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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 39/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensing
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Vom Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Am Donnerstag, 09.06.2022 fand die 23. öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR unter Vorsitz von Oliver Wernersbach statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:

TOP 1: Verpflichtung neuer Verwaltungsratsmitglieder

Der TOP wird vertagt, da das Ratsmitglied nicht anwesend ist.

TOP 2: Auswirkungen der Pandemie auf den Betrieb der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR

Die Maskenpflicht wurde auch bei den VG-Werken ausgesetzt und es finden wieder Präsenztermine mit entsprechendem Abstand statt. Weiterhin gilt die Testpflicht für die Mitarbeiter mindestens 2-mal in der Woche und bei Bedarf jederzeit. Die Tests werden gestellt.

TOP 3: Ergebnisse Benchmarking Wasserwirtschaft und Fazitbericht Notfallvorsorgeplanung

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR haben am Benchmarking Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz für das Wirtschaftsjahr 2019 zum vierten Mal teilgenommen. Das Benchmarking hier ist ein Kennzahlenvergleich aller relevanter Bereiche der betrieblichen Wertschöpfung. Themen wie Wirtschaftlichkeit, Qualität, Sicherheit, Kundenservice und Notfallvorsorge wurden bewertet. Der Vergleich findet alle drei Jahre statt und wird für die Betriebszweige der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung durchgeführt.

Unterstützt wird das Benchmarking vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, den kommunalen Spitzenverbänden sowie den wasserwirtschaftlichen Fachverbänden, die den Vergleich auch initiiert haben.

Ziele sind:

-

eine Positionsbestimmung der wasserwirtschaftlichen Unternehmen zu ermöglichen,

-

dort wo sinnvoll, einen Verbesserungsprozess zu initiieren sowie

-

allgemein zur Transparenz der Branche gegenüber der Öffentlichkeit beizutragen.

Für das Erhebungsjahr 2019 haben sich 71 Unternehmen für die Wasserversorgung und 62 Unternehmen für die Abwasserbeseitigung an der Initiative beteiligt. Im Vergleich waren es zum Erhebungsjahr 2016 89 und 79 Unternehmen in der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung. Aus dem Landkreis Mainz-Bingen nahmen 5 Unternehmen für die Wasserversorgung und 3 Unternehmen für die Abwasserbeseitigung teil (Vergleich zum Erhebungsjahr 2016: 4 Unternehmen für die Wasserversorgung und 2 Unternehmen für die Abwasserbeseitigung).

Neben dem kaufmännischen Service sind auch die technischen Fachgebiete der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung in die Datenerhebung eingebunden. Die Erhebung und Auswertung übernimmt die Firma aquabench. Der Ergebnisbericht ist der Anlage zu entnehmen.

Die Teilnahme am Unternehmensbenchmarking sowie am Modul „Notfallvorsorge“ ist kostenpflichtig und beträgt netto 11.250,00 €, wird aber vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten erheblich gefördert. Der Antrag kann allerdings erst nach Abschluss des Projektes eingereicht werden.

Die nächste Erhebung betrifft das Jahr 2022, welches ab Mitte 2023 ausgewertet wird. Die VG-Werke werden wieder teilnehmen.

Herr Zipperer von aquabench wird wesentliche Ergebnisse aus dem Kennzahlenvergleich vorstellen und insbesondere auf die Teilnahme an der Notfallvorsorgeplanung eingehen.

Neben dem Unternehmensbenchmarking werden jährlich die Preis- und Tarifinformationsblätter erstellt, die dem Verwaltungsrat zusammen mit dem Wirtschaftsplan letztmals im November 2021 vorgestellt wurden.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Herr Zipperer von der Firma aquabench GmbH stellt die Ergebnisse aus der Umfrage für das Jahr 2019 vor und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder. Obwohl seit der letzten Umfrage in 2016 bereits mehr investiert wurde, zeigt sich, dass der Bedarf weiterhin groß ist. Sowohl in der Abwasserbeseitigung als auch in der Wasserversorgung wird empfohlen, die Sanierung der Kanalnetze voranzutreiben. Dies ist belegbar durch viele Reparaturkosten.

Gelobt wurde, dass die VG-Werke Vorreiter in der Eigenstromerzeugung der Abwasseranlagen sind.

TOP 4: Änderung des Stellenplanes für das Wirtschaftsjahr 2022; 1. Nachtrag und Zustimmung zu Mehraufwendungen im Betriebszweig Wasserversorgung

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Im Fachgebiet 3 Abwasserbeseitigung und Energieversorgung und im Fachgebiet 5 Wasserversorgung stehen Veränderungen in der Personalbetreuung an, die sich auf folgende Sachverhalte begründen.

a) Abwasserbeseitigung:

In der Verwaltungsratssitzung vom 22.04.2021 wurde bereits über die Personalausstattung in der Abwasserbeseitigung beraten und anhand der Personalbedarfsermittlung zumindest eine weitere befristete Fachkraft-Stelle geschaffen. Den Auszug aus der Niederschrift zum gen. Thema kann der Anlage 3 zu dieser Vorlage entnommen werden. Mittlerweile ist die Abwasserreinigungsanlage Nahetal (ARANT) seit 1 ½ Jahren in Betrieb. Zum Jahreswechsel / Anfang 2023 ist die Inbetriebnahme der Pumpstation in Welgesheim und der Schlammbehandlung geplant. Der Bedarf der Stellen lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher bereits ausreichend feststellen.

Aufgrund der unattraktiven Besetzung von befristeten Stellen, dem Nachwuchsproblem in der Wasserwirtschaft und der Sicherstellung der Abwasserbeseitigung einschl. der Rufbereitschaft ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits eine Überprüfung der

Stellenbesetzung unabdingbar. Gleichzeitig muss eine Optimierung und Bündelung von Qualifikationen geschaffen werden.

In 2020/2021 wurde der Stellenbedarf mit 9,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Abwasserbeseitigung und Energieversorgung festgestellt. Diese wurden durch 9 Vollzeitstellen, davon drei befristet gedeckt. Unter Einrechnung sämtlicher Ersparnisse durch die zentrale Abwasserreinigung entfallen knapp eine VZÄ (neu 8,65 VZÄ). Der Bedarf für die PV-Anlagen-Betreuung i.H.v. 0,15 VZÄ bleiben zusätzlich unverändert bestehen.

Der großen Einsparung i.H.v. rund 1,5 VZÄ für die reine Betreuung einer Abwasserreinigung statt zwei getrennte Kläranlagen stehen Mehrbedarfe für die Vorreinigung auf der Mittleren Wiesbach (rund 0,4 VZÄ), die eigene Schlammbehandlung (rund 0,5 VZÄ) sowie Besonderheiten wie die Weinbauabwasserannahme oder Indirekteinleiterkontrolle analog den Ausführungen aus 2020 gegenüber.

Bei der eigenen Schlammentwässerung ab Inbetriebnahme der Schiene müssen die eingesparten Kosten gegenübergestellt werden (siehe Absatz „Finanzierung“). Auch wenn die Anlage erst in 2023 in Betrieb geht, ist der Übergangsbetrieb und aktuell noch bestehende provisorische Betrieb entsprechend aufwändiger.

Nach dieser Berechnung sind 8,8 VZÄ für die Abwasserbeseitigung und Energieversorgung im Fachgebiet 3 als Stellen zu besetzen.

Aktuell sind 9 Stellen besetzt einschl. des Mitarbeiters des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach (AZV). Die Besetzung umfasst auch Zeitanteile für die Wasserversorgung (Grünpflege). Somit arbeiten derzeit 7 Fachkräfte im Fachgebiet 3 und 2 Mitarbeiter mit fachfremder, handwerklicher Ausbildung. Diese beiden Kollegen übernehmen vorrangig die Grünpflege, Unterstützung bei der Anlagenüberwachung v.a. für das Leitungsnetz sowie Instandhaltungsarbeiten und entlasten somit die Fachkräfte.

Besetzung der Fachkräfte:

Bei den 7 Fachkräften sind 2 Stellen befristet. Eine Stelle ist aufgrund einer Erwerbsunfähigkeitsrente befristet besetzt (Stelle 3.2, KW-Vermerk bis 31.10.2022). Es wird nunmehr vorgeschlagen, eine Fachkraftstelle (Stelle 3.7) zu entfristen und gleichzeitig die Vertretung für den berenteten Kollegen mit der Wirtschaftsplanerstellung 2023 neu zu bewerten (KW-Vermerk bleibt).

Der Kollege der Stelle 3.1 (Elektromeister und Fachkraft) hat ab Sept. 2022 für ein Jahr Elternzeit geplant. Diese Stelle muss zeitnah ausgeschrieben werden. Gleichzeitig wird der stv. Fachgebietsleiter (Abwassermeister), der Mitarbeiter des AZV, Ende 2023 / Anfang 2024 in Rente gehen. Für die Sicherstellung eines reibungslosen Übergangs auf den oder die Nachfolger/in ist es sinnvoll, diese Stelle auch zeitnah auszuschreiben.

Die Elternzeitvertretung und die Nachfolge für den zweiten Abwassermeister könnte auch verbunden werden. Eine unbefristete Stelle kann nur nach Zustimmung des AZV besetzt werden. Die neue Stelle wird auf Position 3.9 geplant.

Aufgrund der Feststellung, dass mit der Modernisierung der technischen Anlagen und Anforderungen an die Überwachung der Anteil an elektrotechnischen Arbeiten signifikant steigt, soll eine neue Stelle eines Elektrikers eingerichtet werden. Diese soll hälftig zwischen den Fachgebieten 3 Abwasserbeseitigung und 5 Wasserversorgung eingesetzt werden nach einer

Einarbeitung und auch für andere Bereiche der VG-Werke oder der Verbandsgemeinde tätig werden. Die Stelle wird mit 1,0 Anteilen im Stellenplan der Abwasserbeseitigung dargestellt, rechnerisch wird davon ausgegangen, dass rd. 50 % der Personalkosten durch die Wasserversorgung und ggf. andere Betriebszweige erstattet werden. Bei Bedarf könnte dieser auch Tätigkeiten für die Verbandsgemeinde / Ortsgemeinden durchführen.

Der Arbeitseinsatz erfolgt je nach Qualifikation und Einarbeitung. Damit wäre auch eine Redundanz bei der Betreuung der Energieerzeugungsanlagen (Photovoltaik, BHKW) geschaffen. Durch die Einstellung und je nach Qualifikation wird auch eine Entlastung und mehr Attraktivität der anderen Fachkraftstellen erwartet.

Besetzung der weiteren Mitarbeiter:

Für die Grünpflege, bei Instandhaltungstätigkeiten und zur Unterstützung bei der Unterhaltung der abwassertechnischen Anlagen stehen aktuell 2 Mitarbeiter im Fachgebiet 3 zur Verfügung (Stellen 3.4 und 3.6), davon eine befristete Stelle. Seit Jahresbeginn übernehmen diese Kollegen auch die Grünpflege der Anlagen der Wasserversorgung.

Aufgrund einer besseren Betreuung und Koordination der Leistungen werden diese ab dem 01.07.2022 in die Wasserversorgung wechseln und auch hier im Bereich der Instandhaltung und Anlagenbetreuung unterstützen (v.a. in der Wintersaison).

Damit soll in beiden Fachgebieten eine Entlastung der Fachkräfte und ein optimalerer Zuschnitt der Tätigkeit für diese Kollegen gewonnen werden. Gleichzeitig soll die befristete Stelle entfristet werden (Stelle 3.6).

Aktuell sind rund 1,3 VZÄ für die Abwasserbeseitigung und 0,7 VZÄ für die Wasserversorgung geplant. Die Verrechnung erfolgt durch Personalkostenerstattungen quartalsweise.

Zusammenfassend für das Fachgebiet 3:

Mit den o.g. Ausführungen stehen somit 7,5 VZÄ als Fachkräfte einschl. Elektriker und mit nur einer Befristung sowie 1,3 VZÄ Mitarbeiter für Grünpflege/Instandhaltung zur Verfügung. Das entsprechen dem Bedarf von 8,8 VZÄ. Zusätzlich soll eine Elternzeitvertretung des Elektromeisters gewonnen werden. Diese Stelle wird befristet bis Anfang 2024 auch als Übergangszeit für die Nachfolge des zweiten Abwassermeisters.

Im Stellenplan werden 7 Stellen bei den VG-Werken und 1 Stelle beim AZV dargestellt werden.

b) Fachgebiet 5 Wasserversorgung:

In der Wasserversorgung wurde im letzten Jahr bereits die Nachfolge des Wassermeisters beschlossen und konnte erfolgreich zum 01.01.2022 besetzt werden (Stellen 5.0 und 5.1). Durch längere Krankheitsausfälle der Stelle 5.0 werden geringere Personalkosten als geplant in 2022 erwartet.

Im Rahmen der Einarbeitung und Übernahme der Fachgebietsleitung durch den neuen Wassermeister fand eine Überprüfung der Tätigkeiten, Anforderungen der Wasserversorgung, den Sanierungsbedarfen, laufenden und liegen gebliebenen Tätigkeiten statt mit folgendem Ergebnis:

-

dauerhafte Mehraufwendungen insbesondere durch:

• qualitätsorientierte Überwachung und Betreuung der Wasserversorgungsanlagen durch u.a. gestiegene gesetzliche Anforderungen,

• intensivere, qualitätsgerechtere Betreuung der Baumaßnahmen (Überwachung, Aufmaß, Abrechnung Abnahme, Begleitung usw.),

• Aufbau Rohrverlegung bis DN 150 (PE DA 160) durch eigenes Personal für Qualitätssicherung und aufgrund Ermangelung ausreichend qualifiziertem Personal auf dem Fachkräftemarkt / im Baugewerbe

- Ausbildung im Bereich PE- Schweißen nach DVGW GW330

• mehr Bedarf an Grünpflegearbeiten als ursprünglich zum Jahresanfang geschätzt,

• Aufwand für Instandhaltung Gebäude, Gelände für Qualitätssicherung, Arbeits- und Gebäudeschutz,

• Betreuung, Aufbau und Überwachung Lagerhaltung,

• Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Betreuung Prozessleitsystem, Auswertungen und Systemoptimierungen,

• Übernahme der Standrohrausgabe aus der VG einschließlich der pflichtmäßigen und turnusmäßigen Wartung sowie der Wartung der Systemtrenner nach DVGW W570-2,

• Koordinierung und Beauftragung der Tiefbaufirmen in Bereich der Jahresverträge,

• Pflege und Aufbau von Datenbanken

- Unterhaltung vom Geoinformationssystem (GIS)

- Aufbau der Software ProviService (Prozessleitsystem)

Aufwand zur Inspektion und Wartung von Armaturen im Netz und in den Anlagen nach DVGW W400 3-B1

-

temporäre Mehraufwendungen insbesondere durch:

• Überstunden abbauen,

• Reparaturen aus Vormonaten, Vorjahren abarbeiten, das sind v.a.

- ca. 185 Reparaturen im Bereich der Hausanschlüsse,

- ca. 35 Schieberkreuze müssen ausgetauscht werden,

- Austausch Reparatur Hydranten geschätzt 40 Stk. (nach der abschließenden Erfassung und Überprüfung der Hydranten final zu beziffern),

• Einführung Betriebssoftware Kommunale Betriebe, Technisches Sicherheitsmanagement, Einführung Betriebsmittelüberwachungssystem:

- Einführung digitales Auftragswesen

• Externe Arbeitsaufträge (Weiterberechnung),

• Interne Arbeitsaufträge,

• Grunderfassung von Betriebsmitteln, Infrastruktur, Armaturen nach DVGW W- 400,

• Erstellung von Sanierungsstrategien.

Gerade der temporäre Bedarf begründet sich in den massiven Krankheitsausfällen in den Vorjahren, der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und dem doch längeren Stellenbesetzungsverfahren für die Wassermeister-Nachfolge. Einen Auszubildenden für 2022 konnten wir nicht gewinnen.

Eine qualitätsorientiertere Betreuung der Maßnahmen und Anlagen bringt natürlich auch Ersparnisse, die den Mehraufwendungen in den Personalkosten gegenüberstehen, jedoch aktuell nicht exakt beziffert werden können.

In einem ersten Schritt sollen die Kollegen aus der Abwasserbeseitigung, d.h. die neue Stellen 5.7 und 5.8 für die Grünpflege und im Winter auch für die Instandhaltung, Unterstützung im Fachgebiet

Wasserversorgung bringen (siehe oben genannte Ausführungen). Das betrifft auch den zusätzlichen Elektriker nach Einarbeitung in der Abwasserbeseitigung.

Daher soll eine neue Fachkraftstelle in der Wasserversorgung ohne Befristung geschaffen werden. Mit Einarbeitung und Übernahme / Aufholen der Tätigkeiten wird eine weitere Einstellung, ggf. befristet zur Nachfolgeregelung der Stelle 5.2 mit Renteneintritt in wenigen Jahren geprüft.

Der oben genannte und fett markierte Hinweis auf die Attraktivität der Stellen in unseren Betriebszweigen trifft ebenso auf die Wasserversorgung zu. Die Bündelung von Qualifikationen, bessere Einteilung der Tätigkeiten und deren Überwachung sollen die anfallenden Tätigkeiten erfolgreicher bewältigt werden.

Zusammenfassend für das Fachgebiet 5:

Mit den o.g. Ausführungen stehen somit 5,3 VZÄ als Fachkräfte einschl. Elektriker, die Dopplung der Meisterstelle (befristet bis Jahresende wegen Renteneintritt) sowie 0,7 VZÄ Mitarbeiter für Grünpflege/Instandhaltung zur Verfügung. Das entspricht dem Bedarf von 6,0 VZÄ. Weitere Bedarfe sollen nach Überprüfung zum Jahreswechsel nochmals auf den Prüfstand.

Im Stellenplan werden 7 Stellen bei den VG-Werken dargestellt zzgl. der doppelten Meisterstelle (Stelle 5.0 entfällt ab Jahresende 2022 und dem Auszubildenden.

Der Stellenplan soll für das Wirtschaftsjahr 2022 wie folgt geändert werden:

1.

Abwasser - Stelle 3.7 ohne Befristung

Die Fachkraft der Stelle 3.7 im Stellenplan ist zu entfristen (KW-Vermerk entfällt). Die Eingruppierung bleibt unverändert. Der Mitarbeiter, der derzeit die Stelle innehat, verlässt uns aufgrund einer Wohnort-näheren Tätigkeit. Diese Stelle ist neu auszuschreiben.

Es fallen in 2022 keine Mehrkosten an; durch das Stellenbesetzungsverfahre und keiner zu erwartenden Anschlussbeschäftigung wird von reduzierten Kosten i.H.v. von rd. 10 T€ gerechnet.

2.

Abwasser - Stelle 3.9 neu

Für die Elternzeitvertretung der Stelle 3.1 kann eine für ein Jahr befristete Stelle ausgeschrieben werden (ohne Stellenplanänderung). Gleichzeitig soll geprüft werden, diese Stelle unbefristet und damit als Nachfolge für den in Rente ausscheidenden zweiten Abwassermeister und stv. Fachgebietsleiter (Angestellter des AZV) zu besetzen. Dies sollte eine Fachkraft sein mit einer abgeschlossenen Abwassermeisterausbildung oder der Bereitschaft, diese Ausbildung durchzuführen. Die Stelle wird mit Entgeltgruppe 7 TV-V eingerichtet.

Für die Elternzeitvertretung der Stelle 3.1 fallen keine Mehrkosten an, denn ein Stellenantritt vor September ist aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht zu rechnen.

3.

Abwasser - Stelle 3.10 neu

Es wird eine neue Stelle für einen Elektriker, der auch die Betreuung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik übernimmt, eingerichtet. Der Mitarbeiter soll mind. 50 % in der Abwasserbeseitigung tätig sein und die restl. Zeit für die Wasserversorgung und ggf. andere gegen Personalkostenerstattung. Die Stelle wird in Entgeltgruppe 6 TV-V eingerichtet.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit im Jahr, dem Bewerbungsverfahren und ggf. Kündigungsfristen wird von einer 3-monatigen Besetzung in 2022 ausgegangen und damit Mehrkosten für Personal i.H.v. rund 20 T€ (Bereitschaft erst nach Einarbeitung). In 2023 sind die Personalkosten in voller Höhe einzukalkulieren einschl. der Personalkostenerstattungen.

4.

Abwasser / Wasser - Stelle 3.4 wird Stelle 5.7

Die Stelle 3.4 wechselt in die Wasserversorgung auf die neue Stelle 5.7.

Durch den Wechsel reduzieren sich die Personalkosten in der Abwasserbeseitigung und erhöhen sich die Personalkostenaufwendungen; in Summe sind dies rund 9 T€ Minderaufwendungen. In der Wasserversorgung gestaltet es sich gerade anders herum und es werden rund 16 T€ Mehraufwendungen erwartet.

5.

Abwasser / Wasser - Stelle 3.6 wird Stelle 5.8 und ohne Befristung

Die Stelle 3.6 wechselt in die Wasserversorgung auf die neue Stelle 5.8. Gleichzeitig soll die Stelle entfristet werden.

Analog zur vorgenannten Stelle entstehen bei der Abwasserbeseitigung Minderaufwendungen unter 5 T€, bei der Wasserversorgung entstehen rund 28 T€ Mehraufwendungen.

6.

Wasser - Stelle 5.9 neu

Es wird für die Wasserversorgung eine neue Stelle mit der Entgeltgruppe 6 TV-V eingerichtet. Je nach möglichem Stellenantritt, Qualifikation, Bereitschaftsübernahme etc. werden für 4 Monate rund 18 T€ in 2022 als Mehrkosten erwartet. In 2023 ist diese Stelle voll zu berechnen und neu zu kalkulieren.

Wir haben zum Vergleich den aktuellen Stellenplan mit Stand Nov. 2021 (Wirtschaftsplan) und den Entwurf des 1. Nachtrages mit Stand vom 23.05.2022, der die o.g. Änderungen inkludiert, beigefügt. Im Entwurf des 1. Nachtrages sind die angedachten Änderungen in roter Schrift dargestellt.

Die fortlaufende Nummerierung der Stellen wird im neuen Stelleplan für das Wirtschaftsjahr 2023 angepasst.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Der Vorsitzende erläutert die Gründe der geplanten Änderungen und beantwortet Fragen dazu. Er informiert, dass nach interner Abstimmung die laufenden Nummern 2 (Stelle 3.9) und 3 (Stelle 3.10) vom Beschloss ausgenommen werden. Seitens der Ratsmitglieder wird empfohlen, aufgrund der Fachkräftemängel rechtzeitig vor Renteneintritt eines Mitarbeiters die Neubesetzung der Stelle anzustreben. Sollte sich bei den Stellenausschreibungen herausstellen, dass aufgrund der Befristung keine Bewerbungen vorliegen, wird diese Thematik in der kommenden Sitzung nochmals auf die Tagesordnung gesetzt. Der Beschluss wird nach kurzer Abstimmung wie folgt geändert.

Beschluss:

a)

Der Verwaltungsrat der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR stimmt dem 1. Nachtragsstellenplan für das Wirtschaftsjahr 2022 in der Fassung der Anlage zu.

b)

Der Verwaltungsrat der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR stimmt den erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen i.H.v. 35.000 € netto im Betriebszweig Wasserversorgung für Personalausgaben (Löhne und Gehälter) zu.

c)

Der Verwaltungsrat ist sich grundsätzlich einig, dass über die Stelle 3.10 als unbefristete Stelle nachgedacht wird, falls keine adäquate Bewerbung vorliegen sollte.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung

Finanzielle Auswirkung:

Im Betriebszweig Abwasserbeseitigung werden in Summe keine großen Abweichungen in den Löhnen und Gehältern erwartet. Mehr- oder Minderaufwendungen werden mit den entsprechenden Personalkostenerstattungen und Personalaufwendungen anderer Betriebszweige verrechnet.

In 2023 wird es voraussichtlich zu erhöhten Personalkosten kommen, wenn die Nachfolgeregelung des zweiten Abwassermeisters zeitnah besetzt wird.

Grundsätzlich zeigt ein Ausblick in 2023 und der Gesamtinbetriebnahme der ARANT eine Reduzierung von Kosten durch den Wegfall der externen Betreuung / Dienstleistung zur Klärschlammentwässerung mit Jahreskosten i.H.v. 115 T € (einschl. Maschinenkosten). Durch die Anschaffung von eigenen Zentrifugen kann diese Arbeitsleistung künftig durch eigenes Personal erfolgen (rund eine halbe Stelle), die in den o.g. Ausführungen bereits enthalten ist.

Im Betriebszweig Wasserversorgung kommt es durch die genannten Umsetzungen zu Mehrkosten bei den Löhnen und Gehältern, wenn auch Personalkostenerstattungen anderer Betriebszweige sich in Summe positiv auswirken. Für sämtliche Positionen der Löhne und Gehälter werden mit 62 T€ Mehrkosten in 2022 gerechnet. Für die krankheitsbedingten Ausfälle werden mit Minderaufwendungen i.H.v. rd. 30 T€ gerechnet. In Summe werden je nach den Stellenbesetzungsverfahren Mehraufwendungen i.H.v. rund 32 bis 35 T€ erwartet.

Diese sind nicht gedeckt durch andere Planansätze und führen zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen.

In 2023 und Folgejahren sind die Kosten anhand der tatsächlichen Besetzung neu zu berechnen, tendenziell werden aber ab 2023 abzgl. der doppelten Meisterstelle Mehrkosten gegenüber den Vorjahren entstehen.

An dieser Stelle nochmals der Hinweis von oben: eine qualitätsorientiertere Betreuung der Maßnahmen und Anlagen bringt natürlich auch Ersparnisse, die den Mehraufwendungen in den Personalkosten gegenüberstehen, jedoch aktuell nicht exakt beziffert werden können.

TOP 5:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 5.1:

Freibad Saisonöffnung

Herr Matthes berichtet über das Freibad, das seit dem 30.05.2022 geöffnet ist. Der Saisonabschluss ist für den 04.09.2022 vorgesehen. Der erste Badegast wurde von Herrn Wernersbach und Herrn Matthes mit einem kleinen Präsent überrascht. Die Öffnungszeiten, Preise und Regeln sind aktuell wieder wie vor der Pandemie. Wetterbedingt waren die Besucherzahlen mit 235 Personen bis dato noch überschaubar.

Ein Highlight in diesem Jahr wird in Kürze die Eröffnung des Bolzplatzes (ehemaliger Beach-Volleyball-Platz) sein, auf dem die Fußballer mit zwei kleinen mobilen Toren ihr Spielfeld selbst festlegen können. Außerdem gibt es einen Basketballbereich, der bei Bedarf noch vergrößert werden könnte. Ein weiteres Highlight für ALLE wird die Wiederdurchführung des Sommerfestes sein. Gefeiert wird über zwei Tage, am 13. + 14. August 2022, da das 10-jährige Bestehen des Arbeitskreises Corona bedingt vor 2 Jahren nicht gebührend gefeiert werden konnte.

Die finale Darstellung zu den Förderbedingungen für einen Freibadausbau wird wegen ausstehender Rückmeldung vom Ministerium in der nächsten Verwaltungsratssitzung erfolgen.

TOP 5.2: Nächste Verwaltungsratssitzung

Die nächste Verwaltungsratssitzung findet am 14.07.2022 statt. Themen werden voraussichtlich folgende sein: Vorstellung der Wasserbedarfsprognose sowie die Beratung eines ersten Wasserversorgungskonzeptes.

TOP 5.3: Wegeherstellung Druckleitungsbau

Ratsmitglied Herr Schnorrenberger erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der Wegeherstellung nach dem Druckleitungsbau. Herr Spenst informiert, dass die Wiederherstellung bis Ende Juli 2022 abgeschlossen sein soll.

TOP 5.4: Anfrage Beschädigung Straßenschild

Ratsmitglied Herr Daudistel fragte an, ob den VG-Werken bekannt ist, dass beim Bau der Druckrohrleitung ein Schild entfernt bzw. abgesägt wurde, da ein LKW nicht vorbeifahren konnte. Es ist den VG-Werken nicht bekannt. Der Projektleiter, Herr Spenst, wird sich darum kümmern.