Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 34/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde - Vollzug der Wassergesetzte und des UVPG
Bekanntmachung der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des Höllengrabens in Sprendlingen
Antrag der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen und der Ortsgemeinde Sprendlingen auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Ausbau des Höllengrabens (Gewässer III. Ordnung) durch Herstellung eines Ersatzgrabens und Schaffung des wasserwirtschaftlichen Ausgleichs im Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebietes „Kurt-Schumacher-Straße“ in Sprendlingen
Der Planfeststellungsbeschluss der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim, vom 03. August 2023, Az.: 21b-55202-026-3610, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 31.08.2023 bis einschließlich 13.09.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 008, während der Dienststunden, zu jedermanns Einsicht aus. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid Betroffenen gegenüber als zugestellt. Rechtsbehelfe gegen den Planfeststellungsbescheid können nur von denjenigen eingelegt werden, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.
Sprendlingen, 23.08.2023
Manfred Bucher