Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
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Am Donnerstag, 03.07.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister René Pieroth die 13. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 2: Aufstockung der eingeschossigen Tierarztpraxis zur Erweiterung der vorh. Wohnfläche; Abweichung von der Grundflächenzahl
Sach- und Rechtslage:
Gemäß dem Bebauungsplan ist eine GRZ von 0,4 zulässig. Das Bauvorhaben überschreitet die GRZ um 0,04. Bei dieser Abweichung handelt es sich um eine geringfügige Überschreitung, die keine negativen Auswirkungen auf die nähere Umgebung hat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.
Die Gestaltungssatzung ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Ev. Kita Morgensonne Gensingen; weitere Vorgehensweise
Sach- und Rechtslage:
Am Freitag, den 27.06.2025 fand eine Klausurtagung des Ortsgemeinderates Gensingen zum Thema „Zukunftsperspektive der Gensinger Einrichtungen“ statt.
Hier ging es unter anderem auch um die ev. Kindertagesstätte Morgensonne Gensingen.
| Beschluss: | |
| 1. | Der Ortsgemeinderat Gensingen beauftragt die Verwaltung, die am 19.05.2020 erstellte gutachterliche Stellungnahme zum heutigen Verkehrswert aktualisieren zu lassen. |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen | |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, mit der GÜT Kontakt aufzunehmen, damit von deren Seite ein Antrag auf Übertragung der Landeszuwendung an die Ortsgemeinde Gensingen gestellt wird. |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen | |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kreisverwaltung bezgl. einer möglichen Kreiszuwendung für den Kauf und die Baumaßnahmen Kontakt aufzunehmen. |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen | |
| 4. | Mit der evtl. Übernahme der Trägerschaft der ev. Kita ergeben sich mehrere rechtliche Fragestellungen (z. B. Personalübernahme). Diese sind in einem Gespräch mit Experten des Gemeinde- und Städtebundes, des Kommunalen Arbeitgeberverbandes, des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen und Vertretern der Ortsgemeinde zu erörtern. Die Ergebnisse fließen dann in die weiteren Beratungen mit ev. Kirchengemeinde/der GÜT ein. |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen | |
| 5. | Der Ortsgemeinderat beschließt, analog des Beschlusses bei den kommunalen Einrichtungen von März 2025, auch die bestehenden Verträge von Nicht-Gensinger-Kindern ein weiteres Jahr laufen zu lassen, um den Eltern ausreichend Zeit zur Kontaktaufnahme mit der Kita des Wohnortes bzw. dem Ortsbürgermeister des Wohnortes zwecks Kostenübernahme zu geben. Neuverträge mit Nicht-Gensinger-Kindern müssen zukünftig nur noch mit Kostenübernahme der abgebenden Ortsgemeinden erfolgen. |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen | |
| 6. | Zwecks einer möglichen Übertragung der Betriebsträgerschaft der kommunalen Einrichtungen auf die Verbandsgemeinde wird die Verbandsgemeinde gebeten, eine Infoveranstaltung zu organisieren. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Weiterhin wurde als klares Votum des Rates folgendes beschlossen:
Der Ortsgemeinderat bekundet den Willen, die kommunalen Einrichtungen und die kirchliche Einrichtung und Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu erhalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen