Übersichtsplan -unmaßstäblich-
Der Ortsgemeinderat Horrweiler hat in der Sitzung am 05.09.2024 beschlossen den zwischen der Aspisheimer Straße und der Schmitt-Horr-Straße belegene Wirtschaftsweg Flur 1, Nr. 798/4 gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBL. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Nr. 3a des LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als Aspisheimer Straße zu benennen.
Dieser Plan dient ausschließlich der Veranschaulichung.
Die Widmung als Gemeindestraße wird hiermit gemäß § 36 Abs. 3 LStrG verfügt. Die Widmungsverfügung kann während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 010 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder durch eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vg-sprendlingen-gensingen@poststelle.rlp.de eingelegt werden.+