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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 38/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum

(DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Abteilung Landentwicklung

und Ländliche

Bodenordnung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren

Wolfsheim I

Aktenzeichen: 91901-HA10.2.

Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich

Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) wird nach § 54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der zurzeit gültigen Form, im Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt.

Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück bis spätestens 20.10.2022 ein schriftliches Gebot abzugeben.

Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:

Für die Landzuteilung gelten die vom (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück festgelegten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an. Für die Gebote sind die bereitgestellten Bewerbungsvordrucke zu verwenden.

Eine Liste und eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen sind, sowie die Zuteilungsbedingungen liegen beim (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück vom 21.09. bis 20.10.2022, jeweils zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr, sowie bei dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Frank Friedbert Reichert, Hahnheimer Str. 11, 55578 Wolfsheim, nach vorheriger Terminabsprache, zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungsvordrucke können dort ebenfalls angefordert werden.

Alle Unterlagen können auch im Internet unter www.dlr.rlp.de -> Bodenordnungsverfahren (rechts oben) -> 91901 Wolfsheim I -> Angebotsformular heruntergeladen werden.

herunter geladen werden.

Im Auftrag
gez. Nina Lux, Gruppenleiterin