Am Donnerstag, dem 04.08.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Alexander Strack die 16. Sitzung des Ortsgemeinderates Zotzenheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 1: Fragen der Einwohner
Da keine Anwohner anwesend sind, werden somit auch keine Fragen gestellt.
TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Ortsgemeinde Zotzenheim sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO).
Sach- und Rechtslage:
Auszug aus der Jahresrechnung 2020:
| 1. | Eigenkapital (Bilanz Passivseite) |
| Stand zum 31.12.2019 (Vorjahr) — 3.226.280,18 € | |
| Stand zum 31.12.2020 — 3.332.681,40 € | |
| Jahresüberschuss — 106.401,22 € | |
| 2. | Ergebnisrechnung (Zeile E23) |
| Jahresergebnis gemäß Haushaltsplan — -311.105,00 € | |
| IST Jahresergebnis — 106.401,22 € | |
| 3. | Finanzhaushalt (Finanzrechnung Zeile F 34) |
| Finanzmittelüberschuss gemäß Haushaltsplan — -657.450,00 € | |
| IST Finanzmittelüberschuss — 161.084,61 € | |
| 4. | Stand der Forderungen gegenüber der VG-Kasse (Bilanz Aktivseite) |
| Liquide Mittel der Ortsgemeinde zum 31.12.2019 (Vorjahr) — 1.183.320,23 € | |
| zzgl. Veränderung der Forderung gegenüber der VG-Kasse — 165.118,19 € | |
| = Liquide Mittel der Ortsgemeinde zum 31.12.2020 — 1.348.438,42 € | |
| 5. | Bericht und Antrag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses |
Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung, die am 30.06.2022 vorgenommen wurde, wird in der Sitzung berichtet.
Verlauf der Beratung:
Zu diesem Punkt ist der Ortsbürgermeister Strack sowie der Beigeordnete Michael Lumb gem. § 22 GemO befangen und rücken vom Ratstisch ab. Den Vorsitz führt demnach das älteste Ratsmitglied, Eckhard Sieben, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses ist. Er stellt den Sachverhalt und den Auszug aus der Jahresrechnung vor.
Wortmeldungen erfolgen keine, so dass der Ortsgemeinderat ohne Diskussion zur Abstimmung übergeht.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Zotzenheim stellt die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 5.156.293,79 € fest. |
| Der Ortsgemeinderat stellt weiterhin die Jahresergebnisse der | |
| - Ergebnisrechnung mit — 106.401,22 € | |
| - Finanzrechnung mit — 161.084,61 € | |
| fest. | |
| 2. | Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO). |
| 3. | Der Ortsgemeinderat Zotzenheim erteilt den Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO). |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Ortsgemeinde Zotzenheim sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO).
Sach- und Rechtslage:
Auszug aus der Jahresrechnung 2021:
| 6. | Eigenkapital (Bilanz Passivseite) |
| Stand zum 31.12.2020 (Vorjahr) — 3.332.681,40 € | |
| Stand zum 31.12.2021 — 3.451.118,15 € | |
| Jahresüberschuss — 118.436,75 € | |
| 7. | Ergebnisrechnung (Zeile E23) |
| Jahresergebnis gemäß Haushaltsplan — -19.673,00 € | |
| IST Jahresergebnis — 118.436,75 € | |
| 8. | Finanzhaushalt (Finanzrechnung Zeile F 34) |
| Finanzmittelüberschuss gemäß Haushaltsplan — - 775.605,00 € | |
| IST Finanzmittelüberschuss — 69.158,90 € | |
| 9. | Stand der Forderungen gegenüber der VG-Kasse (Bilanz Aktivseite) |
| Liquide Mittel der Ortsgemeinde zum 31.12.2020 (Vorjahr) — 1.348.438,42 € | |
| zzgl. Veränderung der Forderung gegenüber der VG-Kasse — 66.133,64 € | |
| = Liquide Mittel der Ortsgemeinde zum 31.12.2021 — 1.414.572,06 € | |
| 10. | Bericht und Antrag der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses |
Verlauf der Beratung:
Zu diesem Punkt ist der Ortsbürgermeister Strack, sowie der Beigeordnete Michael Lumb gem.§22 GemO befangen und rücken vom Ratstisch ab. Den Vorsitz führt demnach das älteste Ratsmitglied, Eckhard Sieben (der gleichzeitig auch der 1. Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses ist) stellt den Sachverhalt und den Auszug aus der Jahresrechnung vor.
Wortmeldungen erfolgen keine, sodass der Ortsgemeinderat ohne Diskussion zur Abstimmung übergeht.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Zotzenheim stellt die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 5.272.857,09 € fest. |
| Der Ortsgemeinderat stellt weiterhin die Jahresergebnisse der | |
| - Ergebnisrechnung mit — 118.436,75 € | |
| - Finanzrechnung mit — 69.158,90 € | |
| fest. | |
| 2. | Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO). |
| 3. | Der Ortsgemeinderat Zotzenheim erteilt den Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO). |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Der Ortsbürgermeister sowie der Beigeordnete Herr Lumb kehren an den Ratstisch zurück.
Den Vorsitz übernimmt wieder Ortsbürgermeister Alexander Strack.
TOP 4: Entwurf einer Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung LEP IV) Anhörungs- und Beteiligungsverfahren 12.05.2022 – 23.06.2022
Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 03.05.2022 (eingegangen am 04.05.2022) informiert das Ministerium des Innern und für Sport mit Übersendung der Entwurfsfassung zur Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung LEP IV) über die geplanten Änderungen.
Die Offenlage, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz beginnt am 12.05.2022 und endet am 23.06.2022.
Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Vierten Zielfortschreibung des LEP IV einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie des Fachgutachtens „Kartierung von Ausschlusszonen für Windenergieanlagen außerhalb des Rahmenbereichs des Welterbes Oberes Mittelrheintal (Z 163j)“ können im Internet unter https://lep.rlp.de eingesehen werden. Das Anschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport mit den wesentlichen Änderungen ist in der Anlage beigefügt.
Auf Wunsch können die Unterlagen auch in Papierform übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die VG Verwaltung / Fachbereich 2 / Frau Ewigleben.
Zu der Entwurfsfassung wird wie folgt Stellung genommen:
Zunächst ist zu erläutern, dass es sich bei den „Zielen – Z“ um endabgewogene Vorgaben der Landesplanung handelt, die auf örtlicher Ebene nicht abwägungsfähig oder änderbar sind. Hingegen sind „Grundsätze – G“ auf örtlich kommunaler Ebene abwägungsfähig und gestaltbar.
1. Zu G 162 a
Der Formulierung, dass kommunale Klimaschutzkonzepte zukünftig insbesondere Wärmestrategie und – Energieplanungen beinhalten sollen, wird begrüßt.
Damit die Energiewende gelingt wird ergänzend angeregt, dass die Verbandsgemeinden zukünftig mit der Flächennutzungsplanung verbindliche Klimaschutzkonzepte erstellen und umsetzen müssen.
2. Zu G 163 a
Die Flächenerfassung von zur Ausbauentwicklung der Windenergie bereitstehenden Flächen wird begrüßt.
3. Zu Z 163 d
Naturparkkernzonen sind für den Bereich der VG Sprendlingen Gensingen nicht relevant. Es besteht daher keine Betroffenheit
4. Zu (Z) G 163 g
Das Konzentrationsgebot von mindestens 3 Windenergieanlagen zu einem abwägungsfähigen Grundsatz abzustufen und als Sollbestimmung zu formulieren wird begrüßt. Hierdurch wird für die Ebene der Flächennutzungsplanung eine örtlich umsetzbare Flexibilität erreicht.
5. Zu Z 163 h
Die Reduzierung der Abstandsflächen zu Siedlungsgebieten wird zur Unterstützung des Energiewandels und Stärkung der regenerativen Energieerzeugung zustimmend zur Kenntnis genommen.
6. Zu Z 163 i
Die Reduzierung der Mindestabstandsflächen zu Siedlungsgebieten im Falle des Repowering wird aus den zu Z 163 h genannten Gründen ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.
7. Zu Z 163 j-neu
Die Ausführungen zum UNESCO-Welterbe sind für den Bereich der VG Sprendlingen Gensingen nicht relevant. Es besteht daher keine Betroffenheit
8. Zu G 166
Die Festlegung wird grundsätzlich begrüßt. Es sollte aber eine Definition der regionaltypischen Ertragszahl erfolgen und wer dieses festlegt. In Verbindung mit Z 166 b-neu müsste das die Planungsgemeinschaft sein.
9. Zu Z 166 b-neu
Es wird angeregt, dass die Planungsgemeinschaft für ihr gesamtes Gebiet eine PV-Nutzungsstruktur erarbeitet, welches als Folgenutzung für die Verbandgemeinden zum Flächennutzungsplan herangezogen werden können.
10. Zu G 166 c-neu
Die Erfassung und Beobachtung von landwirtschaftlichen Flächen, welche für PV-Freiflächenanlagen in Anspruch genommen werden, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
11. Zu G 168 b
Was unter geeigneten Maßnahmen der Raumordnung und der Bauleitplanung zur Erschließung von Anlagen, die im Rahmen der Eigenstromversorgung mit erneuerbaren Energien betrieben werden, ist unklar und bedarf einer genaueren Ausführung bzw. Erläuterung
Damit die Stellungnahmen der Ortsgemeinden sowie der Verbandsgemeinde fristgerecht eingereicht werden können, bittet die Verwaltung um Mitteilung der gewünschten Inhalte bzw. der gefassten Beschlüsse bis spätestens 15.06.2022 durch die Ortsbürgermeister.
Verlauf der Beratung:
Ortsbürgermeister Strack sagt, er habe mit Herrn Müller wegen der Absetzung dieses Tagesordnungspunktes telefoniert, da bereits der Abgabetermin verstrichen war. Herr Müller hat darum gebeten, diesen TOP dennoch zu beraten, weil der die Abstimmung des Gemeinderates gerne schriftlich vorliegen hätte. Die restlichen Ortsgemeinden haben bereits zugestimmt, somit wäre Zotzenheim die neunte Ortsgemeinde.
Wortmeldungen erfolgen keine, sodass der Ortsgemeinderat ohne Diskussion zur Abstimmung übergeht.
Beschluss:
Der Zotzenheimer Rat nimmt sich an und stimmt den 11 Änderungen zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Integriertes Verkehrskonzept des Landkreises Mainz-Bingen
Sach- und Rechtslage:
Der Landkreis Mainz-Bingen ist einer der bevölkerungsreichsten Landkreise in Rheinland-Pfalz und steht aufgrund seiner Lage und seiner Einbindung in die stetig wachsende Rhein-Main-Region vor großen Herausforderungen um dem steigenden Verkehrsaufkommen zu begegnen. Es sollen daher Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse erarbeitet und aufgezeigt werden. Hierzu hat der Kreistag Mainz-Bingen die Erstellung eines integrierten Verkehrsentwicklungskonzeptes mit Zieldatum 2030 beschlossen. Dabei wurde eine Vielzahl von Fragen, welche die Aus- und Neubaumaßnahmen im Straßenverkehr, dem ÖPNV und dem Alltagsradverkehr betreffend sind, beleuchtet. Unter anderem steht der Ausbau von Landes-und Kreisstraßen, die Anlage von Busspuren, P+R-Parkplätzen und Erschließung von Rad- und Fußwegen mit gegenseitigen Wechselwirkungen im Fokus. Insbesondere die Pendlerverkehre spielen eine besondere Rolle.
Ergebnis ist das genannte Verkehrskonzept. Dieses möchte die vorhandenen und zukünftigen Verkehrsaufgaben im Kreisgebiet aufzeigen und ressourcenschonende, nachhaltige und wirtschaftlich machbaren Lösungen aufzeigen.
Aufgrund des Umfangs ist das Verkehrskonzept ausschließlich online im Ratsinformationssystem oder unter folgendem Link in den jeweiligen Gremien öffentlich einsehbar:
https://vg-sg.more-rubin1.de/index.php
Das Konzept wurde am 11.05.2022 auf der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung durch das Planungsbüro HEINZ + FEIER GmbH vorgestellt. Dabei wurden die in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Forderungen erhoben.
Verlauf der Beratung:
Wortmeldungen erfolgen keine, sodass der Ortsgemeinderat ohne Diskussion zur Abstimmung übergeht.
Beschluss:
Der Zotzenheimer Rat begrüßt das integrierte Verkehrskonzept des Landkreises Mainz-Bingen. Er bittet um Prüfung und Aufnahme folgender Punkte:
| - | Die Anbindung des Gewerbegebiets Grolsheim/Sponsheim an den regionalen ÖPNV mit Anschluss an den Bahnhof Gensingen, sowieso zu den Stadtbusverbindungen in Bingen-Sponsheim |
| - | Die Einbindung der Bürgerbusse in das Verkehrskonzept |
| - | Die Errichtung einer Rheinquerung bei Bingen |
| - | Die Schaffung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zum Ausbau des Radwegenetzes durch Land und Kommunen |
(In der Bürgermeisterdienstbesprechung wurde das bereits besprochen, dass ein Ausbau der Radwege Richtung Sprendlingen und Gau-Bickelheim gebaut werden soll so wie es bereits zwischen Zotzenheim und Gensingen vorhanden ist.)
Finanzielle Auswirkung:
Die Finanzierung möglicher Umsetzungen aus dem vorstehend genannten Verkehrskonzept wird durch den jeweiligen Baulastträger gewährleistet. Die Erstellung des Konzepts hat keine finanzielle Auswirkung auf die entsprechenden Haushalte.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7
Enthaltungen: 2
TOP 6: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen im Bereich "In der Frecht"- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „In der Frecht“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Kleintiere und Pferde“.
Rechtsgültiger FNP:
geplante Änderungsfläche:
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen ist das Gebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Die im Bebauungsplan „In der Frecht“ beabsichtigte Festsetzung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Kleintiere und Pferde“ entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Um das Projekt verwirklichen zu können, ist daher gem. § 8 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan zu ändern.
Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 13.06.2022 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.
Verlauf der Beratung:
Wortmeldungen erfolgen keine, sodass der Ortsgemeinderat ohne Diskussion zur Abstimmung übergeht.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „In der Frecht“ zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 7: Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in den Ortsgemeinden Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe
Sach- und Rechtslage:
Für den Umbau von 14 Barrierefreien Bushaltestellen in 7 Gemeinden der Verbandsgemeinde Sprendlingen – Gensingen, wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen für die o. g. Leistungen wurden am 10.06.2022 auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de hochgeladen. Zusätzlich erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde sowie bei;
| - | bi Medien GmbH |
| - | Submissions-Anzeiger Verlag GmbH |
| - | Subreport Verlag Schawe |
| - | www.bund.de |
Im Verfahren haben sich 5 Bieter auf Vergabeplattform freigeschaltet. Zum Eröffnungstermin am 28.06.2022 11:40 Uhr, waren ein schriftliches Angebot und zwei elektronische Angebote eingegangen.
Alle Angebote enthielten das Hauptangebot. Nebenangebote wurden nicht gemacht.
Die Angebote wurden von der Vergabestelle mit folgendem Ergebnis gem. §§ 16-16b VOB/A geprüft.
Die Angebotssummen der ungeprüften Angebote lagen nach erfolgter Submission zwischen 438.053,28 € und 714.167,79 €.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro und die Fachabteilung, liegen die abgegebenen Angebote zwischen 431.482,48 € und 714.167,79 €. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma W. Klein GmbH aus Winnweiler in Höhe von 431.482,48 € inkl. 1,5 % Nachlass abgegeben. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an den Wirtschaftlichsten Bieter.
Verlauf der Beratung:
Ortsbürgermeister Strack hatte gesagt bezüglich des Zuschusses, bzw. der Restzahlung, die die Ortsgemeinde trägt, wurde bereits abgestimmt.
Frau Anette Faust hatte eine Verständnisfrage bezüglich der Kosten. Sie fragte nach ob es sich bei den 60.072,00 Euro für die Ortsgemeinde Zotzenheim bereits um den Zugschlag oder um die zu erbringenden Kosten handele (siehe beigefügte Tabelle).
Die Frage konnte schnell durch Herrn Strack geklärt werden, da es sich bereits bei der Summe um den besagten Zuschuss handelt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim beschließt die Beauftragung der ausgeschriebenen Straßen- und Tiefbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma W. Klein GmbH aus Winnweiler.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Durchführung der Maßnahme stehen ausreichend Mittel im Haushalt zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 8: Vergabe der Bauleistungen für das Brückenbauwerk in der Leimengasse
Sach- und Rechtslage:
Für den Abbruch und Neubau des Brückenbauwerkes in der Leimengasse wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen wurden am 28.06.2022 auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de hochgeladen. Zusätzlich erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde und auf der Homepage sowie bei
| - | Bi Medien GmbH |
| - | Submissions-Anzeiger Verlag GmbH |
| - | Subreport Verlag Schawe GmbH |
Im Verfahren haben sich 7 Bieter auf der Vergabeplattform freigeschaltet. Zum Eröffnungstermin am 19.07.2022 11.00 Uhr waren keine schriftlichen und neun elektronische Angebote eingegangen. Alle Angebote enthielten das Hauptangebot. Nebenangebote wurden nicht gemacht. Die Angebote wurden von der Vergabestelle gem. §§ 16-16b VOB/A geprüft.
Die Angebotssummen der ungeprüften Angebote lagen nach erfolgter Submission zwischen 847.253,10 € und 647.779,69 €.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro sowie die Fachabteilung, liegen die Angebote zwischen 847.253,10 € und 647.779,69 €. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma TKP, Illingen in Höhe von 647.779,69 € abgegeben. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Verlauf der Beratung:
Herr Strack hatte gefragt, ob jemand die Firma kennt, da ihm nichts bekannt war, dass die Firma schon mal mit der VG Sprendlingen-Gensingen zusammengearbeitet hat.
Ein Ratsmitglied meinte, in der VG Sprendlingen-Gensingen ist ihm nichts bekannt. Allerdings weiß er, dass die Firma TKP die Brücke in Weinheim gebaut hat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Zotzenheim beschließt die Beauftragung der ausgeschriebenen Brückenarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma TKP GmbH aus Illingen.
Finanzielle Auswirkung:
Für diese Maßnahme stehen Haushaltsmittel nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Es muss ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 9: Mitteilungen und Anfragen
TOP 9.1: Anfrage zu Insektenhotel
Frau Bechtluft hatte für die Initiative Zotzenheim nachgefragt, wo das Insekten-Hotel am Parkplatz am Friedhof aufgestellt wird.
Ortsbürgermeister Strack hatte gesagt, dass das Insekten-Hotel am Parkplatz auf der linken Seite aufgestellt werden soll, aber nicht auf dem gepflasterten Teil, sondern noch 5 Meter weiter in Richtung Feld / Regenrückhaltebecken.