Am Montag, dem 04.07.2022 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Scherer die 12 öffentliche Sitzung des Planungs- und Bauausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen statt.
Über die Ergebnisse des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung wird gemäß § Nr. 7.1 der VV zu § 41 GemO wie nachstehend informiert:
| TOP 1: | Grundschule Sprendlingen, Vergabe von Malerarbeiten |
Sach- und Rechtslage:
Die Holzfassade der Grundschule in Sprendlingen muss dringend gestrichen werden, da der Anstrich seine Schutzfunktion nicht mehr erfüllt und absandet. Die Arbeiten werden in Absprache mit der ausführenden Firma in den Sommerferien durchgeführt.
Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben und auf der Vergabeplattform https://rlp.vergabekommunal.de und im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen veröffentlicht. Zum Eröffnungstermin am 15.06.2022, 11.20 Uhr lagen 3 elektronische und 3 schriftliche Angebote vor. Nebenangebote wurde nicht unterbreitet. Die zum Eröffnungstermin vorliegenden Angebote wurden von der Vergabestelle gemäß §§ 16, 16 a und 16b VOB/A und rechnerisch geprüft. Die fachliche Prüfung erfolgte durch den Fachbereich Planen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung. In dem durchgeführten Vergabeverfahren wurde die Firma WÖMA Baudekoration GmbH aus Wörrstadt als wirtschaftlichste Bieterin ermittelt. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Beschluss:
Der Planungs- und Bauausschuss des Verbandsgemeinderates beschließt die Beauftragung der Malerarbeiten an WÖMA Baudekoration GmbH aus Wörrstadt als den wirtschaftlichsten Bieter.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Durchführung der Maßnahme stehen ausreichend Mittel im Haushalt zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
| TOP 2: | Mitteilungen und Anfragen |
| TOP 2.1: | Sachstandsbericht Neubau Feuerwehrgerätehaus Horrweiler/Aspisheim |
Inhalt der Mitteilung:
Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen plant für die Feuerwehreinheiten in Aspisheim und Horrweiler den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Horrweiler. In einem Beratungsgespräch im August 2019 wurde eine Bezuschussung der Maßnahme eruiert und seitens der ADD eine Zuwendung für 3 Stellplätze mit 250 m², Kleiderkammer mit 20 m² und Sonderfläche Schlauchpflege mit 75 m² in Aussicht gestellt. Nach einigen Beratungen wurde in Abstimmung mit dem Wehrleiter, den Wehrführungen, dem Fachbereich 1 und der Bauverwaltung eine Bedarfsermittlung durchgeführt und hierbei 678 m² Hauptnutzfläche ermittelt.
Auf dieser Basis wurden die Baukosten entsprechend dem Förderrichtwert des Landes RLP und dem Baukostenindex auf 2.585.740 € ermittelt und mit der Vorplanung des Gebäudes begonnen. Das Gebäude wurde zunächst entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz geplant und im Hinblick auf den Verzicht auf Gas und Öl im Februar 2022 als KfW40-Gebäude vorgesehen. Das Feuerwehrgerätehaus soll funktional,
möglichst energieeffizient und geringe Folgekosten ermöglichen. Nach Abschluss der Vorplanung wurde vom Architekt eine Kostenberechnung erstellt und der Verwaltung am 30. Juni 2022 übergeben. Die Kosten belaufen sich 4.798.557,94 € und lassen die vorhandene Konzeption hinterfragen und evaluieren.
Verlauf der Beratung:
Wegen der Bedeutung dieser Angelegenheit lässt der Vorsitzende eine Aussprache zu.
In der weiteren Beratung werden die Vor- und Nachteile der vorliegenden Vorplanung besprochen. Tendenziell wird eine Änderung nicht gewünscht.
| TOP 2.2: | Neubau Bürger-Rathaus; Einholung von Angeboten für die Neuplanung - vergaberechtliche Bewertung |
Inhalt der Mitteilung:
Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen hat in seiner Sitzung am 07.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:
| 1. | Die von VBD vorgeschlagene Raum- und Bürostruktur sowie der ermittelte Raumbedarf werden Grundlage für die Neuplanung. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote für die Neuplanung unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten mit Variantenbetrachtung bei H2S und den betroffenen Fachplanern einzuholen, vergaberechtlich zu beurteilen und dem Verbandsgemeinderat zur Entscheidung über die Auftragsvergabe vorzulegen. |
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| Dabei soll die Neuplanung einen Plusenergiehaus-Standard als Mindeststandard berücksichtigen. |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat kann jederzeit Änderungen im Laufe des Verfahrens beschließen. |
Die Planungsleistungen für den Neubau des Bürger-Rathauses wurden in 2019 in europaweiten Vergabeverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Um förderschädliche vergabe- und vertragsrechtliche Fehler zu vermeiden, wurde bereits vor Einholung der Angebote für die wegen der Neuplanung erforderlichen zusätzlichen Planungsleistungen mit Prof. Dr. Alexander Wichmann ein Fachanwalt u. a. für Vergabe- und Vertragsrecht um eine vergaberechtliche Bewertung und ggf. Begleitung beim Vertragsabschluss gebeten.
Wegen der bei der Unterbrechung der Planung unterschiedlichen Leistungsstände ist jeder der vier Verträge gesondert zu betrachten. Seit 27.06.2022 liegt der Entwurf der vergaberechtlichen Bewertung der Auswirkungen des Planungsneustarts auf den bestehenden Architektenvertrag vor. Danach ist damit zu rechnen, dass durch die inzwischen eingetretenen Änderungen im Vergleich zum ausgeschriebenen Vertrag sowie die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen der Neuplanung, für die bereits erbrachte Leistungsphasen bei gestiegenen Baukosten wiederholt werden müssen, eine wesentliche Änderung des öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit eingetreten ist, die gem. § 132 Abs. 1 VgV ein neues Vergabeverfahren erfordert.
| TOP 2.3: | Neubau Bürger-Rathaus; Erfahrungsaustausch mit Herrn Bürgermeister Blechschmitt |
Inhalt der Mitteilung:
Auf Initiative des Ersten Beigeordneten Oliver Wernersbach fand am 13.06.2022 ein Erfahrungsaustausch mit dem ehemaligen Kämmerer des Landkreises Mainz-Bingen, Herrn Bürgermeister Blechschmitt, statt, an dem von der VG-Verwaltung teilgenommen haben:
| • | Bürgermeister Scherer, |
| • | Erster Beigeordneter Wernersbach, |
| • | Herr Müller, Geschäftsleitender Beamter, |
| • | Herr Jochim, stv. Leiter des FB Finanzen, |
| • | Frau Odernheimer-Dech, Leiterin der Zentralen Vergabestelle. |
Vor dem Hintergrund der vom Verbandsgemeinderat beschlossenen Neuplanung mit geänderten (Mindest-) Anforderungen, steigender Baupreise und Finanzierungskosten und weiterer wichtiger Investitionen der Verbandsgemeinde in den kommenden Jahren hatte das Gespräch folgende Ergebnisse:
| • | Um das Bauvorhaben weiter zu bringen und die vom Verbandsgemeinderat eingeforderten Informationen zu geben, sollten |
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| - Lösungen für den wachsenden Raumbedarf der Schulen gefunden werden, z. B. Errichtung einer Schulturnhalle für die Grundschule Sprendlingen an einem anderen Standort und Umbau der Gymnastikhalle zu Schulräumen, |
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| - weitere anstehende Projekte berechnet und in den Haushaltsplan eingestellt werden, |
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| - das Bürger-Rathaus zurückgestellt und am bestehenden Standort die erforderlichen Sanierungen durchgeführt werden. |
| • | Die Weiterverfolgung des Projektes „Bürger-Rathaus“ bedingt zunächst |
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| - Herstellung des Baurechts, |
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| - neue Kostenberechnung nach BKI, |
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| - Erstellen eines Investitionsplans, |
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| - Zuschussfähigkeit prüfen -=> Kontaktaufnahme mit dem Ministerium. |
| • | Alternative |
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| Errichtung des Bürger-Rathauses durch einen Investor, der das Gebäude an die VG Sprendlingen-Gensingen vermietet. |
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| Dies könnte nach Auffassung der Geschäftsleitung der VG-Verwaltung z. B. durch eine Konzeptvergabe, wie sie aktuell in Sprendlingen durchgeführt wird, erfolgen. |
| TOP 2.4: | Anfrage Sitzungstermin |
Ausschussmitglied Eva-Maria Oster fragt an, ob der Termin für die nächste Sitzung des Planungs- und Bauausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen bereits feststeht. Der Vorsitzende teilt mit, dass die nächste Sitzung am 27.07.2022, 18.00 Uhr stattfindet.