aus Zornheim hat die, in diesem Offenlegungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst, gewürdigt und entsprechende Beschlussvorschläge erarbeitet. Der Entwurf einschließlich des Umweltberichtes und der Begründung, die Stellungnahmen und deren Abwägungen sind in der Anlage beigefügt.

Die Verwaltung schließt sich diesen Würdigungen an und empfiehlt die Vorschläge zu beschließen.

In diesem Änderungsverfahren werden die Grundzüge der Planung berührt. Somit muss zunächst das Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 S. 3 GemO durchgeführt werden. Hiernach gilt die Zustimmung als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt haben und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren kann der endgültige Feststellungsbeschluss gefasst werden.

Verlauf der Beratung:

Bürgermeister Scherer trägt die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange einzeln vor.

1. SGD Süd, Wasserwirtschaft

Zu 2. Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung

Dem Hinweis wird stattgegeben.

Die Begründung wird um den folgenden Satz ergänzt: “In der

Ortslage von Sprendlingen ist von einer Nutzung des Grundwassers abzusehen“.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 3. Bodenschutz

Dem Hinweis wird stattgegeben.

In der Begründung wird folgender Absatz ergänzt:

„Nach § 5 Abs. 1 LBodSchG vom 25.7.2005 (Gesetz und Verordnungsblatt Rheinland Pfalz (GVBI.) v. 02.08.2005, S. 302) sind der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück (Mieter, Pächter) verpflichtet, ihnen bekannte Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast unverzüglich der zuständigen Behörde (Regionalstelle der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) mitzuteilen."

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

2. Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Zu 1. Dem Hinweis wird stattgegeben.

Die Änderung wird in die Begründung aufgenommen.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 2. Dem Hinweis wird stattgegeben.

Die Zweckbestimmung wird auf der Plangrundlage ergänzt.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 2.a Dem Hinweis wird stattgegeben.

Der Geltungsbereich des rechtsgültigen FNPs wird, wie mit der KV besprochen, als Grundlage für die geplanten Änderungen genutzt. Da es keine digitale Fassung des bestehenden FNPs gibt, werden die Maßnahmen im gescannten Format eingetragen und das aktuelle Kataster ergänzt. Der Maßstab wird ergänzt.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 2.b Dem Hinweis wird stattgegeben.

Der Geltungsbereich des rechtsgültigen FNPs wird, wie mit der KV besprochen, als Grundlage für die geplanten Änderungen genutzt. Da es keine digitale Fassung des bestehenden FNPs gibt, werden die Maßnahmen im gescannten Format auch in der Begründung eingetragen.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung.

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zu 3. Dem Hinweis wird stattgegeben.

Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen.

Beschlussempfehlung

Kein Beschluss erforderlich. Redaktionelle Ergänzung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.

Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „In der Frecht“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt das Zustimmungsverfahren durchzuführen.

Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten des Verfahrens werden durch den Eigentümer getragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 8:

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Horrweiler "Am Aspisheimer Weg"

- Billigung des Vorentwurfes

- Durchführung der Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2021 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Horrweiler „Am Aspisheimer Weg“ gefasst. Die Ortsgemeinde Horrweiler möchte in diesem Bereich ein Sondergebiet zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsgemeinden Aspisheim und Horrweiler ausweisen. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Dauergrünland erfasst:

Um das Projekt verwirklichen zu können, ist daher gem. § 8 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan zu ändern.

Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch die Ing.-Gesellschaft Weiland AG, Zornheim erstellt und ist in der Anlage beigefügt. Frau Misselhorn wird die Planung in der Sitzung vorstellen.

Verlauf der Beratung:

Frau Misselhorn stellt den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes vor.

Hinsichtlich des Gewässerschutzstreifen wird Ratsmitglied Daudistel dem Ortsbürgermeister vorschlagen, in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler über den Wirtschaftsweg zu beraten.

Die Frage von Ratsmitglied Jan Ott, ob der angedachte Streifen von 6 m unschädlich zu den 10 m sei, bejaht Frau Misselhorn. Es handele sich um eine Erweiterung des Regenrückhaltebeckens für die Ortsgemeinde Horrweiler und sei bereits mit der KV und der Wasserbehörde abgestimmt.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Baukosten für das Feuerwehrgerätehaus um ca. 25% steigen werden, was dem Krieg in der Ukraine geschuldet sei.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat billigt den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Horrweiler im Bereich „Am Aspisheimer Weg“ in der vorliegenden Fassung. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde und die Verwaltung werden beauftragt die Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkung:

Zur Änderung des aktuellen Flächennutzungsplanes sind im Haushalt der Verbandsgemeinde insgesamt 120.000,00 € berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9:

Integriertes Verkehrskonzept des Landkreises Mainz-Bingen

Sach- und Rechtslage:

Der Landkreis Mainz-Bingen ist einer der bevölkerungsreichsten Landkreise in Rheinland-Pfalz und steht aufgrund seiner Lage und seiner Einbindung in die stetig wachsende Rhein-Main-Region vor großen Herausforderungen um dem steigenden Verkehrsaufkommen zu begegnen. Es sollen daher Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse erarbeitet und aufgezeigt werden. Hierzu hat der Kreistag Mainz-Bingen die Erstellung eines integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes mit Zieldatum 2030 beschlossen. Dabei wurde eine Vielzahl von Fragen, welche die Aus- und Neubaumaßnahmen im Straßenverkehr, dem ÖPNV und dem Alltagsradverkehr betreffend sind, beleuchtet. Unter anderem steht der Ausbau von Landes-und Kreisstraßen, die Anlage von Busspuren, P+R-Parkplätzen und Erschließung von Rad- und Fußwegen mit gegenseitigen Wechselwirkungen im Fokus. Insbesondere die Pendlerverkehre spielen eine besondere Rolle.

Ergebnis ist das genannte Verkehrskonzept. Dieses möchte die vorhandenen und zukünftigen Verkehrsaufgaben im Kreisgebiet aufzeigen und ressourcenschonende, nachhaltige und wirtschaftlich machbaren Lösungen aufzeigen.

Aufgrund des Umfangs ist das Verkehrskonzept ausschließlich online im Ratsinformationssystem oder unter folgendem Link in den jeweiligen Gremien öffentlich einsehbar:

https://vg-sg.more-rubin1.de/index.php

Das Konzept wurde am 11.05.2022 auf der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung durch das Planungsbüro HEINZ + FEIER GmbH vorgestellt. Dabei wurden die in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Forderungen erhoben.

Verlauf der Beratung:

Fraktionsvorsitzender Andreas Hitzges informiert, dass sich seine Fraktion sehr intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt habe und schlägt vor, als zusätzlichen Punkt die „Radwegeverbindung Sprendlingen-Gau-Bickelheim“ aufzunehmen.

Ratsmitglied Heiko Brandstätter fragt nach, ob auch der entsprechende Fachausschuss zum Konzeptvorschlag des Kreises gehört wurde oder nur die Ortsbürgermeister. Bürgermeister Scherer teilt mit, das wir an dem Verkehrskonzept schon einmal beteiligt waren und aus Zeitmangel der Fachausschuss nicht gehört wurde.

Fraktionsvorsitzende Jutta Bucher teilt mit, dass sie grundsätzlich einverstanden ist, jedoch vorschlägt, den Punkt „Rhein-Querung“ zu streichen. Nach kurzer Diskussion schlägt sie vor, über den Punkt: „zusätzliche Rheinquerung bei Bingen“ gesondert abzustimmen. Damit ist der Rat einverstanden.

Beschluss:

Der Rat begrüßt das integrierte Verkehrskonzept des Landkreises Mainz-Bingen. Er bittet um Prüfung und Aufnahme folgender Punkte:

Gesonderte Abstimmung:

„Errichtung einer

Rheinquerung bei Bingen“

Beschluss:

16 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Abstimmung der restlichen Punkte:

-

Die Anbindung des Gewerbegebiets Grolsheim/Sponsheim an den regionalen ÖPNV mit Anschluss an den Bahnhof Gensingen, sowieso zu den Stadtbusverbindungen in Bingen-Sponsheim

-

Die Einbindung der Bürgerbusse in das Verkehrskonzept

-

Die Schaffung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zum Ausbau des Radwegenetzes durch Land und Kommunen

-

Radwegeverbindung Sprendlingen-Gau-Bickelheim

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Finanzielle Auswirkung:

Die Finanzierung möglicher Umsetzungen aus dem vorstehend genannten Verkehrskonzept wird durch den jeweiligen Baulastträger gewährleistet. Die Erstellung des Konzepts hat keine finanzielle Auswirkung auf die entsprechenden Haushalte.

TOP 10:

Beteiligung der EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen mbH

Sach- und Rechtslage:

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ist mit einem Anteil von 1 % an der EnergieDienst-leistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG) beteiligt. Aus der Einladung zur nächsten Sitzung der Gesellschafterversammlung, die am 02.06.2022 stattfinden wird, ergibt sich die Absicht, dass die EDG vom Landkreis Mainz-Bingen einen Geschäftsanteil in Höhe von 2 % der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen mbH (KWBG) erwerben soll.

Die Begründung des Beschlussvorschlages lautet wie folgt:

„Der Landkreis Mainz-Bingen, der auch Gesellschafter der EDG ist, hat im Jahr 2021 die Kreiswohnungs-baugesellschaft errichtet. Sie hat die Aufgabe, eine sichere und sozial verantwortbare Wohnversorgung von breiten Schichten der Bevölkerung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck beteiligt sie sich als Komplementärin an Projektgesellschaften, die sie gemeinsam mit den Ortsgemeinden gründet, und errichtet sodann Wohngebäude. Die Gesellschaft hat sich dabei auch das Ziel gesetzt, im Rahmen der Wohnversorgung hohe energetische Standards zu erfüllen, um die klimapolitischen Ziele des Landkreises zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang soll die EDG, die die klimapolitischen Ziele ihrer Gesellschafter ebenfalls abbildet, je nach Möglichkeit die Wärme- und Stromversorgung von Wohngebäuden planen, errichten und betreiben. Aus vergabe-, kommunal- und gesellschaftsrechtlicher Sicht ist es daher zielführend, die EDG an der Kreiswohnungsbaugesellschaft zu beteiligen.

Die Beteiligung der EDG an der KWBG muss von der Gesellschafterversammlung, aber auch vom Kreistag des Landkreises Mainz-Bingen und der Gesellschafterversammlung der

KWBG beschlossen werden. Im Rahmen der Vorabinformation konnte in diesen Gremien ein durchweg positives Stimmungsbild zu einer möglichen Beteiligung verzeichnet werden.

Die Gesellschaftsverträge von EDG und KWBG bedürfen nach der Übertragung des Geschäftsanteils keiner Anpassung.“

Für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen stellt die Beteiligung der EDG an der KWBG eine mittelbare Beteiligung dar, die nach § 92 Abs. 2 Nr. 3 GemO i. V. m. § 91 GemO spätestens 4 Wochen vor ihrem Vollzug, d. h. vor der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung, von der Verbandsgemeinde bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Mainz-Bingen schriftlich anzuzeigen gewesen wäre. Da auch Landkreise an der EDG beteiligt sind, erfolgt die abschließende Bearbeitung durch die ADD Trier. Die Möglichkeit der rechtzeitigen Anzeige der mittelbaren Beteiligung bei der Aufsichtsbehörde wurde der Verbandsgemeinde durch die späte Information genommen. Erfahrungsgemäß ist dies für den Vorgang unschädlich.

Im Falle des Erwerbs einer Beteiligung (hier: an der KWBG) durch ein Unternehmen in privater Rechtsform (hier: EDG), an dem die Gemeinde beteiligt ist, haben jedoch nach § 88 Abs. 5 GemO die zuständigen Organe der Gemeinde vor der Beschlussfassung des zuständigen Organs des Unternehmens (hier: Gesellschafterversammlung der EDG) die Angelegenheit zu beraten und können darüber Beschlüsse fassen. Da es sich bei der EDG um ein Unternehmen der Energieversorgung handelt, gelten diese Regelungen mit der Maßgabe, dass die Vertreter der Gemeinde die zuständigen Organe der Gemeinde über die genannten Angelegenheiten vor der Beschlussfassung des zuständigen Organs des Unternehmens zu unterrichten haben. Die zuständigen Organe der Gemeinde können innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach ihrer Unterrichtung einen Beschluss über die genannten Angelegenheiten herbeiführen.

Auch für eine ordnungsgemäße Beteiligung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen im Sinne des § 88 Abs. 5 GemO ist die in der Einladung zur Gesellschafterversammlung enthaltene Information zu spät erfolgt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert den Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen nunmehr mit dieser Sitzungsvorlage über die Absicht der EDG, sich an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen mbH mit einem Geschäftsanteil von 2 % zu beteiligen.

Aus Sicht der Verbandsgemeindeverwaltung ist diese Beteiligung für die EDG vorteilhaft und liegt somit auch im Interesse der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen als Gesellschafterin. Dem Verbandsgemein-derat wird daher vorgeschlagen, dieser unmittelbaren Beteiligung zuzustimmen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen stimmt der Beteiligung der EnergieDienstleistungs-Gesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH an der Kreiswohnungsbaugesellschaft des Landkreises Mainz-Bingen mbH als mittelbare Beteiligung der Verbandsgemeinde gem. §§ 88 Abs. 5, 87 Abs. 3 Nr. 1 b), 91 GemO zu.

Finanzielle Auswirkung:

Keine.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 11:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 11.1:

Nachhaltigkeitsstrategie der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Inhalt der Mitteilung:

Der Verbandsgemeinderat hat am 15.03.2021 den Beschluss gefasst, eine kommunale Nachhaltigkeitsstrategie für die Verbandsgemeinde zu erarbeiten. Die Nachhaltigkeitsstrategie sollte im Anschluss an den momentan in der Endabstimmung befindlichen „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ erstellt werden. Mittlerweile wurden jedoch die Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für noch nicht genehmigte Projekte gekürzt, weshalb die geplante Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie nicht mehr wie geplant von der Servicestelle für Kommunen in der Einen Welt (SKEW) begleitet und gefördert werden kann.

Die Verbandsgemeinde hat nun kurzfristig die Möglichkeit erhalten, sich für das bereits genehmigte Projekt „Global nachhaltige Kommune Pfalz“ nachträglich zu bewerben, um mit Unterstützung der SKEW gemeinsam mit den Kommunen Pirmasens, Neustadt, VG Maikammer, VG Lambrecht sowie vier Ortsgemeinden und der Stadt Speyer eine Nachhaltigkeitsstrategie, im Rahmen des Projekts als „SDG Aktionsplan“ bezeichnet, zu entwickeln. Zur Teilnahme wird nun ein Projektantrag gestellt. Die Laufzeit des Projekts ist von Juli 2022 bis Dezember 2023 geplant. Der Verbandsgemeinde entstehen keine Kosten durch die Teilnahme am Projekt.

TOP 11.2:

Tätigkeiten von Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Inhalt der Mitteilung:

Gemäß §119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Mittels eines fraktionsübergreifenden Antrags konnte eine Änderung des Landesbeamtengesetzes dahingehend erreicht werden, dass Ehrenämter nur noch der Berichtspflicht unterliegen, soweit die erzielten Vergütungen aus den Nebentätigkeiten und Ehrenämtern 4.000,00 Euro in einem Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte pro Jahr; Reisekosten werden nicht mit eingerechnet) übersteigen.

Aus der im Ratssystem beigefügten Übersicht können die unterrichtspflichtigen Tätigkeiten sowie die dadurch erzielte Vergütung von dem

• ersten Beigeordneten Oliver Wernersbach

für das Kalenderjahr 2021 entnommen werden.

TOP 11.3:

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Sachstandsmitteilung zur Ausschreibung

Inhalt der Mitteilung:

Die Ausschreibung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht und Konzept Regenerative Energien sowie des Landschaftsplanes ist erfolgt. Der Eröffnungstermin ist am 07.06.2022. Weitere Informationen hierzu werden in der Sitzung vorgetragen.

Frau Odernheimer-Dech informiert über den Ablauf:

Aufforderung der Bewerberbüros zur Angebotsabgabe spätestens in KW 25, 30 Tage-Frist

Angebotseröffnung KW 29 (liegt in der Ferienzeit)

Nächster Schritt 30./31. KW: Bietergespräche erfolgen

Bewertungsgremium für die Bietergespräche bilden

Teilnehmer: Ältestenrat, Herren Gonschorek und Becker sowie Frau Ewigleben, Frau Odernheimer-Dech??

Auf Anregung von Fraktionsvorsitzenden Jutta Bucher erhalten die Fraktionsvorsitzenden die Einladung, die bei Bedarf auch an einen Vertreter weitergereicht werden kann.

TOP 11.4:

Glasfaserausbau in den Ortsgemeinden

Ratsmitglied Daudistel moniert, dass in einer Ortsgemeinde bereits Glasfaser verlegt werde und die Ortsgemeinde Horrweiler hier außen vor sei. Bürgermeister Scherer antwortet, dass er mit der Firma Deutsche Giga Access, Horrweiler betreffend, im Gespräch sei und die Quote eine Rolle spiele.

TOP 11.5:

Vergaben für die Verbandsgemeinde Gau Algesheim

Fraktionsvorsitzende Jutta Bucher reklamiert, dass bisher noch keine Informationen gegeben wurden, wie die Vergaben der VG Sprendlingen-Gensingen und Gau-Algesheim im Verhältnis stehen.

Frau Odernheimer-Dech wird in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates berichten, wieviel Vergaben für die VG Gau-Algesheim und Sprendlingen-Gensingen getätigt wurden.

TOP 11.6:

Schreiben der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Kredite zur Unterstützung der Ukraine

Bürgermeister Scherer informiert, dass das Schreiben der KFW bekannt sei und derzeit geprüft werde.