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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 36/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Horrweiler

Am Donnerstag, dem 11.07.2024 fand unter Vorsitz der Ortsbürgermeister Eckhard Siegfried und Jörg Galle die 1. konsituierende. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrrweiler statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

TOP 1.1: Parksituation in Gensinger Straße

Ein Einwohner beschwert sich über die Parksituation in der Gensinger Straße, indem u. a. der Bürgersteig als Parkfläche genutzt werde. Auch in der mittleren und oberen Backhausstraße sei es schwierig, entgegenkommendem Verkehr auszuweichen. Ortsbürgermeister Siegfried erklärt, er habe das Ordnungsamt mehrfach um einen Plan gebeten, der bis heute jedoch nicht geliefert wurde.

TOP 1.2: Geschwindigkeitskontrolle

Ein Einwohner ist der Meinung, die gefahrene Geschwindigkeit in der Gensinger Straße sei zu hoch. Ortsbürgermeister Siegfried schlägt vor, diese durch ein Geschwindigkeitsmessgerät überprüfen zu lassen, eine Tempo-Reduzierung auf 30 km/h sei nicht durchführbar, da es sich um eine Landesstraße handelt.

TOP 1.3: Verkehrsinsel in der Gensinger Straße

Weiter wird vorgeschlagen, die Verkehrsberuhigung zu Beginn der Gensinger Straße aus Richtung Gensingen kommend durch eine weitere Verkehrsinsel zu erweitern. Dazu müsste der LBM gefragt werden, ob dieses möglich ist, erklärt der Vorsitzende.

TOP 2: Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder

Ortsbürgermeister Siegfried verabschiedet die scheidenden Ratsmitglieder Benedikt Unterhalt und Jutta Straube (letztere in Abwesenheit) mit einem herzlichen Dankeschön in Form von Weinpräsenten.

TOP 3: Verpflichtung der Ratsmitglieder

Die Wahlergebnisse zur Wahl des Ortsgemeinderates Horrweiler wurde vom Wahlausschuss am 12.06.2024 festgestellt.

Die gewählten Ratsmitglieder wurden über die Wahl in den Ortsgemeinderat schriftlich informiert.

Der Verzicht auf das Amt eines Ratsmitglieds ist dem Ortsbürgermeister schriftlich zu erklären;

die Erklärung ist nicht widerruflich. Nach § 45 Abs. 1 KWG wird bei einem Verzicht auf das Mandat die nächste noch nicht berufene Person aus dem Wahlvorschlag als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat berufen.

Ortsbürgermeister Siegfried verpflichtet jedes einzelne Ratsmitglied vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO (vgl. VV Nr. 2 zu § 30 GemO).

Ist ein Ratsmitglied erneut gewählt worden, ist auch eine erneute Verpflichtung vorzunehmen, da das bisherige Mandat nicht fortgesetzt, sondern ein neues übernommen wird.

Die Verpflichtung obliegt dem Ortsbürgermeister als Organ und nicht als Vorsitzendem.

Die Verpflichtung auf die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten als Ratsmitglied ist eine formale Bekräftigung. Sie ist darüber hinaus eine feierliche Deklaration, die die besondere Bedeutung des Amtes eines Ratsmitglieds zum Ausdruck bringt. Eine rechtsbegründende Wirkung hat die Verpflichtung nicht.

Den Ratsmitgliedern wird ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültige, konstitutiv wirkende Wahl übertragen.

Verweigert ein Ratsmitglied die Verpflichtung, gilt dies als Verzicht auf den Amtsantritt (§ 30 Abs. 2 Satz 2 GemO). Der Verzicht auf das Mandat ist damit nicht verbunden.

Der Verzicht auf den Amtsantritt bewirkt lediglich den vorläufigen Verzicht des Ratsmitglieds, die Mitgliedschaftsrechte ab diesem Zeitpunkt auch auszuüben. Die Verpflichtung kann jederzeit nachgeholt werden.

Da alle (neuen) Ratsmitglieder anwesend waren, braucht eine Verpflichtung nicht nachgeholt zu werden.

TOP 4: Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsbürgermeisters

Der Wahlausschuss für die Wahl des Ortsbürgermeisters hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 das Ergebnis der Wahl des Ortsbürgermeisters wie folgt festgestellt:

I.

Zur Wahl des Ortsbürgermeisters waren 690 Personen wahlberechtigt, davon haben 449 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 65,1 v.H. Die Stimmabgabe von 438 Wählerinnen und Wählern war gültig, von 11 Wählerinnen und Wählern ungültig.

II.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Bewerber (Träger des Wahlvorschlags)

Stimmen

Stimmanteil

Galle, Jörg (Horrweiler Bürgerliste e.V.)

275

62,79 %

Daudistel, Edgar Wilhelm (Wählergruppe Horrweiler)

163

37,21 %

Der Wahlausschuss stellt fest, dass der Bewerber Jörg Galle mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit gewählt ist.

Ehrenamtliche Ortsbürgermeister/-innen sind nach den Vorschriften des Beamtenrechts zu Beamten zu ernennen. Sie werden in öffentlicher Sitzung nach Aushändigung der Ernennungsurkunde vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Einführung. Die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin erfolgen durch dessen noch im Amt befindlichen Vorgänger oder durch den allgemeinen Vertreter. Ist ein allgemeiner Vertreter nicht vorhanden oder noch nicht ernannt, so erfolgen die Ernennung, die Vereidigung und die Einführung des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin durch ein vom Gemeinderat beauftragtes Ratsmitglied.

Der nach § 67 des Landesbeamtengesetzes (LBG) zu leistende Diensteid trägt folgenden Wortlaut:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Gestattet ein Gesetz den Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, anstelle der Worte „ich schwöre“ andere Beteuerungsformeln zu gebrauchen, so kann der Beamte, der Mitglied einer solchen Religionsgemeinschaft ist, diese Beteuerungsformel sprechen.

Verlauf der Amtseinführung:

Ortsbürgermeister Siegfried verliest die Ernennungsurkunde. Jörg Galle leistet den Amtseid. Daraufhin führt Herr Siegfried ihn in sein Amt ein. Gleichzeitig wird Eckhard Siegfried ordentliches Ratsmitglied.

Der neue Ortsbürgermeister Jörg Galle bedankt sich bei seinen Wählern für das Vertrauen und hofft gleichzeitig auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ergebnisorientierten Diskussionen. Er appelliert daran, zukünftig alle Ausschüsse stärker in die Gremienarbeit mit einbinden zu wollen. Zudem setzt sich der neue Ortsbürgermeister zum Ziel, dass sich die vielen Winzer in der Ortsgemeinde gut von den Ortsgemeindegremien vertreten wissen lassen dürfen.

Anschließend überreicht er dem ehemaligen Ortsbürgermeister Siegfried zum Dank ein großes Weinpräsent.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates

Sach- und Rechtslage:

Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Bestimmungen der Gemeindeordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder eine Geschäftsordnung. Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderats beschränkt. Nach der Neuwahl hat der Gemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung. Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl ein Beschluss nicht zustande, so gilt eine Mustergeschäftsordnung, die das fachlich zuständige Ministerium bekanntmacht. Wer berechtigt ist, an den Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teilzunehmen, kann im Rahmen der Geschäftsordnung das Wort ergreifen, jedoch keine Anträge stellen. (§ 37 Abs. 1-3 GemO)

Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) gibt nach Erörterung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte heraus. Die aktuelle Fassung der Mustergeschäftsordnung ist niedergelegt in der Verwaltungsvorschrift (VV) des MdI vom 21.11.1994, zuletzt geändert durch VV vom 24.06.2016. Nach Auskunft des Gemeinde- und Städtebundes (GStB) hat das MdI mitgeteilt, dass im Rahmen der Kommunalwahlen 2024 keine Änderung der Mustergeschäftsordnung vorgesehen ist. Die Fassung vom 24.06.2016 hat somit weiter Bestand.

Um der Digitalisierung der Gremienarbeit besser Rechnung zu tragen, hat der GStB bereits vor der letzten Wahlzeit der kommunalen Gremien in Abstimmung mit dem Innenministerium ergänzende Formulierungen entwickelt, die zudem den Erfordernissen des Datenschutzes entsprechen. Diese Ergänzungen hat der Ortsgemeinderat bereits in die für die Wahlzeit 2019-2024 beschlossene Geschäftsordnung übernommen.

Mit Inkrafttreten des § 35 a GemO kann der Gemeinderat in der Geschäftsordnung zulassen, dass Ratsmitglieder an den Sitzungen des Gemeinderats durch Zuschaltung mittels Ton- und Bildübertragung teilnehmen (sog. hybride Sitzungen). Sofern dies gewünscht wird, gibt es auch hierzu eine Arbeitshilfe des GStB. Die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzungen sind jedoch aufwändig.

Zudem ist die Teilnahme mittels Ton- und Bildübertragung nicht in allen Fällen zulässig; bei konstituierenden Sitzungen, Satzungsbeschlüssen, geheimen Abstimmungen und Wahlen gilt die Präsenzpflicht.

Unter Verzicht auf die Zulassung hybrider Sitzungen entspricht die dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates für die Wahlzeit 2024-2029 der Geschäftsordnung, die bereits für die Wahlzeit 2019-2024 beschlossen wurde.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat beschließt die dieser Sitzungsvorlage im Entwurf beigefügte Geschäftsordnung auf der Grundlage der aktuellen Mustergeschäftsordnung einschl. der Ergänzungen zur digitalen Gremienarbeit.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende leitet zum Thema ein.

Ratsmitglied Daudistel beantragt, Zuständigkeiten und Mitspracherechte für den Ältestenrat (§ 1a GO) zu erweitern und nicht lediglich auf den Haushalt betreffenden Punkte zu beschränken.

Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen, 9-Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Darüber hinaus beantragt Ratsmitglied Daudistel, die Einladungsfrist (§ 2 (2) S.1 GO) statt von 4 vollen Kalendertagen auf 7 volle Kalendertage zu erhöhen. Dieser Antrag wird mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.

Weiter schlägt Ratsmitglied Daudistel vor, die in § 5 benannte Öffentlichkeit der Sitzungen für die Einwohner auszudehnen und auch den nicht öffentlichen Teil für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieses wird mit der Begründung des Kämmerers abgelehnt, dass vertrauliche Dinge vertraulich bleiben sollten.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt die Geschäftsordnung auf der Grundlage des Inhaltes der Geschäftsordnung von 2019 einschl. der Ergänzungen zur digitalen Gremienarbeit.

Ergänzend wird beschlossen, die Einladungsfrist auf 7 volle Kalendertage zu erweitern.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

a) Wahl eines Ersten Beigeordneten

b) Wahl weiterer Beigeordneter und Festlegung der Vertretungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage:

Die Beigeordneten werden vom Ortsgemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 gewählt.

§ 53 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten soll spätestens acht Wochen nach der Wahl des Gemeinderats oder nach Freiwerden der Stelle erfolgen.

Bei Wahlen können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Der 1. Beigeordnete und die weiteren Beigeordneten werden in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.

Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen.

Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen,

die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los,

wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los,

wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.

Bei der Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig.

a)

Wahl eines Ersten Beigeordneten

b)

Wahl weiterer Beigeordneter und die Festlegung der der Vertretungsreihenfolge durch Ratsbeschluss. Nach den Hauptsatzungen haben die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, Sprendlingen, St. Johann, Welgesheim, Zotzenheim bis zu 3 Beigeordnete, die Ortsgemeinde Wolfsheim bis zu 2 Beigeordnete.

Nach der Wahl werden die gewählten Beigeordneten vom Ortsbürgermeister ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Im Falle der Wiederwahl eines Beigeordneten entfallen Vereidigung und Amtseinführung.

Dies gilt nicht bei der Wahl eines bisherigen weiteren Beigeordneten zum Ersten Beigeordneten.

Verlauf der Beratung / Wahl der Beigeordneten:

Der neue Ortsbürgermeister Jörg Galle ruft auf zur Bildung eines Wahlausschusses auf.

Ratsfrau Christ und Ratsmitglied Siegfried bilden den 2köpfigen Wahlausschuss.

Es gibt 12 Stimmberechtigte Ratsmitglieder.

Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für den Ersten Beigeordneten:

- Ulrich Doll schlägt Christine Jacobi-Becker vor; weitere Vorschläge gibt es nicht.

Die Wahlhandlung folgt:

1. Der Ortsgemeinderat Horrweiler wählt Christine Jacobi-Becker zur 1. Beigeordneten des Ortsgemeinderates Horrweiler.

Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt

Ja-Stimmen: 12

Christine Jacobi-Becker nimmt die Wiederwahl zur Ersten Beigeordneten an und erhält die Ernennungsurkunde.

Für die Wahl des/r Beigeordneten der Vertretungsreihenfolge 2 schlägt

-

Edgar Daudistel für die WG Horrweiler als einzigen Kandidaten den Bürger Jens Korndörfer vor.

Die Wahlhandlung folgt:

2. Der Ortsgemeinderat Horrweiler wählt Jens Korndörfer in der Vertretungsreihenfolge

zum 2. Beigeordneten des Ortsgemeinderates Horrweiler.

Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt

Ja-Stimmen: 12

Jens Korndörfer nimmt die Wahl zum 2. Beigeordneten an, leistet den Amtseid und erhält die Ernennungsurkunde. Anschließend führt Ortsbürgermeister Galle ihn in sein neues Amt ein.

Für die Wahl des Beigeordneten der Vertretungsreihenfolge 3 schlägt

-

Florian Klein für die Horrweiler Bürgerliste als einzigen Kandidaten Ratsmitglied Julian Becker vor.

Die Wahlhandlung folgt:

3. Der Ortsgemeinderat Horrweiler wählt Julian Becker in der Vertretungsreihenfolge zum 3. Beigeordneten des Ortsgemeinderates Horrweiler.

Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt

Ja-Stimmen: 12

Julian Becker nimmt die Wahl zum 3. Beigeordneten an, leistet den Amtseid und erhält die Ernennungsurkunde. Anschließend führt Ortsbürgermeister Galle ihn in sein neues Amt ein.

Alle bedanken sich für die Wahl und das ihnen entgegengebrachte Vertrauen.

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Horrweiler sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO)

Sach- und Rechtslage:

Eigenkapital

Stand am 31.12.2021  —  3.703.878,45 €

Stand am 31.12.2022  —  3.863.825,06 €

Jahresüberschuss  —  52.187,36 €

Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung (Zeile E 23)

Ergebnis Haushaltsplan  —  -146.400,00 €

Rechnungsergebnis  —  159.946,61 €

Finanzhaushalt/Finanzrechnung (Zeile F 23)

Ergebnis Haushaltsplan  —  -106.200,00 €

Rechnungsergebnis  —  131.606,63 €

Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (Zeile F 34)

Ergebnis Haushaltsplan  —  -272.650,00 €

Rechnungsergebnis  —  115.925,89 €

Stand der Forderungen gegenüber der Einheitskasse

Stand am 31.12.2021  —  1.204.289,73 €

+ Finanzmittelüberschüsse  —  115.925,89 €

./. Tilgung Investitionskredite  —  -7.612,45 €

+/- durchlaufende Gelder  —  -5.903,19 €

Stand am 31.12.2022  —  1.306.449,98 €

Stand der Verbindlichkeiten aus Darlehn  —   —  45.950,21 €

Bericht und Antrag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung, die am 11.06.2024 vorgenommen wurde, wird in der Sitzung berichtet.

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt sind Eckhard Siegfried, der zu diesem Zeitpunkt Ortsbürgermeister war, Christine Jacobi-Becker als 1. Beigeordnete sowie die Beigeordneten Daudistel und Galle gemäß § 22 GemO befangen und rücken vom Ratstisch ab.

Als ältestes Ratsmitglied übernimmt Helmuth Hessert den Vorsitz zu diesem Punkt. Er übergibt an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Florian Klein. Dieser berichtet von der Rechnungsprüfung. Bedingt durch vermutet hohe Energiekosten war die Abweichung vom Haushaltsplan erheblich groß. Diese Vermutung habe sich im Nachhinein als nicht so dramatisch erwiesen, wie zunächst befürchtet. Offene Fragen wurden beantwortet. Allerdings wurden Fragen zur Kostenaufstellung zum Wegebau nicht zufriedenstellend beantwortet.

In diesem Zusammenhang beantragt Herr Hessert als Ratsmitglied Rechnungskopien ab 2022 bis heute und darüber hinaus zur Kontrolle ggf. für den Landwirtschafts- bzw. Jagdausschuss nachzuliefern. Die Rechnungskopien können an den Ortsbürgermeister geschickt werden. Dieser Antrag wird einstimmig beschlossen.

Der Vorsitzende Hessert verliest den Beschluss und lässt darüber abstimmen.

Beschluss:

1.

Der Ortsgemeinderat Horrweiler stellt

die Bilanzsumme mit  —  6.586.191,68 €

fest.

Der Ortsgemeinderat stellt weiterhin das Jahresergebnis

der Ergebnisrechnung mit  —  159.946,61 €

und

der Finanzrechnung mit  —  131.606,63 €

fest.

2.

Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§100 GemO).

3.

Der ortsgemeinderat Horrweiler erteilt dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sofern sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, sofern sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 144 GemO.

Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt ergänzend, Rechnungskopien zum Wirtschaftswegebau ab 2022 und zukünftig nachzuliefern.

Finanzielle Auswirkung:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus diesem Beschluss nicht.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 9

Eckhard Siegfried, Christine Jacobi-Becker, Edgar Daudistel und Jörg Galle kehren an den Ratstisch zurück.

TOP 8: Antrag der Wählergruppe Horrweiler auf Widmung des Wirtschaftsweges zw. der Schmitt-Horr-Straße und der Aspisheimer Straße

Sach- und Rechtslage:

Mit Antrag vom 01.03.2024 beantragt der Wählergruppe Horrweiler auf Widmung des Wirtschaftsweges zw. der Schmitt-Horr-Straße und der Aspisheimer Straße.

Verlauf der Beratung in der Sitzung vom 21.03.2024:

Der Rat berät eine mögliche Umwidmung des Wirtschaftsweges. Es werden mehrere Bedenken eingebracht. Zum einen geht es um die Verkehrssicherungspflicht der Ortsgemeinde, um die Kosten bei kaputtem Straßenbelag, sollte der Weg in eine öffentliche Straße umgewidmet werden. Ein anderes Argument lautet, dass private Ausfahrten auf Wirtschaftswegen eigentlich nicht erlaubt seien. Der Rat bittet um eine rechtssichere Aussage zu den Vor- und Nachteilen bei einer Umwidmung des besagten Weges und die Vertagung auf die nächste Sitzung. Darüber beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler vertagt die Beschlussfassung zu diesem Punkt auf die nächste Sitzung. Zunächst soll eine rechtssichere Aussage über Vor- und Nachteile für die Anlieger bei einer Umwidmung getroffen werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Auf Anregung von Herrn Ortsbürgermeister Siegfried hat die Verwaltung Kontakt mit dem zuständigen Referenten des Gemeinde- und Städtebund aufgenommen. Zur Beantwortung der Frage verwies Herr Bitterwolf auf seine zwei als Anlagen beigefügten (da es sich um ein recht statisches Rechtsgebiet handele noch aktuellen) Aufsätze; in diesen beiden Beiträgen würden alle evtl. Fragen abgehandelt.

Verlauf der Beratung:

Der Rat ist sich einig, dem Wirtschaftsweg einer Nutzung zuzuführen. Da dieser bereits seit langer Zeit als Gemeindezufahrtstraße genutzt wird, wird vorgeschlagen, diesen Weg weiterhin im Straßencharakter als Einbahnstraße auszurichten. Um allerdings als „Straße“ zu nutzen, müsste dieser erst entwidmet und wiederum als Straße gewidmet werden. Darüber hinaus ist sich der Rat bewusst, dass die Ortsgemeinde die Kosten für die Pflege und Sanierung dieses dann als Straße gewidmeten Wirtschaftsweges selbst tragen muss.

Der Rat beschließt wie folgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler greift diesen Antrag auf und bittet die Verwaltung um Fertigung einer Vorlage zur Widmung des Wirtschaftsweges als Gemeindestraße.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9: Nutzungsänderung zu einer Wohneinheit (24042)

Sach- und Rechtslage:

Hinweis:

Der Antrag ist am 16.05.2024 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.

Die Antragsteller beabsichtigen eine Nutzungsänderung des ehemaligen evang. Gemeindezentrums in eine Wohneinheit durchzuführen.

Ein Lageplan und Pläne des Bauvorhabens sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst.

Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu beurteilen.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).

U.E. fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Einvernehmen der Gemeinde kann erteilt werden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Finanzielle Auswirkung:

Ein Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 10: Mitteilungen und Anfragen

TOP 10.1: Gratulation zur Wahl und Unterstützungsangebot für das kommunale Ehrenamt von Herrn Staatsminister Ebling

Staatsminister Ebling hat kommunale Unterstützungsangebote für gewählte Gremienmitglieder zugesichert.

Das Schreiben dazu ist als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

TOP 10.2: Beantwortung der Frage von der Wählergruppe Horrweiler.

Frage: Wer hat den Ortsbürgermeister (OBM) in den letzten beiden Wahlperioden (2014 bis heute), wann und wie lange vertreten, wieviel Aufwandsentschädigung war oder ist noch dafür zu zahlen?

Periode von 2014 bis 2019

OBM: Herr Eckhard Siegfried

1.Beigeordnete: Frau Christine Jacobi-Becker

Beigeordnete: Frau Sabine Zeuner (von 2014 bis 2015)

Beigeordneter: Herr Edgar Daudistel

Vertretungszeiten von Frau Jacobi-Becker:

  • 18.02.2014-03.03.2014
  • 15.09.2014-02.10.2014
  • 14.09-2015-25.09.2015
  • 15.09.2016-04.10.2016
  • 01.06.2017-21.06.2017
  • 01.09.2018-17.09.2018

Die Aufwandsentschädigung betrug 28,2 € pro Tag

Periode von 2019 bis 2024

OBM: Herr Eckhard Siegfried

1.Beigeordnete: Frau Christine Jacobi-Becker

Beigeordneter: Herr Edgar Daudistel

Beigeordneter: Herr Jörg Galle

Vertretungszeiten von Frau Jacobi-Becker:

  • 05.10.2020-21.10.2020
  • 12.05.2023-22.05.2023
  • 22.09.2023-14.10.2023

Die Aufwandsentschädigung betrug im Jahr 2020 = 29,63 € pro Tag, im Jahr 2023 = 31,43 €, ab Januar 2024 =33,33 € pro Tag.

TOP 10.3: Beantwortung der Anfrage der Wählergruppe Horrweiler zu der Thematik der Einwohnerversammlung

Die Fraktion „Wählergruppe Horrweiler“ hat mit Schreiben vom 17.06.2024 um eine schriftliche Beantwortung zu folgender Frage gebeten:

- „Wieviel Einwohnerversammlungen wurden von dem Ortsbürgermeister in dieser Zeit (2014 bis heute) einberufen und wieviel hätten es nach GemO sein sollen?“

Laut § 16 Abs. 1 GemO soll zum Zwecke der Unterrichtung der Einwohner und Bürger, mindestens einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf, eine Einwohnerversammlung abgehalten werden. Sie kann auf Teile des Gemeindegebiets oder bestimmte Angelegenheiten beschränkt werden. Eine Einwohnerversammlung ist unverzüglich einzuberufen, wenn dies der Gemeinderat unter Bezeichnung des Gegenstands mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließt. Gegenstand einer Einwohnerversammlung können nur Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung sein. Gem. § 16 Abs. 2 GemO wird die Einwohnerversammlung vom Bürgermeister einberufen. Die Einberufung ist vom Bürgermeister unter Angabe von Zeit, Ort und Gegenstand mindestens eine Woche vor dem festgesetzten Termin öffentlich bekanntzumachen.

Nachstehend die durchgeführten und einberufenen Versammlungen im Zeitraum 2014 bis 2024.

Veranstaltung

Termin

Informationsveranstaltung MVB Filiale-Schließung Horrweiler

23.01.2014

Baugebiet "Zu Gehren"

21.05.2015

Breitbandversorgung RWE

08.10.2015

Anliegertreffen Weinbergstraße /Hinter der Hecke

03.09.2016

Dorfmoderation Schlüsselpersonen

15.12.2016

Dorfmoderation Dorfkonferenz

29.01.2017

Dorfmoderation Arbeitsgruppen

14.03.2017

Dorfmoderation Ortsbegehung

08.04.2017

Dorfmoderation Arbeitsgruppen

18.09.2017

Dorfmoderation Treffen der Vereine

19.10.2017

Dorfmoderation Ergebnisse Fragebogen, Entwurf Dorferneuerungskonzept

27.02.2018

Dorferneuerung Informationsveranstaltung Freizeitgelände

07.03.2018

Dorferneuerung DorfEntwicklungsTeam

12.04.2018

Dorferneuerung Infoabend Freizeitgelände

22.03.2019

Informationsveranstaltung Breitbandausbau

22.10.2019

NBG "Am Binger Weg II"

24.10.2019

Eigentümerversammlung "Grabenkeller"

23.01.2020

Coronabeschränkungen

2021

Bürgerinformation "Defibrillator"

23.09.2022

Breitbandausbau DGA, EON

30.03.2023

TOP 10.4: Sitzungstermine Ortsgemeinderat

Die Sitzungstermine für das laufende Jahr 2024; alle Sitzungen finden jeweils um 19:00 Uhr statt:

-

05.09.2024

-

31.10.2024

-

28.11.2024 (Haushaltssitzung)

-

19.12.2024

TOP 10.5: Umrüstung Feuerlöscher

Umrüstung der in den Gebäuden der Ortsgemeinde installierten Feuerlöscher. Dort, wo es sinnvoll ist, werden die aktuell installierten Pulverfeuerlöscher gegen Schaumfeuerlöscher ausgetauscht. Dies geschieht im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Ein Großteil der aktuellen Pulverfeuerlöscher muss wegen der Verfallszeit ersetzt werden. Daher bietet sich der Wechsel an.

TOP 10.6: Bepflanzung

Es wird ein Angebot für die Bepflanzung der Bushaltestelle in der Weedstraße eingeholt, ebenso für einen abgestorbenen Baum auf einer Ausgleichsfläche.

TOP 10.7: Tor-Netze bestellt

Für die beiden Fußballtore auf der Mehrgenerationenfläche sind die Netze bestellt.

TOP 10.8:

Anfrage zu Funkturm

Es gibt eine Anfrage zu einer Installation eines Mobilfunkmastes/einer Mobilfunkanlage in der Ortsgemeinde Horrweiler. Hier müssen jedoch vorab verschiedene Details besprochen werden, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.

TOP 10.9: Sachstand "Altes Rathaus"

Im alten Rathaus müssen diverse Vorbereitungen getroffen werden, um den Verkauf des Rathauses in die Wege zu leiten. U.a. sind Details mit der Verbandsgemeindeverwaltung zu klären, wie mit den im alten Rathaus gelagerten Unterlagen zu verfahren ist.

TOP 10.10: Anfrage zu Pflege des Regenrückhaltebeckens

Ratsfrau Christ möchte wissen, wer die Pflege des Regenrückhaltebeckens übernimmt.

Der Vorsitzende wird sich diesbezüglich mit Julian Becker von der VG Werke AöR in Verbindung setzen.

TOP 10.11: Fraktionsbildung

Die Fraktionen der Horrweiler Bürgerliste und der Wählergruppe Horrweiler informieren über ihre Fraktionsbildung und den jeweiligen Vorsitz: Florian Klein ist Vorsitzender der Horrweiler Bürgerliste;

Edgar Daudistel ist Vorsitzender der Wählergruppe Horrweiler.

TOP 10.12: Anfrage zu Graben

Ratsmitglied Daudistel erkundigt sich zum Sachstand des zugefahrenen Grabens am Objekt „Sonnenhof“. Es wurden hier keine weiteren Maßnahmen getroffen. In den kommenden Wochen wird mit den Beigeordneten das weitere Vorgehen hierzu besprochen.

TOP 10.13: Anfrage zum weiteren Vorgehen in Sachen "Spitze Ecke"

Darüber hinaus möchte Ratsmitglied Daudistel wissen, wie es mit der „Spitzen Ecke“ im Neubaugebiet „Zu Gehren“ weitergeht. Der Rat ist sich einig, dass der Vorsitzende alle Ratsmitglieder in den kommenden 2 Wochen zu einem Vorort-Termin einlädt.

TOP 10.14: Schotter zum Verfüllen der Wirtschaftswege

Ratsmitglied Espenschied regt an, über die Ortsgemeinde Schotter zum Verfüllen der Wirtschaftswege bereit zu stellen. Der Vorsitzende stimmt dem zu. Der Beigeordnete Julian Becker wird dies umsetzen.

TOP 10.15: Rückbau Ersatzhaltestelle

Ratsmitglied Siegfried bittet darum, die Ersatzhaltestelle in der Weedstraße wieder zurückzubauen.

Der Vorsitzende wird dies bei der Verwaltung anmelden.

TOP 10.16: Parksituation „An der Alten Kelter“ / Ecke Weedstraße

Ratsmitglied Hessert merkt an, dass insbesondere in der Weedstraße die Parksituation oft verkehrsbehindert ist. Ratsmitglied Eschborn regt an, sich als Bürger und/oder Anwohner direkt an das Ordnungsamt zu wenden.