Am Donnerstag, dem 21.07.2022 fand unter Vorsitz von Christian Stellwagen die 3. öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Ortsgemeinderates Sprendlingen statt.
Über die Ergebnisse des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung wird gemäß Nr. 7.1 der VV zu § 41 GemO wie nachstehend informiert
| TOP 1: | Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Sprendlingen und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 der Gemeindeordnung (GemO) |
Sach- und Rechtslage:
Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Ortsgemeinde Sprendlingen gemäß § 114 der GemO.
Der Vorlage ist der Entwurf des Jahresabschlusses beigefügt.
Mit der Einladung war den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses der Entwurfsbericht des Jahresabschlusses 2020 zugegangen. Der Vorsitzende bittet den Vertreter der Verwaltung den Entwurfsbericht zu erläutern.
Zunächst erfolgt ein kurzer Überblick über den Jahresabschluss. Danach ergibt sich folgendes Bild:
Anschließend werden die wesentlichen Veränderungen der Bilanzpositionen - Anlage-, Umlaufvermögen, Eigen- und Fremdkapital - des Berichtsjahres zum Vorjahr anhand einer PP-Präsentation erläutert.
Zur Veränderung des Anlagevermögens um -43.634,38 EUR gegenüber dem Vorjahr wird vorgetragen, dass sich der Rückgang infolge der zu den Investitionstätigkeiten höheren Abschreibungssummen (Werteverzehr/Abnutzung) und damit auch geringeren Restbuchwerten ergibt.
Das Umlaufvermögen verändert sich zum Vorjahr um +538.320,40 EUR. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen der zum Bilanzstichtag gestiegene Forderungsbestand (Kassenbestand) gegenüber der Verbandsgemeinde infolge dem Einnahmenüberschuss aus der Finanzrechnung.
Auf der Passivseite der Bilanz erhöht sich das wirtschaftliche Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr um +336.580,20 EUR auf 29.258.124,18 EUR. Ausschlaggebend hierfür ist im Wesentlichen der erwirtschaftete Jahresüberschuss.
Die Summe der Rückstellungen und Verbindlichkeiten steigt zum Vorjahr um 158.240,17 EUR auf 1.478.190,98 EUR. Gründe hierfür sind Anpassungen bei der Beihilferückstellung sowie höhere Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag u.a. durch den Ankauf eines Gebäudeobjektes im alten Ortskern.
Zur Ergebnisrechnung wird ausgeführt, dass sich die Verbesserung zum Planergebnis einerseits durch gestiegene Erträge bei den Steuern und ähnlichen Abgaben, hier insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, und anderseits durch geringere Aufwendungen bei den Zuwendungen für private Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung ergibt.
Sich bei der Vorstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ergebende Fragen werden durch den Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung direkt beantwortet.
Bei der Prüfung der Jahresrechnung haben sich, soweit dies vom Ausschuss beurteilt werden kann, keine Beanstandungen ergeben.
Auf Antrag des Vorsitzenden fasste der Ausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat Sprendlingen:
| 1. | Die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 in der vorliegenden Fassung. |
| 2. | Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (gem. § 100 GemO). |
| 3. | Die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 der Gemeindeordnung (GemO) |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen