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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 36/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Johann für das Haushaltsjahr 2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit gelten Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber

verändert

nunmehr

bisher Euro

um

festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

1.374.300

1.374.300

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.438.450

1.438.450

der Jahresfehlbetrag

-64.150

-64.150

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

52.350

52.350

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

279.450

0

279.450

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.855.900

425.000

2.280.900

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.576.450

-425.000

-2.001.450

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.524.450

425.000

1.949.100

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber den bisherigen Festsetzungen neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0,00 Euro

auf

0,00 Euro

verzinste Kredite

von bisher

1.058.600 Euro

auf

1.483.600 Euro

zusammen

von bisher

1.058.600 Euro

auf

1.483.600 Euro

Die §§ 3 bis 8 bleiben unverändert

St. Johann, den 07.09.2022
Hans Bergmann, Ortsbürgermeister

Amtliche Bekanntmachung

Diese 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde am 06.05.2022 der Kreisverwaltung Mainz-Bingen in Ingelheim gemäß § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 19.05.2022, Az.: 51c-11821-10 die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde St. Johann für das Haushaltsjahr 2022 genehmigt.

Hinweis:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde St. Johann für das Haushaltsjahr 2022 liegen zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 08.09.2022 bis einschließlich Freitag dem 16.09.2022 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer 223, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf verwiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht wenn:

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde- (Verbandsgemeinde-) verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.