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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 38/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bebauungsplan der Ortsgemeinde Sprendlingen für das Gebiet „Südlich der St. Johanner Straße“

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 09.05.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich der St. Johanner Straße“ beschlossen.

Das Plangebiet erstreckt sich ganz oder teilweise über folgende Grundstücke: Flur 10 Nr. 169/1, 169/6, 168, 264/1, 166/4, 166/3, 162/4, 167, 263/1, 183/1 Flur 11 Nr. 339/1, 339/2 und 16/16.

Übersichtslageplan:

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

In dem Zeitraum vom 28.05.2021 bis einschließlich 28.06.2021 lag der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen sowie dessen Begründung wurde am 08.09.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Plan, Textfestsetzungen, Begründungen, Artenschutz- und Schallschutzgutachten, Abfalluntersuchung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom

Freitag, den 30. September 2022 bis einschließlich

Mittwoch, den 2 November 2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 008, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.

Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

www.sprendlingen- gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/

eingesehen werden.

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden.

Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

1. Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar:

Im Rahmen des Umweltberichtes und landschaftspflegerischen Begleitplan:

  • Historische Nutzung
  • Geländegestaltung / Boden /Geologie
  • Wasser
  • Klima und Luft
  • Flora und Fauna
  • Landschaftsbild und Erholung
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Mensch

Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen

  • Umweltbericht - Büro lf-Plan von Februar 2021
  • Fachbeitrag Artenschutz - Büro lf-Plan von Januar 2020
  • Faunistische Kartierung - Büro lf-Plan von Januar 2020
  • Abfalltechnischer Bericht - Baugrundbüro Simon vom 30.04.2020 und 23.09.2020
  • Schalltechnisches Gutachten - Prof. Dr. Gordan vom 25.11.2019
  • Stellungnahme der SGD Süd vom 16.06.2021 mit Hinweisen zum Umgang und der Dokumentation von Altlastenstandorten im Plangebiet.
  • Stellungnahme der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen vom 18.06.2021 mit Hinweisen zur Angabe der Umweltbezogenen Maßnahmen in den textlichen Festsetzungen und einer Empfehlung einer erhöhten Durchgrünung des Plangebietes.
  • Stellungnahme des Forstamt Rheinhessen vom 18.06.2021 mit Hinweis auf Waldflächen innerhalb des Plangebietes und wie der Eingriff in diese auszugleichen ist.
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen vom 16.08.2022 mit Hinweis zur Ortsrandbegrünung und dem Umgang mit Schottergärten im Plangebiet.

Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.

2. Änderungen

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Einarbeiten mehrerer Hinweise zu den Altlasten in der Begründung und im Umweltbericht.
  • Überarbeiten der Maßnahme M14 zur Schaffung des Ausgleichs für den Eingriff in die Waldfläche.
  • Überarbeiten des Punkt C2 der textlichen Festsetzungen zur genaueren Angabe des Umgangs mit Schottergärten auf den Grundstücken.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/footer/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.

Ortsgemeinde Sprendlingen
Manfred Bucher, Ortsbürgermeister