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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 35/2026
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung

Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und Anlagen der Gemeinde St. Johann und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich heute dem Gemeinderat zugeleitet.

Sie haben die Möglichkeit, ab jetzt bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 in die entsprechenden Unterlagen im Rathaus der Verbandsgemeinde Sprendlingen, Elisabethenstraße 1, 2. OG - Zimmer 223, während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht zu nehmen.

Ferner können Sie innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 3, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Adresse: j.wagner@vg-sg.de) Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026, dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird der Gemeinderat befinden.

St. Johann, den 26.08.2026
Sandra Bergmann
Ortsbürgermeisterin