In der 33. Sitzung des Ortsgemeinderates St. Johann am 12.03.2024 wurde die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO beschlossen.
Hinweis:
Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 15.08.2024 bis Freitag, dem 23.08.2024 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1 in 55576 Sprendlingen, Zimmer 223, öffentlich aus.