Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
(https://vg-sg.gremien.info)
Am Montag, dem 27.07.2026 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Scherer die 6. öffentliche Sitzung Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen statt.
TOP 1: Vergabe von Bauleistungen - hier Grundschule Gensingen / Umsetzung GaFöG Gewerk Elektro und HLS
Sach- und Rechtslage:
Für die Umsetzung der GaFöG Maßnahme in der Grundschule Sprendlingen wurden die ersten Gewerke Hochbau bereits vergeben.
Für die Technikgewerke Elektroinstallationsarbeiten und HLS-Arbeiten wurden ebenfalls Ausschreibungen vorgenommen.
a) Elektroarbeiten:
Zum Eröffnungstermin am 15.07.2026, 11:30 Uhr, ist 1 elektronisches Angebot eingegangen. Schriftliche Angebote wurden nicht eingereicht.
Das abgegebene Angebot liegt ungeprüft bei 69.898,02 €.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen den Auftrag an den Bieter Enders & Zuhl Elektrotechnik GmbH zu vergeben.
b) HLS - Arbeiten
Zum Eröffnungstermin am 15.07.2026, 11:00 Uhr, sind 5 elektronische Angebote eingegangen. Schriftliche Angebote wurden nicht eingereicht.
Die abgegebenen Angebote liegen ungeprüft zwischen 161.660,29€ und 297.896,35 €.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen den Auftrag an den Bieter Schwenk Haustechnik GmbH und CoKG zu vergeben.
Beschluss:
| a) | der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates Sprendlingen- Gensingen beschließt die Auftragsvergabe an den Bieter Enders & Zuhl Elektrotechnik GmbH für die Elektrotechnikarbeiten an der Grundschule Gensingen. |
| b) | der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates Sprendlingen- Gensingen beschließt die Auftragsvergabe an den Bieter Schwenk Haustechnik GmbH und CoKG für die HLS-Arbeiten an der Grundschule Gensingen. |
Finanzielle Auswirkung:
Für die Durchführung der Maßnahme sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 2.1: Eilentscheidung gem. § 48 GemO zum Um- bzw. Erweiterungsbau der Grundschule Gensingen
Inhalt der Mitteilung:
Der Bürgermeister, in Vertretung der Erste Beigeordnete kann in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderates oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Rates oder des Ausschusses entscheiden.
Bürgermeister Scherer hat am 20.07.2026 in Benehmen mit den Beigeordneten folgende Eilentscheidung getroffen:
Die Aufträge im Rahmen der Baumaßnahmen an der Grundschule Gensingen zu erteilen.
TOP 2.2: IT-Situation in der Verwaltung
Das Haus ist weitestgehend wieder vollumfänglich arbeitsfähig und die Erreichbarkeit ist auf den bekannten Wegen sichergestellt. Die Risiken im Bereich der Cybersicherheit nehmen weiterhin zu, sodass eine Sensibilisierung weiter verstärkt werden muss.