Alle Hunde, unabhängig von Rasse und Größe, sind innerhalb der Ortslage immer an der Leine zu führen. Außerhalb der Ortslage sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich Personen nähern.
Außerdem ist von den ausgeführten Hunden abgesetzter Kot unmittelbar und sofort selbst zu beseitigen.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € geahndet werden.
(Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der jeweiligen Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde)
Wir appellieren an Ihre Einsicht und Rücksicht.