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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 39/2023
Amtlicher Teil
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ENERGIEAGENTUR INFORMIERT

Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“

Ab 26.09.2023 gibt es über das KfW Programm 442 eine neue Förderung „Solarstrom für

Elektroautos“

Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto

besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt haben, sowie eine

Ladestation, eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher anschaffen, können von

einem Zuschuss bis zu einer Höhe von 10.200 € profitieren.

Gefördert werden ...

• der Kauf einer fabrikneuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW)

Ladeleistung

• der Kauf einer fabrikneuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp)

Spitzenleistung

• der Kauf eines fabrikneuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh)

Speicherkapazität

• der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten

• ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Bitte beachten Sie vor Maßnahmenbeginn die Richtlinien und deren Anforderungen an die

Förderfähigkeit!

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KFW unter dem Suchbegriff 442:

https://www.kfw.de

Bei Fragen zum Förderprogramm, zur energetischen Sanierung oder zu anderen Fördermitteln

können Sie uns gerne unter dem unten genannten Kontakt erreichen.

Quelle: Pixabay Quelle: KfW

Kontakt: Energieagentur Sprendlingen-Gensingen, www.vg-sg.de/energieagentur, r.maierle@vg-sg.de, 06701 201 419