Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in der Sitzung am 08.09.2022 beschlossen die Grundstücke Flur 2, Nr. 62/7, Nr. 61/8, Nr. 61/13 und die gelb markierte Teilfläche von Nr. 59/1 werden als Stichstraße zur „Michel-Mort-Straße“
Lageplan
gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBL. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Nr. 3a des LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Widmung als Gemeindestraßen wird hiermit gemäß § 36 Abs. 3 LStrG verfügt. Die Widmungsverfügung kann während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 010 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vg-sprendlingen-gensingen@poststelle.rlp.de eingelegt werden.