Am Montag, den 08.07.2024 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Manfred Scherer die 1. konstituierende Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen in der Mensa der Grundschule Sprendlingen in Sprendlingen statt.
Die Tagesordnung wurde wie folgt behandelt.
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es liegen keine Fragen seitens der Einwohner vor.
TOP 2: Verpflichtung der Ratsmitglieder
Inhalt der Mitteilung:
Das Wahlergebnis zur Wahl des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen wurde vom Wahlausschuss der Verbandsgemeinde am 11.06.2024 festgestellt.
Die gewählten Ratsmitglieder wurden über die Wahl in den Verbandsgemeinderat schriftlich informiert.
Der Verzicht auf das Amt eines Ratsmitglieds ist dem Bürgermeister schriftlich zu erklären; die Erklärung ist nicht widerruflich. Nach § 45 Abs. 1 KWG wird bei einem Verzicht auf das Mandat die nächste noch nicht berufene Person aus dem Wahlvorschlag als Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat berufen.
Ist ein Ratsmitglied erneut gewählt worden, ist auch eine erneute Verpflichtung vorzunehmen, da das bisherige Mandat nicht fortgesetzt, sondern ein neues übernommen wird. Die Verpflichtung obliegt dem Bürgermeister als Organ und nicht als Vorsitzendem.
Die Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten als Ratsmitglied ist eine formale Bekräftigung. Sie ist darüber hinaus eine feierliche Deklaration, die die besondere Bedeutung des Amtes eines Ratsmitglieds zum Ausdruck bringt. Eine rechtsbegründende Wirkung hat die Verpflichtung nicht.
Den Ratsmitgliedern wird ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültige, konstitutiv wirkende Wahl
übertragen. Verweigert ein Ratsmitglied die Verpflichtung, gilt dies als Verzicht auf den Amtsantritt
(§ 30 Abs. 2 Satz 2 GemO). Der Verzicht auf das Mandat ist damit nicht verbunden.
Der Verzicht auf den Amtsantritt bewirkt lediglich den vorläufigen Verzicht des Ratsmitglieds, die Mitgliedschaftsrechte ab diesem Zeitpunkt auch auszuüben.
Die Verpflichtung kann jederzeit nachgeholt werden.
Bürgermeister Scherer verpflichtet alle Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung
namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30).
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat beschließt im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderats beschränkt. Nach der Neuwahl hat der Gemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl ein Beschluss nicht zustande, so gilt eine Mustergeschäftsordnung, die das fachlich zuständige Ministerium bekanntmacht.
Wer berechtigt ist, an den Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilzunehmen, kann im Rahmen der Geschäftsordnung das Wort ergreifen, jedoch keine Anträge stellen. (§ 37 Abs. 1-3 GemO)
Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) gibt nach Erörterung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte heraus. Die aktuelle Fassung der Mustergeschäftsordnung ist niedergelegt in der Verwaltungsvorschrift (VV) des MdI vom 21.11.1994, zuletzt geändert durch VV vom 24.06.2016. Nach Auskunft des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) hat das MdI mitgeteilt, dass im Rahmen der Kommunalwahlen 2024 keine Änderung der Mustergeschäftsordnung vorgesehen ist. Die Fassung vom 24.06.2016 hat somit weiter Bestand.
Um der Digitalisierung der Gremienarbeit besser Rechnung zu tragen, hat der GStB bereits vor der letzten Wahlzeit der kommunalen Gremien in Abstimmung mit dem Innenministerium ergänzende Formulierungen entwickelt, die zudem den Erfordernissen des Datenschutzes entsprechen. Diese Ergänzungen hat der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen bereits in die für die Wahlzeit 2019-2024 beschlossene Geschäftsordnung übernommen.
Mit Inkrafttreten des § 35 a GemO kann der Gemeinderat in der Geschäftsordnung zulassen, dass Ratsmitglieder an den Sitzungen des Gemeinderats durch Zuschaltung mittels Ton- und Bildübertragung teilnehmen (sog. hybride Sitzungen). Sofern dies gewünscht wird, gibt es auch hierzu eine Arbeitshilfe des GStB. Die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen sind jedoch aufwändig. Zudem ist die Teilnahme mittels Ton- und Bildübertragung nicht in allen Fällen zulässig; bei konstituierenden Sitzungen, Satzungsbeschlüssen, geheimen Abstimmungen und Wahlen gilt die Präsenzpflicht.
Unter Verzicht auf die Zulassung hybrider Sitzungen entspricht die dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates für die Wahlzeit 2024-2029 der Geschäftsordnung, die bereits für die Wahlzeit 2019-2024 beschlossen wurde.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende fasst die wesentlichen Punkte der Vorlage zusammen und informiert die Ratsmitglieder, dass von der Einführung der Hybridsitzungen aufgrund mangelnder Technik abgesehen wurde.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beschließt die dieser Sitzungsvorlage im Entwurf beigefügte Geschäftsordnung auf der Grundlage der aktuellen Mustergeschäftsordnung einschl. der Ergänzungen zur digitalen Gremienarbeit.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Neufassung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinden haben nach § 25 GemO eine Hauptsatzung zu erlassen, in der die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind. Sie kann weitere für die Selbstverwaltung der Gemeinden wichtige Fragen regeln. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats.
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat Anfang März d. J. eine aktualisierte Fassung der Muster-Hauptsatzung vorgelegt, die der Verbandsgemeindeverwaltung als Grundlage zur Überprüfung der geltenden Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen vom 07.06.2021 diente.
Aufgrund dieser Überprüfung wird vorgeschlagen, in § 7 „Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Verbandsgemeinderates“ einen neuen Abs. 7 einzufügen:
„Notwendige Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen werden auf Antrag in nachgewiesener Höhe gesondert erstattet. Sonstige Entschädigungen bleiben unberührt.“
Die bisherigen Absätze 7 und 8 erhalten die Nummerierung 8 und 9. Die Verweise auf Regelungen des § 7 in den nachfolgenden §§ 8-10 werden entsprechend ergänzt.
Aus der Muster-Hauptsatzung nicht übernommen wurden die Formulierungsvorschläge zu Ton- und Bildübertragung sowie Ton- und Bildaufzeichnungen öffentlicher Sitzungen des Verbandsgemeinderates und seiner Ausschüsse einschl. der Möglichkeit zur Durchführung sog. hybrider Sitzungen. Diese werden, insbes. ohne festen Sitzungsraum, als technisch zu aufwändig beurteilt.
In der Sitzung des Ältestenrates am 24.06.2024 wurde weiterhin vereinbart, dass die Mitglieder der Ausschüsse zukünftig mehr als einen Stellvertreter haben sollen. Durch eine Festlegung der Reihenfolge könnte mehr Kontinuität im Rahmen der Vertretung erreicht werden. § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung soll daher zukünftig wie folgt lauten:
„Die Ausschüsse gem. Abs. 1 haben 9 Mitglieder und für jedes Mitglied bis zu 2 Stellvertreter.“
Der Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die geänderten bzw. neu eingefügten Passagen sind in roter Schrift dargestellt.
Verlauf der Beratung:
Herr Scherer weist die Ratsmitglieder darauf hin, dass die Hauptsatzung um den § 7 Abs. 7 „Notwendige Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen werden auf Antrag in nachgewiesener Höhe gesondert erstattet. Sonstige Entschädigungen bleiben unberührt“ erweitert wurde.
Außerdem soll § 3 Abs. 2 wie folgt lauten: „Die Ausschüsse gem. Abs. 1 haben 9 Mitglieder und für jedes Mitglied bis zu 2 Stellvertreter.“
Die Wahlen der Ausschüsse sollen für den 09.09. vorgemerkt sein.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beschließt die Neufassung der Hauptsatzung in der zur Sitzung vorgelegten Fassung.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Übernahme zusätzlicher Betreuungskosten durch den neuen § 7 Abs. 7 werden geringe zusätzliche Kosten erwartet, die durch die Haushaltsansätze für die Gremienarbeit gedeckt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
a) Wahl eines Ersten Beigeordneten
b) Wahl weiterer Beigeordneter und Festlegung der Vertretungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage:
Die Beigeordneten werden vom Verbandsgemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 gewählt.
§ 53 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten soll spätestens acht Wochen nach der Wahl des Gemeinderats oder nach Freiwerden der Stelle erfolgen.
Bei Wahlen können nur solche Personen gewählt werden, die dem Verbandsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Der Erster Beigeordnete und die weiteren Beigeordneten werden in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen.
Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Bei der Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig.
| a) | Wahl eines Ersten Beigeordneten |
| b) | Wahl weiterer Beigeordneter und die Festlegung der der Vertretungsreihenfolge durch Ratsbeschluss |
Nach der Wahl werden die gewählten Beigeordneten vom Bürgermeister ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Im Falle der Wiederwahl eines Beigeordneten entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
Dies gilt nicht bei der Wahl eines bisherigen weiteren Beigeordneten zum Ersten Beigeordneten.
Verlauf der Beratung:
Die CDU Fraktion schlägt als einzigen Kandidaten für das Amt des Ersten Beigeordneten Herrn Oliver Wernersbach vor.
29 Stimmberechtigte werden daraufhin vom Vorsitzenden zur Wahl aufgerufen
Als Wahlausschuss fungieren Frau Tobe, Frau Schnorrenberger und Herr Schnorr.
Wahlergebnis:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen wählt Herrn Oliver Wernersbach in geheimer Wahl
zum Ersten Beigeordneten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 1
Oliver Wernersbach nimmt die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen. Der Vorsitzende ernennt ihn daraufhin unter Verlesen der Ernennungsurkunde zum Ersten Beigeordneten und überreicht ihm die Ernennungsurkunde.
Aufgrund der Wiederwahl von Herrn Wernersbach als Ersten Beigeordneten entfällt die Vereidigung.
Dem Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen werden für die geheime Wahl des Beigeordneten in Vertretungsreihenfolge 2 von den Grünen Herrn Elmar Braun und von der SPD Frau Isolde Tobe vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Isolde Tobe: 16 Stimmen
Elmar Braun: 6 Stimmen
Enthaltungen: 7
Somit wird Frau Isolde Tobe als Beigeordnete in Vertretungsreihenfolge 2 mit 16 Stimmen gewählt.
Isolde Tobe nimmt die Wahl an. Der Vorsitzende ernennt sie daraufhin unter Verlesen der Ernennungsurkunde zur Beigeordneten und überreicht ihr die Ernennungsurkunde.
Auch hier entfällt die Vereidigung und Amtseinführung aufgrund einer Wiederwahl.
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen wählt in geheimer Wahl in Vertretungsreihenfolge 3 auf Vorschlag der FWG Herrn Pascal Leclerc als einzigen Wahlvorschlag zum weiteren Beigeordneten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 21
Nein-Stimmen: 7
Enthaltungen: 1
Pascal Leclerc nimmt die Wahl an. Der Vorsitzende ernennt ihn daraufhin unter Verlesen der Ernennungsurkunde zum Beigeordneten und überreicht ihm die Ernennungsurkunde.
Pascal Leclerc leistet den Amtseid (gemäß § 67 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG)), spricht die Eidesformel und bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für seine Wahl.
Im Anschluss an die Vereidigung und den Hinweis auf die Bestimmungen, insbesondere § 47 GemO, führt Bürgermeister Scherer Herrn Leclerc gemäß § 54 Abs. 1 GemO in sein Amt ein. Herr Leclerc nimmt daraufhin als nicht gewähltes VG-Ratsmitglied ohne Stimmrecht am Beratungstisch Platz.
TOP 6: Übertragung eines Geschäftsbereiches auf die Erste Beigeordnete / den Ersten Beigeordneten
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen wird ein Geschäftsbereich gebildet werden und einer/m Beigeordneten übertragen werden. Die inhaltliche Ausgestaltung des Geschäftsbereiches obliegt dem Bürgermeister.
Der vom Bürgermeister vorgeschlagene Geschäftsbereich bedarf zur Übertragung auf eine/n Beigeordnete(n) der vorherigen Zustimmung des Verbandsgemeinderates. Dem Verbandsgemeinderat obliegt nicht die Kompetenz den Vorschlag des Bürgermeisters in geänderter Form zu beschließen.
Der Vorschlag des Bürgermeisters kann nur beschlossen oder abgelehnt werden.
Die Ausgestaltung des Geschäftsbereiches soll sich am Verwaltungsgliederungsplan (z.B. Geschäftsbereich, Fachbereich oder Sachgebiet) orientieren und sachlich zusammenhängende Aufgabengebiete umfassen. Nach Rücksprache mit dem GStB ist es bei ehrenamtlichen Beigeordneten auch möglich, auf diese zugeschnittenen Teilaufgaben innerhalb einer Organisationseinheit zu übertragen.
Der Bürgermeister schlägt für die Wahlperiode 2024 - 2029 die Bildung eines Geschäftsbereiches mit folgenden Bereichen vor:
| • | Verbandsgemeindewerke AÖR mit Ausnahme des Betriebszweiges „Energieversorgung“ |
| • | Sachgebiet 1.1.7 „Sport“ aus dem Fachbereich Bürgerservice |
| • | Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung (einschl. Bachpflegeplanung, Auftragsvergaben, Erwerb von Grundstücken) aus dem Fachbereich Planen und Bauen einschl. Vorsitz im Landwirtschaftsausschuss. |
Der Bürgermeister schlägt vor, diesen Geschäftsbereich dem Ersten Beigeordneten, mit sofortiger Wirkung zu übertragen. Ehrenamtliche Beigeordnete verlieren mit der Übertragung eines Geschäftsbereichs gem. § 50 Abs. 6 GemO Ihre Mitgliedschaft im Verbandsgemeinderat.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bürgermeisters zur Bildung eines Geschäftsbereiches mit folgenden Bereichen zu:
| • | Verbandsgemeindewerke AÖR mit Ausnahme des Betriebszweiges Energieversorgung |
| • | Sachgebiet 1.1.7 „Sport“ aus dem Fachbereich Bürgerservice |
| • | Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung (einschl. Bachpflegeplanung, Auftragsvergaben, Erwerb von Grundstücken) aus dem Fachbereich Planen und Bauen einschl. Vorsitz im Landwirtschaftsausschuss. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Der Geschäftsbereich wird mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der laufendenden Wahlperiode des Verbandsgemeinderats auf den Ersten Beigeordneten übertragen. Herr Wernersbach nimmt das Amt an und verliert gleichzeitig sein Ratsmandat.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Finanzierung:
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 bereitgestellt.
Da Herr Wernersbach aus dem Verbandsgemeinderat ausgeschieden ist, beruft Herr Scherer Frau Anna Porscha direkt in den Verbandsgemeinderat ein. Sie nimmt am Sitzungstisch platz und wird von Bürgermeister Scherer verpflichtet.
TOP 7: Wahl der/ des Gleichstellungsbeauftragten
Sach- und Rechtslage:
Die Verbandsgemeinde ist nach § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung verpflichtet, durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen oder durch vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung der Geschlechter bei der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung erfolgt.
Der Verbandsgemeinderat hatte dementsprechend 1996 entschieden, keine Gleichstellungsstelle einzurichten, sondern als vergleichbare Maßnahme eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte unter Gewährung einer Aufwandsentschädigung zu bestellen. Es handelt sich dabei um ein Ehrenamt gemäß § 18 Abs. 3 GemO, das mit dem Ablauf der Wahlperiode des Verbandsgemeinderates endet.
Zu den Aufgaben der/des Gleichstellungsbeauftragten gehören u.a.:
| • | Zusammenarbeit mit örtlichen Frauengruppen, -initiativen und –verbänden und Frauen Selbsthilfeorganisationen sowie mit anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen, |
| • | Erfahrungsaustausch mit anderen kommunalen Gleichstellungsstellen, |
| • | Durchführung von Sprechstunden für Einwohnerinnen der Gemeinde, |
| • | Erstellung und Fortschreibung eines Gleichstellungsberichts über den Stand der Gleichstellung in der Gemeinde, |
| • | Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen, Herausgabe von Infomaterial, Ausstellungen und Pressearbeit über Ziele und Ergebnisse ihrer Arbeit. |
Gewählt werden können alle Personen, die dem Verbandsgemeinderat in der Sitzung vor der Wahl vorgeschlagen werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte wird für die Dauer der Wahlperiode des Verbandsgemeinderates gewählt. Die Wahl findet durch geheime Abstimmung mit Stimmzetteln statt, sofern der Verbandsgemeinderat keine offene Wahl per Handzeichen beschließt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der kein gewähltes Ratsmitglied ist, ruht bei Wahlen.
Verlauf der Beratung:
Die FDP Fraktion schlägt Frau Seybold aufgrund ihrer bisherigen positiven Arbeit erneut vor.
Nach einstimmig beschlossenem Antrag auf eine offene Abstimmung per Akklamation durch Ratsmitglied Immesberger wählt das Gremium wie folgt
Wahlergebnis:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen wählt Frau Sabrina Seybold aus Aspisheim zur Gleichstellungsbeauftragten der VG.
Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt
Ja-Stimmen: 29
Nach ihrer Wahl bedankt sich Frau Seybold für das Vertrauen und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.
| TOP 8: | Benennung eines Vertreters sowie eines Stellvertreters für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe |
Sach- und Rechtslage:
Nach der Satzung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe entsenden die Landkreise Vertreter in die Regionalvertretung. Der Landkreis Mainz-Bingen hat 10 Vertreter und 10 Stellvertreter in die Regionalvertretung zu entsenden, wobei der Kreistag mindestens die Hälfte die zu entsendenden Vertreter und Stellvertreter aus Vorschlägen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden und der verbandsfreien Gemeinden wählen muss. Von der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sind daher 1 Vertreter und 1 Stellvertreter vorzuschlagen.
Die SPD Fraktion schlägt Bürgermeister Manfred Scherer als ordentliches Mitglied in der Regionalvertretung vor. Als seinen Stellvertreter wird Herrn Karl-Heinz Weller vorgeschlagen.
Der Antrag auf offene Abstimmung wird einstimmig beschlossen, ebenso wie die Abstimmung über beide Kandidaten in einem Wahlgang per Akklamation.
Wahlergebnis:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen wählt Herrn Bürgermeister Manfred Scherer als ordentlichen Vertreter für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe und Herrn Karl-Heinz Weller als seinen Stellvertreter.
Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt
Beide Kandidaten nehmen ihre Wiederwahl an
| TOP 9: | Wahl der Vertreter für den Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR |
Sach- und Rechtslage:
Mit Ablauf der Wahlzeit der kommunalen Vertretungsorgane zum 30.06.2024 endete auch die Tätigkeit der in den Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke AöR gewählten Vertreter. Daher ist eine Neuwahl vorzunehmen. Nach der Anstaltssatzung der Verbandsgemeindewerke i.V.m. § 86b Abs. 3 GemO wird ein 13-köpfiger Verwaltungsrat unter Vorsitz des Bürgermeisters bzw. des Ersten Beigeordneten mit Geschäftsbereich gewählt.
Aufgrund der Sitzverteilung im Verbandsgemeinderat ergibt nach der Berechnung nach Sainte-Lague/ Schepers folgende Verteilung der Vertreter auf die Wahlvorschlagsträger/ Fraktionen:
Wahlvorschlag:
Die von VG-Ratsmitglied Immesberger beantragte offene Abstimmung auf Akklamation in einem Wahlgang wird einstimmig beschlossen.
| Mitglied: |
| Stellvertreter: |
| CDU | Sebastian Immersberger | CDU | Markus Schnorrenberger |
| CDU | Jan Ott | CDU | Heiko Brandstätter |
| CDU | Karl-Heinz Weller | CDU | Stefan Hankammer |
| CDU | Edgar Daudistel | CDU | Bernd Pitthan |
| CDU | Pascal Rybarczyk | CDU | Gunter Dautermann |
| SPD | Andreas Hitzges | SPD | Christine Jacobi-Becker |
| SPD | Bernhard Feldmann-Wüstefeld | SPD | Paul List |
| SPD | Heidi Hahn-Axt | SPD | Tom Riedel |
| FWG | Michael Kirch | FWG | Klaus Walldorf |
| FWG | Otmar Schwarz | FWG | Dr. Claus Justus |
| Grüne | Karlfried Pflug | Grüne | Jutta Bucher |
| Grüne | Stefan Gericke | Grüne | Elmar Braun |
| FDP | Dominik Draut | FDP | Daniel Kraljik |
Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt
TOP 10: Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Unterer Wiesbach"
Sach- und Rechtslage:
Mit Ablauf der Wahlzeit der kommunalen Vertretungsorgane am 30.06.2024 endete auch die Tätigkeit der in die Verbandsversammlung gewählten Vertreter. Daher ist eine Neuwahl vorzunehmen.
Nach der Verbandsordnung besteht die Verbandsversammlung aus 15 Vertretern, wobei auf die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen 10 Mitglieder entfallen. Nach § 88 Abs. 1 GemO ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde geborener Vertreter der Verbandsversammlung. Die somit 9 weiteren Vertreter sind vom Verbandsgemeinderat widerruflich zu bestellen.
Aufgrund der Sitzverteilung im Verbandsgemeinderat ergibt nach der Berechnung nach Sainte-Lague/ Schepers folgende Verteilung der Vertreter auf die Wahlvorschlagsträger/ Fraktionen:
Wahlvorschlag:
Der Antrag von Ratsmitglied Ott auf Abstimmung über alle Wahlvorschläge in Gänze offen per Akklamation wird einstimmig angenommen.
| CDU | Edgar Daudistel |
| CDU | Bernd Pitthan |
| CDU | Markus Schnorrenberger |
| SPD | Christine Jacobi-Becker |
| SPD | Heidi Hahn-Axt |
| FWG | Otmar Schwarz |
| FWG | Björn Goedert |
| Grüne | Karlfried Pflug |
| FDp | Benjamin Schnorr |
Abstimmungsergebnis:einstimmig gewählt
TOP 11: Wahl der Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark Bingen am Rhein und Grolsheim
Sach- und Rechtslage:
Mit Ablauf der Wahlzeit der kommunalen Vertretungsorgane zum 30.06.2024 endete auch die Tätigkeit der in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industrieparks Bingen am Rhein und Grolsheim gewählten Vertreter. Daher ist eine Neuwahl vorzunehmen.
Nach der Verbandsordnung des Gewerbe- und Industrieparks Bingen am Rhein und Grolsheim besteht die Verbandsversammlung aus 16 Vertretern der Verbandsmitglieder. Hiervon entfallen auf die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen 4 Vertreter. Während der Bürgermeister der Verbandsgemeinde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) in Verbindung mit § 88 GemO der Verbandsversammlung als geborener Vertreter angehört, hat der Verbandsgemeinderat gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 ZwVG in Verbindung mit § 88 Abs. 1 Satz 5 GemO die somit verbleibenden 3 weiteren Vertreter widerruflich zu bestellen.
Aufgrund der Sitzverteilung im Verbandsgemeinderat ergibt nach der Berechnung nach Sainte-Lague/ Schepers folgende Verteilung der Vertreter auf die Wahlvorschlagsträger/ Fraktionen:
Wahlvorschlag:
Der Antrag von Ratsmitglied Ott auf offene Abstimmung über den gesamten Wahlvorschlag per
Akklamation wird einstimmig angenommen.
Wahlergebnis
| CDU | Oliver Wernersbach |
| SPD | Heidi Hahn-Axt |
| FWG | Lisa Kreutzer |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 12: Mitteilungen und Anfragen
TOP 12.1 Pflicht zur Veröffentlichung von Art, Umfang, und Vergütung aus Ehrenämtern und Nebentätigkeiten bis zu einem Schwellenwert
Inhalt der Mitteilung:
Zum 01.01.2021 wurden Änderungen in der Nebentätigkeitsverordnung Rheinland-Pfalz vorgenommen.
Gemäß §119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Mittels eines fraktionsübergreifenden Antrags konnte eine Änderung des Landesbeamtengesetzes dahingehend erreicht werden, dass Ehrenämter nur noch der Berichtspflicht unterliegen, soweit die erzielten Vergütungen aus den Nebentätigkeiten und Ehrenämtern 4.000,00 Euro in einem Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte pro Jahr; Reisekosten werden nicht mit eingerechnet) übersteigen.
Die Übersicht der unterrichtspflichtigen Tätigkeiten sowie die dadurch erzielte Vergütung vom ersten Beigeordneten Oliver Wernersbach für das Kalenderjahr 2023 wurden dem Rat zusammengefasst.
TOP 12.2: Gratulation zur Wahl und Unterstützungsangebot für das kommunale Ehrenamt von Herrn Staatsminister Ebling
Staatsminister Ebling gratuliert den kommunalen Mandatsträgern zur Wahl und bietet Hilfe an.
Das Anschreiben ist als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.
TOP 12.3: Anschreiben der Anwaltskanzlei Kanzler - Kern - KaiserInteressenvertretung Herrn Armin Brendel, Ortsbürgermeister Gensingen
Inhalt der Mitteilung:
Herr Bürgermeister Scherer gibt die ihm am 28.06.2024 zugestellte E-Mail von der Anwaltskanzlei Kanzler – Kern – Kaiser zur Kenntnis.
Das Einverständnis des Rechtsanwalt Ralf-Dieter Kanzler zur Veröffentlichung der E-Mail liegt der Verbandsgemeindeverwaltung vor.
Herr Scherer erläutert dem Rat den Hintergrund dieses Briefes und den Inhalt seiner Erklärung.
TOP 12.4: Starkregen und Hochwasser
Herr Wernersbach informiert die Ratsmitglieder, dass die Bauverwaltung das Reinigungsunternehmen zur Säuberung der Gräben aufgrund des vergangenen Starkregens beauftragt hat. Die Reinigungsarbeiten sollen in den nächsten Wochen vorgenommen werden.
TOP 12.5: Bildung der Fraktionen
Herr Scherer weist darauf hin, dass die Informationen zur Bildung der Fraktionen noch an die Verwaltung weitergegeben werden müssen. Die Informationen der FWG und Grünen liegt noch nicht vor.
TOP 12.6: Termine
Folgende Termine des Verbandsgemeinderates sind bereits vorgemerkt:
Am 09.09. soll eine Sitzung des Verbandsgemeinderates stattfinden.
Die ausgeschiedenen Ratsmitglieder sollen am 11.09. gesondert verabschiedet werden.
Bürgermeister Scherer teilt mit, dass seitens der Verwaltung keine Mitteilungen und Anfragen im nicht-öffentlichen Teil vorliegen.
Seitens des Gremiums bestehen ebenfalls keine Anfragen.
Herr Scherer schließt die Sitzung um 20:08 Uhr. Daher entfällt der nicht-öffentliche Teil.