Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
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Am Donnerstag den, 11.12.2025 fand unter Vorsitz von Bernd Pitthan die 18. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
| TOP 2: | Wahl von Ausschussmitgliedern |
Verlauf der Beratung:
Herr Immesberger schlägt für die CDU als neues Mitglied im Kultur-, Sozial- und Sportausschuss Dr. Karen Diedrich vor. Als erster Stellvertreter von Herrn Pitthan soll Harald Keber gewählt werden. Mit dessen Wahl wäre die zweite Stellvertretung des Ausschussmitglieds Schankin wieder unbesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Als Ersatz für das ausgeschiedene Mitglied im Planungs- und Bauausschuss, Mirkan Genc, liegt das Vorschlagsrecht bei der FPD.
Vorgeschlagen wird Benjamin Schnorr.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 3: | Sanierung der Kunststoffflächen [Tartanbahn und Leichtathletikbereich] am Sportstadion,,Am Matzgraben'' in der Gemeinde Gensingen |
Verlauf der Beratung:
Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 19.24 Uhr erläuterte der Vorsitzende, dass die Sanierung der Sportanlage „Am Matzgraben“ sich aus Kostengründen zunächst nur auf das Sportfeld beschränkte. Die Sanierung der Tartanbahn wurde seinerzeit zunächst zurückgestellt. Der Rat hatte sich bereits 2024, nach Abschluss der Sanierung des Sportfeldes, für eine Sanierung der Tartanbahn ausgesprochen. Diese wurde – mangels Fördermöglichkeiten – aber zunächst nicht weiterverfolgt.
Zwischenzeitlich könnte jedoch eine Fördermöglichkeit im Rahmen eines Sonderprogramms zur Sportstättenförderung gegeben sein. Notwendig ist hierzu zunächst die Interessenbekundung bis spätestens 15.01.2026.
Die Fachbereichsleiterin Planen und Bauen, Frau Ewigleben, erläuterte, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. Zunächst wählt der Fördergeber aus den eingereichten Interessenbekundungen Projekte aus. Nach entsprechend positivem Bescheid würde das weitere Antragsverfahren gemeinsam mit einem Fachplaner kurzfristig fortgesetzt. Abgeschlossen werden müsste die Maßnahme im Falle der Förderzusage bis 2027. Das Angebot eines Fachplaners liegt bereits vor.
Der Vorsitzende ergänzte auf Rückfrage aus dem Rat, dass für die Gemeinde erst nach der Förderzusage Kosten entstehen werden und nun zunächst über die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren abgestimmt würde.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Einreichung der Förderantragsunterlagen im Rahmen der Interessensbekundung bis spätestens zum 15.01.2026 über das Förderantragsportal des Bundes. Die notwendigen Haushaltsmittel für die Sanierung und die Planungsleistungen sollen im Haushalt 2026 der Ortsgemeinde bereitgestellt werden. Der Auftrag für die Planungsleistungen soll zum abgegebenen Pauschalangebot in Höhe von 29.000,00 € vergeben werden, wenn eine positive Rückmeldung zur Förderung eingegangen ist.
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt vorab notwendige Planungsleistungen zu beauftragen, insoweit diese für die Einreichung der Interessensbekundung erforderlich sind.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 4: | Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Gensingen für das Haushaltsjahr 2026 |
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende bemerkt, dass der Haupt- und Finanzausschuss sich intensiv mit dem Erstentwurf befasste, um Einsparpotentiale zu identifizieren. Er verdeutlichte, dass die Ortsgemeinde bekanntermaßen über die eigenen Verhältnisse lebt. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen bereits seit Jahren, sodass der Haushaltsausgleich immer wieder nur durch Grundstücksverkäufe etc. erreicht wurde. Da mit keinen größeren Neubaugebieten mehr zu rechnen ist, könnte diese Vorgehensweise zum Haushaltsausgleich jedoch nicht fortgesetzt werden. Insbesondere im Bereich der freiwilligen Ausgaben müsse daher eingespart werden.
Herr Dupré (Finanzverwaltung) erläuterte, dass durch die Vorarbeit des Ausschusses der ursprüngliche Fehlbetrag von rund 1 Million Euro auf rund 150.000 Euro gesenkt werden konnte. Unter anderem sei dies durch die Einführung einer gesplitteten Grundsteuer möglich geworden. Die Grundsteuer für Wohngrundstücke verbleibt dadurch auf dem Vorjahresniveau, für Nichtwohngrundstücke wird ab 2026 ein Hebesatz von 1000 % festgesetzt. Hierdurch ergeben sich Mehreinnahmen von rund 200.000 Euro. Im Laufe des Jahres 2026 will sich die Ortsgemeinde mit der Einführung einer Grundsteuer C befassen und zudem weiteren Einsparpotentialen identifizieren.
Der Vorsitzende gibt hinsichtlich der künftigen Aufstellung des Bauhofs den Hinweis, dass die Fraktionen Anträge und Anregungen dazu formulieren können.
Herr Immesberger (CDU) verdeutlichte unter anderem, dass das Gremium unpopuläre Entscheidungen zu treffen haben wird – sei es beim Abschmelzen freiwilliger Leistungen oder durch Steuererhöhungen.
Herr Schneider (FWG) sprach sich dafür aus, nur in geringem Maße bei liebgewonnenen Themen Einsparungen vorzunehmen, sondern eher für eine Entwicklung im Bereich der Steuern und des Gewerbes zu sorgen.
Herr Scheuer (Gensinger BL) würdigte die gute Zusammenarbeit im Ausschuss und die gemeinsame Bereitschaft, Sparmaßnahmen mitzutragen.
| Folgende Anträge zum Haushalt wurden aus dem Rat herausgestellt: | |
| - | Aufnahme von Mitteln zur Anschaffung eines Tipis für den Naturkindergarten in Höhe von 5.000 Euro |
| - | Mittel zur Beauftragung eines Fachplaners für die Begleitung der Sanierung der Tartanbahn in Höhe von 29.000 Euro |
| - | Mittel zur Sanierung der Tartanbahn in Höhe von 563.000 Euro an Ausgaben und 253.000 Euro als Fördermitteleinnahmen. |
| - | Verdopplung des Ansatzes für den Erwerb von Bauland von 100.000 Euro auf 200.000 Euro. |
| - | Aufnahme eines Sperrvermerks zur Nachbesetzung freiwerdender Stellen im Bauhof im Stellenplan. |
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2026 in der vorgelegten
Fassung zuzüglich der gestellten Anträge zum Haushalt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 5: | Städtebauförderprogramm Antragstellung zur Aufnahme in ein neues Verfahren |
Sach- und Rechtslage:
Das aktuell laufende Städtebauförderprogramm der Ortsgemeinde Gensingen läuft Ende 2025 aus. Die Abrechnung der Fördermaßnahmen wird zurzeit vorbereitet und muss bis spätestens 31.03.2026 der ADD vorgelegt werden. In Gensingen besteht weiterhin Bedarf an öffentlichen und privaten Maßnahmen, die im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt werden könnten.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende berichtet, dass im ersten Schritt nun über die Beauftragung eines Planungsbüros beschlossen werden soll.
Anna Ewigleben erläutert die Vorgehensweise. Demnach wird empfohlen, mit dem bisherigen Büro weiterzuarbeiten. Zunächst würde dieses ein Konzept für die Antragstellung ausarbeiten. Hierbei stellt das Planungsbüro Vorschläge auf, die dann im Rat vorgestellt und diskutiert werden. Erst nach entsprechender Beschlussfassung im Rat würde das verabschiedete Konzept eingereicht.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, die Antragstellung zur Aufnahme in ein neues Städtebauförderprogramm. Hierzu sollen die im Angebot aufgeführten Leistungen des Planungsbüros in Anspruch genommen werden. Der Ortsbürgermeister und die Verwaltung werden mit der Auftragserteilung und Vorbereitung der Antragstellung beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 6: | Bauvoranfrage; Errichtung eines Batteriespeichersystems in modularer Bauweise mit dazugehöriger Übergabestation und Lager (25128) |
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.
Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt eine Ausnahmegenehmigung zum bebauen der Parzelle im Geltungsbereich der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der L242“
Abstimmungsergebnis: angenommen bei 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
| TOP 7: | Wiederaufbau und Sanierung eines Nebengebäudes nach einem Brandschaden (25131) |
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB. Die Gestaltungssatzung ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| TOP 8: | Antrag auf Ablösung von drei KFZ-Stellplätzen in der Ortsgemeinde Gensingen |
Sach- und Rechtslage:
Der Ablösebetrag beträgt 9.558,00 € pro abgelösten Stellplatz.
Bei drei abzulösenden Stellplätzen kommt ein Ablösebetrag in Höhe von 28.674,00 € zustande.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende erläuterte, dass dieser Antrag bereits im Zuge der vorletzten Sitzung behandelt wurde, es seinerzeit aber Bedenken gab, die nun ausgeräumt werden konnten. Aus Sicht der Verwaltung ist die Ablösung in diesem Fall in Ordnung.
Herr F. Bess bemerkte, dass die Ablösung von KFZ-Stellplätzen grundsätzlich auf Antrag möglich wäre, wenn die Herstellung der Parkflächen auf eigenem Grund nicht oder nur erschwert umsetzbar ist. Das Ergebnis der Prüfung ist für ihn auf Grundlage der Beschlussvorlage aber nicht ersichtlich.
Nach kurzer Diskussion zu Parkflächenproblematiken und der Befürchtung zur Schaffung eines Präzedenzfalles erfolgte die Abstimmung über den Antrag.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Gensingen stimmt der Ablösung der KFZ-Stellplätzen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Ablösebescheid für die drei Stellplätze zu erstellen.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Ablösung der drei KFZ-Stellplätzen würde die Ortsgemeinde 28.674,00 € erhalten.
Abstimmungsergebnis: angenommen mit 14 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen
| TOP 9: | Mitteilungen und Anfragen |
Anfrage:
Herr Fring bittet um eine Information, ob der Glascontainerstandplatz in der Mainzer Straße gepflastert wird. Zudem weist er auf regelmäßige Müllablagerungen auf dem Platz hin. Die Verwaltung wird gebeten, mit der Abfallwirtschaft des Landkreises in Kontakt zu treten, um die Rahmenbedingungen der Platzüberlassung in Erfahrung zu bringen.
Mitteilungen:
| TOP 9.1: | Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen der räumlichen Erweiterung für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen |
Inhalt der Mitteilung:
In den Sitzungen des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR am 26.06.2025 und des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen am 30.06.2025 wurde die Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen der räumlichen Erweiterung für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen nach einer Neukalkulation durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH beschlossen. Zuletzt erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2018.
Die einmaligen Erschließungsbeiträge wurden wie folgt neu beschlossen:
| Einm. Beitrag… | Gültig bis 22.10.2025 | Gültig 23.10.2025 |
| Wasserversorgung | 2,79 € m² Veranlagungsfläche zzgl. USt | 10,63 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. USt |
| Schmutzwasser | 8,66 €/m² Veranlagungsfläche | 23,43 €/m² Veranlagungsfläche |
| Niederschlagswasser | 30,80 €/m² Veranlagungsfläche | 83,97 €/m² Veranlagungsfläche |
| Investitions-kostenanteil Straße | 33,28 €/m² Straßenfläche | 88,05 €/m² Straßenfläche |
| TOP 9.2: | Baugebiet "Gensingen - gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben (Westlich der Alzeyer Straße)" Erbetene Informationen zu den "Erschließungsbeiträgen" |
Inhalt der Mitteilung:
In dem Zusammenhang mit der Beratung und Beschlussfassung des Rates am 16.05.2024 zur Auftragsvergabe für die für die notwendigen ingenieurmäßigen Ermittlungen als Grundlagen für die Erhebung von Vorausleistungen auf die Beiträge für die Erschließungsanlagen
| 1. | "Am Solarpark" |
| 2. | "Im Sonnenschein" + "Zur Wassermühle" |
| 3. | "Zum Energiefeld" |
| 4. | "Windkraftstraße" |
| 5. | "An der Erdwärme" |
bat der Rat darzustellen, wie sich die Abrechnung der Erschließungsbeiträge zusammensetzt (Nebenanlagen, Gemeinschaftsanlagen, Erschließungsanlagen, alle anteiligen Kosten für die Energieversorger und Ausgleichsflächen).
Die vollständige Antwort wurde als Mitteilungsvorlage der Einladung beigefügt.
Ergänzung des Vorsitzenden:
Der Vorsitzende merkt an, dass zwar in der Mitteilung die rechtliche Grundlage in Bezug auf die Zusammensetzung der Abrechnung der Erschließungsbeiträge erläutert wird, jedoch die Fragestellung in der Ratssitzung am 16.05.2024 dahingehend war, ob alle Kosten, wie z.B. die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde an der Herstellung der Kalten Nahwärmeversorgung in Höhe von 1.000.000 Euro, Nachforderung der Fa. Bickard, usw., eingerechnet wurden. Weitere Fragen sollten die Fraktionen zusammenfassen und der Bauverwaltung durch den Vorsitzenden zur abschließenden Beantwortung vorlegen.
Rückfrage:
Herr F. Bess bittet ergänzend um eine Information der Verwaltung, warum seinerzeit kein städtebaulicher Vertrag für dieses Baugebiet geschlossen wurde und wie die Abwägung zu dieser Entscheidung mit dem damaligen Ortsbürgermeister getroffen wurde.