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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 39/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensing
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Vom Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Am Montag, den 10.07.2023 fand unter Vorsitz von Oliver Wernersbach die 31. Sitzung des Verwaltungsrates in der Johannishalle in St. Johann statt.

Der Antrag des Vorsitzenden zur Tagesordnung wird einstimmig beschlossen:

TOP 4 im nichtöffentlichen Teil wird auf Position TOP 1 in den öffentlichen Teil vorgezogen, da es sich nicht um die Besetzung des Vorstandes, sondern um die Ausschreibung handelt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Besetzung des Vorstandes der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR; Stellenausschreibung

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Nach dem Ausscheiden der bisherigen Vorständin, Frau Rika Glöde, im Dezember des vergangenen Jahres wurde die Funktion des Vorstandes mit Herrn Matthias Blaschke kommissarisch bis zum 31.12.2023 besetzt.

Nach § 5 Abs. 4 der Satzung über die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR besteht der Vorstand des Unternehmens aus bis zu zwei Mitgliedern.

Bislang ist nur ein Vorstand bestellt. Die Verwaltung schlägt vor, künftig wieder (mind.) zwei Vorstände zu bestellen, auch um die rechtliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten.

Es wird vorgeschlagen, noch vor der Sommerpause diese Ausschreibung auf den Weg zu bringen, damit unmittelbar nach der Sommerpause, nach entsprechender Bewerberlage, über die Besetzung beraten werden kann.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat nimmt einstimmig den Entwurf der Stellenausschreibung zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die zeitnahe Ausschreibung noch vor der Sommerpause.

Finanzielle Auswirkung:

Eine Stellenausschreibung begründet keine Verpflichtung zur Besetzung einer Stelle. Daher löst die Ausschreibung noch keine finanziellen Auswirkungen aus.

TOP 2: Neubau Bürger-Rathaus

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Seit 2010 beschäftigen sich die Verbandsgemeinde (VG) und die Verbandsgemeindewerke (VG-Werke) Sprendlingen-Gensingen mit der Verbesserung der räumlichen Situation in der Verwaltung. In 2019 wurden Beschlüsse gefasst zur gemeinsamen Errichtung eines Bürger-Rathauses. In der Verwaltungsratssitzung vom 28.04.2022 wurde der aktuelle Projektstand dargestellt und vereinbart, dass eine Abrechnung der entstandenen Kosten vor der Begleichung dem Verwaltungsrat vorzulegen ist.

Zwischenzeitlich haben der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in seiner Sitzung vom 05.09.2022 sowie der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen in seiner Sitzung vom 26.09.2022 einer anteiligen Abrechnung der entstandenen Kosten mit den VG-Werken zugestimmt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen hat mit Schreiben vom 30.11.2022 den VG-Werken die Abrechnung der bislang entstandenen Kosten übermittelt.

Der für das Gesamtprojekt vereinbarte Kostenschlüssel wurde eingehalten.

Ebenso trägt die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen die Kosten für Beratungsleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung, die Kosten für die Lebenszykluskostenberechnung und die Kosten für die Mediation allein. Dies wurde auch in der Verwaltungsratssitzung am 28.04.2022 gefordert.

Für die Abrechnung wurden bis zum Jahresabschluss 2021 Rückstellungen gebildet, die mit Erhalt der Rechnung in 2022 aufgelöst wurden. Nach dem Beschluss des Verwaltungsrates verpflichten sich die VG-Werke, die Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung zu begleichen.

Ab dem Zeitpunkt des Neustarts des Projektes müssen erneut Beschlüsse durch den Verwaltungsrat gefasst werden.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Der Verwaltungsratsvorsitzende erläutert, dass dieser Punkt aus formellen Gründen auf der Tagesordnung steht, da der Verbandsgemeinderat bereits zugestimmt hat.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR stimmt mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen der Abrechnung der bislang entstandenen Kosten i.H.v. 104.199,- € für den Neubau des Bürger-Rathauses durch die Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zu.

Finanzielle Auswirkung:

Im Wirtschaftsplan der VG-Werke waren in den vergangenen Jahren jährlich Kosten für die Planungskosten des Bürger-Rathauses eingeplant und es wurden entsprechende Rückstellungen veranlasst. Diese wurden nun aufgelöst.

TOP 3: Verpachtung und Umbaukosten Freibad

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Gemäß Betrauungsakt zwischen der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Verbandsgemeindewerken Sprendlingen-Gensingen AöR vom 15.01.2015 sind die VG-Werke gemäß §2 Absatz 2 a für den Betrieb und die Verpachtung des Kiosks in beiden Schwimmbädern zuständig.

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen hat in seiner Sitzung vom 27.04.2023 vorab der Verpachtung und der Umbaukosten für den Kiosk im Freibad Sprendlingen zugestimmt und beschlossen.

Die diesbezügliche Beschlussvorlage befindet sich in der Anlage.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wurde dem des Verwaltungsrates vorgezogen, da durch die Saisoneröffnung des Freibades am 05.06.2023 Handlungsbedarf bestand und ansonsten der Kiosk nicht hätte rechtzeitig zum Saisonstart öffnen können.

Ergänzend zum Verbandsgemeinderatsbeschluss ist, dass die erforderliche gaststättenrechtliche Genehmigung für den Betrieb des Kiosks erteilt wurde.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Herr Wernersbach informiert, dass der Kiosk unter neuer Leitung gut angenommen wird. Die VG-Werke sind mit den neuen Betreiberinnen sehr zufrieden sind und würden sich über eine weitere Zusammenarbeit freuen.

Beschluss:

Der Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR stimmt einstimmig der Verpachtung des Kiosks nachträglich zu und ermächtigt den Vorstand der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR zur Beauftragung der notwendigen Arbeiten für den Umbau des Kiosks.

Finanzielle Auswirkung:

Für kleine Renovierungsmaßnahmen wurden Kosten in Höhe von 4.500 € im Wirtschaftsplan 2023 eingeplant. Nach den vorliegenden, bereits ausgewerteten Angeboten erhöhen sich die Kosten um 11.500 €, auf den Gesamtumfang von rund 16.000 € netto. Im Haushalt der Verbandsgemeine sind dafür keine Mittel enthalten.

Die Kosten von 11.500 € müssen durch Einsparungen gegenfinanziert werden.

TOP 4: Mitteilungen und Anfragen

TOP 4.1: Verbrauchsabrechnung 2022

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Die Abrechnungen des Wasserverbrauchs und der Schmutzwassermenge 2022 sowie die Vorauszahlungsbescheide für 2023 sind versendet und das Verfahren ist abgeschlossen. Deshalb möchten die VG-Werke über das diesjährige Ergebnis informieren.

Am 08.02.2023 und 15.02.2023 (Zweitversand für Gensingen, da Softwarefehler) wurden die Entgeltbescheide der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung an die jeweiligen Eigentümer versendet. Die Widerspruchsfrist endete am 11.03.2023 und 18.03.2023 (für Gensingen).

Die Erläuterungen für den Entgeltbescheid waren sowohl im Amtsblatt als auch auf unserer Homepage veröffentlicht.

Insgesamt wurden 5.765 Ablesekarten versendet, wovon 2.353 per QR-Code, 2.623 per Karte, per E-Mail oder mittels Telefonanruf an uns übermittelt wurden. 789 Ablesekarten gingen nicht bzw. verspätet bei uns ein und somit musste der Verbrauch geschätzt werden. Die Bearbeitung der übermittelten Daten per E-Mail und mittels Telefonanruf stellt einen großen Zeitaufwand für die Mitarbeiterinnen des zentralen Service dar, da diese Daten händisch eingepflegt werden müssen. Das führt zu hohen Personalkosten. Diese Form der Übermittlung wird daher für das kommende Jahr überprüft.

Die Menge des Wasserverkaufs in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beläuft sich auf insgesamt 774.762 m³ (kalkuliert waren 770.000m³).

Zur Klärung der Bescheide erreichten uns bis zum 18.03.2023 insgesamt 206 telefonische, persönliche und schriftliche Anfragen, die alle beantwortet bzw. geändert werden. Ebenfalls gab es diverse Fragen zu den Preissteigerungen ab 2023.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Der Vorsitzende informiert, dass der Wasserverkauf für 2022 gut kalkuliert war und die Brauchwasseranlagen vermehrt genutzt werden. Ziel ist es, soviel Trinkwasser wie möglich zu sparen.

Die Wasserampel wurde letztes Jahr neu eingerichtet und im Amtsblatt und auf der Homepage der VG-Werke veröffentlicht. Diese zeigt an, wie die Auslastung im Netz ist. Aktuell ist alles noch im grünen Bereich, trotz der langen Trockenperiode, so der Wassermeister Herr Becker.

Ein Amtsblattartikel mit Tipps zum Wassers sparen sowie die Einführung der Wasserampel führten in der Bevölkerung zu einer positiven Resonanz. Im Falle einer länger andauernden Trockenheit erfolgt eine erneute Veröffentlichung des Artikels zum Wasser sparen.

TOP 4.2: Inflationsausgleich 2023

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

Im Rahmen der Tarifeinigung vom 22. April 2023 wurde der Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV-Inflationsausgleich) gesondert abgeschlossen.

Dieser sieht Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 3.000 Euro für alle Beschäftigte vor.

Dabei wird mit dem Entgelt für Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 Euro (Inflationsausgleich 2023) gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis am 01.05.2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.05.2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

In den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 werden monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro gezahlt, wenn im jeweiligen Monat das Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Entgelt für mindestens einen Tag besteht.

Bei dem Inflationsausgleich 2023 sowie den monatlichen Sonderzahlungen handelt es sich jeweils um einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Auch im sozialversicherungsrechtlichen Sinn besteht Beitragsfreiheit.

Im Wirtschaftsplan 2023 war eine Erhöhung der Personalkosten auf Grund der anstehenden Tarifverhandlungen geplant, die Inflationsprämie pro Mitarbeiter war allerdings nicht einkalkuliert.

Deshalb werden die Personalkosten in 2023 den Planansatz voraussichtlich in allen Bereichen übersteigen.

TOP 4.3: Stromausschreibung

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

In der Sitzung des Verwaltungsrates am 20.12.2022 informierten die VG-Werke über den aktuellen Stand der Ausschreibung der Stromverträge vieler Anlagen der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR.

Die Vergabestelle hat am 13.12.2022 den Zuschlag für die Belieferung der Abnahmestellen der Verbandsgemeinde, der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR in den Jahren 2023-2025 (seit 01.01.2023) auf das Angebot der EWR AG Worms erteilt.

Die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) erfolgt in einem Tranchenmodell.

Zunächst wurde, am Tag der Submission, 09.12.2022 11.00 Uhr, der Vergabestelle anhand des Preisblatts, die Base/Peak Verteilung, der festgesetzte Serviceaufschlag und der festgesetzte Ökostromaufschlag mitgeteilt.

Am Tag der Tranchenpreisfixierung, 16.12.2022, wurde dann der Vergabestelle der Preis der BaseKondition Tranche und der Preis der Peak-Kondition Tranche mitgeteilt.

Der Preis ermittelt sich folgendermaßen, am Beispiel der Abnahmestellen ohne Leistungsbemessung:

70% Base zu 30 % Peak

Base Kondition Tranche 31,22 ct/KWh (312,20 €/MWh) > 70 % > 21,854 ct/KWh

Peak Kondition Tranche 41,53 ct/KWh (415,30 €/MWh) > 30 % > 12,554 ct/KWh

Serviceaufschlag: 7,798 ct/KWh

Ökostromaufschlag: 1,206 ct/KWh

Umlagen (EEG; Netzgeld usw.) ca. 6 ct/KWh (von EWR AG mitgeteilt)

Umsatzsteuer 19%: 9,37023 ct/KWh

Rechnung:

21,854 ct/KWh + 12,554 ct/KWh + 7,798 ct/KWh + 1,206 ct/KWh + 6 ct/KWh = 49,317 ct/KWh (Netto) + 9,37023 = 58,68723 ct/KWh (Brutto).

Da im Wirtschaftsplan der VG-Werke nur mit einer Erhöhung von 45ct/KWh gerechnet wurde, kann es in dem Bereich zu Mehrkosten im Wirtschaftsjahr 2023 kommen.

Laut Vertrag können die Vertragspartner einvernehmlich zweimalig den Stromliefervertrag um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Das Einvernehmen muss spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Lieferendes schriftlich hergestellt werden.

Seit Ende Mai sind wir mit der EWR AG, über eine Verlängerung der Verträge und den Konditionen, im Gespräch.

Zu den Großabnehmern:

Die Verträge der Großabnehmer (die Kläranlage Mittlerer Wiesbach, der Brunnen Planig sowie das Wasserhaus in Gensingen) laufen zum 31.12.2023 aus. Die europaweite Ausschreibung für die Belieferung von Strom ab dem 01.01.2024 war erfolglos, die nächsten Schritte sind in Prüfung.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Ergänzend zu der Mitteilung teilt Frau Lücking mit, dass ganz aktuell der Stromliefervertrag für die Abnahmestellen ohne Leistungsbemessung mit der EWR AG Worms vom 01.01.- 31.12.2024 gemäß der Option zu folgenden Konditionen verlängert wurde:

Reiner Energiepreis 2024 inkl. Serviceaufschlag

und Ökostromaufschlag

24,054 ct/KWh

70% Base

140,00 €/MWh

9,800 ct/KWh

30% Peak

175,00 €/MWh

5,250 ct/KWh

Serviceaufschlag

7,798 ct/KWh

Ökostromaufschlag

1,206 ct/KWh

Bei dem genannten Preis handelt es sich um den reinen Energiepreis (inkl. Regelenergie- und Vertriebskosten). Hierzu addieren sich in der jeweils zum Zeitpunkt der Belieferung geltenden Höhe Netznutzungsentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern.

Zu den Großabnehmern

Auf Nachfrage wird der aktuelle Nettopreis mitteilt, der sich zwischen 20-25 ct/KWh je nach Anlage beläuft. Auch hier wird mit einer Steigerung der Preise ab dem 01.01.2024 gerechnet.

Es liegen keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vor.