Titel Logo
Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 34/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Allgemeinverfügung über der Widmung von Verkehrsflächen in der Gemarkung Sprendlingen als Gemeindestraßen

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in der Sitzung am 08.09.2022 beschlossen die Grundstücke Flur 2, Nr. 62/7, Nr. 61/8, Nr. 61/13 und die gelb markierte Teilfläche von Nr. 59/1 werden als Stichstraße zur „Michel-Mort-Straße“

Lageplan

gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBL. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Nr. 3a des LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Die Widmung als Gemeindestraßen wird hiermit gemäß § 36 Abs. 3 LStrG verfügt. Die Widmungsverfügung kann während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 010 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vg-sprendlingen-gensingen@poststelle.rlp.de eingelegt werden.

Sprendlingen, 14.08.2023
Im Auftrag:
Gez.: Ahr
(Ahr)