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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 4/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Illegale Müllentsorgung

In den vergangenen Wochen wurde mehrmals illegal Müll und Grünschnitt auf der Mehrgenerationenfläche und in die Gräben in der Gemarkung bzw. im Ortsbereich Horrweiler entsorgt. Abfälle dürfen nur in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen, nicht aber auf privaten oder öffentlichen Grundstücken abgelagert werden.

Die so entsorgten Abfälle beeinträchtigen nicht nur das Landschaftsbild, sondern verändern die Flora und Fauna und schädigen die Natur damit nachhaltig. Je nach Art und Zusammensetzung des Mülls kann es zu einer Gefährdung für Boden, Grundwasser, Gewässer und sogar für die Luft kommen. Der durch die illegale Ablagerung von Abfall entstehende ökologische und ökonomische Schaden muss am Ende von allen Bürgern der Ortsgemeinde über Steuern und Gebühren beglichen werden.

Um im Starkregen- oder Hochwasserfall das Risiko von Ausuferungen in Folge von Verklausungen (= Blockade von Engstellen) möglichst gering zu halten darf kein Grünschnitt o.a. in Entwässerungsgräben oder am Gewässerufer entsorgen, denn das Material kann Einlaufbauwerke und Durchlässe zusetzen.

Zudem stellt das Ablagern eine Zuwiderhandlung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dar und hat bei Ermittlung des Verursachers ein Ordnungswidrigkeits- oder bei gefährlichen Abfällen sogar ein Strafverfahren zur Folge.

Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die kurzen Wege nach Welgesheim zur Grünschnittdeponie zu nutzen, um dort die Gartenabfälle u. ä. zu entsorgen, sowie den restlichen Müll in den entsprechenden Behältnissen oder durch Anmeldung von Sperrmüll der Verwertung zuzuführen.

Jörg Galle, Ortsbürgermeister