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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 41/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Allgemeinverfügung über der Widmung einer Verkehrsfläche in der Gemarkung Horrweiler als Gemeindestraße

Übersichtsplan -unmaßstäblich-

Der Ortsgemeinderat Horrweiler hat in der Sitzung am 05.09.2024 beschlossen den zwischen der Aspisheimer Straße und der Schmitt-Horr-Straße belegene Wirtschaftsweg Flur 1, Nr. 798/4 gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBL. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nr. 3a des LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als Aspisheimer Straße zu benennen.

Dieser Plan dient ausschließlich der Veranschaulichung.

Die Widmung als Gemeindestraße wird hiermit gemäß § 36 Abs. 3 LStrG verfügt. Die Widmungsverfügung kann während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 010 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vg-sprendlingen-gensingen@poststelle.rlp.de eingelegt werden.+

Sprendlingen, 02.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Sprendlingen-Gensingen
Im Auftrag:
gez. Ahr
(Ahr)