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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 42/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Auszüge aus der Niederschrift zur Sitzung des des Bau- und Wegeausschusses des Ortsgemeinderates Badenheim

Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.

(https://vg-sg.gremien.info)

Am Donnerstag, dem 21.08.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jan Ott die 2. Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Badenheim statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Der Einwohner verweist auf die noch nicht erfolgte Entsorgung von Grünschnitt aus dem letzten Heckenrückschnitt. Der Vorsitzende wird noch einmal auf die seinerzeit beauftragte Firma zugehen.

Darüber hinaus wäre in der Straße „Hinter der Mühle“ die aus dem Graben auf die Straße wachsenden Brombeersträucher zurückzuschneiden. Der Vorsitzende erläutert, dass der Gemeindearbeiter dies bereits im Blick hat.

TOP 2: Erfassung Heckenrückschnitt in der Gemarkung Badenheim

Der Vorsitzende erläutert, dass eigentlich bis 15.09.2025 die erforderlichen Heckenrückschnitte in der Gemarkung Badenheim an die Verwaltung zurückzumelden sind, damit diese bis Ende Februar durchgeführt werden können. Der Vorsitzende meldet der Verwaltung die betroffenen Abschnitte.

Der Vorsitzende greift den seit der 28. Sitzung des Ortsgemeinderats Badenheim vom 08.08.2018 gültigen Beschluss auf, die anteiligen Kosten durch Beratung mit dem Bau- und Wegeausschuss jährlich neu zu berechnen und als Empfehlung an den Ortsgemeinderat weiterzugeben. Er regt an, die Regelung aus dem letzten Jahr beizubehalten und die Rechnungen für den in 2025/2026 anfallenden Heckenrückschnitt entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages in Höhe von 50% durch die Ortsgemeinde Badenheim zu übernehmen.

Beschluss

Der Bau- und Wegeausschuss des Ortsgemeinderates Badenheim empfiehlt dem Ortsgemeinderat Badenheim die Rechnungen für den in 2025/2026 anfallenden Heckenrückschnitt entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages in Höhe von 50% zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen