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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 4/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Badenheim

Am Donnerstag, dem 21.11.2024 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jan Ott die 3. Sitzung des Ortsgemeinderates Badenheim statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1:

Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 2:

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Badenheim sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben

gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO)

Sach- und Rechtslage:

Eigenkapital:

Stand am 31.12.2021  —  3.629.292,73 €

Stand am 31.12.2022  —  3.733.014,06 €

Jahresüberschuss  —  103.721,33 €

Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung (Zeile E 23)

Ergebnis Haushaltsplan  —  -93.490,00 €

Rechnungsergebnis  —  103.721,33 €

Finanzhaushalt/Finanzrechnung (Zeile F 23)

Ergebnis Haushaltsplan  —  -69.000,00 €

Rechnungsergebnis  —  117.343,56 €

Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (Zeile F 34)

Ergebnis Haushaltsplan  —  -1.533.640,00 €

Rechnungsergebnis  —  -36.235,75 €

Stand der Forderungen gegenüber der Einheitskasse

Stand am 31.12.2021  —  1.433.811,66 €

+ Finanzmittelüberschüsse  —  - 36.235,75 €

./. Tilgung Investitionskredite  —  0,00 €

+/- durchlaufende Gelder  —  3.041,73 €

Stand am 31.12.2022  —  1.400.617,64 €

Stand der Verbindlichkeiten aus Darlehen  —  0,00 €

Bericht und Antrag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung, die am 29.10.2024 vorgenommen wurde, wird in der Sitzung berichtet.

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt sind Ortsbürgermeister Ott und der Beigeordnete Gutenberger befangen und nehmen gem. § 22 GemO im Zuschauerraum Platz.

Als ältestes Ratsmitglied übernimmt Ratsmitglied Zöller den Vorsitz zu diesem Punkt und übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Abel. Dieser erklärt, dass der Rechnungs-prüfungsausschuss am 29.10.2024 getagt habe, gibt aber das Wort an Herrn Decke von der Finanzverwaltung weiter.

Herr Decke erläutert die Jahresprüfung, zu der eventuelle Unklarheiten mit dem Vorsitzenden des RPA aufgeklärt würden.

Zur weiteren Rechnungsprüfung führt anschließend Herr Abel weiter aus, dass konstruktiv miteinander gearbeitet und alle Fragen geklärt wurden. Allerdings bemängelt er, es gebe „keine aussagefähige Saldenliste“, was zum „Grundhandwerk des Buchhalters“ gehöre. Die Offene-Posten-Liste würde jedoch anders als in der Gesamt-VG geführt; die Rechnungsprüfung sei jedoch insgesamt in Ordnung, es seien in der stichpunktartigen Belegprüfung keine nicht-zuzuordnenden Posten gefunden worden.

Es gab auch keine über- und außerplanmäßigen Aufwendungen. Allerdings seien 3 Punkte zu klären.

1.

In der GuV die Kostenerstattung von 15.800 Euro

2.

Negative Positionen in der Bilanz

a.

Saldierungsverbot, d.h. keine Negativausweisungen

b.

Negative Verbindlichkeiten gibt es nicht; rechtlich ist es eine Forderung; rechnerisch sind es Verbindlichkeiten.

3.

Die Offene-Posten-Liste

a.

Die Verbindlichkeiten aus der Kita sei nicht enthalten. Nach Berücksichtigung des Betrages (364.394.52 €) ergibt sich dennoch eine Differenz von 18.931,23 Euro.

Herr Abel schlägt dem Ortsgemeinderat einen Beschluss des Jahresabschlusses 2022 mit nachträglicher Klärung der Differenzen vor. Hierzu wird ein Treffen in der 49. KW vereinbart.

Soweit sich keine Fragen ergeben, verliest der Vorsitzende, Ratsmitglied Zöller, zu diesem Punkt den Beschlussvorschlag, über den der Rat wie folgt abstimmt.

Beschluss:

1.

Der Ortsgemeinderat Badenheim stellt die Bilanzsumme mit Fest.

5.740.313,16 €

Der Ortsgemeinderat stellt weiterhin das Jahresergebnis

der Ergebnisrechnung mit

103.721,33 €

der Finanzrechnung mit

-36.235,75 €

fest.

2.

Über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

3.

Der Ortsgemeinderat Badenheim erteilt dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sofern sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, sofern sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 144 GemO.

4.

Ergänzend wird festgehalten:

Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten wird vom Rechnungsprüfungsausschuss noch einmal geprüft.

Finanzielle Auswirkung:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Anschließend nehmen beide Befangenen unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Ott wieder am Ratstisch Platz.

TOP 3:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Badenheim für das Jahr 2025

Sach- und Rechtslage:

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2025 war jedem Ratsmitglied zugeleitet worden.

Verlauf der Beratung:

Bevor der Vorsitzende zum Haushalt Stellung bezieht, beantragt Ratsmitglied Abel die Einstellung von 5.000 Euro für die Vereinsförderung in den Haushalt. Er begründet diesen Haushaltsansatz mit der hervorragenden Arbeit der Badenheimer Vereinsmitglieder und möchte damit die ehrenamtliche Tätigkeit entsprechend würdigen und belohnen. Dieser Meinung schließen sich einige andere Ratsmitglieder an.

Ortsbürgermeister Ott ist gegen diesen Ansatz und begründet ihn wie folgt.

Die Ortsgemeinde unterstütze die Vereinsarbeit mit einem jährlichen Zuschuss zur Badenheimer Kerb i.H.v. 2.000 Euro; hinzu kämen die Gewinne, die hierbei erwirtschaftet und unter den Vereinen aufgeteilt werden. Er weist darauf hin, dass alle Vereine derzeit finanziell gut aufgestellt sind; sie dürften alle ortsgemeindeeigenen Liegenschaften kostenlos nutzen und zahlen weder Strom noch anderweitige Energieverbräuche. Die (Jugend-)Feuerwehr würde über die Verbandsgemeinde unterstützt.

Jeder Verein sei eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, der gehalten ist, verantwortungsvoll mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen.

Der Vorsitzende informiert zu den Verpflichtungen der Ortsgemeinde und was in den letzten Jahren bereits u.a. für die Jugendarbeit investiert wurde.

Selbstverständlich wäre die Ortsgemeinde, wie in der Vergangenheit, in Notsituationen gesprächsbereit.

Darüber hinaus gibt es seitens des Rats Meinungen, ein Haushaltsansatz könnte Begehrlichkeiten innerhalb der Vereine wecken.

Ratsmitglied W. Zöller beantragt gem. § 18 Abs 2 GeschO ein Ende der Debatte.

Der Antrag der Wählergruppe Badenheim über die Aufnahme von 5.000 € in den Haushalt 2025

wird mit 5 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

Herr Decke von der Finanzverwaltung informiert weiter zum Haushalt und erklärt, dass alle Ansätze lediglich Planungsansätze sind, um als Ortsgemeinde handlungsfähig zu sein. Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.072.303 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-1.028.879 €

Jahresüberschuss (E23)

43.424 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

155.485 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

640.160 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

Der Haushalt ist ausgeglichen und müsste von der Kommunalaufsicht genehmigt werden.

Die voraussichtlichen Einnahmen

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Gemeindeanteil an Lohn- und ESt

Gemeindeanteil an USt

Beteiligung der OG an USt-Mehreinnahmen d.L.

Schlüsselzuweisungen A

Schlüsselzuweisungen B

Die voraussichtlichen Aufwendungen:

Gewerbesteuerumlage

Kreisumlage (38%)

VG-Umlage (38%)

Die wichtigsten Investitionen:

Errichtung Multifunktionscourt

Erschließungskosten Baugebiet 1. Erweiterung Obere Sülz

Investitionskostenzuschuss Straßenoberflächenentwässerung

Straßenbeleuchtung 1. Erw. Obere Sülz

Ausgleichsmaßnahmen

Herstellung Radweg Badenheim / Pleitersheim

Planungskosten Sanierung/Neubau Gemeindehalle

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Badenheim beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Badenheim für das Jahr 2025 in der vorgelegten Fassung.

Finanzielle Auswirkung:

Schaffung der Ausgabeermächtigung 2025.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4:

Beratung und Beschlussfassung über die Fortzahlung des Zuschusses für die Gemeindebücherei in Sprendlingen

Sach- und Rechtslage:

Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 21.11.2019 unterstützt die Ortsgemeinde Badenheim die Gemeinde- und Schulbücherei der Ortsgemeinde Sprendlingen in der Legislaturperiode 2019 – 2024 mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 40,00 €.

Der neu gewählte Ortsgemeinderat hat nun erneut darüber zu beraten und zu beschließen, ob die finanzielle Unterstützung fortgeführt wird.

Ohne Diskussionsbedarf beschließt der Rat nach Erläuterung der Sachlage durch den Vorsitzenden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Badenheim unterstützt die Gemeinde- und Schulbücherei der Ortsgemeinde Sprendlingen auch weiterhin in dieser Legislaturperiode von 2024 bis 2029 mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 40 Euro.

Finanzielle Auswirkung:

Ausgaben i.H.v. 480,00 € jährlich.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5:

Neubau eines Einfamilienhauses; Abweichung von der Traufhöhe (24087)

Sach- und Rechtslage

Hinweis:

Der Antrag ist am 23.10.2024 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.

Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses.

Die Traufhöhe ist mit einer Höhe von 6,37m geplant. Nach dem Bebauungsplan ist eine Traufhöhe von maximal 6,30m zulässig.

Die Bauvoranfrage, Pläne sowie ein Lageplan sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Die obere Sülz, 1. Erweiterung“.

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1.

Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder,

2.

die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3.

die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.

Nach Meinung der Verwaltung kann das Einvernehmen erteilt werden, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Sollte die Ortgemeinde der Abweichung der Traufhöhe zustimmen, können künftige Anträge dieser Art bis zu einer Abweichung von 0,07 m nicht versagt werden.

Verlauf der Beratung:

Einige Ratsmitglieder sprechen sich gegen eine Erhöhung um 7 cm aus, weil die dadurch herbeigeführte Abführung des Oberflächenwassers auf die Straße nicht gestattet sei und bei einer Abweichung vom Bebauungsplan bereits beim ersten Objekt mit weiteren Abweichungsanträgen zu rechnen sei. Nach kurzer Beratung beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Badenheim erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.

Finanzielle Auswirkung:

Dieser Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 1

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 3

Damit ist das Einvernehmen der Gemeinde zur Erhöhung der Traufhöhe um 7 cm abgelehnt.

TOP 6:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 6.1:

Sachstand zum Multicourt

Der Vorsitzende erläutert den Sachstand zum Multicourt. Das Ing.-Büro Bickmann habe die Ausgleichsberechnung für die erforderliche Retentionsfläche fertiggestellt; der Förderantrag wurde bis zum 30.06.2025 verlängert. Das Projekt selbst muss bis zum 31.12.2025 abgeschlossen sein, da ansonsten die Fördermittel auslaufen.

TOP 6.2:

Seniorenweihnachtsfeier

Am 14.12.2024, um 15 Uhr findet die Seniorenweihnachtsfeier im Pfarrer-Jakob-Haus statt.

Die Organisatoren benötigen noch Unterstützung bei den Vorbereitungen.

TOP 6.3:

Landratswahl

Die Wahl eines/r neuen Landrates/Landrätin ist für den 11. Mai 2025 geplant. Eine Stichwahl könnte dann am 25.05.2025 erfolgen. Es bewerben sich nach derzeitigem Kenntnisstand aktuell 3 Kandidaten.

TOP 6.4:

Wahlvorstand

Der Vorsitzende informiert über den zu bildenden Wahlvorstand für die anstehende Bundestagswahl am 23.02.2025. Als Wahlvorsteher hat der Ortsbürgermeister bereits Ratsfrau Marlen Zöller als Schriftführerin und Herrn Dexheimer sen. als Schriftführer gewinnen können. Für alle weiteren Posten bittet er um Vorschläge.

TOP 6.5:

Anfrage zu Fußgängerquerungen

Eine weitere Anfrage von Ratsmitglied Abel betrifft die Verschwenkung mittels eines „Tropfens“ im Bereich Bahnhofstraße / Wöllsteiner Straße und die Querungshilfe für Radfahrer am Ortsausgang in Richtung Pfaffen-Schwabenheim. Dazu führt der Vorsitzende aus, es habe eine Verkehrsschau mit dem LBM, der Polizei sowie der Verwaltung gegeben. Im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße / Wöllsteiner Straße müsse der Straßenbelag zunächst erneuert werden, bevor ein „Tropfen“ montiert werden könne. Hierfür muss der LBM in seinem Haushalt Mittel einstellen, was intern über eine Priorisierung von Maßnahmen erfolge.

Eine mögliche Querungshilfe für Radfahrer Richtung Pfaffen-Schwabenheim könnte nur außerhalb der Ortslage realisiert werden, was eine erneute Prüfung durch den LBM erforderlich macht.

TOP 6.6:

Anfrage zu Sachstand Radweg

Von Interesse für Ratsmitglied Abel ist weiter der Sachstand zum Radweg Badenheim / Pleitersheim.

Die Planungen habe das Ing.-Büro Bickmann erstellt und begleitet; es gab Ortstermine; mögliche Ausgleichsflächen wurden besprochen; Fördergelder sind genehmigt, müssen aber ins Jahr 2025 übertragen werden. Herr Bickmann will die Ausschreibung vorbereiten, die dann über die Verbandsgemeindeverwaltung zu Beginn des Jahres erfolgen soll. Der Vorsitzende erklärt weiter, die VG Bad Kreuznach sei federführend bei diesem Projekt; Diskussionen gebe es in Bad Kreuznach noch um die mögliche Querung des Radwegs durch einen Kanal für die Oberflächenentwässerung des geplanten Neubaugebiets in Pleitersheim.

Die Ortsgemeinde Badenheim sei für dieses Projekt „startklar“.

TOP 6.7:

Anfrage zu Sachstand Erschließung 1. Erweiterung Obere Sülz

Eine weitere Anfrage von Ratsmitglied Abel betrifft die erforderliche Verlegung des Kanals aufgrund einer 20 KV-Leitung sowie zwei Tage Baustopp am 11. und 12.11.2024 und ob dies zu Mehrkosten für die Erschließung führt. Der Vorsitzende führt aus, dass die Höhe der Mehrkosten durch die Kanalverlegung – sofern welche anfallen – nicht bekannt sind. Die Ortsgemeinde werde allerdings ohne einen Nachtragshaushalt auskommen, versichert der Vorsitzende. Am 11. und 12.11.2024 wurden die Arbeiter aufgrund von hohen Krankenständen auf einer anderen Baustelle benötigt, so dass an diesen Tagen die Erschließungsarbeiten ruhten. Dies führe nicht zu Mehrkosten bei der Erschließung. Zudem mussten die Arbeiten wetterbedingt am 18.11.2024 unterbrochen werden.

TOP 6.8:

Anfrage zu Flächen und Gehölzen

Ortsbürgermeister Ott erklärt, die Festlegung von Flächen und Gehölzen für den jährlichen Rückschnitt werde im noch zu terminierenden Bau- und Wegeausschuss festgelegt.

TOP 6.9:

Persönliche Stellungnahme zu den Anfragen der Wählergruppe Badenheim e.V.

Der Ortsbürgermeister verliest eine persönliche Stellungnahme zu den Anfragen der Wählergruppe Badenheim e.V.