Titel Logo
Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 33/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

1. Leistung:

Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und ihre Gemeinden

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Zentrale Vergabestelle, Zimmer 120, 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-608

Telefax: 06701/2019-608

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Auftraggeber:

Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen,

vertreten durch Bürgermeister M. Scherer

4. Vergabeverfahren:

Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 1 UVgO

Vergabenummer: 2024-00-905

5. Form der Teilnahmeanträge:

Elektronisch über die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz, https://rlp.vergabekommunal.de

6. Ort der Leistungserbringung:

Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

7. Art und Umfang der Leistung:

Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen mit den Ortsgemeinde Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, St. Johann, Sprendlingen, Welgesheim, Wolfsheim und Zotzenheim

8. Aufteilung in Lose: nein

9. Ausführungsfristen:

Die kommunale Wärmeplanung ist bis zum Ende des Bewilligungszeitraums am 31.05.2025 fertigzustellen. Vorbehaltlich einer Verlängerung des Bewilligungszeitraums durch den Fördermittelgeber kann die Ausführungsfrist verlängert werden.

10. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

11. Anforderung der Vergabeunterlagen:

kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 5, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

12. Antragsfrist:

04.09.2024, 23.59 Uhr

13. Anschrift für die Einreichung der Teilnahmeanträge:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5

14. Sprache:

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

15. Zuschlagskriterien:

35 % Preis

5 % Projekttage

35 % Projektkonzept

25 % Projektkompetenz

15.1 Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

15.2 Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu d mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

16. Geforderte Sicherheiten:

keine

17. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:

Gem. § 18 des Entwurf des Werkvertrags

18. Nachweise zur Eignung:

Gem. Bewerberinformation

19. Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kommunalaufsicht

Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim am Rhein

Sprendlingen, 07.08.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Sprendlingen-Gensingen
gez. Oliver Wernersbach
Erster Beigeordneter