Die Ortsgemeinde St. Johann teilt mit, dass die Reinigung der Gehwege in der Zuständigkeit der jeweiligen Grundstückseigentümer liegt. Dies bedeutet, dass die Anwohner für die Sauberkeit der Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich sind, einschließlich der Beseitigung von Unkraut, Laub, Schmutz und ggf. Schnee und Eis. Die genauen Regelungen und Verantwortlichkeiten sind in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde festgeschrieben.