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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 37/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Horrweiler  

Am Donnerstag, den 28.07.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Siegfried die 28. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler im Dorfgemeinschaftshaus Horrweiler statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1:

Fragen der Einwohner

Es sind keine Einwohner anwesend.

TOP 2:

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen im Bereich "In der Frecht"

- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „In der Frecht“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Kleintiere und Pferde“.

Rechtsgültiger FNP: geplante Änderungsfläche:

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen ist das Gebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Die im Bebauungsplan „In der Frecht“ beabsichtigte Festsetzung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung „Kleintiere und Pferde“ entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Um das Projekt verwirklichen zu können, ist daher gem. § 8 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan zu ändern.

Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 13.06.2022 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Verlauf der Beratung

Seitens des Rats wird berichtet, Baumaterial für das Projekt erhalten zu haben. Es wird ein Antrag auf Zustimmung gestellt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „In der Frecht“ zu.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Ortsgemeinden hat diese Planung keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3:

Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen in den Ortsgemeinden Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe

Sach- und Rechtslage:

Für den Umbau von 14 Barrierefreien Bushaltestellen in 7 Gemeinden der Verbandsgemeinde Sprendlingen - Gensingen, wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Ausschreibungsunterlagen für die o. g. Leistungen wurden am 10.06.2022 auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de hochgeladen. Zusätzlich erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde sowie bei;

- bi Medien GmbH

- Submissions-Anzeiger Verlag GmbH

- Subreport Verlag Schawe

- www.bund.de

Im Verfahren haben sich 5 Bieter auf Vergabeplattform freigeschaltet. Zum Eröffnungstermin am

28.06.2022 11:40 Uhr, waren ein schriftliches Angebot und zwei elektronische Angebote eingegangen.

Alle Angebote enthielten das Hauptangebot. Nebenangebote wurden nicht gemacht.

Die Angebote wurden von der Vergabestelle mit folgendem Ergebnis gem. §§ 16-16b VOB/A geprüft.

Die Angebotssummen der ungeprüften Angebote lagen nach erfolgter Submission zwischen 438.053,28 € und 714.167,79 €.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro und die Fachabteilung, liegen die abgegebenen Angebote zwischen 431.482,48 € und 714.167,79 €. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma W. Klein GmbH aus Winnweiler in Höhe von 431.482,48 € inkl. 1,5 % Nachlass abgegeben. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe an den Wirtschaftlichsten Bieter.

Verlauf der Beratung:

Der Ortsbürgermeister schildert, dass vier Angebote abgegeben worden seien. Der günstigste Anbieter ist die Firma Klein mit 431000 Euro.-Die Submissionen lagen zwischen 438000 Euro und 414000 Euro. Dies sei ein gutes Angebot, da es mehrere Bushaltestellen seien und der Kostenansatz höher war als das tatsächliche Angebot.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt die Beauftragung der ausgeschriebenen Straßen- und Tiefbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter die Firma W. Klein GmbH aus Winnweiler.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Durchführung der Maßnahme stehen ausreichend Mittel im Haushalt zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4:

Herstellung des 2 Bauabschnittes des Mehrgenerationenfreiraums in der Gemeinde Horrweiler; Annahme der Ausführungsplanung und Zustimmung zur Einleitung des Ausschreibungsverfahrens

Sach- und Rechtslage:

-Für die Herstellung des Mehrgenerationenfreiraums in der Ortsgemeinde Horrweiler, soll nun der 2 Bauabschnitt starten. Hierfür wurde durch das Ingenieurbüro Franzen aus Gau-Odernheim das Leistungsverzeichnis und die Kostenschätzung erstellt. Im 2 Bauabschnitt soll unter anderem die Seilbahn, das Basketballfeld sowie der Grillplatz mit Hütte und Sitzmöglichkeiten hergestellt werden. Im Zuge des 1 Bauabschnittes wurden bereits einige Spielgeräte aufgestellt und die Fallschutzflächen hergestellt. Weiterhin fand eine Geländemodellierung statt um Unebenheiten zu beseitigen. Der 1 Bauabschnitt wurde zudem vom TÜV abgenommen und findet regen Anklang bei den Kindern.

Durch das beauftragte Ingenieurbüro soll nun dem Ortsgemeinderat die Planung sowie der zeitliche Ablauf des 2 Bauabschnittes erläutert werden.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen der Ausführungsplanung zuzustimmen und das Ausschreibungsverfahren in die Wege zu leiten.

Verlauf der Beratung

Der Ortsbürgermeister stellt das Bild der Anlage vor.

Ein Ratsmitglied bemängelt, dass die Toilettenanlage fehle. Der Ortsbürgermeister empfiehlt hierzu die Nutzung des Friedhofs. Die Firmen sollen eigene Toilettenanlagen mitbringen.

Frage des Mitglieds, ob der Bolzplatz noch verändert werden muss.

Gemäß Herrn Marx sei dieser um 90 Grad gedreht, dies entspricht seinem Entwurf und sollte demgemäß in den Plan passen. Es sei nicht vorgesehen, dass viel verändert wird.

Frage von nächstem Ratsmitglied, wie breit der Fallstutzstreifen der Seilbahn sein soll. Es käme ihm zu wenig vor. Herr Marx weist darauf hin, dass kein Fallstutzstreifen vorgesehen sei.

Der Rat berät sich darüber, wie der Fallstutzstreifen aussehen könnte.

Ratsfrau Christ stellt einen Antrag darüber, ob die Rutsche in Edelstahl gefertigt werden soll.

Der Rat stimmt mit 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler nimmt die Ausführungsplanung zum 2 Bauabschnitt an und beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens durch die Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen - Gensingen. Die Auftragsvergabe soll sodann nach erfolgter Submission und Wertung der Angebote in einer darauffolgenden Gemeinderatssitzung an den Wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.

Finanzielle Auswirkung:

Die notwendigen Finanzmittel stehen im Haushalt der Ortsgemeinde bereit.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

: 8

Nein-Stimmen

: 1

TOP 5:

Bauleitplanung "Am Aspisheimer Weg"

Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde festgestellt, dass die Parzelle Flur 3 Nr. 60/1 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einbezogen werden muss.

Der Geltungsbereich des im Planungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes “Am Aspisheimer Weg“, (Aufstellungsbeschluss am 25.02.2021) wird im Norden um die Parzelle Flur 3 Nr. 60/1 erweitert.

Das Bauleitplanverfahren “Am Aspisheimer Weg“ wird weiterhin gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich erstreckt sich über folgende Grundstücke: Flur 3 Nr. 60/1, Nr. 60/2, Nr. 61 und Nr. 1167

Übersichtslageplan:

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler stimmt der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses zu. Die Parzelle Flur 3 Nr. 60/1 wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Am Aspisheimer Weg“ mitaufgenommen.

Das Verfahren wird weiterhin gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Finanzielle Auswirkung:

Die Planungskosten für den Bebauungsplan zur Neuerrichtung des Feuerwehrgerätehauses der Einheit Horrweiler und Aspisheim werden zu gleichen Teilen gedrittelt und von der Verbandsgemeinde und den beiden Ortsgemeinden übernommen. Die Kosten für Horrweiler und Aspisheim sollen auf 5000 Euro beschränkt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 6.1:

Defibrillator

Die Firma Marx MediTech hat am 20.07.2022 den Defibrillator (Spende von T. Eschborn) angebracht und in Betrieb genommen. Es wird im September/Oktober eine Bürger-Informationsveranstaltung über die Benutzung des Defi stattfinden. Der Termin wird demnächst festgelegt. Das Erweiterungsmodul ("Rettungsbox") mit automatischem Notruf und GPS-Überwachung ist aufgrund des fehlenden Mobilfunkempfangs nicht installierbar.

Einige Ratsmitglieder haben nach der Möglichkeit einer Antenne auf Hochspannungsmasten gefragt. Auch sollte Kontakt mit den Mastbetreibern gesucht werden. Frau Ewigleben hat angeboten, diesen Kontakt herzustellen.

Der Rat berät ergänzend über die Aufstellung einer Funkanlage in Aspisheim. Dies sei nötig, um vor Ort mobil erreichbar zu sein. Herr Ortsbürgermeister Siegfried erklärt, dass der Mast hierzu zum einen auf einen Hochspannungsmast gestellt werden müsste, zum anderen bedürfe es zunächst eines Betreibers für den Strom.

TOP 6.2:

Baumbewässerung

Nach Rücksprache mit dem GaLa Herrn Meyer ist die optimale Bewässerung von neugepflanzten Bäumen durch spezielle grüne Bewässerungssäcke. Das Fassungsvermögen beträgt ca. 80-90 Liter, welches über einige Tage langsam abgegeben wird. Diese Bewässerung soll einmal, maximal zweimal, im Monat erfolgen, damit die Bäume „lernen“ Wurzeln nach unten auszutreiben. Eine Wässerung mit 300 Litern pro ist definitiv nicht notwendig.

Die Bewässerung durch die „gelben Drainagerohre“ wäre die schlechteste aller Möglichkeiten, da damit die Gefahr besteht, dass der Wurzelballen ausgespült werden.

Der Vorsitzende hat letzte Woche insgesamt 11 dieser „Bewässerungssäcke“ an die Bäume (5x Friedhof, 2x Weinbergstr., 2x Gensinger Str., 1x Zu Gehren, 1x Wingertsschaukel) angebracht und gefüllt (Herr Sans hatte bis 26.07.22 Urlaub).

Der Rat berichtet von leeren Säcken, die so keinen Nutzen bringen und somit am besten einmal wöchentlich befüllt werden müssen.

TOP 6.3:

Krieger-Denkmal

Die Mitglieder des Rates hatten mit der ev. Kirchengemeinde mündlich vereinbart, dass sie den Rückbau des Kriegerdenkmals und Anbringen der Reliefplatten an der Kirchenmauer mit 50% unterstützen. Der Vorsitzende habe die Rechnungskopien erhalten. Der Betrag beläuft sich auf 6.610,45 € brutto. Demzufolge ist der OG-Anteil 3.305,23 €, was jedoch meinen Verfügungsrahmen von 3.000,- € übersteigt. Ich habe mit Herrn Jochim gesprochen und er hat folgenden Vorschlag: Der Betrag soll mit dem Einverständnis der Beigeordneten angewiesen werden und der Rat soll in der heutigen Sitzung Zustimmung erteilen.

Die Beigeordneten stimmen diesem zu, wenn man den Betrag vorab bezahlen würde.

TOP 6.4:

Mehr Grün im Dorf

Der von Frau Franzen erstellte LV ergibt ein Gesamtbetrag von ca. 88.600,- €. Für einen Förderantrag (90% Zuschuss) müsste ein Nachtragshaushalt erstellt werden. Dieser ist durch die Ferienzeit nicht vor Ende September zu erstellen. Aus diesem Grund wird dass Projekt in 2023 verschoben und die entsprechenden Finanzmittel in den Haushalt 2023 eingestellt.

Die Finanzmittel sind im Haushalt jedenfalls vorgesehen.

TOP 6.5:

Kindertagesstättenplätze

Der Ortstermin mit den Vertreterinnen des Landes- und Kreisjugendamtes, sowie Herrn Krollmann von der VG-Verwaltung hat folgende Ergebnisse gebracht:

Eine Erhöhung der Gesamtzahl der Kinder über die jetzigen 51 Plätze ist nicht genehmigt worden.

Für die U2-Plätze gibt es zwei Alternativen:

- Entweder weiterhin 5 Plätze mit 10 Std.,

- Oder 6 Plätze, mit 4 Plätze 10 Std. und 2 Plätze mit 8 Std. Betreuungszeit

Es muss noch geklärt werden, ob es U2-Kinder mit nur 8 Std. Betreuungszeit überhaupt gibt

Für die Ü2-Plätze sind angedacht:

- 16 Plätze mit 8 Std. und

- 29 bzw. 30 Plätze mit 10 Std. (je nachdem wieviel U2 Plätze wir haben)

Der Vorsitzende hat das Punktesystem der Stadt Mainz und einiger weiteren Städte und Kommunen angesehen und ist bei dem Erstellen des Punktesystems für Horrweiler noch nicht ganz fertig, hofft aber bis morgen den Entwurf fertig zu haben.

Der Vorsitzende wartet auch noch auf eine Information von Herrn Krollmann, der ihm ein „rechtssicheres“ (von einem Sozialgericht als hinreichend beschieden) System bereitstellen will.

Der Ortsbürgermeister Siegfried stellt den Entwurf seines Punktesystems vor, mit welchem die Kriterien über die Aufnahme der Kinder darstellt.

TOP 6.6:

Breitbandausbau

In der AZ war ein Artikel zum Start des Breitbandausbaus in Welgesheim. Mit Freude habe ich gelesen, dass VG-Bürgermeister Herr Scherer äußerte: "Gemeinsam wollen wir den Ausbau des Internets in der gesamten VG weiter vorantreiben." Dadurch haben wir nun die Hoffnung, dass auch in Horrweiler das gesamte Ort mit Glasfaser versorgt werden wird.

Auch hier hat Frau Ewigleben ihre Hilfe angeboten, zusammen mit dem Ortsbürgermeister eine Vorgehensweise zu erarbeiten.

Bezüglich des Einlaufschachts weist der Ortsbürgermeister darauf hin, dass dieser zunächst abgedichtet werden müsste. Dies würde im Landwirtschaftsausschuss besprochen.

TOP 6.7:

Internet in der Verbandsgemeinde

Ein Ratsmitglied erkundigt sich, wie weit der Internetausbau für die Verbandsgemeinde vorangegangen sei. Ortsbürgermeister Siegfried berichtet, dass ihm hierzu noch nichts vorliegt. Er wollte sich jedenfalls diesbezüglich bei EON erkundigen, wie auch Herr Scherer.

TOP 6.8:

Ortsgemeindeschild

Ein Ratsmitglied erkundigt sich über das Verschieben des Ortsgemeindeschildes.

Ortsbürgermeister Siegfried erklärt, es würde aus rechtlichen Gründen nichts nutzen, dies zu versetzen. Außerdem sei das Grundstück außerhalb gelegen, man müsste also zunächst die Grenze ändern.

TOP 6.9:

Dank

Frage ob man Herrn Eschborn gedankt hätte. Der Vorsitzende verneint dies, da noch nicht bezahlt wurde und die Montagekosten erst voll gedeckt werden müssten.