Am Freitag, 20.05.2022, fand unter Vorsitz von dem Ersten Beigeordneten Oliver Wernersbach die 4. öffentliche Sitzung des Landwirtschafts- und Weinbauausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen statt.
Über die Ergebnisse des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung wird gemäß § Nr. 7.1 der VV zu § 41 GemO wie nachstehend informiert:
Vor Beginn der Ortstermine gegen 9:15 h werden die Mitteilungen im Sitzungsraum der Verbandsgemeindeverwaltung abgehandelt.
TOP 2: Mitteilungen und Anfragen
TOP 2.1: Renaturierungsmaßnahmen in den Ortsgemeinden Sprendlingen und Gensingen
Herr Wernersbach teilt mit, dass für die Fortsetzung der geplanten Renaturierungsmaßnahmen in den Ortsgemeinden Sprendlingen und Gensingen georeferenzierte Bestandsvermessungen von Flächen durchgeführt wurden.
Die Ingenieurgesellschaft Bickmann, die den Planungsauftrag erhielt, passt die Ausführungsplanung dementsprechend an und stellt den wasserrechtlichen Antrag bei der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Sobald die wasserrechtlichen Genehmigungen vorliegen, können die Maßnahmen ausgeführt werden.
TOP 2.2: Flurbereinigungsverfahren in der Ortsgemeinde Zotzenheim
Herr Wernersbach teilt mit, dass der 1. Teilabschnitt des Flurbereinigungsverfahrens in der Gemarkung der Ortsgemeinde Zotzenheim abgeschlossen ist. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens wurden die Unterhaltungsmaßnahmen an Gräben III. Ordnung durchgeführt. Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen hat sich als unterhaltungspflichtige Behörde für Gewässer III. Ordnung an den Unterhaltungskosten i.H.v. 7.916,00€ beteiligt. Bei einem Ortstermin vom 05.05.2022 mit dem zuständigen Sachbearbeiter des DLR und nach Fertigstellung der Wiederherstellungsmaßnahmen wurden die Gräben an die Verbandsgemeinde zurückgegeben.
TOP 2.3: Verfüllung der Verlängerung des Höllengrabens in der Ortslage
Herr Wernersbach teilt mit, dass festgestellt wurde, dass der ursprüngliche Verlauf des Höllengrabens (Gewässer III. Ordnung) im Zuge des Planfeststellungsverfahrens vom 1995 aufgelassen und der Durchlass am nördlichen Ende der Gewässerparzelle (Gemarkung
Sprendlingen, Flur 22, Flurstück 2) verschlossen wurde. Im Planfeststellungsverfahren wurde es jedoch seinerzeit versäumt, die Nachfolgenutzung der vorgenannten Gewässerparzelle zu regeln. Nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde, konnte sie auch keinen Hinweis in ihren Unterlagen finden, wie mit der vom Gewässerlauf nach Ende der Baumaßnahmen abgetrennten Gewässerparzelle Flurstück 2 weiter umgegangen werden soll.
Die Kreisverwaltung bittet die Ortsgemeinde Sprendlingen deshalb um Auskunft, wie zukünftig mit der Gewässerparzelle umgegangen werden soll. Soll die Parzelle weiterhin als offener Graben im Gelände verbleiben oder soll der Graben mit Erdmassen verfüllt werden?
Nach Rücksprache mit Herrn Ortsbürgermeister Bucher sollte die Rückhaltungsfähigkeit der Gewässerparzelle geprüft werden. Sollte hier keine Retentionsfähigkeit für die Starkregenereignisse bestehen, wird empfohlen, dass die abgetrennte Gewässerparzelle verfüllt wird. Eine Verfüllung des besagten Grabens wird von dem Ortsgemeinderat Sprendlingen besprochen und beschlossen.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass bei einer ggf. geplanten Verfüllung ausgeschlossen werden müsste, dass eventuell noch vorhandene Einleitstellen zur Oberflächenentwässerung in den Graben münden. Für die Verfüllung des Grabens wäre zudem unbelastetes Bodenmaterial vorzusehen.
Vorort Besichtigungen:
TOP 1: Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern III. Ordnung 2022
Sach- und Rechtslage:
Für die Anmeldung von Unterhaltungsmaßnahmen der Gräben III. Ordnung wurde ein Rundschreiben an alle Ortsbürgermeister gegeben. Eine Aufstellung des Unterhaltungsbedarfs der einzelnen Ortsgemeinden mit Lageplan und Kostenschätzung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Treffpunkt: 8.30 Uhr VG-Besprechungsraum 1. OG in Sprendlingen
Nachfolgend die Gewässer III. Ordnung, die aus Sicht der Verwaltung nicht besichtigt werden müssen.
Badenheim:
1. Flutgraben
ca. 450 m von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen. Die Reinigung des Flutgrabens wird innerhalb von 3 Jahren durchgeführt.
Welgesheim:
1. Graben am Vorderbergerweg
ca. 730 m von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen. Der Graben am Vorderbergerweg wurde bereits 2019 und 2020 angemeldet und gereinigt.
Die Kosten für die Durchlassreinigung werden von der Ortsgemeinde getragen.
Für die Beratung und Beschlussfassung, die im Rahmen einer Ortsbegehung stattfindet, ist folgender Zeitplan vorgesehen:
9:45 Uhr Wolfsheim, Treffpunkt: Ortseingang von St. Johann kommend
1. Nebenlauf von Wolfsheim
ca. 660 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
Herr Ortsbürgermeister Hofmann, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen.
10:15 Uhr St. Johann, Treffpunkt: am Friedhof
1. Nebenlauf an Kisselborner Floß
ca. 355 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
Herr Ortsbürgermeister Bergmann, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen.
11:00 Uhr Badenheim, Treffpunkt: Ortsausgang Richtung Pleitersheim
1. Karlebach
die evtl. Unterhaltungsmaßnahmen werden vor Ort besprochen.
Herr Ortsbürgermeister Ott, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen.
11:45 Uhr Sprendlingen, Treffpunkt: L415 Gewanne Allental
1. Höllengraben
ca. 1000 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
2. Allentalsgraben
ca. 85 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
Herr Ortsbürgermeister Bucher, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen.
12:30 Uhr Aspisheim, Treffpunkt: Untere Pforte Ecke Hauptstraße
1. Aspisheimer Bach 1. Teilstück
ca. 175 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
2. Aspisheimer Bach 2. Teilstück
ca. 70 m Graben von Grün befreien (Handarbeit), wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
3. Graben Hohlgasse
ca. 120 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
Herr Ortsbürgermeister Dautermann, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen.
13:15 Uhr Horrweiler, Treffpunkt: Zu Gehren
1. Graben in den Wasserteichen
ca. 560 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
2. Horrweiler Graben
ca. 90 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
Herr Ortsbürgermeister Siegfried, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen.
13:15 Uhr Welgesheim, Treffpunkt: Zu Gehren
1. Graben am Vorderberger Weg
ca. 730 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
2. Graben ohne Namen
ca. 240 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
3. Graben ohne Namen
ca. 150 m Graben von Grün befreien, wo nötig profilieren und die Durchlässe reinigen.
Herr Ortsbürgermeister Leisenheimer, oder ein Stellvertreter, werden gebeten an der Begehung teilzunehmen.
Ende der Begehung ca. 14:00 Uhr
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss legt die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen fest.
Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr 2022 ist ein Haushaltsmittel i.H.v. 80.000,00 € vorhanden.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
| - | dass die angemeldeten Gräben in Badenheim (Flutgraben) und Welgesheim (Graben am Vorderbergerweg) nicht besichtigt werden müssen. |
| - | Mithin wird beschlossen, dass die angemeldeten Gräben in Aspisheim, Badenheim, Horrweiler, St. Johann, Welgesheim, Wolfsheim besichtigt werden. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt für Wolfsheim:
| - | dass für den angemeldeten Graben zwischen „Am Wittum“ und altem Sportplatz geprüft werden muss, ob die einzelnen Einleitungen genehmigt sind. Für diesen Graben ist keine Reinigung notwendig. |
| - | dass für den angemeldeten Graben „Nebenlauf von Wolfsheim“ geprüft wird, ob man diesen entwidmen kann. Auch hier muss geprüft werden, ob der Einlauf erlaubt ist. |
| - | dass für den angemeldeten Graben „Nebenlauf von Wolfsheim“ der vorhandene im Graben stehende Baum entfernt werden soll. Des Weiteren sollen die kleinen Baumstümpfe entfernt werden. Der Graben soll 10 Meter vor und hinter dem noch stehenden Baum gesäubert werden. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt für St. Johann:
| - | dass der Graben „Nebenlauf an Kisselborner Floß“ nach Absprache vom Grün befreit wird und vorhandene Äste herausgeholt werden. Besonders wichtig war dem Ausschuss, dass die Sträucher erhalten bleiben. Aus diesem Grund soll nur gemäht werden. |
Da bei diesem Graben der Durchlass zu ist, soll dieser gereinigt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt für Badenheim:
| - | dass für den Karlebach kein Handlungsbedarf besteht. Die Weide soll entfernt werden (umgestalten). |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt für Aspisheim:
| - | dass der Graben „Aspisheimer Bach 1“ in Ordnung ist. Hier besteht kein Handlungsbedarf. |
| - | dass der Graben „Aspisheimer Bach 2“ komplett an den Gärten entlang gereinigt werden muss. |
| - | dass an dem Graben oberhalb der L414 kein Handlungsbedarf besteht. Der Baum soll nächstes Jahr beim Heckenschnitt zurückgeschnitten werden. |
Für diesen Bereich soll die Renaturierung geprüft werden.
| - | Dass an dem „Aspisheimer Graben“ keine Reinigung notwendig ist. |
Für diesen Graben soll eine allgemeine Anfrage bei der Wasserbehörde erfolgen, ob es möglich sei den Graben in ein Betonbett zu setzen um somit die Steine zu befestigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt für Horrweiler:
| - | dass für den „Horrweiler Graben“ noch keine Instandsetzungsarbeiten notwendig sind. In der Baumaßnahme des FWGH sollen erst Maßnahmen ergriffen werden. Der Durchlass soll im Oktober geprüft werden. |
| - | dass für den „Horrweiler Graben unterhalb“ geprüft werden soll, ob die Ortsgemeinde Horrweiler die Hälfte der Kosten für das Mähen übernimmt. |
| - | dass für den „Graben am Geländer“ keine Reinigungsarbeiten notwendig sind. |
| - | dass der „Graben an der Brücke“ gemäht werden soll. Wenn die VG hierfür zuständig ist. |
| - | dass der „Graben ohne Namen Gemarkung Horrweiler“ von Grün befreit wird (Grundstück Schnorrenberger). |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt für Welgesheim:
| - | dass der „Graben am vorderen Weg“ von Grün befreit wird und wo nötig profiliert wird. 50 Meter an dem Gitter soll mitgemäht werden. |
| - | dass der „Graben ohne Namen Gemarkung Horrweiler“ von Grün befreit wird. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.