Am Dienstag, dem 03.09.2024 fand unter Vorsitz von Ersten Beigeordneten Thomas Geyer die 2. Sitzung des Ortsgemeinderates Aspisheim statt.
Zur Tagesordnung beantragt Ratsmitglied Feudner die Aufnahme eines Friedhofsausschusses in die Hauptsatzung. Der Vorsitzende erklärt, dass dieser Antrag vom 25.08.2024 für diese Sitzung zu spät eingereicht wurde und deshalb zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden müsse.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt.
TOP 1: Fragen der Einwohner
Ein Einwohner möchte wissen, ob die Duschen in der Gutenbornhalle genutzt werden können.
Dazu kann der Vorsitzende derzeit nichts sagen, da er den Sachstand nicht kenne. Herr Müller von der Verwaltung ergänzt, es müsse geprüft werden, ob eine Legionellen-Prüfung notwendig ist.
TOP 2: Fragen zum Protokoll
Das Protokoll der ersten Sitzung ist noch nicht verteilt; Fragen dazu können in der nächsten Sitzung beantwortet werden.
TOP 3: Verabschiedung des Ortsbürgermeisters
Der Erste Beigeordnete Thomas Geyer verabschiedet Gunter Dautermann als Ortsbürgermeister. Er bedankt sich für seinen Einsatz während seiner 10jährigen Amtszeit, verliest die Dankesurkunde und überreicht ihm ein Geschenk.
Für die Wählergruppe Feudner richtet Ratsmitglied Michael Feudner Dankesworte an den scheidenden Ortsbürgermeister und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit. Frau Dautermann erhält einen Strauß Blumen.
TOP 4: Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin durch den Ortsgemeinderat gem. § 53 Abs. 2 ivm. § 40 GemO
Sach- und Rechtslage:
Grundsätzlich wird der Bürgermeister gem. § 53 Abs. 1 GemO von den Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählt. In der Ortsgemeinde Aspisheim wurde zu der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters am 09.06.2024 keine gültige Bewerbung eingereicht.
Dementsprechend hat der Wahlausschuss für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in Aspisheim am 23.04.2024 festgestellt, dass für die Wahl am 09.06.2024 kein Wahlvorschlag eingegangen ist und die Wahl nicht stattfindet.
In diesem Fall regelt § 53 Abs. 2 GemO, dass der Bürgermeister vom Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt wird; die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters soll spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen.
Die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters stand bereits auf der Tagesordnung der Sitzung des Ortsgemeinderates Aspisheim vom 10.07.2024. Es wurde niemand zur Wahl vorgeschlagen. Die Wahl fand nicht statt. In der Sitzung am 03.09.2024 besteht erneut Gelegenheit, eine Ortsbürgermeisterin/einen Ortsbürgermeister zu wählen.
Wählbar zum Ortsbürgermeister / zur Ortsbürgermeisterin ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (§ 53 Abs. 3 GemO)
Der Ortsgemeinderat Aspisheim hat auch für diese Sitzung keine Vorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters vorliegen.
TOP 5: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
a) Wahl eines Ersten Beigeordneten
b) Wahl weiterer Beigeordneter und Festlegung der Vertretungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage:
Die Beigeordneten werden vom Ortsgemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 gewählt.
§ 53 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten soll spätestens acht Wochen nach der Wahl des Gemeinderats oder nach Freiwerden der Stelle erfolgen.
Bei Wahlen können nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind. Der 1. Beigeordnete und die weiteren Beigeordneten werden in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält.
Erhält beim ersten Wahlgang niemand diese Stimmenmehrheit, so ist die Wahl zu wiederholen.
Erhält auch hierbei niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so erfolgt zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreicht haben, eine Stichwahl; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Führt auch die Stichwahl zu gleicher Stimmenzahl, so entscheidet das Los, wer gewählt ist. Der Losentscheid erfolgt durch den Vorsitzenden.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit.
Bei der Abstimmung durch Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig.
a) Wahl eines Ersten Beigeordneten
b) Wahl weiterer Beigeordneter und die Festlegung der der Vertretungsreihenfolge durch Ratsbeschluss. Nach den Hauptsatzungen haben die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, Sprendlingen, St. Johann, Welgesheim, Zotzenheim bis zu 3 Beigeordnete, die Ortsgemeinde Wolfsheim bis zu 2 Beigeordnete.
Nach der Wahl werden die gewählten Beigeordneten vom Ortsbürgermeister ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Im Falle der Wiederwahl eines Beigeordneten entfallen Vereidigung und Amtseinführung.
Dies gilt nicht bei der Wahl eines bisherigen weiteren Beigeordneten zum Ersten Beigeordneten.
Verlauf der Beratung:
Der Erste Beigeordnete Thomas Geyer bittet um Vorschläge für die Wahl des Ersten Beigeordneten.
Gemäß einstimmig angenommenem Antrag von Ratsmitglied Kirch wurde die Sitzung von 19:10 Uhr für zunächst 5 Minuten unterbrochen. Ratsmitglied Grätz bat um Verlängerung, so dass die Sitzung um 19:27 Uhr fortgesetzt wurde.
Dem Ortsgemeinderat liegen für diese Sitzung keine Vorschläge für die Wahl des Ersten Beigeordneten sowie aller weiteren Beigeordneten vor.
TOP 6: Wahl der Ausschussmitglieder
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinderat kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen (gemischte Ausschüsse); mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses soll jedoch Ratsmitglied sein. Personen, deren Amt nach den Bestimmungen dieses Gesetzes oder des Kommunalwahlgesetzes mit dem Amt eines Mitglieds des Gemeinderats nicht vereinbar ist, können einem Ausschuss nicht angehören.
Bei der Besetzung der Stellvertreter von gemischten Ausschüssen ist darauf zu achten, dass ein Ratsmitglied von einem Ratsmitglied und ein Bürger von einem Bürger vertreten wird. Die Auffassung, sonstige wählbare Bürger könnten auch von Ratsmitgliedern vertreten werden, weil auch Ratsmitglieder wählbare Bürger seien, übersieht, dass das Gesetz ausdrücklich die Mitgliedschaft von sonstigen wählbaren Bürgern, also von solchen Personen, die nicht bereits gewähltes Ratsmitglied sind, verlangt. Die ständige Änderung des Verhältnisses von Bürger und Ratsmitglieder je nach Vertretungssituation würde auch dem Grundsatz der Kontinuität wiedersprechen. Das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie deren Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger der Ortsgemeinde in den einzelnen Ausschüssen bestimmt der Ortsgemeinderat, wobei diese Bestimmungen auch durch die Hauptsatzung getroffen werden können.
Nach § 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Aspisheim bildet der Gemeinderat folgende Ausschüsse:
1. Haupt- und Bauausschuss,
2. Landwirtschaftsausschuss,
3. Jugend- Kultur- und Sportausschuss
4. Neue Energien und Umweltausschuss
5. Petitionsausschuss
6. Rechnungsprüfungsausschuss
Die Ausschüsse nach Nr. 1-5 haben 6 Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat 4 Mitglieder. Die Ausschüsse werden aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet.
Bei den Ausschüssen nach Nr. 1-5 sollen mindestens die Hälfte der Mitglieder dem Gemeinderat angehören. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht nur aus Ratsmitgliedern. Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden auf Grund von Vorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen (Ratsmitglieder oder Gruppe von Ratsmitgliedern) gewählt.
Wird nur ein Wahlvorschlag gemacht, so ist hierüber abzustimmen; die vorgeschlagenen Personen sind gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats dem Wahlvorschlag zustimmt. Werden mehrere Wahlvorschläge gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; für die Zuteilung der Sitze gilt § 41 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt. Wird kein Wahlvorschlag gemacht, so werden die Ausschussmitglieder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 33 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes) gewählt.
(1) Die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen erfolgt wie folgt:
Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach der Teilung der Gesamtzahl der für die Bewerber des einzelnen Wahlvorschlags abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunterliegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Zahlenbruchteile, die gleich 0,5 sind, werden so aufgerundet oder abgerundet, dass die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Vorsitzenden des Wahlausschusses zu ziehende Los. Der Zuteilungsdivisor ist so zu bestimmen, dass insgesamt so viele Sitze auf die Wahlvorschläge entfallen, wie Sitze zu vergeben sind. Dazu wird zunächst die Gesamtzahl der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen durch die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze geteilt. Entfallen danach mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, ist der Zuteilungsdivisor so heraufzusetzen, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herunterzusetzen. Erhält bei der Verteilung der Sitze nach den Sätzen 1 bis 6 der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, auf den mehr als die Hälfte der für die Bewerber aller Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihm abweichend von den Sätzen 1 bis 6 zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt; dies gilt nicht für eine Listenverbindung verschiedener Parteien oder Wählergruppen. Danach zu vergebende Sitze werden nach den Sätzen 1 bis 6 zugeteilt.
(2) Die auf eine Listenverbindung entfallenden Sitze werden nach dem Verfahren gemäß Absatz 1 auf die verbundenen Wahlvorschläge aufgeteilt.
(3) Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den darin enthaltenen Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen zugewiesen. Haben mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag.
6 Ausschusssitze:
Aufgrund der Berechnung nach dem Sainte-Laguë (Divisorverfahren)für die Besetzung der Ausschusssitze:
Da das Verfahren keine klare Zuteilung eines Sitzes ermöglicht, ist ein Losentscheid erforderlich, um zu bestimmen, welche der Parteien den Sitz erhält.
Gemäß den geltenden Regularien und den Grundsätzen der fairen und gerechten Sitzverteilung wird das Losverfahren angewendet, um den Gleichstand aufzulösen. Hierzu wird in der Gemeinderatsitzung ein Los gezogen, das darüber entscheidet, welche der Parteien den strittigen Ausschusssitz zugeteilt bekommt.
4 Ausschusssitze:
Freie Whäergruppe Aspisheim e.V.: 2 Ausschusssitze
Wählergruppe Feudner: 1 Ausschusssitz
Wählergruppe Geyer: 1 Ausschusssitz
| Gemeinsamer Wahlvorschlag für die Besetzung der Ausschüsse | ||
| Haupt- und Bauausschuss | ||
|
| Mitglied | Stellvertreter |
| WGF | Michael Feudner | Armin Eckhardt |
| WGF | Andreas Meissner | Gunter Dautermann |
| FWG | Lisa Kreutzer | Björn Goedert |
| FWG | Michael Kirch | Volkmar Grätz |
| WGG | Ludwig Geyer | Claudia Montigny |
| WGG | Thomas Geyer | Ludwig Geyer |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt | ||
| Landwirtschaftsausschuss | ||
|
| Mitglied | Stellvertreter |
| WGF | Armin Eckhardt | Michael Feudner |
| WGF | Gunter Dautermann | Andreas Meissner |
| FWG | Manfred Engelhardt | Thomas Dory |
| FWG | Björn Goedert | Lisa Kreutzer |
| WGG | Ludwig Geyer | Thomas Geyer |
| WGG | Friedolf Murach | Gudrun Murach |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt | ||
| Jugend- Kultur- und Sportausschuss | ||
|
| Mitglied | Stellvertreter |
| WGF | Andreas Fuhrmann | Sabine Uhl |
| WGF | Eberhard Glasser | Maria Ritter |
| FWG | Marisa Norheimer | Melanie Dory |
| FWG | Kevin Grätz | Volkmar Grätz |
| WGG | Claudia Montigny | Ludwig Geyer |
| WGG | Julia Seemann | Anke Utendorf |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt | ||
| Neue Energien und Umweltausschuss | ||
|
| Mitglied | Stellvertreter |
| WGF | Andreas Fuhrmann | Sabine Uhl |
| WGF | Eberhard Glasser | Alexandra Link |
| FWG | Thomas Norheimer | Jens Weniger |
| FWG | Volkmar Grätz | Kevin Grätz |
| WGG | Thomas Geyer | Ludwig Geyer |
| WGG | Manfred Mautes | Karin Ludt |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt | ||
Ausschüsse mit 6 Sitzen (davon mind. 3 RM):
Ratsmitglied Ludwig Geyer beantragt, den Petitionsausschuss unbesetzt zu lassen und aus der Hauptsatzung zu streichen. Dieser Antrag wird mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen so angenommen.
| Ausschuss mit 4 Sitzen (davon 4 RM): | ||
| Rechnungsprüfungsausschuss | ||
|
| Mitglied | Stellvertreter |
| FWG | Kevin Grätz | Volkmar Grätz |
| FWG | Björn Goedert | Lisa Kreutzer |
| WGG | Claudia Montigny | Ludwig Geyer |
| WGF | Andreas Fuhrmann | Michael Feudner |
| Je ein Vorschlag von FWG, WGG und WGF | ||
Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt
TOP 7: Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich "Südlich der Sankt Johanner Straße"
- Zustimmungsverfahren gem. §67 Abs. 2 GemO
Sach- und Rechtslage:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.06.2024 die Änderungsplanung für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ gebilligt. In diesem Bereich sollen die aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplans (Grünflächen, gemischten (M) und gewerblichen Bauflächen (G)) in Wohnbauflächen (W) abgeändert werden.
Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesem mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.
Die Planunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Verlauf der Beratung:
Ratsmitglied Ludwig Geyer beantragt die Abstimmung, da es die OG Aspisheim nicht betrifft.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 8: Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen
Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Standsicherheitsprüfungen an Lichtmasten
Sach- und Rechtslage:
Die mit der Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragte EWR Netz GmbH gibt mit direkt an die Ortsgemeinden gerichteten Schreiben vom 26.06.2024 folgende Informationen:
anbei erhalten Sie unser Angebot zu Standsicherheitsprüfungen von Lichtmasten in der Ortsgemeinde … auf vertraglicher Grundlage zum Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung.
Im Laufe der Jahre kann es durch Bodenfeuchtigkeit, Luftverschmutzung, Streuströme, Hundeurin, Streusalz oder ähnliches zu Korrosionsschäden an Stahl- und Aluminiummasten kommen, wodurch die Standsicherheit verringert werden kann.
Standsicherheitsprüfungen sind dann erforderlich, wenn aus besonderen Gründen Zweifel an der Standsicherheit (z.B. Alter der Masten) entstehen. Daher empfehlen wir Ihnen die stichprobenartige Durchführung von Standsicherheitsprüfungen für Lichtmasten aus Stahl und Aluminium die beispielsweise älter als 20 Jahre sind und für die kein Prüfbericht vorliegt.
Und unterbreitet Angebote zur Durchführung entsprechender Prüfungen:
| Ortsgemeinde | empfohlene Prüfungen 2024 | beauftragte Prüfungen 2024 | Leuchtenbestand am 30.06.2024 |
| Aspisheim | 40 | ? | 116 |
| Badenheim | 50 | 50 | 96 |
| Gensingen | 230 | ? | 711 |
| Grolsheim | 50 | 50 | 237 |
| Horrweiler | 20 | ? | 137 |
| Sankt Johann | 130 | ? | 142 |
| Sprendlingen | 250 | ? | 701 |
| Welgesheim | 30 | ? | 104 |
| Wolfsheim | 50 | ? | 149 |
| Zotzenheim | 30 | ? | 106 |
| gesamt | 880 | 100 | 2.499 |
Leistungsbeschreibung:
Bei dem zerstörungsfreien Prüfverfahren wird der Korrosionsgrad von Stahlrohrmasten durch vergleichende Verformungsmessungen des Mastquerschnittes überprüft. Aus der Art der vergleichenden Verformungsmessungen an Mastquerschnitten lassen sich die Tragsicherheitsbedingungen gemäß Prüfbefund eindeutig ablesen.
Die von EWR beauftragten Fachfirmen sind gemäß „Deutscher Akkreditierungsrat DAR“ zertifiziert und übernehmen für die verbleibende Standzeit der geprüften Stahlrohrmasten eine – am Zustand der Maste orientierte – Gewährleistung. Für jeden Mast wird ein einzelnes Prüfprotokoll erstellt.
EWR benachrichtigt umgehend die Kommune, falls die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet und eine Sofortmaßnahme anzuordnen ist.
Die angebotene Stückzahl ist eine Annahme unter Berücksichtigung von Baujahr, Typ und Standort der zu prüfenden Lichtmasten. Das Mengengerüst kann mit Ihrem schriftlichen Auftrag und Rechnung um ca. ± 20% nach den tatsächlichen Erfordernissen abweichen.
Der Preis pro Prüfung beträgt zurzeit 39,70 €.
Die Ortsgemeinden Badenheim + Grolsheim haben die angebotenen Prüfungen beauftragt.
Spezielle Verpflichtungen zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen gibt es nicht. Ein akuter Handlungsbedarf besteht nach den Bewertungen aller Beteiligter nicht; vor dem Hintergrund der generell von den Ortsgemeinden zu gewährleistenden Verkehrssicherung von Straßen empfiehlt die Verwaltung die jährlich empfohlenen Prüfungen durchführen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt ab dem Jahr 2025 die jeweils empfohlenen Standsicherheitsprüfungen an Lichtmasten durchzuführen. Entsprechende Haushaltsmittel hierfür werden in den Haushaltsplänen bereitgestellt.
Die EWR Netz GmbH wird gebeten, Empfehlungen für die im Jahr 2025 durchzuführenden Prüfungen abzugeben.
Die Ortsbürgermeisterinnen / die Ortsbürgermeister werden ermächtigt, auf der Grundlage der Empfehlungen den Auftrag zu erteilen.
Finanzielle Auswirkung:
Entsprechende Haushaltsmittel hierfür werden in den Haushaltsplänen bereitgestellt
Verlauf der Beratung:
Nach kurzer Diskussion und der Bekräftigung durch den Rat, dass es keine spezielle Verpflichtung zur Durchführung von Standsicherheitsprüfungen gibt, beantragt Ratsmitglied Ludwig Geyer, keinen Haushaltsansatz zu bilden. Der Antrag wird einstimmig angenommen und wie folgt beschlossen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim beschließt, keinen Haushaltsansatz für Standsicherheitsprüfungen an Lichtmasten zu bilden und im Bau- und Hauptausschuss bei Bedarf darüber zu entscheiden und zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ja-Stimmen : 9
Enthaltungen: 1
TOP 9: Wohnraumerweiterung des Dachgeschosses im Nebengebäude und Errichtung von zwei Gauben. (Nr. 24054)
Sach- und Rechtslage:
Hinweis:
Der Antrag ist am 15.07.2024 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.
Der Antragsteller beabsichtigt eine Wohnraumerweiterung des Dachgeschosses im Nebengebäude und die Errichtung von zwei Gauben.
Ein Lageplan und Pläne sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt.
Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst. Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil.
Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu beurteilen.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).
U. E. fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Einvernehmen der Gemeinde kann erteilt werden.
Verlauf der Beratung:
Der Rat spricht sich für die Erteilung des Einvernehmens aus, da die Wohnraumerweiterung des Dachgeschosses mit zwei Gauben von der Straße aus nicht sichtbar ist.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Aspisheim erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.
Finanzielle Auswirkung:
Ein Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 10: Mitteilungen und Anfragen
TOP 10.1:
Rechtsgrundlagen für Ihre Ratsarbeit
- Kommunalbrevier -
Die Rechtsgrundlagen für Ihre Ratsarbeit finden Sie in der Gemeindeordnung (GemO).
Den Gesetzestext der GemO sowie eine thematisch aufbereitet Version der Vorschriften finden Sie auf der Internetseite: www.kommunalbrevier.de
TOP 10.2: Bürgerworkshops in den Ortsgemeinden zum Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept
Im Rahmen der Aufstellung des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes sind Bürgerworkshops in allen Ortsgemeinden geplant. Die Einladung ist dieser Vorlage beigefügt und darf gerne weitergegeben werden.
TOP 10.3: Anmerkung zu Halteverbot
Ratsmitglied Fuhrmann ist der Meinung, das Verbotsschild mit Hinweis auf ein absolutes Halteverbot am Germaniaplatz sei aufgrund der gezackten Sperrflächen überflüssig. Diese Annahme ist falsch, erklärt Ratsmitglied Kirch, die Markierung ergänzt das Verbotsschild.
Ein weiterer Hinweis von Herrn Fuhrmann, dass das T-30-Schild schlecht einsehbar sei, weil es sich auf der falschen Seite befindet, ist hingegen korrekt.
TOP 10.4: Hinweis zu Behindertenparkplatz
Weiter macht Herr Fuhrmann darauf aufmerksam, dass der Behindertenparkplatz an der Gutenbornhalle von der Straßenseite aus schlecht als ein solcher zu erkennen ist.
TOP 10.5: Hinweis zu Kreuzung
Ein weiterer Hinweis gilt der Kreuzung an der katholischen Kirche, von Ober-Hilbersheim kommend. Ratsmitglied Fuhrmann weist darauf hin, dass diese aufgrund eines hohen Grasbewuchses auf dem Kreuzungsbeet schlecht einsehbar ist.
TOP 10.6: Sinkkasten-Reinigung
Ratsmitglied Fuhrmann ist der Meinung, dass eine Sinkkasten-Reinigung nötig ist. Dazu, erklärt der Vorsitzende, sei er im Gespräch mit der Freiwilligen Feuerwehr, die diese Aufgabe sehr wahrscheinlich übernehmen wird.
TOP 10.7: Anfrage zu Baumschnitt
Auch ein Baumschnitt sei von Nöten, dieser Meinung ist Herr Fuhrmann weiter. Allerdings weist Vorsitzender Thomas Geyer darauf hin, dass ein Baumschnitt erst wieder ab Oktober möglich sein kann.
TOP 10.8: Seniorenweihnacht
Als letzte Anregung erklärt Ratsmitglied Fuhrmann, dass die Seniorenweihnacht in der Ortsgemeinde Aspisheim vermisst werde. Er erklärt sich schon jetzt bereit, sich einbringen und diese mitorganisieren zu wollen.
TOP 10.9: Pflasterung abgesackt
Ratsmitglied Butz macht darauf aufmerksam, dass die T-Pflasterung der Bankette am Graben an der Straße „Untere Pforte“ abgesackt ist. Der Vorsitzende ist sich der Verkehrssicherungspflicht für die Ortsgemeinde bewusst und wird entsprechende Maßnahmen in die Wege leiten.
TOP 10.10: Rattenplage
Ratsmitglied Grätz weist auf die Rattenplage in der Ortslage hin. Vorsitzender Geyer erklärt, dieses Problem sei bekannt – auch bei der VG Werke AöR; es gebe bereits Gegenmaßnahmen, die er allerdings nicht kenne. Sein aktueller Rat lautet, niemals Essensreste in (Toiletten-)Abflüssen zu entsorgen. Er wird sich um die entsprechenden Maßnahmen kümmern.
TOP 11.11: Haushaltsplanung
Ratsmitglied Feudner möchte wissen, wann die Vorgespräche zu den Haushaltsplanungen beginnen.
Dazu gebe es noch keine Terminvorschläge, so der Vorsitzende.
TOP 10.12: Anfrage zu umgefahrener Lampe im NBG
Die Frage von Ratsmitglied Ludwig Geyer, ob es sich bei der umgefahrenen Lampe im Neubaugebiet um einen Haftpflichtschaden handelt, bejaht der Vorsitzende. Dieser habe den Fall bereits den EWR-Netzen gemeldet.