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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 36/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Gensingen

Am Donnerstag, dem 11.07.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Armin Brendel die 1. konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.

Vor Eintritt in die Tagesordnung weist der Vorsitzende auf den gemeinsamen Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen vom 01.07.2024 hin. Diese beantragten die unverzügliche Einberufung der konstituierenden Sitzung sowie die Aufnahme des TOP 5 - Änderung der Hauptsatzung.

Weiterhin bittet der Vorsitzende, die Tagesordnung um einen weiteren Punkt (Vorlage 2024-0304 Entschädigungszahlung für den bestehenden Grillplatz im Zuge der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes) zu erweitern.

Der Aufnahme des Tagesordnungspunktes stimmt der Ortsgemeinderat einstimmig zu.

Die Tagesordnung wird in veränderter Reihenfolge wie folgt abgehandelt:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Ortsbürgermeister Brendel bedankt sich bei den scheidenden Ratsmitgliedern Corinna Brendel, Klaus Hein, Sascha Kronebach, Manfred Schuler, Isolde Tobe, Heribert Wilde für ihre Mitarbeit im Ortsgemeinderat sowie bei dem ausgeschiedenen Ersten Beigeordneten Rudolf Priesel. Für jede/n Einzelne/n verliest er die Dankurkunde und verabschiedet jeden persönlich mit einem Weinpräsent, Blumen für die Damen sowie kleine Präsente aus dem Jubiläumsjahr der Ortsgemeinde Gensingen.

TOP 3: Verpflichtung der Ratsmitglieder

Das Wahlergebnis zur Wahl des Ortsgemeinderates wurde vom Wahlausschuss am 12.06.2024 festgestellt.

Die gewählten Ratsmitglieder wurden über die Wahl in den Ortsgemeinderat schriftlich informiert.

Der Verzicht auf das Amt eines Ratsmitglieds ist dem Ortsbürgermeister schriftlich zu erklären;

die Erklärung ist nicht widerruflich. Nach § 45 Abs. 1 KWG wird bei einem Verzicht auf das Mandat die nächste noch nicht berufene Person aus dem Wahlvorschlag als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen.

Der Ortsbürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den

§§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Ist ein Ratsmitglied erneut gewählt worden, ist auch eine erneute Verpflichtung vorzunehmen,

da das bisherige Mandat nicht fortgesetzt, sondern ein neues übernommen wird.

Die Verpflichtung obliegt dem Ortsbürgermeister als Organ und nicht als Vorsitzendem.

Die Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten als Ratsmitglied ist eine formale Bekräftigung. Sie ist darüber hinaus eine feierliche Deklaration, die die besondere Bedeutung des Amtes eines Ratsmitglieds zum Ausdruck bringt. Eine rechtsbegründende Wirkung hat die Verpflichtung nicht.

Den Ratsmitgliedern wird ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültige, konstitutiv wirkende Wahl übertragen.

Verweigert ein Ratsmitglied die Verpflichtung, gilt dies als Verzicht auf den Amtsantritt

(§ 30 Abs. 2 Satz 2 GemO). Der Verzicht auf das Mandat ist damit nicht verbunden.

Der Verzicht auf den Amtsantritt bewirkt lediglich den vorläufigen Verzicht des Ratsmitglieds,

die Mitgliedschaftsrechte ab diesem Zeitpunkt auch auszuüben.

Die Verpflichtung kann jederzeit nachgeholt werden.

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates

Sach- und Rechtslage:

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderats beschränkt. Nach der Neuwahl hat der Gemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl ein Beschluss nicht zustande, so gilt eine Mustergeschäftsordnung, die das fachlich zuständige Ministerium bekanntmacht. Wer berechtigt ist, an den Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilzunehmen, kann im Rahmen der Geschäftsordnung das Wort ergreifen, jedoch keine Anträge stellen. (§ 37 Abs. 1-3 GemO)

Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) gibt nach Erörterung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte heraus. Die aktuelle Fassung der Mustergeschäftsordnung ist niedergelegt in der Verwaltungsvorschrift (VV) des MdI vom 21.11.1994, zuletzt geändert durch VV vom 24.06.2016. Nach Auskunft des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) hat das MdI mitgeteilt, dass im Rahmen der Kommunalwahlen 2024 keine Änderung der Mustergeschäftsordnung vorgesehen ist. Die Fassung vom 24.06.2016 hat somit weiter Bestand.

Um der Digitalisierung der Gremienarbeit besser Rechnung zu tragen, hat der GStB bereits vor der letzten Wahlzeit der kommunalen Gremien in Abstimmung mit dem Innenministerium ergänzende Formulierungen entwickelt, die zudem den Erfordernissen des Datenschutzes entsprechen. Diese Ergänzungen hat der Ortsgemeinderat bereits in die für die Wahlzeit 2019-2024 beschlossene Geschäftsordnung übernommen.

Mit Inkrafttreten des § 35 a GemO kann der Gemeinderat in der Geschäftsordnung zulassen, dass Ratsmitglieder an den Sitzungen des Gemeinderats durch Zuschaltung mittels Ton- und Bildübertragung teilnehmen (sog. hybride Sitzungen). Sofern dies gewünscht wird, gibt es auch hierzu eine Arbeitshilfe des GStB. Die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen sind jedoch aufwändig. Zudem ist die Teilnahme mittels Ton- und Bildübertragung nicht in allen Fällen zulässig; bei konstituierenden Sitzungen, Satzungsbeschlüssen, geheimen Abstimmungen und Wahlen gilt die Präsenzpflicht.

Unter Verzicht auf die Zulassung hybrider Sitzungen entspricht die dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates für die Wahlzeit 2024-2029 der Geschäftsordnung, die bereits für die Wahlzeit 2019-2024 beschlossen wurde.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt die der Sitzungsvorlage im Entwurf beigefügte Geschäftsordnung auf der Grundlage der aktuellen Mustergeschäftsordnung einschl. der Ergänzungen zur digitalen Gremienarbeit.

Abstimmungsergebnis:

Mit 20 Ja-Stimmen

einstimmig angenommen

TOP 5: Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinden haben nach § 25 GemO eine Hauptsatzung zu erlassen, in der die nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehaltenen Angelegenheiten zu regeln sind. Sie kann weitere für die Selbstverwaltung der Gemeinden wichtige Fragen regeln.

Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat Anfang März d. J. eine aktualisierte Fassung der Muster-Hauptsatzung vorgelegt, die der Verbandsgemeindeverwaltung als Grundlage zur Überprüfung der geltenden Hauptsatzung der Ortsgemeinde Gensingen vom 01.03.2018 diente.

Aufgrund dieser Überprüfung wird vorgeschlagen, in § 7 „Lohn- und Verdienstausfall

der Rats- und Ausschussmitglieder“ einen neuen Satz (4) einzufügen:

„Notwendige Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen werden auf Antrag in nachgewiesener Höhe gesondert erstattet. Sonstige Entschädigungen bleiben unberührt.“

Aus der Muster-Hauptsatzung nicht übernommen wurden die Formulierungsvorschläge zu Ton- und Bildübertragung sowie Ton- und Bildaufzeichnungen öffentlicher Sitzungen Ortsgemeinderates und seiner Ausschüsse einschl. der Möglichkeit zur Durchführung sog. hybrider Sitzungen. Diese werden, insbes. ohne festen Sitzungsraum, als technisch zu aufwändig beurteilt.

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 08.07.2024 wurde in der Hauptsatzung der VG ergänzt, dass die Mitglieder der Ausschüsse zukünftig mehr als einen Stellvertreter haben. Durch eine Festlegung der Reihenfolge könnte mehr Kontinuität im Rahmen der Vertretung erreicht werden. Dies soll auch für die Ortsgemeinden übernommen werden. § 3 Abs. 1 und 3 der Hauptsatzung soll daher zukünftig wie folgt lauten:

„(1) Der Gemeinderat bildet einen Haupt- und Finanzausschuss; der Hauptausschuss hat 9 Mitglieder und für jedes Mitglied bis zu 2 Stellvertreter.

(3) Die Ausschüsse gemäß Absatz 2 Nr. 1 und 2 haben 9 Mitglieder und für jedes Mitglied bis zu

2 Stellvertreter.“

Der Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung ist dem Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt.

Die geänderten bzw. neu eingefügten Passagen sind in roter Schrift dargestellt.

Anträge / Anregungen /persönliche Erklärungen:

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion ist am 10.07.2024 per E-Mail bei Ortsbürgermeister Armin Brendel eingegangen.

Die Gensinger Bürgerliste e.V. stellt Ihren Änderungsantrag zur Hauptsatzung in der Sitzung. Kopien dieses Antrages werden seitens der Bürgerliste an alle Ratsmitglieder verteilt.

Um sich mit den verteilten Änderungsanträgen der Gensinger Bürgerliste vertraut zu machen, stellt die FWG-Fraktion den Antrag für eine Lesepause.

Der Sitzungsunterbrechung stimmt der Ortsgemeinderat einstimmig zu.

Leseunterbrechung von 18:20 Uhr bis 18:27 Uhr.

Die Anträge der CDU sowie der Gensinger Bürgerliste e.V. sind dem Ratsinformationssystem beigefügt.

Änderungsanträge:

§ 1 Abs. 1 hinzuzufügen (Antrag GB)

Ergänzende nicht amtliche Informationen aller Gensinger Vereine, im Rat vertretender Parteien und kandidierender Parteien/Wählergruppen können in der Gensinger-App gegeben werden.

Für Parteien und Wählergruppen sind ausschließlich Ankündigungen von Veranstaltungen mit Tagesordnung möglich; Ohne programmatischen Text. Die App ist inhaltlich und personell neutral zu führen.

Hierzu wird festgestellt, dass es bereits eine geltende Nutzungsvereinbarung für die Gensinger-App gibt und daher die Aufnahme in der Hauptsatzung nicht erfolgt.

Ratsmitglied Sebastian Immesberger schlägt vor, eine eigenständige Satzung für die App zu erarbeiten. Hierzu könnte die Nutzungsvereinbarung als Grundlage dienen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, eine eigenständige Satzung für die Nutzung und Handhabung der Gensingen-App auf Grundlage der geltenden Nutzungsvereinbarung zur erarbeiten und zu erstellen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 20 Ja-Stimmen

einstimmig angenommen

§ 2 (Antrag BG)

Hinter dem Wort bildet hinzu zu fügen „bei Bedarf“

Ratsmitglied Friedel Bess erläutert die Beweggründe zu dieser Änderung. Im Nachgang folgt eine Diskussionsrunde.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt § 2 Satz 1 wie folgt zu ändern:

Der Gemeinderat bildet bei Bedarf einen Ältestenrat, der den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung

und den Ablauf der Sitzungen des Gemeinderates berät.

Abstimmungsergebnis:

abgelehnt mit

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

2

§ 3 (Antrag BG)

Einen „Kultur- Sozial- und Sportausschuss mit aufzunehmen.

Darunter sollte die Förderung von Vereinen, die Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus, die Prävention im Gesundheitsbereich (Sportmöglichkeiten) behandelt werden.

Bei einer Aufnahme des Ausschusses ergibt sich dementsprechend auch die Änderung des § 4 der Hauptsatzung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, in § 3 Abs. 2 unter Nr. 4 den Kultur- Sozial- und Sportausschuss aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 20 Ja-Stimmen

einstimmig angenommen

§ 5 Nr. 1 (Antrag CDU)

"... einer Wertgrenze von 120.000 € im Einzelfall ..." zu ändern auf "... einer Wertgrenze von 5.000 € im Einzelfall ..."

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, den Wortlaut in § 5 Nr. 1 auf ... einer Wertgrenze von 5.000 € im Einzelfall ... zu ändert.

Abstimmungsergebnis:

Mit 20 Ja-Stimmen

einstimmig angenommen

§ 5 Nr. 2 (Antrag CDU)

"... einer Wertgrenze von 10.000 € im Einzelfall ..." zu ändern auf "... einer Wertgrenze von 5.000 € im Einzelfall ..." Streichung von Satz 2

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, den Wortlaut in § 5 Nr. 2 auf ... "... einer Wertgrenze von 5.000 € im Einzelfall ... zu ändert und die Streichung von Satz 2.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

7

Enthaltungen:

3

§ 5 Nr. 5 (Antrag CDU)

"... bis zu einem Betrag von 10.000 € im Einzelfall ..." zu ändern auf "... bis zu einem Betrag von 500 € im Einzelfall ..."

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, den Wortlaut in § 5 Nr. 5 auf ... bis zu einem Betrag von 500 € im Einzelfall ... zu ändert.

Abstimmungsergebnis:

Mit 20 Ja-Stimmen

einstimmig angenommen

§ 5 Nr. 7 (Antrag CDU)

Streichung des § 5 Nr. 7

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, § 5 Nr. 7 aus der Hauptsatzung zu streichen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 20 Ja-Stimmen

einstimmig angenommen

§ 5 Nr. 8 (Antrag CDU)

Streichung des § 5 Nr. 8

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, § 5 Nr. 8 aus der Hauptsatzung zu streichen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 20 Ja-Stimmen

einstimmig angenommen

§ 5 Nr. 10 (Antrag CDU)

"... bis zu einer Höhe von 50.000 €." zu ändern auf "... bis zu einer Höhe von 3.000 €."

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, den Wortlaut in § 5 Nr. 10 auf ... bis zu einer Höhe von 3.000 € ... zu ändert.

Abstimmungsergebnis:

Mit 20 Ja-Stimmen

einstimmig angenommen

§ 9 Abs. 1 (Antrag CDU)

Streichung des zweiten Halbsatzes ab "erhöht um ..."

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, den zweiten Halbsatz ab „erhöht um…“ in § 9 Abs. 1 aus der Hauptsatzung zu streichen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

4

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt die vorgelegte Neufassung der Hauptsatzung mit allen eingepflegten und beschlossenen Änderungen.

Finanzielle Auswirkung:

Durch die Übernahme zusätzlicher Betreuungskosten durch den neuen § 7 Satz 4 werden geringe zusätzliche Kosten erwartet, die durch die Haushaltsansätze für die Gremienarbeit gedeckt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Enthaltungen:

4

TOP 6: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

a) Wahl eines Ersten Beigeordneten

b) Wahl weiterer Beigeordneter und Festlegung der Vertretungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage:

Die Beigeordneten werden vom Ortsgemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 gewählt.

§ 53 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten soll spätestens acht Wochen nach der Wahl des Gemeinderats oder nach Freiwerden der Stelle erfolgen.

Bei Wahlen können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Der 1. Beigeordnete und die weiteren Beigeordneten werden in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.

Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen.

Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen,

die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los,

wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los,

wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

Bei der Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig.

a) Wahl eines Ersten Beigeordneten

b) Wahl weiterer Beigeordneter und die Festlegung der der Vertretungsreihenfolge durch Ratsbeschluss. Nach den Hauptsatzungen hat die Ortsgemeinden Gensingen bis zu 3 Beigeordnete.

Nach der Wahl werden die gewählten Beigeordneten vom Ortsbürgermeister ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Im Falle der Wiederwahl eines Beigeordneten entfallen Vereidigung und Amtseinführung.

Dies gilt nicht bei der Wahl eines bisherigen weiteren Beigeordneten zum Ersten Beigeordneten.

Anträge / Anregungen /persönliche Erklärungen:

Ortsbürgermeister Brendel fordert den Rat zur Wahlhilfe auf. Als Wahlhelfer fungieren Albert Dory und Mirkan Genc.

Ratsmitglied Sebastian Immesberger schlägt für den Ersten Beigeordneten Herrn Bernd Pitthan vor.

Dieser stellt sich mit wenigen Worten persönlich den Anwesenden vor.

19 Stimmberechtigte werden vom Vorsitzenden zur Wahl aufgerufen.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. GemO.

Der Ortsgemeinderat Gensingen wählt Bernd Pitthan zum Ersten Beigeordneten

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

19

Herr Pitthan nimmt die Wahl an und bedankt sich für das Vertrauen. Der Vorsitzende ernennt und vereidigt ihn daraufhin unter Verlesen der Eidesformel sowie der Ernennungsurkunde zum Ersten Beigeordneten.

Ratmitglied Michael Scheuer schlägt für die Gensinger Bürgerliste e.V. Herrn Friedel Bess als weiteren Beigeordneten vor. Auch dieser stellt sich kurz persönlich dem Rat vor.

Weiterhin schlägt die FWG-Fraktion Frau Eva Matthes als weitere Beigeordnete der Ortsgemeinde vor.

Frau Matthes stellt sich ebenfalls den Anwesenden persönlich vor.

Herr Friedel Bess stellt den Antrag eine Nummernvergabe für die Kandidatenwahl vorzunehmen. Somit könne ausgeschlossen werden, dass Rückschlüsse auf die Handschrift gezogen werden.

Diesem Antrag willigt der Ortsgemeinderat ein und stellt folgende Nummerierung zum Wahlaufruf:

Nr. 1

für Frau Eva Matthes

Nr. 2

für Herrn Friedel Bess

19 Stimmberechtigte werden vom Vorsitzenden zur Wahl aufgerufen.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. GemO.

In Vertretungsreihenfolge 2 wählt der Ortsgemeinderat Gensingen Friedel Bess zum weiteren

Beigeordneten.

Abstimmungsergebnis:

Friedel Bess:

9

Eva Matthes:

7

Enthaltungen:

3

Herr Bess nimmt die Wahl an. Der Vorsitzende ernennt und vereidigt ihn daraufhin unter Verlesen der Eidesformel und Ernennungsurkunde zum Beigeordneten.

Ratsmitglied Daniel Kraljik schlägt für die FDP- Fraktion als Beigeordneten in der Vertretungsreihenfolge 3

Herrn Thomas Liebelt vor. Dieser stellt sich ebenfalls persönlich vor.

18 Stimmberechtigte werden vom Vorsitzenden zur Wahl aufgerufen.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. GemO.

(Ratsmitglied Markus Weickardt hat sich um 19:24 Uhr verabschiedet und den Ratssaal verlassen)

In Vertretungsreihenfolge 3 wählt der Ortsgemeinderat Gensingen Herrn Thomas Liebelt zum weiteren, dritten Beigeordneten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

5

Der Vorsitzende ernennt und vereidigt unter Verlesen der Ernennungsurkunde zum Beigeordneten in Vertretungsreihenfolge 3 Herrn Thomas Liebelt. Herr Liebelt nimmt die Wahl an, leistet

den Amtseid und spricht die Eidesformel, bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für seine Wahl und nimmt am Ratstisch Platz.

TOP 7: Wahl der Vertreter für den Verwaltungsrat der RegiMed AöR

Sach- und Rechtslage:

Mit Wirkung vom 07.03.2024 wurde die rechtsfähige gemeinsame kommunale Anstalt RegieMed AöR errichtet. Die rechtlichen Grundlagen für die Anstalt sind §§ 86a, 86b GemO und die Satzung für die Regionale Medizin Gensingen/Münster-Sarmsheim/Ockenheim Anstalt des öffentlichen Rechts. Nach § 86b Abs. 3 GemO i. V. m. § 6 Abs. 1 der AöR-Satzung besteht der Verwaltungsrat aus den entsandten Vertretern der Trägerkommunen (jeweils amtierende Ortsbürgermeister) sowie 5 stimmberechtigten Mitgliedern. Für die Ortgemeinde Gensingen entfallen hierbei 3 Sitze.

Mit Ablauf der Wahlzeit der kommunalen Vertretungsorgane zum 30.06.2024 endete auch die Tätigkeit der in den Verwaltungsrat der RegiMed AöR gewählten Vertreter. Daher ist eine Neuwahl vorzunehmen.

Aufgrund der Sitzverteilung im Ortsgemeinderat Gensingen ergibt nach der Berechnung nach Sainte-Lague/ Schepers folgende Verteilung der Vertreter auf die Wahlvorschlagsträger/ Fraktionen:

CDU  —  1 Sitz

FDP —  0 Sitze

FWG  — 1 Sitz

GB  — 1 Sitz

Anträge / Anregungen /persönliche Erklärungen:

Die Gensinger Bürgerliste e.V. hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Stellungnahme vorbereitet und verteilt diese. Ratsmitglied Scheuer stellt den Antrag auf eine Lesepause. Dieser stimmt der Rat einstimmig zu.

Die Sitzung wird für eine Lesepause von 19:40 Uhr bis 19:44 Uhr unterbrochen.

Der Vorsitzende erklärt zu der verteilten Stellungnahme der Gensinger Bürgerliste, dass er diese in die kommende Sitzung des Verwaltungsrates der RegiMed AöR nehmen und verteilen wird.

Ratsmitglied Scheuer erklärt weiterhin für die Gensinger Bürgerliste e.V., dass diese von ihrem Vorschlagsrecht Abstand nehmen und keinen Vertreter der Bürgerliste in den Verwaltungsrat senden möchten.

Im Ortsgemeinderat besteht Einvernehmen, das Vorschlagrecht der FDP-Fraktion zur Verfügung zu stellen.

Da sich der neue Sachverhalt sehr spontan für die FDP-Fraktion ergeben hat, bittet diese um Vertagung des Vorschlagsrechts und der dazugehörigen Wahl. Alle Stimmberechtigten sind mit dieser Bitte einverstanden.

Somit stellen die CDU Herrn Harald Keber und die FWG Herrn Pascal Leclerc als Vertreter des Verwaltungsrates der RegiMed AöR zur Wahl.

Ratsmitglied Sebastian Immesberger stellt den Antrag per Akklamation und en bloc zu wählen.

Dies wird einstimmig vom Ortsgemeinderat beschlossen.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. GemO.

Beschluss:

Auf Vorschlag der CDU Fraktion ist als - Mitglied im Verwaltungsrat der RegiMed AöR Herr Harald Keber gewählt.

Auf Vorschlag der FWG Fraktion ist als - Mitglied im Verwaltungsrat der RegiMed AöR Herr Pascal Leclerc gewählt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Enthaltungen:

1

TOP 8: Wahl eines Ratsmitglieds zum Vorstandsmitglied der gemeinnützigen Stiftung der Ortsgemeinde

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 6 der Satzung der gemeinnützigen Stiftung zur Förderung von Sport, Kultur und Vereinsleben in Gensingen soll aus der Mitte des Gemeinderates ein Mitglied in den Vorstand der Stiftung gewählt werden.

Die Wahl erfolgt gemäß § 40 GemO. Bei Wahlen können nur solche Personen gewählt werden, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen.

Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Bei der Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig. Auf Antrag ist eine Wahl per Akklamation möglich.

Wahlvorschlag / Wahlvorschläge:

__ _Klaus Dietz_________

Anträge / Anregungen /persönliche Erklärungen:

Dem Antrag von Ratsmitglied Pascal Leclerc, die Wahl per Akklamation durchzuführen, stimmt der Ortsgemeinderat einstimmig zu.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gem. § 36 Abs. 3 Nr. GemO.

Beschluss:

Aufgrund des Wahlvorschlags ist als Vorstandsmitglied der gemeinnützigen Stiftung der Ortsgemeinde Gensingen Herr Klaus Dietz gewählt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 18 Ja-Stimmen

einstimmig angenommen

TOP 9: Entschädigungszahlung für den bestehenden Grillplatz im Zuge der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes

Sach- und Rechtslage:

Im Bereich des durch die SGD Süd geplanten Hochwasserschutzkonzeptes befindet sich ein Grillplatz. Seitens der SGD wird angestrebt, die Fläche entsprechend dem Konzept zu nutzen, die dortigen Bauwerke (Grillhütten, Bänke, Tische etc.) zu entfernen und der Ortsgemeinde eine Entschädigung in Höhe von 20.000€ für die rückgebauten Objekte zu zahlen.

Das Schreiben der SGD (mit den geplanten Maßnahmen) sowie das dazugehörige Gutachten zur Ermittlung der Höhe der Entschädigungszahlung liegt der Vorlage als nichtöffentliche Anlage bei.

Die Bauwerke bleiben dabei im Besitz der Ortgemeinde und können an einem anderen Standort wiederverwendet werden.

Anträge / Anregungen /persönliche Erklärungen:

Da dieser Tagesordnungspunkt vor Eintritt in die Tagesordnung mit aufgenommen wurde und der Wunsch seitens der Ratsmitglieder geäußert wurde, gewährt der Vorsitzende aufgrund der Tischvorlage eine Lesepause.

Die Sitzung wird von 19:51 Uhr bis 19:54 Uhr unterbrochen.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde stimmt der Entschädigungszahlung gem. dem Gutachten und dem Abbau der Bauwerke zu.

Abstimmungsergebnis: Mit 19 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

TOP 10: Mitteilungen und Anfragen

TOP 10.1: Gratulation zur Wahl und Unterstützungsangebot für das kommunale Ehrenamt von Herrn Staatsminister Ebling

Inhalt der Mitteilung:

Staatsminister Ebling gratuliert den kommunalen Mandatsträgern zur Wahl und bietet Hilfe an.

Das Anschreiben ist als Anlage im Ratsinfosystem einsehbar.

TOP 10.2: Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Mobilen Arztpraxis

Inhalt der Mitteilung:

Gemeinsam die ambulante Versorgung stärken

„KV initiativ“ informiert Kommunen über Mobile Arztpraxis

Mainz, 18. Juni 2024 – Die Veranstaltungsreihe „KV initiativ“ der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) ging gestern in Mainz mit der Vorstellung der Mobilen Arztpraxis in die nächste Runde. Das Instrument für ad hoc entstehende Versorgungsengpässe funktioniert nur in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Daher nutzten über 50 Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter die Möglichkeit zu erfahren, was hinter den beiden Mobilen Arztpraxen der KV RLP steckt und welche Aufgaben einer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde bei einem Einsatz zukommen.

Im Mittelpunkt von „KV initiativ“ standen diesmal die Mobilen Arztpraxen der KV RLP. Die zwei wie Hausarztpraxen ausgestatteten 3,5-Tonnen-Fahrzeuge kommen dort zum Einsatz, wo kurzfristig eine Praxis ohne eine Nachfolgeregelung schließt und viele Patientinnen und Patienten ohne Versorgung dastehen. „Es ist wichtig zu verstehen, dass die Mobilen Arztpraxen kein langfristiges Versorgungskonzept, also keine Dauerlösung darstellen“, informierte der Vorstandsvorsitzende der KV RLP, Dr. Peter Heinz, die teilnehmenden Kommunen. „Wir haben damit ein Instrument geschaffen, das in einer Region Versorgungslücken über einen bestimmten Zeitraum überbrückt. Zeitgleich arbeiten wir selbstverständlich daran, auch langfristige Lösungen zu finden.“

KV RLP und Kommune schließen Kooperationsvereinbarung

Wann eine der beiden Mobilen Arztpraxen wo zum Einsatz kommt, ist von bestimmten Kriterien abhängig, die bei „KV initiativ“ erläutert wurden. Steht ein Einsatzort fest, schließt die KV RLP eine Kooperationsvereinbarung mit der entsprechenden Kommune. „Wir informieren über den Einsatz auf unserer Website, sorgen dafür, dass die Patientinnen und Patienten ihre Termine vereinbaren können und natürlich, dass die Mobile Arztpraxis mit dem bei der KV RLP angestellten medizinischen Personal vor Ort ist und die Behandlungen vornimmt“, erläuterte Dr. Heinz. Besetzt ist ein Fahrzeug immer mit einer Ärztin bzw. einem Arzt sowie einer bzw. einem Medizinischen Fachangestellten. Die Kommunen sorgen etwa für den Strom- und Wasseranschluss, für die sanitären Anlagen sowie einen Warte- und barrierefreien Behandlungsraum.

Unterstützung durch Ministerium und Kassen

Dass die Mobilen Arztpraxen nun an den Start gehen können, ist auch ein Ergebnis der guten Zusammenarbeit zwischen der KV RLP und dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz (MWG). Das MWG hat 50 Prozent der Investitionskosten der beiden Fahrzeuge übernommen. Auch die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse und die IKK Südwest unterstützen das Projekt. Ministerialdirektor Daniel Stich vom MWG, Udo Hoffmann, Beauftragter des Vorstands der AOK, und Daniel Schilling, Vorstandsmitglied der IKK, waren genauso bei „KV initiativ“ dabei wie die Geschäftsführende Direktorin des Städtetags Rheinland-Pfalz, Lisa Diener, und Gianna Pagliaro, Referentin des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz. Sie zeigten den Teilnehmenden auf, welche Vorteile die Mobile Arztpraxis sowohl für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die einzelne Kommune bietet.

Hand in Hand

„Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung wird immer mehr zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Daher ist es uns wichtig, mit den Kommunen im stetigen Austausch zu bleiben“, sagte Dr. Heinz. Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass gerade, wenn es zu kurzfristigen Versorgungsengpässen kommt, die Zusammenarbeit mit den Kommunen vor Ort von besonders hoher Bedeutung ist. Aktuell ist die Situation in Rheinland-Pfalz noch recht gut, aber die zukünftige Versorgungslage wird herausfordernd. Daher gilt es, Hand in Hand zu arbeiten.

Das Instrument der Mobilen Arztpraxis kam bei den anwesenden Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern gut an: „Es ist ein wichtiges Puzzleteil für eine gute ambulante Versorgung – ein innovatives Projekt, die künftig noch mehr brauchen wird“, ist der Erste Beigeordnete des Landkreises Mayen-Koblenz, Pascal Badziong, überzeugt. „Wir als Landkreis werden die Mobile Arztpraxis nun bei unseren Verbandsgemeinden und Städten bekanntmachen.“

Tipps für gute Versorgung

Neben den Informationen zur Mobilen Arztpraxis bekamen die Teilnehmenden von „KV initiativ“ Tipps mit auf den Weg, wie man Versorgungsengpässe vermeiden bzw. wie man ihnen entgegenwirken kann. Dafür sind die Mitarbeitenden des Ressorts Beratung der KV RLP die richtigen Ansprechpersonen. Denn alle waren sich einig: Die beiden Mobilen Arztpraxen sind ein tolles Instrument. Am besten wäre es aber, wenn sie gar nicht zum Einsatz kommen müssten.

Weitere Informationen zur Mobilen Arztpraxis sind auf der Website der KV RLP unter www.kv-rlp.de/707070 zu finden.

Fotos von den Mobilen Arztpraxen finden Sie hier: https://kvrlp.px.media/share/1717590752zZWhcTJymxGZHH. Bitte verwenden Sie als Copyright KV RLP.

TOP 10.3:

Anschreiben der Anwaltskanzlei Kanzler - Kern - Kaiser

Interessenvertretung Herrn Armin Brendel, Ortsbürgermeister Gensingen

Inhalt der Mitteilung:

Die am 28.07.2024 zugestellte E-Mail von der Anwaltskanzlei Kanzler – Kern – Kaiser

an Bürgermeister Scherer ist dem Ratsinfosystem zu entnehmen.

Das Einverständnis des Rechtsanwalt Ralf-Dieter Kanzler zur Veröffentlichung der E-Mail liegt der Verbandsgemeindeverwaltung vor.

TOP 10.4:

Neue Förderrichtlinien

Ortsbürgermeister Armin Brendel informiert über eine neuen Förderrichtlinie des Landkreises Mainz-Bingen „Bäume und Schatten statt Beton und Hitze“.

TOP 10.5:

Förderung Kita

Ortsbürgermeister Brendel informiert, dass die bewilligte Zuwendung für die Errichtung der integrativen Gruppe in der Kindertagesstätte Sternschnuppe nun ausgezahlt wird.

TOP 10.6:

P + R Anlagen am Bahnhof Gensingen-Horrweiler

Erster Beigeordneter und Ratsmitglied Pitthan stellt fest, dass die P + R Anlage am Bahnhof endlich fertig gestellt wurde. Hierzu möchte er gerne wissen, ob eine offizielle Eröffnung / Einweihung geplant sei.

Der Vorsitzende erklärt, dass er dies nicht für notwendig halte. Falls seitens des Rates dies jedoch gewünscht sei, er für eine kleine Feierstunde offen sei.

Herr Pitthan bittet den Vorsitzenden, die Fertigstellung der Anlage der Presse mitzuteilen.

Ortsbürgermeister Brendel möchte aus gegebenen Anlass äußern, dass die Verkehrssituation der Alexander-Bretz-Straße überdacht werden soll. Hierzu schlägt er vor, einen Verkehrsplaner hinzu zu ziehen.

TOP 10.7: Erneuerung des Kunstrasens der Sportstätte „Am Matzgraben“

Beigeordneter und Ratsmitglied Friedel Bess möchte gerne wissen, ob

1.

der Belag des Kunstrasens am Matzgraben bereits erneuert wurde?

2.

hierzu ein Zuschussantrag gestellt wurde?

3.

die Erneuerungsarbeiten über die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung ausgeschrieben wurden?

Der Vorsitzende beantwortet dies wie folgt:

1.

Es wurde zugesichert, dass die Arbeiten der Erneuerung des Belages in den Sommerferien erfolgen soll.

2.

Ein Antrag zur Förderung seitens der Ortsgemeinde wurde gestellt und mit 80.000 € vom Land und mit 32.000 € vom Landkreis bewilligt.

3.

Das Vorhaben bzw. die zugehörigen Arbeiten wurden über die Stabstelle II der Verbandsgemeindeverwaltung ausgeschrieben. Frau Odernheimer-Dech habe das Verfahren betreut.

TOP 10.8: Erschließungsmaßnahmen NBG - "Westlich der Alzeyer Straße"

Auf Anfrage von Beigeordneten und Ratsmitglied Friedel Bess bestätigt Ortsbürgermeister Armin Brendel, dass Forderungen des ausführenden Unternehmens für die Erschließung des Neubaugebietes "Westlich der Alzeyer Straße" streitig sind.

Ortsbürgermeister Brendel möchte noch das Gespräch mit dem Anwalt der Ortsgemeinde abwarten und in einer der nächsten Ortsgemeinderatssitzungen Informationen und dann den aktuellsten Sachstand mitteilen.

TOP 10.9: Sachstand Baumaßnahmen Kaiserstraße

Ratsmitglied Schnorr fragt den Sachstand der Baumaßnahmen in der Kaiserstraße an und, ob diese sich im geplanten Zeitrahmen befinden.

Der Vorsitzende erklärt, dass sich die Planungen im zeitlichen Rahmen befinden und gibt einen kurzen Überblick über die in 2024 voraussichtlich noch anstehenden Bauarbeiten.

Hierzu stellt Herr Bernd Pitthan die Bitte, den Bauzeitplan für die Bürger*innen erneut im Amtsblatt zu veröffentlichen und an die Ratsmitglieder zu verteilen.

TOP 10.10: Banken geschlossen

Die Filiale der Sparkasse Rhein-Nahe in der Ortsgemeinde Gensingen wurde zum 28.06.2024 geschlossen.

Aufgrund des Banküberfalls am 01.07.2024 ist zurzeit die Filiale der MVB geschlossen. Die Geldautomaten, um Bargeld ausgezahlt zu bekommen, stehen aktuell ebenfalls nicht zur Verfügung.