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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 35/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Reinigung öffentlicher Straßen

Erinnerung an die Straßenreinigungspflicht

Die Ortsgemeinde St. Johann teilt mit, dass die Reinigung der Gehwege in der Zuständigkeit der jeweiligen Grundstückseigentümer liegt. Dies bedeutet, dass die Anwohner für die Sauberkeit der Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich sind, einschließlich der Beseitigung von Unkraut, Laub, Schmutz und ggf. Schnee und Eis. Die genauen Regelungen und Verantwortlichkeiten sind in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde festgeschrieben.

Sandra Bergmann
Ortsbürgermeisterin