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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 40/2025
Amtlicher Teil
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 Reinigung der Gräben dritter Ordnung gestartet

v.li. Oliver Wernersbach (Erster VG-Beigeordneter), Jörg Galle (Ortsbürgermeister von Horrweiler) und Jörg Bröder, bei der Begutachtung der Grabenreinigung vor Ort

Zusammenarbeit ist entscheidend

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen hat mit der jährlichen Reinigung der Gräben III. Ordnung begonnen. Diese Arbeiten dürfen nur zwischen September und Anfang des Jahres durchgeführt werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Starkregen- und Hochwasserschutz.

„Die Gräben gehören in der Regel den Ortsgemeinden, die Verantwortung für die Pflege und Reinigung liegt aber bei der Verbandsgemeinde“, betont der Erste Beigeordnete, Oliver Wernersbach, in dessen Geschäftsbereich diese Thematik liegt. „Sie sichern den Abfluss von Oberflächenwasser und tragen entscheidend dazu bei, Überschwemmungen zu vermeiden.“

Die Verbandsgemeinde bittet die Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum der Reinigungsarbeiten um Verständnis und Rücksichtnahme. An einzelnen Stellen kann es kurzfristig zu Behinderungen kommen, wenn die Maschinen im Einsatz sind oder Grabenabschnitte bearbeitet werden. Mit etwas Geduld und gegenseitige Rücksichtnahme lassen sich diese Arbeiten reibungslos umsetzen – zum Vorteil aller.

Zusammenarbeit mit Ausschuss und Gemeinden

Umfang und Maßnahmen der jährlichen Reinigungsmaßnahmen werden im Landwirtschaftsausschuss der Verbandsgemeinde festgelegt. Bei einer jährlichen Begehung werden Schwerpunkte und Konfliktstellen bewertet. „Nur durch diese fachliche Grundlage und die enge Zusammenarbeit mit den Ortsbürgermeistern, den Ortsgemeinden und den Landwirtschaftsvertretern können wir Prioritäten setzen und unsere Mittel gezielt einsetzen“, so Wernersbach.

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Die Verbandsgemeinde bittet um Unterstützung bei der Pflege und beim Erhalt der Gräben:

  • Keine Ablagerungen von Grünschnitt, Kompost oder Abfällen im oder am Gewässer.
  • Bei landwirtschaftlicher Nutzung: Ausreichend Abstand zum Ufer wahren.
  • Keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern direkt am Gewässerrand.
  • Gehölzpflege am Ufer bitte nur im vorgegebenen Zeitraum vornehmen.
  • Keine baulichen Anlagen (z. B. Zäune, Hütten, Treppen) ohne Genehmigung im Gewässerbereich errichten.

Meldungen aus der Bürgerschaft

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Auffälligkeiten wie Aufstauungen, starker Bewuchs in der Sohle oder Beschädigungen der Verwaltung zu melden. Ansprechpartner ist Herr Menges (01514 / 1897106, E-Mail: r.menges@vg-sg.de).