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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 32/2025
Amtlicher Teil
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Auszüge aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen

Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.

(https://vg-sg.gremien.info)

Am Montag, dem 30.06.2025 fand die 7. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen unter Vorsitz von Bürgermeister Scherer statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende, einen Ergänzungsbeschluss zu fassen, um den

neuen TOP 9 "Auftragsvergabe zur Anschaffung einer neuen Schlauchpflegeanlage für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen" aufzunehmen. Die Aufnahme des neuen TOP 9 wurde mit 18 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:

TOP 2: Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Sprendlingen "Südl. der St. Johanner Straße"

Feststellungsbeschluss

Sach- und Rechtslage:

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.09.2024 wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes festgestellt. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahren der Ortsgemeinden wurde die Planung der Kreisverwaltung zur Genehmigung übersandt. Durch die Kreisverwaltung wurde die Änderung der Planurkunde hinsichtlich der Kennzeichnung des Änderungsbereiches, sowie ein neuer Feststellungsbeschluss erbeten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stellt die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Ortsgemeinde Sprendlingen für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ fest. Die Planänderung erstreckt sich über die Grundstücke Flur 10 Flurstücke: teilw. 158/3, 161/1, 162/5, 162/7, 162/9, 166/5, teilw. 166/6, 166/7, teilw. 166/8, 166/9, 166/10, teilw. 167, 264/4, 168/1, teilw. 168/2, 169/1, 169/6, teilw. 173, teilw. 174 183/1, 197/1, 198/1, 199/1, teilw. 263/1, teilw. 264/3 Flur 11 Flurstücke: teilw. 345/3 und teilw. 16/16

Wesentliche Änderungen zum Offenlageexemplar sind nicht entstanden. Die Planunterlagen lagen zur Beschlussfassung dem Verbandsgemeinderat vor.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 3: Vergabe von Planungsleistungen für die zukunftsfähige Ausrichtung der Verwaltung am aktuellen Standort

Sach- und Rechtslage:

Mit Ratsbeschluss vom 07.04.2025 wurde die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten für eine stufenweise Beauftragung eines Ingenieurbüros beauftragt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beauftragung des Ingenieurbüros gem. Angebot vom 30.05.2025.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 4: 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Jahr 2025

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 5: Einmalige Erschließungsbeiträge

TOP 5.1: Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Sach- und Rechtslage:

In der 3. Sitzung des Verwaltungsrates vom 15.05.2025 wurden die Ergebnisse der Neukalkulation der einmaligen Erschließungsbeiträge der räumlichen Erweiterung vorgestellt. Die Beratung des Gremiums hat ergeben, die Höhe der in die Berechnung geflossenen Regiekosten sollen von 25% auf 20% reduziert werden.

Parallel fand eine Plausibilitätsüberprüfung der Ergebnisberichte statt. Dabei wurde bei der Kalkulation der einmaligen Beiträge im Bereich der Abwasserbeseitigung unter dem Punkt II. 5. b) „Flächenkanalisation und Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken“ festgestellt, dass die Summen Ortssammler im Bereich der Niederschlagswasser mit den Summanden nicht schlüssig waren. Die Überprüfung dieses Punktes, gemeinsam mit der Vorgabe der Regiekosten-Reduzierung, wurde an die Mittelrheinische Treuhand GmbH weitergegeben.

Im Bereich der Wasserversorgung wurden seitens der VG-Werke keine Punkte gefunden, welche eine Nachprüfung benötigen würden. Die Reduzierung der Regiekosten war die einzige Änderung.

In der Tabelle ist eine Zusammenstellung der Ergebnisse aus der 3. Sitzung des Verwaltungsrates vom 15.05.2025 und der mit dem heutigen Stand gegenübergestellt.

Einm. Beitrag…

Aktuell gültig

Stand 15.05.2025

Stand 26.06.2025

Wasserversorgung

2,79 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. USt

11,10 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. USt

10,63 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. USt

Schmutzwasser

8,66 €/m² Veranlagungsfläche

24,52 €/m² Veranlagungsfläche

23,43 €/m² Veranlagungsfläche

Niederschlagswasser

30,80 €/m² Veranlagungsfläche

72,40 €/m² Veranlagungsfläche

83,97 €/m² Veranlagungsfläche

Investitionskostenanteil Straße

33,28 €/m² Straßenfläche

108,37 €/m² Straßenfläche

88,05 €/m² Straßenfläche

Gemäß § 7 Abs. 3 g.) der Anstaltssatzung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR Bedarf die Änderung der Zustimmung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.

Beschluss:

1. Der Verbandsgemeinderat stimmt den folgenden Beiträgen der räumlichen Erweiterung auf Grundlage der Berechnung aus 2025 durch die Mittelrheinische Treuhand mit einer Kostendeckung von 100% zu:

-

räumliche Erweiterung der Wasserversorgung:

10,63 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer

-

räumliche Erweiterung der Abwasserbeseitigung für das Schmutzwasser:

23,43 €/m² Veranlagungsfläche

-

räumliche Erweiterung der Abwasserbeseitigung für das Niederschlagswasser:

83,97 €/m² Veranlagungsfläche

-

räumliche Erweiterung der Abwasserbeseitigung Investitionskostenanteil Straßenoberflächenentwässerung:

88,05 €/m² Straßenfläche

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 5.2: Neufassung der Beitragssatzung

Sach- und Rechtslage:

Die Beitragssatzung wurde letztmals in den Sitzungen des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR am 04.05.2020 und 25.06.2020 geändert.

Mit einer Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen muss gleichzeitig auch die Neufassung der Beitragssatzung beschlossen werden.

Gemäß § 7 Abs. 3 g.) der Anstaltssatzung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR Bedarf die Änderung der Satzung ebenfalls der Zustimmung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.

Beschluss:

1. Der Verbandsgemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung über die Festsetzung von Beitragssätzen als Durchschnittssatz zur Erhebung einmaliger Beiträge für die Investitionsaufwendungen der erstmaligen Herstellung, räumlichen Erweiterung sowie Kanalsanierung für die öffentliche Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen, Anstalt des öffentlichen Rechts (Beitragssatzung) gemäß Anlage 1 in der zu dieser Sitzung vorliegenden Fassung zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 20

TOP 6: Festlegung Wahltermine Bürgermeister 22.03.2026

Zustimmung des Verbandsgemeinderats

Sach- und Rechtslage:

Die Landesregierung hat den Termin für die nächste Landtagswahl in Rheinland-Pfalz festgelegt. Die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz findet am Sonntag, dem 22. März 2026, statt.

Die Amtszeit des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, Herrn Manfred Scherer, endet mit Ablauf des 16.08.2026. Die Wahl der Nachfolgerin/des Nachfolgers hat gemäß § 53 Abs. 5 GemO frühestens 9 Monate und spätestens 3 Monate vor Freiwerden des Stelle zu erfolgen.

Der Wahltag sowie der Tag der evtl. notwendigen Stichwahl werden gem. § 60 Abs.2 KWG von der Aufsichtsbehörde festgelegt. Die Kommune kann hierzu Terminvorschläge machen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen stimmt den vorgeschlagenen Terminen zur Bürgermeisterwahl der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen zu:

22.03.2026 für die Bürgermeisterwahl und

12.04.2026 für die etwaige Stichwahl.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 21

TOP 7: Prüfantrag der CDU-Fraktion zur interkommunalen Weiterentwicklung der Energieberatung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Mit Email vom 11. Juni 2025 hat die CDU-Fraktion beigefügten Antrag der Verbandsgemeindeverwaltung übermittelt und beantragt folgende Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,

1.

welche Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Energieberatung mit benachbarten Verbandsgemeinden und den bestehenden Einrichtungen auf Kreisebene bestehen,

2.

ob und in welchem Rahmen eine Kooperation mit folgenden Partnern aufgebaut und/oder intensiviert werden kann: - Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - Verbandsgemeinde Bodenheim - Energieagentur des Landkreises Mainz-Bingen (EDG) - Umwelt-Informations- Und Beratungszentrum (UEBZ) - Energieberater der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

3.

ob es Fördermöglichkeiten auf Landes- oder Bundesebene für interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Energie- und Klimaschutzberatung gibt, die für solche Kooperationen in Anspruch genommen werden können, ohne neues Personal zu schaffen.

Vorabhinweis der Verwaltung:

Hinsichtlich der künftigen Ausrichtung des Aufgabenbereichs Klima- und Umweltschutzmanagement hat die Verbandsgemeindeverwaltung auf Ebene der Büroleitungen mit den Verbandsgemeinden Gau-Algesheim und Rhein-Nahe zur Prüfung einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit bereits Kontakt aufgenommen. Mitte Juli soll ein erstes gemeinsames Treffen stattfinden, um Chancen eines Ausbaus der IKZ im Zusammenhang mit diesem Themenkomplex zu diskutieren.

Bereits in der Vergangenheit fanden unter der Leitung von Herrn Pfaff projektbezogene interkommunale Zusammenarbeiten mit den Verbandsgemeinden Wörrstadt und Nieder-Olm statt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag zur Prüfung von Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit in Bezug auf die Weiterentwicklung der Energieberatung zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 21

TOP 8: Annahmen von Spenden

TOP 8.1: Annahme einer Spende

Sach- und Rechtslage:

Der Förderverein der evangelischen Kita Morgensonne e. V. spendet der Bibliothek Sprendlingen-Gensingen zum Zwecke der Beschaffung von Medien 375,00 €.

Beschluss:

Die Verbandsgemeindekasse empfiehlt die Annahme der Spende.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 21

TOP 8.2: Annahme einer Spende - Boratyn

Sach- und Rechtslage:

Herr Albrecht Balazs hat am 31.03.2025 eine Spende in Höhe von 100,00 € für unsere Partnerstadt Boratyn geleistet.

Beschluss:

Die Verbandsgemeindekasse empfiehlt die Annahme der Spende.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 21

TOP 8.3: Annahme einer Spende - Bombenentschärfung

Sach- und Rechtslage:

Das Unternehmen Auktion + Markt AG (Classicx Cafe & Restaurant) hat anlässlich der Bombenentschärfung in Gensingen am 08.05.2025 die Rechnung für das Essen der Entschärfungs- und Sicherheitskräfte in Höhe von 1.396,00 € als Spende übernommen.

Beschluss:

Die Verbandsgemeindekasse empfiehlt die Annahme der Spende.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 22

TOP 9: Auftragsvergabe zur Anschaffung einer neuen Schlauchpflegeanlage für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Die derzeit genutzte Schlauchpflegeanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ist nicht mehr einsatzfähig und entspricht auch nicht mehr den aktuellen technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Feuerwehrbetriebs und zur Einhaltung geltender Vorschriften, ist die Anschaffung einer neuen, leistungsfähigen Schlauchpflegeanlage erforderlich. Als wirtschaftlichster und technisch geeigneter Bieter wurde die Schlauchpflegeanlage SPZ-K der Firma Bockermann ermittelt, deren Angebot vollständig den geforderten Vorgaben entspricht und mit einem Brutto-Auftragswert von 73.227,84 € abschließt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Vergabe an die Firma Bockermann entsprechend der Ausschreibung zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 22

TOP 10: Mitteilungen und Anfragen

TOP 10.1: Anträge auf Förderungen für die Erweiterungen der Grundschulen Gensingen und Sprendlingen im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG); Sachstand

Inhalt der Mitteilung:

In der gemeinsamen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses sowie des Schulträgerausschusses vom 22.01.2024 wurden die rechtlichen Grundlagen der Erweiterung der Schulen für das GaFöG erörtert und mögliche Maßnahmen inkl. dazugehörigem Kostenansatz vorgestellt.

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 02.10.2024 wurde vom Rat die Freigabe für die Ausschreibung der Vergabeleistung erteilt. In der Sitzung am 13.02.2025 des Planungs- und Bauausschusses wurden die Vergaben an die Architekten und Fachplaner beschlossen.

Zwischenzeitlich liegen die für die Förderanträge benötigten Entwurfsplanungsunterlagen (Leistungsphase 3) vor.

Die Gesamtkosten nach Kostenberechnung für die Maßnahmen für die Grundschule Gensingen betragen 1.058.148,00 €. Für die Grundschule Sprendlingen belaufen sich die Gesamtkosten incl. Interimslösung und Ausstattung auf 4.085.893,04 €.

Einen aktuellen Planstand liegt der Vorlage als Anlage bei.

Die Förderanträge wurden fristgerecht am 12.06.2025 bei der ADD eingereicht.

TOP 10.2: Änderungsantrag Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)-Teilprojekt 1: Photovoltaikanlagen mit Speichern zur Stromversor-gung der VG-Liegenschaften

Inhalt der Mitteilung:

Wegen veränderter Rahmenbedingungen wurde das ursprüngliche Bilanzkreismodell wirtschaftlich unattraktiv. Die Stromkosten im Bilanzkreis liegen aktuell über dem Marktpreis – u. a. durch Netzentgelte, Bilanzkreisbetrieb und Steuern.

Um dennoch erneuerbare Energien wirtschaftlich zu nutzen, setzt die VG nun auf Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern ohne Bilanzkreis, sodass der Strom direkt vor Ort verbraucht werden kann. Das reduziert den Netzstrombezug und senkt die Kosten.

Die VG hält am Thema Bilanzkreis langfristig fest und prüft regelmäßig die Rahmenbedingungen. Die PV-Ausschreibung wird so gestaltet, dass eine spätere Integration in einen Bilanzkreis möglich bleibt.

Neuer Titel des Teilprojekts:

„Photovoltaikanlagen mit Speichern zur Stromversorgung der VG-Liegenschaften aus erneuerbaren Energien“