Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“
Ab 26.09.2023 gibt es über das KfW Programm 442 eine neue Förderung „Solarstrom für
Elektroautos“
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto
besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt haben, sowie eine
Ladestation, eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher anschaffen, können von
einem Zuschuss bis zu einer Höhe von 10.200 € profitieren.
Gefördert werden ...
• der Kauf einer fabrikneuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW)
Ladeleistung
• der Kauf einer fabrikneuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp)
Spitzenleistung
• der Kauf eines fabrikneuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh)
Speicherkapazität
• der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
• ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Bitte beachten Sie vor Maßnahmenbeginn die Richtlinien und deren Anforderungen an die
Förderfähigkeit!
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KFW unter dem Suchbegriff 442:
https://www.kfw.de
Bei Fragen zum Förderprogramm, zur energetischen Sanierung oder zu anderen Fördermitteln
können Sie uns gerne unter dem unten genannten Kontakt erreichen.
Quelle: Pixabay Quelle: KfW
Kontakt: Energieagentur Sprendlingen-Gensingen, www.vg-sg.de/energieagentur, r.maierle@vg-sg.de, 06701 201 419