Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 09.05.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich der St. Johanner Straße“ beschlossen.
Das Plangebiet erstreckt sich ganz oder teilweise über folgende Grundstücke: Flur 10 Nr. 169/1, 169/6, 168, 264/1, 166/4, 166/3, 162/4, 167, 263/1, 183/1 Flur 11 Nr. 339/1, 339/2 und 16/16.
Übersichtslageplan:
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
In dem Zeitraum vom 28.05.2021 bis einschließlich 28.06.2021 lag der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen sowie dessen Begründung wurde am 08.09.2022 gebilligt und die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Plan, Textfestsetzungen, Begründungen, Artenschutz- und Schallschutzgutachten, Abfalluntersuchung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom
Freitag, den 30. September 2022 bis einschließlich
Mittwoch, den 2 November 2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 008, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.
Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
www.sprendlingen- gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/
eingesehen werden.
Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden.
Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
1. Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar:
Im Rahmen des Umweltberichtes und landschaftspflegerischen Begleitplan:
Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit dem Bebauungsplan ausgelegt.
2. Änderungen
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Hinweis Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/footer/datenschutzerklaerung/ abrufbar ist.