Der Ortsgemeinderat Horrweiler hat in seiner Sitzung am 23.05.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Kleingärten 2. Änderung“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Horrweiler:
Geltungsbereich 1:
Flur 1 Nr. 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 494, 495, 496, 497, 498, 499, 500, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530 und 837
Geltungsbereich 2:
Flur 1 Nr. 370, 371, 372, 373 und 374
Geltungsbereich 3:
Flur 1 Nr., 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 398, 399, 400, 401/1, 401/2, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410, 791 teilweise (tw), 792 (tw), 793/2 (tw), 794 (tw), 795, 796 (tw), 867, 868 und
Flur 3 Nr. 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126/1, 126/2, 127, 128, 1170/1 (tw), 1172/1, 1275, 1321 und 1332 (tw).
Übersichtslageplan:
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen einer einmonatigen Offenlage über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.
Die Planurkunde, die textlichen Festsetzungen und Begründungen wurden am 05.09.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung bei gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Planurkunde, die textlichen Festsetzungen, Begründung und Rechtsgrundlagen liegen gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom
Montag, den 21. Oktober 2024 bis einschließlich
Dienstag, den 26. November 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 008, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus.
Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.
Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden.
Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ abrufbar ist.