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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 32/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Zotzenheim

Am Mittwoch, den 12.07.2023 fand unter Vorsitz von Alexander Strack die 21. Sitzung des Ortsgemeinderates Zotzenheim im Dorfgemeinschaftshaus Zotzenheim statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

Top 1: Fragen der Einwohner

Top 1.1: Anfrage zu Steuererhöhungen

Eine Einwohnerin beschwert sich über die Erhöhung der Steuern, insbesondere der Grundsteuer B, zum jetzigen Zeitpunkt, wo doch der Steuermessbetrag zum Jahr 2025 angehoben werden soll und verweist auf einen Beschwerdeartikel vom Ersten Beigeordnete Sieben an die Ratsmitglieder. Weiter möchte sie wissen, warum das so ist; denn sie ist der Meinung, die Ortsgemeinde habe die Gestaltung der Steuern selbst in der Hand.

Ein anderer Einwohner bedauert, in Summe mehrfach Steuern zahlen zu müssen, worauf der Bürger keinen Einfluss habe.

Der Vorsitzende erklärt, der Ortsgemeinde blieb keine andere Wahl, da das Land die Nivellierungssätze der Grundsteuer A + B sowie der Gewerbesteuer bereits jetzt ab 2023 drastisch erhöht hat. Auch diejenigen Ortsgemeinden, die die Steuersätze zum jetzigen Zeitpunkt nicht erhöhen, müssen mit Anhebungen rechnen. Sollte die Ortsgemeinde unter den Sätzen bleiben, muss sie mit der Streichung von Fördermitteln, z.B. für den geplanten Bauhof, rechnen.

Im Übrigen verweist Ortsbürgermeister Strack die Beantwortung der Frage an die Finanzverwaltung, die dazu detaillierte Auskunft geben könne. Er mutmaßt mehrere Fragen seitens der Einwohner und rät ihnen, sich direkt an die Finanzverwaltung zu wenden.

Top 2: Vergabe von Bauleistungen für die Neugestaltung des Kirchplatzes im alten Ortskern in Zotzenheim

1. Natursteinarbeiten

2. Landschaftsbauarbeiten

Sach- und Rechtslage:

1. Natursteinarbeiten

Für die Neugestaltung des Kirchplatzes im alten Ortskern in der Gemeinde Zotzenheim wurde die Ausschreibung für die Natursteinarbeiten vorgenommen. Die Vergabeunterlagen für die öffentliche Ausschreibung der o. a. Leistungen wurden am 22.05.2023 auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de hochgeladen.

Die Veröffentlichung erfolgte zusätzlich im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, auf www.bund.de sowie bei

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bi Medien GmbH

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Submissions-Anzeiger Verlag GmbH

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Subreport Verlag Schawe GmbH.

Im Verfahren haben sich fünf Bieter auf der Vergabeplattform freigeschaltet. Zum Eröffnungstermin am 20.06.2023, 11.15 Uhr, waren zwei elektronische Angebote bei der Vergabestelle eingegangen. Durch eine Störung der Vergabeplattform, konnte das erste Angebot nicht vom Server der Vergabeplattform geholt werden. Im Laufe des Tages konnte das Angebot dann geöffnet werden.

Die Angebote enthalten das Hauptangebot. Es wurde ein Nebenangebot zu einem Hauptangebot gemacht.

Die abgegebenen Angebote lagen ungeprüft zwischen 74.447,32 € und 123.688,80 €.

Vor Erteilung des Zuschlags war eine Abfrage beim Wettbewerbsregister vorzunehmen, da der Kostenanschlag den Betrag vom 30.000 € ohne Umsatzteuer überschreitet. Die Abfrage wurde am 21.06.2023 gemacht, es liegen keine Eintragungen vor.

Die technische und fachliche Prüfung erfolgte durch das beauftragte Landschaftsarchitektenbüro und den FB 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen – Gensingen.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote bleibt die Bieterreihenfolge unverändert.

Das Nebenangebot wurde ebenfalls durch das beauftragte Landschaftsarchitektenbüro und den FB 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen – Gensingen geprüft und kann als gleichwertig in der Ausführung angesehen werden.

Unter Einbeziehung der notwendigen Titel aus dem Hauptangebot ist dies das wirtschaftlichste Angebot und endet mit einer Angebotssumme von 67.561,48 €.

2. Landschaftsbauarbeiten

Für die Neugestaltung des Kirchplatzes im alten Ortskern in der Gemeinde Zotzenheim wurde die Ausschreibung für die Landschaftsbauarbeiten vorgenommen. Die Vergabeunterlagen für die öffentliche Ausschreibung der o. a. Leistungen wurden am 22.05.2023 auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de hochgeladen.

Die Veröffentlichung erfolgte zusätzlich im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, auf www.bund.de sowie bei

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bi Medien GmbH

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Submissions-Anzeiger Verlag GmbH

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Subreport Verlag Schawe GmbH.

Im Verfahren haben sich sechs Bieter auf der Vergabeplattform freigeschaltet. Zum Eröffnungstermin am 20.06.2023, 11.30 Uhr, waren zwei schriftliche und vier elektronische Angebote bei der Vergabestelle eingegangen. Ein Bieter hat das Angebot doppelt eingereicht. Somit sind es zwei schriftliche und 3 elektronische Angebote.

Die Angebote enthalten das Hauptangebot. Nebenangebote wurden nicht gemacht.

Die abgegebenen Angebote lagen ungeprüft zwischen 52.474,84 € und 74.565,40 €.

Seitens der Vergabestelle wurde im Zuge der formalen Prüfung ein Bieter aufgrund unvollständiger Unterlagen ausgeschlossen.

Vor Erteilung des Zuschlags ist eine Abfrage beim Wettbewerbsregister vorzunehmen, da der Kostenanschlag den Betrag vom 30.000 € ohne Umsatzteuer überschreitet. Die Abfrage wurde am 21.06.2023 gemacht, es liegen keine Eintragungen vor.

Die technische und fachliche Prüfung erfolgte durch das beauftragte Landschaftsarchitektenbüro und den FB 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen – Gensingen.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote bleibt die Bieterreihenfolge unverändert., das wirtschaftlichste Angebot wurde mit einer Angebotssumme von 52.474,84 € abgegeben.

Verlauf der Beratung:

Seitens des Rates bestehen Bedenken wegen eventueller Qualitätseinbußen, sofern sich der Rat für das günstigere (Neben-)Angebot des ohnehin günstigen Bieters entscheidet. Diese Bedenken kann Frau Schäfer von der Bauverwaltung aus dem Weg räumen: Das hintere Element (Verblendmauerwerk) stützt die Vorderansicht des Bruchsteinmauerwerks.

Daraufhin beschließt der Rat.

Beschluss:

1. Natursteinarbeiten

Der Ortsgemeinderat Zotzenheim beschließt die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter für die Natursteinarbeiten für die Neugestaltung des Kirchplatzes im alten Ortskern

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10

Enthaltungen: 1

2. Landschaftsbauarbeiten

Der Ortsgemeinderat Zotzenheim beschließt die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter für die Landschaftsbauarbeiten für die Neugestaltung des Kirchplatzes im alten Ortskern

Finanzielle Auswirkung:

Die Haushaltsmittel sind im Haushalt der Ortsgemeinde Zotzenheim bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 10

Enthaltungen: 1

Top 3: Beitritt zum "Kommunalen Klimapakt" KKP

Sach- und Rechtslage:

1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses

Das Ziel des Beschlusses ist der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP). Dieses Angebot wurde von den kommunalen Verbänden und dem Land Rheinland-Pfalz ausgearbeitet. Mit dem Beitritt verpflichtet sich eine Kommune, ihre Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes (Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. Ausbau von CO2-Senken) bzw. der Anpassung an die Klimawandelfolgen (Hitze, Dürre, Starkregen usw.) zu forcieren und besonders ambitioniert vorzugehen. Hierzu benennt jede Kommune bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie in Angriff zu nehmen beabsichtigt; diese sind Ausgangspunkt für eine individuelle und „maßgeschneiderte“ Beratung, die für jede beitretende Kommune im Hinblick auf die konkrete Umsetzung solcher Maßnahmen zusätzlich über den KKP angeboten wird.

2. Allgemeiner Hintergrund

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich das Land Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, die Emissionen an Treibhausgasen drastisch zu reduzieren und bis spätestens 2040 (lt. Koalitionsvertrag) klimaneutral zu werden – und so dazu beizutragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Zudem gilt es, die Folgen des Klimawandels durch geeignete und wirksame Anpassungsmaßnahmen zu bewältigen. Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen, auch und insbesondere auf der kommunalen Ebene. Denn auf dieser Ebene werden die konkreten Rahmenbedingungen für die notwendigen Maßnahmen gesetzt, insbesondere in den Bereichen Bauleitplanung, Erzeugung erneuerbarer Energien sowie Mobilität / ÖPNV. Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen (VkU), die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium (MKUEM) einschließlich des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen (KfK), sowie das Wirtschafts- und Innenministerium (MWVLW bzw. MdI) haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam den Kommunalen Klimapakt einzurichten. Grundlage hierfür ist die Gemeinsame Erklärung vom 29. November 2022 (Anlage 1).

3. Eckpunkte des Kommunalen Klimapakts

Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart, ist aber auf Dauer angelegt und soll 2024 für die Folgejahre mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

Durch die angestrebte Tiefe der Beratungen sind individuelle Beratungskapazitäten der begleitenden Institutionen begrenzt. Zunächst kommen 50 Kommunen zum Zuge, im Folgejahr weitere 50 Kommunen. Die Vergabe für die intensivere KKP-Begleitung ist bereits nach dem Windhundprinzip an die ersten 50 Kommunen erfolgt. Durch den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz könnte unsere Kommune zunächst erst nächstes Jahr in der zweiten Runde von der intensiven KKP-Begleitung in Sachen Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen profitieren.

Dabei ist zu beachten, dass die Zahl 50 eher als "Größenordnung" zu verstehen ist, da die Beratungsintensität individuell je nach Ausgangslage einer Kommune deutlich unterschiedlich sein kann, können im Laufe des Jahres noch Kommunen vorgezogen werden, die erst für das Folgejahr vorgesehen waren.

Neben dem Vorteil der intensiveren KKP-Begleitung sollen die KKP-Kommunen laut dem Faktenpapier zum Kommunalen Klimapakt perspektivisch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren können.

Durch den Beitritt zum KKP entstehen für die Ortsgemeinden keine Nachteile.

4. Verstärktes Engagement im Rahmen des Kommunalen Klimapakts

Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist die Selbstverpflichtung verbunden, unsere Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen über das bisherige Maß hinaus zu verstärken. Hierzu benennt jede Kommune mit dem Beitritt bis zu fünf Ziele bzw. Maßnahmen, die sie zu diesem Zweck zu verfolgen bzw. in Angriff zu nehmen beabsichtigt. Diese Ziele bzw. Maßnahmen werden nach dem Beitritt im Zuge des exklusiv für die „KKP-Kommunen“ zur Verfügung stehenden Beratungsangebots nochmals im Einzelnen besprochen, dabei im jeweiligen kommunalen Kontext eingeordnet und priorisiert, je nach Bedarf auch modifiziert, revidiert oder ergänzt, um im Ergebnis ein Paket an wirksamen, effektiven und auch im Hinblick auf den finanziellen Aufwand effizienten Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen und so einen bestmöglichen Beitrag zur zeitnahen Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Anpassung an Klimawandelfolgen zu leisten. Das Ergebnis dieser Beratung wird im Nachgang nochmals in den kommunalen Gremien beraten und die dann noch erforderlichen Folgebeschlüsse gefasst. Um diesen Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen, wird die Verwaltung entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitstellen sowie in der Beitrittserklärung eine zentrale Ansprechperson in der Verwaltung benennen und deren Stellvertretung sicherstellen.

5. Zielsetzung und Maßnahmen der VG

Durch den Beitritt zum KKP könnten z. B. (weitere) Maßnahmen und Projekte des Masterplankonzeptes 100 % unter Einbindung relevanter Interessen-, Akteur- und Zielgruppen fortgeschrieben werden. Dadurch könnten eine sinnhafte und konkrete Planung mit Zeitplan zu den noch durchzuführenden Projekten bzw. Maßnahmen realisiert werden, angepasst auf bspw. Neue gesetzliche Vorgaben und neue Gegebenheiten innerhalb der VG. Erstrebenswert wäre es, bspw. innerhalb der VG weitere Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien –z. B. durch PV-Freiflächenanlagen oder Windanlagen- zu realisieren. Bei diesen Anlagen könnten sich evtl. auch Bürger oder die Ortsgemeinden beteiligen. Eine weitere mögliche Maßnahme wäre die Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge, z. B. durch die Planung einer Wassermanagementstrategie, die Ausweitung des Hochwasser-, Starkregenkonzeptes und ein Konzept für die Dürrevorsorge. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Grundwasserneubildung

  • Bewässerungsstrategie

  • Retentions-, Versickerungsplan (auch Starkregenvorsorge)

  • Schwammstadt-Konzept

  • Renaturierungsmaßnahmen

  • Maßnahmen/Beratung für die Landwirtschaft (Dürre, Starkregen)

Des Weiteren wäre auch die Erarbeitung einer Grünflächenstrategie für die VG möglich. Mit der Unterstützung durch den Beitritt zum KKP könnten bei der Erarbeitung der Strategie nicht nur die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden, sondern auch die Förderung der Biodiversität.

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt übergibt der Vorsitzende an Frau König von der Energieagentur. Sie erläutert den Hintergrund für den Beitritt zum KKP. Dies sei eine freiwillige Selbstverpflichtung ohne Kosten und Nachteile für die Ortsgemeinde. Im Gegenteil: Die Ortsgemeinde könne vom Netzwerk der Mitglieder bezüglich innerhalb des Netzwerks vorgeschlagener Maßnahmen gegenseitig profitieren. Die Ortsgemeinde habe kostenlosen Anspruch auf Maßnahmen-Beratung (durch Verbandsgemeinde übergreifende) Energieagenturen und profitiert von den Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung vorgeschlagener und erarbeiteter Maßnahmen.

Der Erste Beigeordnete Sieben wendet ein: „Warum kann man nicht einfach machen?“ Er habe das Gefühl zu etwas gezwungen zu werden. Ratsmitglied Saulheimer pflichtet bei, man habe „keine Ahnung von der Realität“ im Bereich der Landwirtschaft. Andererseits signalisieren einige Ratsmitglieder Zustimmung; sie wollen sich nicht gegenüber den anderen Ortsgemeinden ausgrenzen, zudem sei es möglicherweise sinnvoll, evtl. Synergieeffekte nutzen, wie bspw. die Planung von Regenrückhaltebecken, die vielleicht gleichzeitig auch in anderen Ortsgemeinde geplant würden.

Nach kurzer weiterer Beratung beschließt der Rat wie folgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Zotzenheim beschließt den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt.

Finanzielle Auswirkung:

Der Beschluss zum KKP-Beitritt ist nicht mit unmittelbaren finanziellen Pflichten verbunden. Über die Umsetzung konkreter Projekte und Maßnahmen ist gesondert im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung zu beraten und zu entscheiden. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Maßnahmen stehen - neben originären Eigenmitteln - im Wesentlichen folgende Optionen zur Verfügung:

a)

Im Rahmen der Kommunalen Klima-Offensive wird das Land flankierend zum KKP über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) den Kommunen 2023 insgesamt 180 Mio. Euro zur Verfügung stellen; davon entfallen auf unsere Kommune voraussichtlich 428.278,69 Euro; diese können und sollen für die ausgewählten investiven Maßnahmen eingesetzt werden und entlasten insoweit den kommunalen Haushalt.

b)

Weitere maßgebliche Finanzierungsquellen sind daneben öffentliche Fördermittel aus den einschlägigen Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU. Eine möglichst weitgehende Ausnutzung dieser Fördermöglichkeiten ist zentraler Gegenstand und Zielsetzung des begleitenden Beratungsangebots aus dem KKP heraus.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 1

Top 4: Mitteilungen und Anfragen

Top 4.1: Dank

Ortsbürgermeister Strack bedankt sich bei den Ausrichtern der diesjährigen Zotzenheimer Kerb, den Mitgliedern des TV Zotzenheim, bei allen Vereinen und Privatpersonen, die bei der Durchführung der Kerb und zum Gelingen des Festes beigetragen haben.

Top 4.2: Sachstand Freischaltung Breitband

Beigeordneter Lumb möchte wissen, wann nach abgeschlossener Installation des Glasfaserausbaues denn nun die Freischaltung erfolgt. Diese sei für Mai 2023 angekündigt gewesen, nun haben wir Juli 2023.

Der Vorsitzende hat keine Erklärung für die lange Verzögerung der Freischaltung. Außer, dass es technische Probleme gegeben habe, die auch mit der Sanierung der Brücke „Im Johannispfad“ in Verbindung stehen.

Top 4.3: Anfrage zu Sportplatz

Ratsfrau Bechtluft möchte wissen, wie lange der Sportplatz noch mit Baumaterial der bauausführenden Firma belegt sein werde. Nach Absprache mit dem Vorsitzenden soll die Baufirma bis Ende August 2023 den Platz geräumt haben. Die Bauarbeiten in Sprendlingen sowie ein Erdaustausch seien noch nicht ganz abgeschlossen.

Top 4.4: Löcher in Gartenweg

Weiter weist Ratsfrau Bechtluft auf die Löcher im Gartenweg, die Verbindung von Johannisweg und Mühlgasse hin. Der Vorsitzende hat diese auffüllen lassen. Der Weg ist jetzt wieder mit Rad und Pkw befahrbar.

Top 4.5: Hinweis zu Feldweg

Ratsmitglied Pitthan weist darauf hin, dass der Verbindungs-Feldweg zwischen der Straße „An den Sechs Morgen“ und der Kreuznacher Straße schlecht befahr- bzw. begehbar sei. Die momentane Schotterdecke lasse keine Begehung, bspw. mit einem Rollator, zu. Erwogen wird, eine wassergebundene Decke aufzutragen. Der Vorsitzende wird die Bauverwaltung noch einmal darüber informieren.

Top 4.6: Hinweis zu Löchern

Ein weiterer Hinweis kommt von Ratsfrau Faust zu Löchern im Straßenbereich Obergasse / Mainzer Straße. Diese sind dem Vorsitzenden bekannt; dort sei Betonestrich mit Mosaikpflaster aufgebracht worden; die Mosaikpflaster haben sich wieder gelöst.

Top 4.7: Hinweis zu Verkehrssituation

Ratsmitglied Saulheimer sorgt sich um die Verkehrssituation an der neu gestalteten Bushaltestelle. Trotz Verkehrsschau sei bislang nichts gegen die Gefahrensituation für die jüngsten (Schul-)Kinder getan worden, die extrem gefährdet seien. Er plädiert für eine Verkehrsberuhigung, zumindest aber für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.