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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 32/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Grolsheim

Am Dienstag, den 27.06.2023 fand unter Vorsitz von Florian Hanau die 34. Sitzung des Ortsgemeinderates Grolsheim im Nebenraum der Nahelandhalle statt.

Die Anträge des Vorsitzenden zur Tagesordnung werden einstimmig beschlossen: TOP 8 und 11 werden abgesetzt; hinzu kommen neue TOPs 8 (Fahrzeug für Bauhof) und 10 (Bodenreinigungsmaschine).

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

TOP 1.1: Neue Pflanzen wässern

Eine Einwohnerin möchte wissen, ob nicht die neuen Pflanzen auf den Verkehrsinseln gewässert werden müssten, damit sie nicht eingehen. Der Vorsitzende erklärt, der Gemeindearbeiter kümmere sich darum. Allerdings, so der Einwand vom Ersten Beigeordneten Rybarczyk, verfügt die Ortsgemeinde Grolsheim lediglich über ein 1.000l Fass, welches zum Gießen der örtlichen Grünflächen dient. Der Vorsitzende erläutert dazu, dass weitere Fässer beschafft werden würden.

TOP 1.2: Anfrage zu Geschwindigkeitsgerät

Eine weitere Frage gilt dem Geschwindigkeitsmessgerät, was angeblich nicht misst. Bei Geschwindigkeit

T 30 sollte es funktionieren, so Ortsbürgermeister Hanau.

TOP 2: Biodiversitätsleitfaden für Grolsheim im Rahmen eines Studierendenprojekts der TH Bingen

Von der TH Bingen und Energieagentur Rheinland-Pfalz wurde als Kooperation von Oktober bis Dezember 2022 für interessierte Gemeinden ein Projekt angeboten, bei dem durch Studierende der TH Bingen Biodiversitätsleitfäden erstellt wurden. Dabei konnte von den Gemeinden ein Schwerpunktthema ausgesucht werden, für das von Studentengruppen ein Biodiversitätsleitfaden erarbeitet wurde. Die Teilnahme an dem Projekt war für die Gemeinden kostenfrei.

Für Grolsheim wurde im Rahmen des Projekts der Hugo-Brandt-Platz betrachtet. Dabei ging es neben Maßnahmen, die die Biodiversität unmittelbar beeinflussen, auch um Maßnahmen zur Sensibilisierung und Bildungsarbeit, die Möglichkeit der Erweiterung des Spielplatzangebotes sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung.

Von den Ergebnissen des Biodiversitätsleitfadens berichtet Jakob Vögerl, Student der TH Bingen.

Er erläutert die Vorhaben, wie bspw. den Bau einer Kräuterspirale, einer Totholzmauer, einer Kastanien-Weitwurf-Anlage am Hugo-Brandt-Platz sowie die Installation eines Regenwasserauffangsystems zur Bewässerung der Grünanlagen. Dazu hat er eine PP-Präsentation vorbereitet, die als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt ist.

Anschließend wird Herr Vögerl seitens des Rates nach weiteren Maßnahmen oder Ideen gefragt, die er sich für die Ortsgemeinde Grolsheim vorstellen könnte, nachdem er berichtet hatte, dass im Wintersemester 2023/2024 wieder ein derartiges Themenmodul angeboten würde. Zu den Maßnahmen schlägt er vor, Steinmauer(n) für Eidechsen freizuhalten, Blühwiesen aufzuforsten, Weinberge zu beweiden, Bänjes-Hecken anzulegen. Legesteinhaufen zu bilden und vereinzelt neue Bäume anzupflanzen. Der Vorsitzende bittet Frau König darum, sich für dieses Themenmodul an der TH-Bingen anzumelden.

Frau König bietet ihre Unterstützung bei der Umsetzung an, sollten die Maßnahmen durch die Ortsgemeinde selbst in Angriff genommen werden. Ortsbürgermeister Hanau sichert zu, eine „Bürger-Initiative“ seitens der Ortsgemeinde auf jeden Fall zu unterstützen. Der Rat befürwortet die Errichtung einer Gewürzspirale und einer Kastanien-Weitwurf-Anlage am Hugo-Brandt-Platz. Auch über die Rückhaltung von Regenwasser vom Dach des dortigen Gebäudes müsse sich Gedanken gemacht werden. Jedoch sieht der Rat die Errichtung eines Totholzzaunes an dieser Stelle, aufgrund von Vandalismus, eher als Kritisch.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Vögerl und entlässt ihn aus dem Rat.

TOP 3: "Mögliche Aufstellfläche für E-Ladesäulen zur Einbindung eines Carsharings"

Sach- und Rechtslage:

Bereits in den zurückliegenden drei Jahren hat sich die Ortsgemeinde Grolsheim mit der Errichtung von PKW-E-Ladestationen beschäftigt. Trotz zur Verfügung gestandener Fördermittel stellte der langfristige Betrieb, Unterhaltungs- und Abrechnungskosten eine Herausforderung dar. Von einer Realisierung wurde erst einmal Abstand genommen.

Die Kreisverwaltung fragt aktuell alle Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen ab, ob Interesse an dem Aufbau einer Ladeinfrastruktur zur Einbindung eines Carsharings besteht. Im ersten Schritt sind mögliche Aufstellflächen zu benennen. Mit einem geeigneten Anbieter wird ein geeigneter Standort analysiert.

Der Ausbau wird dann nach und nach vorgenommen. So werden z.B. bahnhofnahe Standorte eher als geeignet bewertet werden. Doch das Angebot soll langfristig aus- und aufgebaut werden.

An den Ladesäulen sollen auch E-Fahrzeuge geladen werden können, die nicht der Car-Sharing-Flotte angehören. Die Landkreise Alzey-Worms und Bad Kreuznach prüfen ebenso den Aufbau mit dem gleichen Dienstleister.

Als mögliche Aufstellfläche für eine E-Ladesäule zur Einbindung eines Carsharings wird der Hugo-Brandt-Platz als geeignet angesehen und ist der Kreisverwaltung als solche zu benennen.

Finanzielle Auswirkung:

Es entstehen keine Kosten für die Errichtung der Ladestation, Netzanschlussbedingungen würden frühzeitig übermittelt werden.

Verlauf der Beratung:

Während der Beratung klingt durch, zu hinterfragen, was sinnvoll für die Ortsgemeinde sein könnte, wo der „Mehr-Wert“ für die Ortsgemeinde liege. Ist es sinnvoll eine mögliche Fläche für eine E-Ladesäule in Verbindung mit einem Carsharing freizuhalten und dem Zeitgeist zu entsprechen? Der Dienstleister solle sein Geschäftsmodell vorstellen. Einigen Ratsmitgliedern fehlt es auch an weiteren Informationen, z.B. wer beteiligt ist, wie die Kosten aussehen oder wo der genaue Standort der Ladestation sein könnte.

Daraus resultiert, dass sich der Rat nicht grundsätzlich gegen eine E-Ladestation ausspricht, allerdings für eine endgültige Entscheidung nähere Erläuterungen benötigt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Grolsheim spricht sich nicht grundsätzlich gegen eine E-Ladestation aus; allerdings fehlen ihm für eine endgültige Entscheidung und Beschlussfassung noch nähere Erläuterungen zum Projekt und bittet den Anbieter sich in der nächsten Ratssitzung vorzustellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortskern Teil I" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

In der Sitzung am 19.04.2023 hat der Ortsgemeinderat Grolsheim beschlossen, den Bebauungsplan „Ortskern“ in drei Bereiche aufzuteilen, da im Laufe des Aufstellungsverfahren festgestellt wurde, dass aufgrund von Befangenheiten der Ratsmitglieder keine Beschlussfähigkeit des Ortsgemeinderates herbeigeführt werden kann.

Der Bebauungsplan Ortskern sollte gem. § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür werden weiterhin erfüllt und das Verfahren kann beibehalten werden. Beabsichtigt war, von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abzusehen und diese im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Übersichtsplan:

Verlauf der Beratung:

Befangen sind zu diesem Punkt die Ratsmitglieder Beuscher, Daum, Hahn-Axt, Frick, Liebelt, Richtarsky und Rybarczyk (Erster Beigeordneter) gem. § 22 GemO. Gemäß § 39 Abs. 2 GemO ist der Rat beschlussfähig und beschließt zu diesem Punkt wie folgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Grolsheim beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortskern Teil I“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB. Ziel dieses Verfahrens ist die Überplanung der vorhandenen Bebauung. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 1 Nr. 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37/1, 37/3, 37/5, 37/6, 38, 39, 40, 41/1,41/2, 42/1, 42/2, 43, 44, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 48/3, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55/1, 55/2, 56, 58/1, 59/2, 59/6, 59/8, 59/9, 59/10, 59/11, 59/12, 59/13, 60, 61, 62, 63, 66, 67, 68, 69, 70, 71/1, 71/2, 72/1, 72/2, 73/1, 73/2, 258/2 teilw., 261, 263/4 teilw., 265/1, 265/2, 266, 267, 268, 269/2, 270, 305

Finanzielle Auswirkung:

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen : 5

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortskern Teil II" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

In der Sitzung am 19.04.2023 hat der Ortsgemeinderat Grolsheim beschlossen, den Bebauungsplan „Ortskern“ in drei Bereiche aufzuteilen, da im Laufe des Aufstellungsverfahren festgestellt wurde, dass aufgrund von Befangenheiten der Ratsmitglieder keine Beschlussfähigkeit des Ortsgemeinderates herbeigeführt werden kann.

Der Bebauungsplan Ortskern sollte gem. § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür werden weiterhin erfüllt und das Verfahren kann beibehalten werden. Beabsichtigt war, von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abzusehen und diese im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Übersichtsplan:

Verlauf der Beratung:

Befangen sind zu diesem Punkt Ortsbürgermeister Hanau und die Ratsmitglieder Beuscher, Frick, Laubenstein Jens, Liebelt, Richtarsky und Rybarczyk (Erster Beigeordneter) gem. § 22 GemO.

Den Vorsitz zu diesem Punkt führt Ratsfrau Hahn-Axt.

Gemäß § 39 Abs. 2 GemO ist der Rat beschlussfähig und beschließt zu diesem Punkt wie folgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Grolsheim beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortskern Teil II“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB. Ziel dieses Verfahrens ist die Überplanung der vorhandenen Bebauung. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 1 Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14/3, 14/4, 15, 16, 17/4, 17/5, 17/6, 17/7, 17/8, 17/9, 17/10, 18, 19, 20, 21, 258/2 teilw., 258/3 teilw., 262/1 teilw., 263/1, 263/2, 263/3, 263/4 teilw., 264, 304/1

Finanzielle Auswirkung:

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen : 5

Nach der Abstimmung kehren alle wieder an den Ratstisch unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters zurück.

TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Ortskern Teil III" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

In der Sitzung am 19.04.2023 hat der Ortsgemeinderat Grolsheim beschlossen, den Bebauungsplan „Ortskern“ in drei Bereiche aufzuteilen, da im Laufe des Aufstellungsverfahren festgestellt wurde, dass aufgrund von Befangenheiten der Ratsmitglieder keine Beschlussfähigkeit des Ortsgemeinderates herbeigeführt werden kann.

Der Bebauungsplan Ortskern sollte gem. § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - in einem beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Voraussetzungen hierfür werden weiterhin erfüllt und das Verfahren kann beibehalten werden. Beabsichtigt war, von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abzusehen und diese im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Übersichtsplan:

Verlauf der Beratung:

Befangen sind zu diesem Punkt Ortsbürgermeister Hanau und die Ratsmitglieder Beuscher, Brendel, Lange, Laubenstein Jens, Liebelt, Richtarsky, gem. § 22 GemO.

Den Vorsitz zu diesem Punkt führt der Erster Beigeordnete Rybarczyk.

Gemäß § 39 Abs. 2 GemO ist der Rat beschlussfähig und beschließt zu diesem Punkt wie folgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Grolsheim beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortskern Teil III“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB. Ziel dieses Verfahrens ist die Überplanung der vorhandenen Bebauung. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 1 Nr. 191/1, 191/2, 192/5, 192/7, 192/8, 192/9, 192/10, 192/11, 192/12, 192/13, 193/3, 19 3/5, 193/6, 193/7, 193/8, 195/1, 196/2, 196/4, 196/6, 196/7, 198/8, 198/9, 199/1, 201/3, 201/4, 201/5, 203/1, 203/4, 203/5, 203/6, 203/7, 203/8, 204/1, 204/3, 204/4, 205/1, 205/3, 205/4, 205/6, 205/7, 206/1, 206/3, 206/5, 206/6, 207/1, 207/3, 207/4, 208/1, 208/2, 208/4, 208/5, 210/1, 210/2, 210/5, 210/7, 210/9, 210/10, 210/11, 210/12, 214/6, 214/17 teilw., 215, 216/2, 217/4, 217/6, 258/3 teilw. und 293.

Finanzielle Auswirkung:

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen : 5

Nach der Abstimmung kehren alle wieder an den Ratstisch unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters zurück.

TOP 7: Vergabe von Bauleistungen - hier Austausch der Duschboards im Sportheim Bärenhöhle

Sach- und Rechtslage:

Im Sportheim Bärenhöhle sind die Duschboards abgängig und sollen erneuert werden. Ein Angebot wurde bereits eingeholt, aufgrund der Auftragssumme von geschätzt ca. 11.000 € brutto müssen weitere Angebote eingeholt werden.

Im Anschluss kann die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter erfolgen.

Verlauf der Beratung:

Seitens des Rates werden Bedenken bezüglich eines möglichen Legionellen-Befalls angesprochen, weshalb die Wasserleitungen durchgespült werden müssten. Bei der Bestellung von Duschboards sollte deshalb eine Legionellen-Spülung berücksichtigt werden. Auch sollen Angebote mit Durchlauferhitzer eingeholt werden.

Sollten die Angebote wesentlich teurer, als vorgeschlagen, ausfallen, bedarf es einer nochmaligen Beratung im Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Grolsheim beauftragt die Verwaltung mit der Einholung von Vergleichsangeboten und ermächtigt den Bürgermeister zur Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.

Finanzielle Auswirkung:

Die finanziellen Mittel stehen im aktuellen Haushalt zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen : 11

Enthaltungen : 1

TOP 8: Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den BauhofErmächtigung des Ortsbürgermeisters

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinde Grolsheim hat zur Ersatzbeschaffung des Dienstfahrzeuges für den Bauhof Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € veranschlagt. Das Fahrzeug soll ein gebrauchtes Fahrzeug sein. Da diese meist nur relativ kurzfristig verfügbar sind, bittet der Ortsbürgermeister um Ermächtigung durch den Ortsgemeinderat ein entsprechendes Fahrzeug für den Bauhof beschaffen zu dürfen.

Aus vergaberechtlicher Sicht müssen bei der Beschaffung eines Fahrzeuges im Wert von 25.000,00 € einschl. Umsatzsteuer und allen Anschaffungsnebenkosten, drei bis fünf Vergleichsangebote eingeholt werden. Da ein gebauchtes Fahrzeug beschafft werden soll, werden keine vollständig vergleichbaren Angebote eingeholt werden können. Ggf. reicht daher auch ein Angebot aus. Durch weitere Angebote oder auch Internetrecherche müssen jedoch die Beachtung der Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden.

Verlauf der Beratung:

Für gebrauchte Fahrzeuge seien keine Vergleichsangebote nötig, wie Frau Odernheimer-Dech von der Vergabestelle in einer der letzten Sitzungen erklärt habe, weiß Ratsfrau Hahn-Axt zu berichten. Deshalb würde ein einziges Angebot ausreichen.

Weitere Meinungen aus dem Rat lauten dahingehend, keinen Bus zu kaufen, der über 100.000 km gefahren hat und älter als 6 -7Jahre alt ist. Vorgeschlagen werden Fahrzeuge von Fiat, Renault oder VW; auch solle im Internet recherchiert werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Grolsheim ermächtigt den Ortsbürgermeister, nach Einholung verschiedener Vergleichsangebote, ein Dienstfahrzeug für den Bauhof im Rahmen der Haushaltsmittel zu beschaffen.

Finanzielle Auswirkung:

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen : 9

Enthaltungen : 3

TOP 9: Sondernutzungssatzung öffentlichen Raumes

Sach- und Rechtslage:

Beratung und Beschlussfassung zu dem anhängenden Satzungsentwurf über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Ortsgemeinde Grolsheim.

Verlauf der Beratung:

Der Rat diskutiert die einzelnen Punkte der Sondernutzungssatzung, insbesondere des Gebührenverzeichnisses.

Ein Einwand betrifft die Straßen und Plätze: Die Satzung sei sehr „straßenlastig“ und betreffe weniger die Flächen und Plätze; der öffentliche Platz, der an die Straße angrenzt, würde nicht genügend berücksichtigt. beschlossene Genehmigungen würde die Ortsgemeinde nicht mitbekommen, sofern die VG-Verwaltung diese genehmigt. In dem Falle solle die Ortsgemeinde zumindest informiert werden.

Der Satzungstext bleibt bestehen, bis auf eine Änderung in § 3 (Erlaubnisfreie Sondernutzung) Abs. 1 Nr. g: Dort wird „…bis maximal 24 Stunden…“ auf „48 Stunden“ erhöht.

Das Gebührenverzeichnis gem. § 9 Abs. 1 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Ortsgemeinde Grolsheim gilt wie folgt:

Lfd Nr.

Art der Sondernutzung

Gebühr in Euro

1

Automaten, Auslagen- und Schaukästen, die mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind und in den Gehweg hineinragen, je qm beanspruchter Fläche

180 € / jährlich

2

In den Straßenraum hineinragenden Bauteilte, soweit nicht nach dieser Satzung erlaubnisfrei, je qm

5 € / jährlich

3

Leistungen aller Art, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen

  1. vorübergehend verlegt, je angefangenen 100 m bei einem Durchmesser

bis zu 100 mm

über 100 mm

  1. Auf Dauerverlegt, je angefangenen 100 m bei einem Durchmesser

bis zu 100 mm

über 100 mm

5 € / jährlich

9,50 € / jährlich

50 € / jährlich

80 € / jährlich

4

Masten für Fahnen und Hinweiszeichen u.ä., soweit sie nicht öffentlichen Zwecken dienen, je Mast

10 € / jährlich

5

Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgestellt werden, je qm

5 € / jährlich

6

Waren- und Werbeständer sowie sonstige Sachen, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden, je qm (die ersten 5 qm bleiben gebührenfrei)

5 € / jährlich

7

Feste Verkaufsstände, Imbissstände, Kioske, je qm

180 € / jährlich

8

Ambulante Verkaufsstände und Informationsstände aller Art, je qm

3 € / täglich

9

Nicht mehr zum öffentlichen Verkehr zugelassene Fahrzeuge aller Art, sowie Anhänger und Wohnwagen, je qm

1,50 € / täglich

10

Lagerung von Sachen aller Art, die länger als 48 Stunden dauert,

je qm

0,50 € / täglich

Mindestgebühr aber 5 €

Über diese Änderungen beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortgemeinderat Grolsheim beschließt die Satzung Sondernutzung öffentlicher Raum mit den beschlossenen Änderungen. Die geänderte Satzung wird in der nächsten Sitzung den Ratsmitgliedern vorgelegt werden.

Finanzielle Auswirkung:

Durch die Beschlussfassung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 10: Beschaffung einer Bodenreinigungsmaschine für die Nahelandhalle

Ortsbürgermeister Hanau informiert über eine selbst erstellte Beschlussvorlage, die als Tischvorlage gereicht wird und in vollständiger Länge im Ratsinformationssystem als Anlage nachgelesen werden kann.

Im Haushalt sind 7.500 Euro als Ersatzbeschaffung für eine Bodenreinigungsmaschine eingestellt.

Drei Vergleichsangebote wurde eingeholt (siehe Anlage).

Beraten wird auch darüber, wer die Maschine anschließend bedienen darf. Am sinnvollsten erscheint der Vorschlag des Ortsbürgermeisters, eine Einweisung in die Bedienung des Gerätes mit Protokoll, um die Haftung nachvollziehen zu können.

Über das günstigste Angebot entscheidet der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Grolsheim nimmt das Angebot vom 13.06.2023 von der Fa. Freund Landmaschinen GmbH & Co KG an und beauftragt den Ortsbürgermeister mit der Anschaffung dieser Reinigungsmaschine.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 11: Mitteilungen und Anfragen

TOP 11.1: Preisausschreibung für Zivilcourage vom Ministeriums des Innern und für Sport

Der Minister des Innern und für Sport ehrt Menschen, die in außergewöhnlichen Situationen mutig und zivilcouragiert gehandelt haben. Diese Menschen dienen als Vorbilder für uns alle und haben eine entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient.

Die Vorschläge für potentielle Preisträgerinnen und Preisträger kommen teils von den Polizeipräsidien, jedoch auch von Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Um über die Möglichkeit Vorschläge für diese Auszeichnung einzureichen, zu informieren und gleichzeitig das Thema "Zivilcourage" ins Bewusstsein zu rufen, finden Sie anhängend die Ausschreibung des Ministeriums.

Die Preisverleihung erfolgt durch Minister Michael Ebling am 12. Dezember 2023 in Mainz.

TOP 11.2: Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplan 2023 der Ortsgemeinde Grolsheim

Die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Gingen hat mit Schreiben vom 12.05.2023 aufgrund des nicht erreichten Haushaltsausgleichs der Beschluss des Ortsgemeinderates Grolsheim vom 03.05.2023 über die Festsetzung des Haushaltsplans 2023 gem. § 118 abs. 1 i.V.m. § 121 GemO beanstandet.

Der Haushalt kann allerdings ausgeführt werden.

Gegen die weiteren Festsetzungen/Veranschlagungen in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben werden.

TOP 11.3: Schreiben von Herrn Minister Ebling vom 03.05.2023 und die übersandten Ausführungen des Ministeriums des Innern und für Sport vom 02.05.2023 zum Thema Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht

Dieser Mitteilung beigefügt ist das Schreiben von Herrn Minister Ebling sowie die Ausführungen und Anweisungen des Ministeriums des Innern und für Sport für die ADD und die Kommunalaufsichten bei den Landkreisen zur Thematik Haushaltsausgleich und der Neuausrichtung der Tätigkeit der Kommunalaufsicht, deren künftige Handlungsweise bei unausgeglichenen Haushalten und mögliche Konsequenzen für die Gemeinden.

Diese Ausführungen sind somit zwingend bei der Erstellung der künftigen Haushalte zu beachten und einzuhalten, da ansonsten die Gemeinde nur die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Außerdem dürfen Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erhoben werden. Siehe hierzu auch § 99 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GemO.

TOP 11.4: Namensgebung Rundwanderweg

Ortsbürgermeister Hanau berichtet von einer Bürgerumfrage zum Thema Namensgebung für den Grolsheimer Rundwanderweg. Die Online-Befragung fand in der Zeit vom 15.05. bis 01.07.2023 statt. Namensfavorit ist „Nahe-Blick-Rundweg“. Das Abstimmungsergebnis ist mit den weiteren Vorschlägen als Anlage im Ratsinfosystem nachzulesen.

TOP 11.5: Feldwegnutzung

Ratsmitglied Bensch möchte wissen, ob die Nutzung der Feldwege am Grolsheimer Damm während der Erntezeit für private Nutzer evtl. durch ein Verbotsschild eingeschränkt bzw. verhindert werden könnte. Neben parkenden Pkws hätten Erntefahrzeuge keine Möglichkeit, durchzukommen.

Der Vorsitzende verspricht Abhilfe zu schaffen.

Dieselbe Problematik spricht er auch für die Karlstraße an. Es wird angefragt, ob die Erstellung eines Wirtschaftsweges entlang des Oberflächenentwässerungsbeckens Richtung Bingen möglich sei. Der Vorsitzende wird diese Frage an die Verwaltung richten und prüfen lassen.

TOP 11.6: Gefleckter Schierling

Weiter warnt Ratsmitglied Bensch vor dem giftigen gefleckten Schierling auf der Insel, der besonders für Camper und Zeltende bei Berührungen (Rötungen und Pustelbildung) gefährlich werden könnte.

Der Vorsitzende wird diesen Hinweis an die Verwaltung weitergeben. Weiterhin weist der Vorsitzende darauf hin, dass Campen im Vogelschutzgebiet verboten sei. Ratsmitglied Richtarsky gibt an, dass diese Pflanze auch auf den aufgefüllten Flächen nord-östlich der Ortslage, sprich in den Weinbergen wachsen würde. Auch dies werde an die Verwaltung zur Prüfung weitergegeben werden.

TOP 11.7: Anfrage zu Ausfall Dorffest

Ratsfrau Beuscher möchte wissen, warum das Dorffest in diesem Jahr ausfällt. Darüber sollte über die Homepage informiert werden. Der Vorsitzende begründet dies mit fehlenden Helfern*innen.

Die Beigeordnete Rutsch ist der Meinung, das Fest sei zu wenig beworben worden; mögliche Helfer*innen könnten noch einmal gesondert aufgefordert werden. Der Ortsbürgermeister wird die Anregung mit in die Vereinssitzung für die Feste 2024 nehmen und dort Werbung für das Dorffest machen.

TOP 11.8: Hinweis auf defekten Wirtschaftsweg

Ratsmitglied Brendel weist darauf hin, dass der Wirtschaftsweg von der Gärtnerei Eich bis zur L 400 von nicht landwirtschaftlichen Nutzern kaputtgefahren wurde.

Ortsbürgermeister Hanau führt zum Sachstand aus, dass eine Begehung mit Vertretern der Verwaltung und der SGD stattgefunden habe. Eine Sprendlinger Firma würde den Wirtschaftsweg im Namen des Verursachers (Name bekannt) bis zum Ende der Sommerferien wiederherrichten. Sollte das nicht der Fall sein, droht die Ortsgemeinde mit Regress.

TOP 11.9: Hinweis auf illegale Müllberge

Ratsmitglied Richtarsky macht auf illegale Müllberge an der Brücke aufmerksam. Er habe sogar eine in der Hecke abgestellte Couch vorgefunden. Der Vorsitzende verweist darauf, dass die Kreisverwaltung einen Container für die Müllbeseitigung zur Verfügung gestellt hat. Die Müllablagerung soll mit der Örtlichkeit angegeben werden, sodass der Bauhof diese entsorgen kann.

TOP 11.10: Ankündigung der Ratssitzungen

Der Erste Beigeordnete Rybarczyk regt an, die Termine der Ratssitzungen über die Homepage bekannt zu geben.

TOP 11.11: Hinweis zu Radweg Gensingen - Grolsheim

Ratsmitglied Frick weist darauf hin, dass Radfahrer, die vom Radweg Gensingen – Grolsheim kommen, verbotener Weise Richtung Friedhof auf der Straße fahren. Dies sei ein Gefahrenpunkt. Herr Rybarczyk erklärt, geplant sei, den Fahradweg im Zuge der Sanierung der Alzeyer Straße anzugehen. Das sei vom Planer so vorgesehen. Vorübergehend könnte dort ein Stop-Schild aufgestellt werden, schlägt der Vorsitzende vor, oder Straßen-Markierungen auf Anregungen von Herrn Rybarczyk.

Man einigt sich auf einen Vorort-Termin mit dem Planer und der Ordnungsbehörde der Verwaltung anzuberaumen.