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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 4/2026
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Auszüge aus der Niederschrift zur Sitzung des Ortsgemeinderates Aspisheim

Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar. (https://vg-sg.gremien.info)

Am Dienstag, dem 25.11.2025 fand unter Vorsitz von Ersten Beigeordneten Michael Butz die 10. Sitzung des Ortsgemeinderates Aspisheim statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 3: Umrüstung LED Beleuchtung Gutenbornhalle

Sach- und Rechtslage:

Für die Umrüstung der LED Beleuchtung wurden Fördergelder beantragt und in Höhe von 9.042,00 € bewilligt. Ein Ingenieurbüro wurde bereits mit der Begleitung der Maßnahme beauftragt und hat die Ausschreibung vorbereitet.

Beratungsverlauf:

Herr Dupré von der Finanzverwaltung weist darauf hin, dass keine Mittel im Haushalt für diese Umrüstung eingestellt seien. Ein Förderantrag müsste bis Ende 2025 gestellt werden, so der Vorsitzende; bis März 2026 müsse dann die Maßnahme durchgeführt sein.

Beschluss:

1)

Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt die Aufnahme der notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 70.000€ in den Haushalt 2026.

2)

Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der beschränkten Ausschreibung der Leistungen noch in 2025.

3)

Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister mit der Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 der Ortsgemeinde Aspisheim

Beratungsverlauf:

Herr Dupré von der Finanzverwaltung erläutert die wesentlichen Eckdaten zum Haushalt. Der Jahresüberschuss von ca. 48.000 Euro wird durch die zuvor beschlossene LED-Beleuchtung für die Gutenbornhalle mit 70.000 Euro zum negativen Saldo. Kredite werden nicht veranschlagt.

Investiert werden soll im nächsten Jahr in den Erwerb von Bauland (30.000 €). Daneben ist die Herstellung der Zuwegung zu Grundstücken in der Fritz-Huxel-Straße (60.000 €) vorgesehen, um diese nach der Erschließung veräußern zu können.

Der barrierefreie Umbau einer Bushaltestelle wird mit 65.000 € veranschlagt. Der Grundstückskauf für die Erweiterung der Gutenbornhalle und die notwendigen Planungskosten schlagen mit jeweils 10.000 € zu Buche.

Ratsmitglied Feudner schlägt vor, den Haushalt um folgende Punkte zu ergänzen:

1.

Die Prüfung und ggf. Erneuerung von Straßenschildern (wird mit 4 JA, 2 Nein und 3 Enthaltungen beschlossen)

2.

Die Anbringung von Sitzbrettern für den Sandkasten an der Kirche, sowie eine Abdeckung für den Sandkasten (wird mit 1 Ja, 5 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt)

3.

Konzepterstellung für die Renovierung des „Kinder- und Jugendraumes“ (wird mit 1 JA, 6 Nein und 2 Enthaltungen abgelehnt)

4.

Die Planung weiterer Vorhaben des Gemeinderates in Begleitung einer Moderation – „Zukunftswerkstatt Gemeinderat“ (wird mit 1 Ja, 7 Nein und 1 Enthaltungen abgelehnt).

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt die Haushaltsatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2026 in der vorgelegten Fassung und mit den beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Bauleitplanung Aspisheim "In der Bohnengewann & Am Allmoosweg"Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, zwischen der Ortslage und dem Aussiedlerhof ein Neubaugebiet zu entwickeln.

Beratungsverlauf:

Zu diesem Punkt ist Ratsmitglied Eckardt gem. § 22 GemO befangen und rückt vom Beratungstisch ab.

In einer Videokonferenz haben sich alle Beteiligten (Winzer, OG und Verwaltung) auf eine gemeinsame Aufstellung eines B-Planes geeinigt.

Frau Ewigleben, Leiterin der Bauverwaltung, bekräftigt die Notwendigkeit eines Lärmschutzgutachtens für den Bereich um den Aussiedlerhof („Am Allmoosweg“) sowie eine eigene Planung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Bohnengewann & Am Allmoosweg“ nach § 2 Abs. 1 BauGB.

Ziel der Planung ist die Deckung des Bedarfs an Wohnbaugrundstücken.

Das Plangebiet erstreckt sich über folgenden Geltungsbereich: Flur 8 Nr. 37 teilweise (tw), Nr. 38, Nr. 39, Nr. 78/1, Nr. 79/1, Nr. 80 (tw), Nr. 81 (tw) und Nr. 198 (tw).

Verwaltung und Ortsbürgermeister werden gebeten, ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren für die notwendige Planung durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenerstattungsvereinbarung zu erstellen.

Die Verbandsgemeinde wird gebeten, den Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 1

TOP 6: Satzungsänderung über die Höhe des Ablösebetrages bei der Nichtherstellung von KFZ-Stellplätzen

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBI. 1994, S. 153) in der gültigen Fassung in Verbindung mit § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24.11.1998 (GVBI. 1998, S. 365), in der derzeit gültigen Fassung, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Höhe des Ablösebetrages bei Nichtherstellung von KFZ-Stellplätzen.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Ablösung von KFZ-Stellplätzen erhält die Ortsgemeinde je Stellplatz 9.558,00 €

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 1

TOP 7: Mitteilungen und Anfragen

TOP 7.1: Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen der räumlichen Erweiterung für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

In den Sitzungen des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR am 26.06.2025 und des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen am 30.06.2025 wurde die Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen der räumlichen Erweiterung für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen nach einer Neukalkulation durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH beschlossen. Zuletzt erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2018.

Die einmaligen Erschließungsbeiträge wurden wie folgt neu beschlossen:

Einm. Beitrag …

Gültig bis 22.10.2025

Gültig 23.10.2025

Wasserversorgung

2,79 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. USt

10,63 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. USt

Schmutzwasser

8,66 €/m² Veranlagungsfläche

23,43 €/m² Veranlagungsfläche

Niederschlagswasser

30,80 €/m² Veranlagungsfläche

83,97 €/m² Veranlagungsfläche

Investitionskostenanteil Straße

33,28 €/m² Straßenfläche

88,05 €/m² Straßenfläche

Die neuen Beiträge gelten für alle Baugebiete, welche nach dem 22.10.2025 betriebsbereit werden.

Für Fragen steht der Technische Service der VG-Werke gerne zur Verfügung.