Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar. (https://vg-sg.gremien.info )
Am 27.08.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jan Ott die 8. Sitzung des Ortsgemeinderates Badenheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 2: Vergabe von Bauleistungen - hier Radweg zw. Badenheim und Pleitersheim
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende führt aus, dass der Verbandsgemeinderat Bad Kreuznach beschlossen hat, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Eiffage Infra-Südwest GmbH aus Alzey, zu vergeben.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Badenheim beschließt die Leistungen für den Ausbau des Radweges zwischen den Ortsgemeinden Badenheim und Pleitersheim - Teilbereich Badenheim – an die Fa. Eiffage Infra-Südwest GmbH aus Alzey für die Gesamtbruttoangebotssumme von 350.948,72 € (davon Anteil Badenheim: 155.908,12 €) zu vergeben. Der Beschluss des Verbandsgemeinderates Bad Kreuznach wird dabei mitberücksichtigt.
Da die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach federführend bei der administrativen Begleitung der Maßnahme ist, umfasst der Beschluss den gesamten Bruttoangebotspreis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Badenheim sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten habengemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO)
Verlauf der Beratung:
Zu diesem Punkt sind Ortsbürgermeister Ott und der Beigeordnete Gutenberger befangen und nehmen gem. § 22 GemO im Zuschauerraum Platz.
Als ältestes Ratsmitglied übernimmt Ratsmitglied Zöller den Vorsitz zu diesem Punkt und übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Ratsmitglied Abel. Dieser erklärt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 23.07.2025 getagt habe und erläutert die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie die Bilanz, den Anhang und den Rechenschaftsbericht. Es ergeben sich keine Fragen.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat Badenheim stellt die Bilanzsumme mit | 5.454.030,33 € |
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| fest. | |
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| Der Ortsgemeinderat stellt weiterhin das Jahresergebnis | |
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| der Ergebnisrechnung mit | 148.753,03 € |
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| der Finanzrechnung mit | -154.824,37 € |
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| fest. | |
| 2. | Über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO). | |
| 3. | Der Ortsgemeinderat Badenheim erteilt dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sofern sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, sofern sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 144b GemO. | |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Errichtung eines Nebengebäudes (25092)
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Nebengebäudes. Das geplante Nebengebäude hat eine Größe von 31,85 m².
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Badenheim erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Kostenverteilung des Heckenschnitts zwischen der Ortsgemeinde und Anliegern
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Badenheim beschließt, die Rechnungen für den Heckenrückschnitt entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages entsprechend der Empfehlung des Bau- und Wegeausschusses in Höhe von 50 % zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Mitteilungen und Anfragen
| Der Vorsitzende informiert wie folgt: | |
| • | Der Bescheid über die Höhe der Kreisumlage 2025 ist eingetroffen. Die Umlage beläuft sich auf 275.336 €. |
| Anfragen aus dem Rat: | |
| • | Die Fahrbahnschwellen am Wirtschaftsweg „Obere Sülz“ sollten wieder installiert werden, da sich durch die Erschließung des NBG „Die obere Sülz, 1. Erweiterung“ ein Kreuzungsbereich ergeben hat, der einen potentiellen Gefahrenbereich darstellt. |
| • | Das Pflaster bzw. die Fahrbahn in der Straße Obere Sülz hinter dem unteren Ende des Wirtschaftswegs über der neu errichteten Kanal- bzw. Wasserleitung hat sich deutlich abgesenkt. Der Vorsitzende erklärt, dass dies im Rahmen der Abnahme bemängelt wurde und noch zu beseitigen ist. |
| • | Der Graben hinter der Gemeindehalle sollte wie in der Vergangenheit zusammen mit der Böschung der Straße zum Friedhof wieder gemulcht werden und die Brombeersträucher, die am Flutgraben in die Straße Hinter der Mühle hineinwachsen, sollten ebenfalls zurückgeschnitten werden. Der Vorsitzende führt aus, dass diese Mulcharbeiten jedes Jahr ausgeführt werden und der Rückschnitt am Flutgraben bereits in Arbeit ist. |