1. Bauvorhaben:
Neubau Kindertagesstätte St. Johann
Gewerk 03: Sanitärinstallationsarbeiten
2. Vergabestelle:
VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen
Zentrale Vergabestelle, Zimmer 120, 1. OG
Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen
Telefon: 06701/201-608
Telefax: 06701/2019-608
E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de
3. Bauherr:
Ortsgemeinde St. Johann
4. Auskunft erteilt:
Vergabestelle gem. Ziffer 2
5. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabenummer: 2024-06-038
6. Elektronisches Vergabeverfahren:
Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz,
https://rlp.vergabekommunal.de
7. Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
8. Ort der Ausführung:
Friedhofstraße 18, 55578, St.Johann
9. Art und Umfang der Leistung:
ca. 100 m. Schmutzwasserleitungen + ca. 150Formteile
ca. 250 m Trinkwasserleitungen
ca. 100 Stk. Formteile
ca. 30 Stk. Armaturen und Objekte
ca. 15 Stk. Installationswände
10. Aufteilung in Lose: nein
11. Beginn: 01.11.2024
Ende: 01.09.2025
Der Bauzeitenplan gilt als Richtlinie, insbesondere für die Dauer der Bauzeit. Die im Bauzeitenplan angegebene Ausführungsdauer ist bindend. Die Anfangszeiten können sich verschieben.
12. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.
13. Nebenangebote sind zugelassen.
14. Anforderung der Vergabeunterlagen:
kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.
15. Schutzgebühr: keine
16. Angebotsfrist:
Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 22 eingereicht werden.
17. Sprache:
Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
18. Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen
19. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
20. Berücksichtigung von Unternehmen
mit Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu d mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
21. Anschrift für die Abgabe der Angebote:
elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2
22. Angebotseröffnung:
12.09.2024, 10:15 Uhr
VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen
Besprechungsraum 1. OG
Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen
Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.
23. Geforderte Sicherheiten:
für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nachträge) soweit die Auftragssumme mindesten 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt;
für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)
24. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
gemäß VOB/B
25. Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
26. Ablauf der Bindefrist:
01.11.2024
27. Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kommunalaufsicht
Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim am Rhein