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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 43/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Wolfsheim - Vom Ortsgemeinderat Gensingen

Am Donnerstag, dem 07.09.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Armin Brendel die 47. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

Auf Antrag des Vorsitzenden wird TOP 2 einstimmig abgesetzt, weil die Investorenfrage noch nicht geklärt ist.

Die Tagesordnung wird in veränderter Reihenfolge abgehandelt.

TOP 1:

Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 2:

Bauleitplanverfahren der Ortsgemeinde Gensingen "Am Stein - 4. Änderung"

Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer Änderungsplanung gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

In der Sitzung am 16.03.2023 hat der Ortsgemeinderat den folgenden Beschluss gefasst:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stein 3. Änderung“. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 4 Flurstück Nr. 143/3, 143/5, 143/4 und 261. Der Ortsbürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, die Kostenübernahmeerklärung, einschließlich der Erschließungskosten, mit der Eigentümerin abzuschließen. Die Verwaltung wird gebeten das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen.

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

In dem früher gültigen Bebauungsplan „Am Stein“ aus dem Jahr 1972 wurde die Zuwegung zum südlichen Grundstücksteil der Hausnummer 85 als Privatstraße überplant, mit den folgenden Ausführungen: Die Straße auf der Parzelle 261 soll mit 8,00 m Breite angelegt werden und bietet weiterhin die Verbindung mit den südlich gelegenen Feldwegen. Der nördliche Teil der Wegeparzelle 261 soll nur noch als 3,00 m breiter Zuweg zu dem südlichen Grundstücksteil der Parzelle 143 benutzt werden.

In dem für diesen Bereich aktuell gültigen Bebauungsplan „Am Stein 1. Änderung“ aus dem Jahr 1991 ist die Erschließungsstraße, die aktuell nicht hergestellt ist, als Straßenverkehrsfläche und nicht mehr als Privatstraße überplant:

Die Erschließung der beiden südlichen Grundstücke wurde durch die Eintragung einer Baulast gesichert. Weiterhin wurden mit den Grundstückseigentümern Wegenutzungsverträge zur Erschließung der Grundstücke geschlossen.

Nach Bewertung der Verbandsgemeindeverwaltung wäre aktuell die Verkehrsfläche durch die Ortsgemeinde erstmalig herzustellen. Die Maßnahme ist jedoch nicht beitragsfähig, da für die erstmalige Herstellung eine Wendeeinrichtung fehlt. Evtl. könnte dies durch Ausweichbuchten kompensiert werden, jedoch müssten hierfür Flächen des Nachbargrundstücks angekauft werden.

Weiter ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Eigentümer gegenüber allen anderen Bauherren bspw. in einem Neubaugebiet, den Vorteil haben keinen Erschließungskostenanteil bezahlen zu müssen. Hier entsteht eine Ungleichbehandlung.

In der letzten Vorlage ist die Benennung des Bebauungsplanes falsch zugeordnet worden. Daher ist der Aufstellungsbeschluss erneut zu fassen. Richtig muss es heißen: Am Stein - 4. Änderung.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stein 4.Änderung“. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 4 Flurstück Nr. 143/3, 143/5, 143/4 und 261. Der Ortsbürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, die Kostenübernahmeerklärung mit der Eigentümerin abzuschließen. Die Verwaltung wird gebeten das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.

Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten des Bebauungsplanes werden durch die Eigentümerin getragen.

Verlauf der Beratung:

Zunächst informiert der Vorsitzende darüber, dass die Eigentümerin kein Interesse mehr an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Stein - 4. Änderung“ hat, weshalb die Ortsgemeinde den Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet zurücknimmt. Der Rat diskutiert die Unwägbarkeiten, die dieses Baugebiet mit sich bringt, wie bspw. die erstmalige Herstellung der Verkehrsfläche, ein fehlender Wendehammer sowie die Frage nach der Weiterbelastung der entstehenden Erschließungskosten, und entscheidet sich dafür, die Beschlussfassung zu diesem Punkt zu vertagen, bis seitens des Gemeinde- und Städtebundes geklärt ist, wie im Falle einer Erschließung mit den entstehenden Kosten zu verfahren ist.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen vertagt die Beschlussfassung zu diesem Punkt, bis über den Gemeinde- und Städtebund geklärt ist, wie im Falle einer Erschließung mit den entstehenden Kosten zu verfahren sei.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3:

Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, zentrale Orte und Rohstoffsicherung

- Stellungnahme im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen § 9 Abs. 1 ROG

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 14.07.2023 hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe die Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 1 ROG bekannt gegeben. Die Stellungnahmen hierzu können im Zeitraum vom 25.07.2023 bis zum 22.09.2023 bei der Planungsgemeinschaft eingereicht werden.

Bei diesem Verfahren handelt es sich noch nicht um das Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 10 Abs. 1 LPlG.

Siedlungsentwicklung/Gewerbe:

Das in der Regionalvertretungssitzung am 28.11.2022 beschlossene regionale Gewerbeflächenkonzept (vgl. Anlage 1) bildet die Grundlage für die Teilfortschreibung des ROP im Sachgebiet Siedlungsentwicklung (Gewerbe). Infolge dessen werden Vorranggebiete Gewerbe im ROP festgelegt. Für die Standorte wurden zuvor Leitlinien für Erwerb, Erschließung und Vermarktung der Flächen erarbeitet, mit denen sichergestellt wird, dass diese entsprechend ihrem angedachten Nutzungszweck für regional bedeutsames Gewerbe verwendet werden.

Die Trendfortschreibung der Daten des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz zur Art der tatsächlichen Flächennutzung ergibt für die Region Rheinhessen-Nahe bis 2035 eine prognostizierte Flächennachfrage von ca. 1.255 ha Nettobauland bzw. knapp 1.560 ha Bruttobauland. Die prognostizierten Werte beziehen sich dabei nur auf die Nutzungsarten „Gewerbe u. Industrie“ sowie „Handel u. Dienstleistungen“. Die Nutzungsarten „Versorgungsanlage“ und „Entsorgung“, welche auch zu den Industrie- und Gewerbeflächen gezählt werden, wurden nicht berücksichtigt. Die größte prognostizierte Flächennachfrage (netto) bis 2035 haben dabei, neben den beiden kreisfreien Städten Mainz (83 ha) und Worms (174 ha), die zwei Verbandsgemeinden Nahe-Glan (134 ha) und Sprendlingen-Gensingen (70 ha). In den einzelnen Gebietskörperschaften bestehen jedoch bei der prognostizierten Flächennachfrage Unterschiede zwischen den berücksichtigten Nutzungsarten.

Während zum Beispiel in der kreisfreien Stadt Mainz der Anteil an der gesamten prognostizierten Flächennachfrage der Stadt mit knapp 68% auf die Nutzungsart Handel und Dienstleistungen fällt, besitzt die kreisfreie Stadt Worms eine größere prognostizierte Flächennachfrage im Bereich Gewerbe und Industrie. Es spiegeln sich hierbei die gewonnenen Erkenntnisse aus den einzelnen Branchenportfolios wider. In der Region Rheinhessen-Nahe entfallen 70% der prognostizierten Flächennachfrage auf die Nutzungsart Gewerbe und Industrie und 30% auf die Nutzungsart Handel und Dienstleistungen

Die Trendfortschreibung der Kauffälle bis 2035 fällt im Gegensatz zur Trendexploration der Art der tat. Flächennutzung deutlich geringer aus. Hierbei wurde ausschließlich der Statistik der unbebauten Grundstücke betrachtet, da diese die unmittelbare Flächenneuinanspruchnahme abbilden. Für die Region Rheinhessen-Nahe ergibt sich eine prognostizierte Flächennachfrage von rund 767 ha Nettobaufläche bzw. 959 ha Bruttobaufläche bis zum Jahr 2035. Die größte prognostizierte Flächennachfrage (netto) bis 2035 haben dabei, neben den beiden kreisfreien Städten Mainz (139 ha) und Worms (164 ha), die zwei Städte Bad Kreuznach (39 ha) und Bingen am Rhein (38 ha) sowie die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg (37 ha). (reg. Gewerbeflächenkonzept S. 26+27).

Die Festlegung von regionalbedeutsamen Standorten für Industrie und Gewerbe im ROP bedeutet nicht, dass die Gemeinden von einem Flächenmanagement entbunden werden. Insbesondere Städte und Verbandsgemeinden, die in ihrem Gebiet über einen solchen Standort verfügen, sollten im Rahmen ihrer Bauleitplanung überprüfen, inwieweit auf bereits vorhandene Gewerbeflächenreserven verzichtet werden kann. Vor allem Bauflächenpotenziale, die seit Jahren vorgehalten werden, ohne in Anspruch genommen zu werden, sollten im Gegenzug aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden. Die Analyse des vorhandenen Flächenpotenzials zeigt, dass es in der Region noch zahlreiche Gewerbeflächen gibt, die bauleitplanerisch gesichert sind, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Umsetzung kommen. Die Gemeinden sollten im Rahmen ihres Flächenmanagements diese Potenziale bewerten und sich von Flächen mit dauerhaften Blockaden oder nicht nachfragegerechtem Profil trennen. Dies gilt umso mehr, wenn in räumlicher Nähe ein Ersatzstandort durch den ROP ermöglicht wird. (reg. Gewerbeflächenkonzept S. 33)

Auf Seite 35 - 42 des regionalen Gewerbekonzeptes werden die Leitlinien zur durchgeführten Flächenselektion dargestellt. Im Ergebnis werden 17 der 30 untersuchten Potenzialflächen im Gewerbeflächenkonzept als Vorranggebiete Gewerbe empfohlen.

In der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen wurden insgesamt 4 Flächen ermittelt. Von diesen Flächen wird lediglich eine Fläche nach Abschluss der strategischen Umweltprüfung und Anwendung der regionalplanerischen Leitlinien vorgeschlagen.

In der Anlage 2 sind alle ausführlichen Flächensteckbriefe enthalten.

Die Unterlagen der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe zu diesem Unterrichtungsverfahren werden aufgrund des Umfangs in Papierform nicht mitgeschickt. Die Unterlagen sind entweder im Ratsinformationssystem einsehbar, oder auf der Homepage der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe: Download - PLANUNGSGEMEINSCHAFT RHEINHESSEN-NAHE (pg-rheinhessen-nahe.de)

Alternativ wenden Sie sich gerne an Frau Ewigleben 06701/201-403 im Einzelfall können Ihnen die Unterlagen dann zugesandt werden.

Ortsgemeinden Sprendlingen und Zotzenheim:

Geprüft wurde die Fläche Nr. 9 in der Gemarkung der Ortsgemeinden Biebelsheim, Pfaffen-Schwabenheim und Sprendlingen:

Die Prüfergebnisse im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Steckbrief.

Gesamteinschätzung der Planungsgemeinschaft zu diesen Flächen:

Der interkommunale Standort an der Grenze zweier Landkreise wurde bereits im Hinblick auf einen gemeinsamen Busbetriebshof untersucht, der nun woanders angesiedelt wird. Es handelt sich um einen neuen Standort, auf der anderen Autobahnseite ist allerdings schon Gewerbe vorhanden. Die Autobahnauffahrt liegt in 2,5 km Entfernung, kann aber ohne Ortsdurchfahrt erreicht werden. Die hohen Auswirkungen auf Landwirtschaft, Landschaftsbild und Bodendenkmale sprechen gegen den Standort, die Alternativfläche Nr. 12 wird als geeigneter betrachtet.

Fläche Nr. 12:

Ortsgemeinde Sprendlingen und Zotzenheim:

Gesamteinschätzung der Planungsgemeinschaft zu diesen Flächen:

Der Standort ist bereits etwa zu einem Drittel als regional bedeutsamer Standort für Industrie und Gewerbe im ROP vorhanden, aber noch nicht umgesetzt. Die Autobahnauffahrt liegt in 2,5 km Entfernung Es handelt sich um eine Alternative zur deutlich größeren Fläche 9 mit dem Unterschied, dass sie an vorhandene Strukturen anschließt, weshalb ihr der Vorzug zu geben ist. Es wird daher eine Erweiterung des bestehenden regionalbedeutsamen Standorts empfohlen.

Hinweis der Verwaltung:

Zu beachten ist hierbei, dass in der Darstellung die Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach mit dargestellt sind und die Ortsgemeinde Zotzenheim lediglich im Rahmen des Punktes Interkommunale Kooperation benannt wurde. Dies wäre zu überarbeiten, da rund ein Drittel der Fläche auf Zotzenheimer Gemarkung liegt. Diese Fläche ist bereits in der Machbarkeitsstudie der Ortsgemeinden Sprendlingen und Zotzenheim geprüft worden. Die Aufnahme der Flächen in das Gewerbeflächenkonzept der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe und in den Raumordnungsplan wird ausdrücklich begrüßt.

Ortsgemeinde Grolsheim (Gewerbe- und Industriepark)

Geprüft wurde die Fläche Nr. 10 in der Gemarkung Grolsheim:

Gesamteinschätzung der Planungsgemeinschaft zu dieser Fläche:

Es handelt sich um eine Erweiterung des regionalbedeutsamen Standorts für Industrie und Gewerbe nach Osten bis an den Rand des Regionalen Grünzugs. Der Überschneidungsbereich mit dem regionalen Biotopverbund (Waldfläche) sollte ausgespart bleiben. Da das verbleibende Flächenpotenzial mit 12 ha deutlich kleiner ausfällt als bei der Fläche 17 (Sponsheimer Gemarkung), sollte letzterer der Vorzug gegeben werden.

Hinweis der Verwaltung:

Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe wird gebeten, diese Fläche als zukünftige Potentialfläche zu berücksichtigen.

Ortsgemeinde Grolsheim (GIP) und Gensingen

Fläche Nummer 11:

Gesamteinschätzung der Planungsgemeinschaft zu dieser Fläche:

Es handelt sich um eine Erweiterung des regionalbedeutsamen Standorts für Industrie und Gewerbe. Die günstig gelegene Fläche am Nahetal-Dreieck weist mehrere Restriktionen auf. So verläuft eine Hochspannungsleitung durch das Gebiet in Nord-Süd-Richtung und eine Grünzäsur in Ost-West-Richtung. Überdies ist die Fläche eingekeilt zwischen Autobahn und Bahnlinie, was die Erschließung erschwert. Hinzu kommen artenschutzrechtliche Konflikte. In einer Potenzialanalyse der Stadt Bingen wir die Fläche schlechter als die Fläche 17 bewertet, die bevorzugt entwickelt werden sollte

Hinweis der Verwaltung:

Die Ortsgemeinde Gensingen, welcher nach dem Regionalen Raumordnungsplan die besondere Funktion Wohnen und Gewerbe zugewiesen ist, hat für die südlich gelegenen Flächen den Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebietes sowie eine Veränderungssperre erlassen. Diese Flächen sollen, nach Prüfung auf Geeignetheit, im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden. Durch diese Entwicklung ist die Erschließungsmöglichkeit evtl. neu zu bewerten.

Fläche Nr. 17 Stadt Bingen am Rhein:

Gesamteinschätzung der Planungsgemeinschaft zu dieser Fläche:

Es handelt sich um eine Erweiterung des regionalbedeutsamen Standorts für Industrie und Gewerbe. Das Gebiet füllt eine Lücke zwischen Gewerbepark und Autobahn, wird jedoch durch eine Grün-/Siedlungszäsur überlagert, deren klimatische Bedeutung aber nicht als wesentlich beurteilt wird. Im Falle einer Überbauung würde ein Siedlungsband entstehen. Eine Gewerbepotenzialanalyse der Stadt Bingen zur Erweiterung des Gewerbeparks hat diese Fläche mangels besserer Alternativen dennoch am besten bewertet. Daher sollte der Fläche 17 der Vorzug gegenüber den Flächen 10 und 11 gegeben werden.

Ortsgemeinde Badenheim/Wöllstein

Fläche Nummer 4:

Gesamteinschätzung der Planungsgemeinschaft zu dieser Fläche:

Es handelt sich um eine Erweiterung des kleinen Gewerbekomplexes am Autohof Gau-Bickelheim. Der Standort würde die Zersiedelung in diesem Bereich verstärken. Trotz der Nähe zur Autobahn wird der Standort in der Gesamtschau schlechter bewertet als die Alternativfläche Nr. 3.

Hinweis der Verwaltung:

Im Rahmen der Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes regenerative Energien der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen soll geprüft werden, ob in der Nähe der bestehenden Badenheimer Windenergieanlage ein oder zwei weitere Anlagen errichtet werden könnten. Dementsprechend sollen dann die Flächen im FNP ausgewiesen werden. Auch wenn die Planungsgemeinschaft die Gewerbefläche letztendlich nicht zur weiteren Untersuchung empfiehlt, wäre diese mögliche Entwicklung zu beachten.

Fläche Nummer 3 in der Ortsgemeinde Wöllstein:

Gesamteinschätzung der Planungsgemeinschaft zu dieser Fläche:

Es handelt sich um eine Erweiterung des vorhandenen Standorts, der allerdings den Freiraum zwischen Ortslage und Gewerbegebiet verschmälern würde. Teile der Fläche sind bereits bauleitplanerisch gesichert. Die A 61 ist schnell und ohne Ortsdurchfahrt erreichbar. Die Fläche wird im Vergleich zur Alternativfläche 4 als geeigneter bewertet und daher als regional bedeutsamer Gewerbestandort empfohlen.

Energieversorgung (Photovoltaik)

Die 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV, die am 30.01.2023 in Kraft getreten ist, sieht vor, eine dynamische Entwicklung beim Zubau von Freiflächenphotovoltaik zu erreichen, indem Ausbauziele bis zum Jahr 2030 festgelegt werden. Ziel ist ein Netto-Ausbau von 500 MW Photovoltaik pro Jahr in Rheinland-Pfalz. Es wird bis zum Jahr 2030 das Ziel angestrebt, 100 % des Strombedarfes aus erneuerbaren Energien zu decken. Der rein rechnerische Anteil für die Region Rheinhessen-Nahe liegt pro Jahr bei rund 40 MWp Solarenergie bis 2030. Die Regionalplanung hat hierzu den Auftrag von der Landesregierung bekommen, mindestens Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik festzulegen.

Die vorliegende Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Anlage 3) bildet die Grundlage für die Teilfortschreibung des ROP im Sachgebiet Energieversorgung (Photovoltaik). Die Studie konzentriert sich auf Standorte ab 20 ha im Außenbereich. Potenziale im Innenbereich oder auf Konversionsflächen sollten zwar bevorzugt genutzt werden, wurden aber nicht in die Untersuchung einbezogen, da hier die Photovoltaiknutzung keiner regionalplanerischen Sicherung gegenüber entgegenstehenden Zielen bedarf. Im Rahmen der Potenzialstudie wurden 26 Potenzialflächen im Außenbereich ermittelt und einer Bewertung unterzogen. Als Ergebnis werden nun 22 dieser Flächen als Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaik vorgeschlagen. Die Flächen liegen entweder in den 500 m-Korridoren von Autobahnen und Schienenwegen oder auf ertragsschwachen Böden mit einer Ertragsmesszahl

Kleinere Flächen werden von der Planungsgemeinschaft nicht in den ROP übernommen, können aber im Rahmen der Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes regenerative Energien berücksichtigt und ausgewiesen werden.

In der Anlage 3 Regionales Energiekonzept Baustein Potenzialstudie Photovoltaik wird auf den Seiten 5 - 23 sehr ausführlich die methodische Vorgehensweise zur Flächenauswahl dargestellt. In der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen wurde lediglich eine geeignete Fläche ermittelt und als Vorbehaltsgebiet vorgeschlagen. Die Steckbriefe der geprüften Flächen erhalten Sie als Anlage 4 zu dieser Vorlage.

Ortsgemeinde Grolsheim/Gensingen:

(S. 6-8 der Anlage 4)

Fazit der Flächenprüfung durch das beauftragte Planungsbüro:

Die Potenzialfläche ist sehr gut geeignet. Die Fläche ist vollständig nach BauGB privilegiert. Einspeisepunkte liegen in unmittelbarer Nähe. Die Wirtschaftlichkeit der Fläche ist vergleichsweise sehr gut.

Hinweis der Verwaltung:

Die Ortsgemeinde Gensingen hat für diese und die östlich anschließenden Flächen den Aufstellungsbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebietes sowie eine Veränderungssperre erlassen. Diese Flächen, die die einzige Entwicklungsmöglichkeit für die mit besonderer Funktionszuweisung Gewerbe ausgestattete Ortsgemeinde Gensingen darstellen, sollen nach Prüfung auf Geeignetheit im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen werden. Die Flächen werden im aktuellen Raumordnungsplan als sonstige Landwirtschaftsflächen dargestellt. Nur ein ganz kleiner Teil ist als Vorranggebiet Landwirtschaft erfasst. Die Ertragsmesszahlen fallen mit 60-100 zwar grundsätzlich unter das durch die Planungsgemeinschaft vorgegebene Ausschlusskriterium der Planungsgemeinschaft, jedoch liegen die Flächen innerhalb des 500m Korridors entlang von Autobahnen und Schienenwegen.

Die weiteren geplanten Änderungen des Raumordnungsplanes sind im Folgenden dargestellt:

Freiraumstruktur

Die Festlegung von Vorbehaltsgebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfordert auch Aussagen, wie mit überlagernden Festlegungen regionalen Grünzügen umzugehen ist. Hier soll innerhalb der Vorbehaltsgebiete eine generelle Vereinbarkeit ermöglicht werden.

Landwirtschaft

Die Festlegung von Vorbehaltsgebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen erfordert auch Aussagen, wie mit überlagernden Festlegungen von Vorranggebieten für Landwirtschaft umzugehen ist. Hier soll innerhalb der Vorbehaltsgebiete eine generelle Vereinbarkeit ermöglicht werden, wobei nur Vorranggebiete mit einer Ertragsmesszahl

Zentrale Orte

In der Sitzung der Regionalvertretung am 25.01.2022 wurde eine Neuordnung der Nahbereiche im Raum Rüdesheim/Bad Kreuznach beschlossen Diese Neuordnung wird im Zuge der 3.Teilfortschreibung ROP umgesetzt. Demzufolge sollen fünf zur Verbandsgemeinde Rüdesheim gehörende Ortsgemeinden künftig nicht mehr dem Nahbereich Bad Kreuznach zugeordnet werden. Die Ortsgemeinden Norheim und Traisen sollen künftig dem Nahbereich Rüdesheim angehören, die Ortsgemeinden Oberhausen an der Nahe, Niederhausen und Duchroth dem Nahbereich Waldböckelheim.

Rohstoffsicherung

Der Tagebau Marta bei Waldböckelheim ist derzeit als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung festgelegt aufgrund seiner Nähe zu einem Natura 2000-Gebiet. Mögliche Beeinträchtigungen des Gebietes durch die Erweiterung des Tagebaus konnten im Rahmen der FFH-Erheblichkeitsprüfung zunächst nicht vollständig ausgeräumt werden. Aufgrund eines zwischenzeitlich erarbeiteten Gutachtens konnten die Bedenken bezüglich einer Beeinträchtigung des Natura 2000-Gebietes durch die Erweiterung des Tagebaus inzwischen ausgeräumt werden, weshalb das Gebiet - so wie ursprünglich vorgesehen -als Vorranggebiet für den kurz- und mittelfristigen Rohstoffabbau festgelegt werden soll.

Sonstige Änderungen

Bei den übrigen Änderungen handelt es sich um redaktionelle Korrekturen, Aktualisierungen von nachrichtlich übernommenen Daten oder Übernahme der Ergebnisse von Zielabweichungsbescheiden in die Gesamtkarte des ROP.

Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden stimmt der Rat ohne Beratungsbedarf ab.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen folgt den Hinweisen der Verwaltung und bittet um Aufnahme der Hinweise in die im Verfahren abzugebende Stellungnahme der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4:

Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 (ROP 2014) in der Fassung der Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für das Sachgebiet Energieversorgung (Wind)

- Stellungnahme im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen § 9 Abs. 1 ROG

Sach- und Rechtslage:

Anlass der Teilfortschreibung

Dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aktuell eine sehr hohe Bedeutung eingeräumt. Für die Zukunft soll die Energieversorgung gleichermaßen bezahlbar wie klimaschonend werden und gleichzeitig sollen die konventionellen Energieträger schrittweise durch regenerative Energien ersetzt werden. Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien ist somit unumgänglich. In den letzten Jahren wurden durch eine gesetzlich verankerte Förderung und monetäre Anreize Investitionen und somit der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland erfolgreich forciert.

Die Bundesregierung hat das Ziel den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen „Wind-an-Land-Gesetz“ will die Bundesregierung den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Daher sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden. Dazu hat die Bundesregierung den jeweiligen Bundesländern verbindliche Flächenziele bis 2032 vorgegeben. Diese Flächenbeitragswerte sind in zwei Stufen zu erreichen: Bis Ende 2027 müssen in Rheinland-Pfalz mindestens 1,4 % der Landesfläche, bis 2032 sogar mindestens 2,2% der Landesfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen sein. Rheinland-Pfalz hat sich zum Ziel gesetzt diesen Wert bereits Ende 2030 zu erreichen. Die oberste Landesplanungsbehörde hat den Trägern der Regionalplanung den Auftrag gegeben die Flächenziele des Bundes durch Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie zu erfüllen. Bis 2027 muss jede Planungsregion das Ziel von mindestens 1,4% erreichen, wobei vertragliche Regelungen zwischen den Planungsregionen zur Kompensation von Flächendefiziten bis 2027 möglich sind. Für 2030 können die Flächenziele regional differenziert werden in Abhängigkeit von den Ergebnissen der durchzuführenden Potenzialstudie des Landes. Im Hinblick auf die regionalen Raumordnungspläne bedeutet dies angesichts einer Genehmigungsfrist von einem Jahr, dass die Pläne bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2029 zur Genehmigung bei der obersten Landesplanungsbehörde eingereicht werden müssen.

Inhalte der Teilfortschreibung

Die durch die Planungsgemeinschaft beauftragte Studie soll als Grundlage für die vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans dienen, in welche die ermittelten Potenzialflächen als Vorranggebiete für die Windenergienutzung übernommen werden sollen. Insgesamt wurden 59 potenzielle Flächen im Rahmen der Studie ermittelt, von denen 54 als Vorranggebiete vorgeschlagen werden. Bei einigen Flächen handelt es sich um bereits im ROP oder in Flächennutzungsplänen vorhandene Standorte, die jedoch im Zuschnitt angepasst oder erweitert wurden. Einige planerisch gesicherte Windenergieflächen verfügen jedoch nach den aktuellen Ausschlusskriterien des Landes lediglich über Bestandsschutz und dürfen nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) nicht auf die Flächenbeitragswerte angerechnet werden. Aufgrund der lückenhaften Datenlage im Bereich des Artenschutzes handelt es sich zunächst nur um eine vorläufige Flächenkulisse von möglichen Vorranggebieten Windenergie. Im weiteren Verfahren kann die Flächenkulisse noch an zwischenzeitliche artenschutzfachliche Erkenntnisse angepasst werden und sich dementsprechend noch reduzieren. Aus diesem Grund wird mit einer über den vorgegebenen Zielwerten liegenden Flächenkulisse in die Unterrichtung eingestiegen (ca. 3,8% der Regionsfläche). Die konkreten Potenzialräume konnten nicht mehr allein automatisiert über Ausschlussverfahren gewählt werden. Regionalplanerische Leitlinien wurden zur weiteren Einengung der Flächenkulisse herangezogen. Ziel war es, u.a. auch die lokalen und sonstigen planerischen Gegebenheiten einzelfallbezogener berücksichtigen zu können. Zudem sollte gewährleistet sein, dass eine Vorrangfläche 50 ha nur in Ausnahmefällen unterschreitet. Ausnahmen wurden im Allgemeinen dann zugelassen, wenn eine Fläche an der Grenze der Planungsregion lag und jenseits dieser Grenze bereits ein Windpark besteht. Zudem wurden kleinere Teilflächen in die Auswahl übernommen, wenn weitere Einzelflächen in unmittelbarer Nähe vorhanden waren, mit denen ein Verbund gebildet werden konnte. Eine Präferenz wurde insbesondere auf die Übernahme und angemessene Erweiterung bestehender Windflächen gelegt. Damit soll weiterhin der planerischen Absicht der Konzentration von Anlagen Rechnung getragen werden. Zudem wird davon ausgegangen, dass für diese Standorte bereits umfangreiche Einzeluntersuchungen erfolgt sind, welche eine geringe Konfliktdichte bestätigt haben. Wichtig war allerdings dabei auch die Verteilung der Windflächen über die einzelnen Teilregionen. Insbesondere die Abbildung der Konfliktdichten belegt, dass die konfliktärmsten Bereiche in Rheinhessen liegen. Hier findet eine starke Konzentration von Vorranggebieten für Windenergienutzung statt. Eine weitgehende Beschränkung auf diese Region würde allerdings zu Überfrachtung der Landschaft und der dortigen Bevölkerung führen. Daher wurden auch Flächen im Hunsrück und Naheraum trotz höherer Konfliktdichte gewählt. Die Abgrenzung erfolgte nach Lage, Größe und Zuschnitt der Flächen und orientierte sich u.a. an natürlichen Grenzen, Verkehrsflächen oder den Grenzen konfliktträchtiger Gebiete. Mitunter wurden Ausschlussgebiete innerhalb der Flächen toleriert, wenn sie auf der Maßstabsebene des Regionalplans kaum darstellbar waren bzw. erkennbar war, dass sie ohne relevante Verluste an nutzbarer Fläche im Zuge der Windparkkonfiguration berücksichtigt werden können. Im Regionalplan Rheinhessen-Nahe werden zur Umsetzung der Klimaschutzziele Vorrang- und Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen. Außerhalb dieser Vorrang- und Ausschlussgebiete können die Träger der Bauleitplanung über die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergienutzung in den Flächennutzungsplänen einen darüberhinausgehenden Beitrag zur Energiewende leisten. Hierbei sollen Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen und des Interessensausgleichs genutzt werden, um eine gerechte Verteilung von Nutzen und Lasten der betroffenen Gebietskörperschaften anzustreben.

Die Unterlagen der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe zu diesem Unterrichtungsverfahren werden aufgrund des Umfangs in Papierform nicht mitgeschickt. Die Unterlagen sind entweder im Ratsinformationssystem einsehbar, oder auf der Homepage der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe: Download - PLANUNGSGEMEINSCHAFT RHEINHESSEN-NAHE (pg-rheinhessen-nahe.de)

Alternativ wenden Sie sich gerne an Frau Ewigleben 06701/201-403 im Einzelfall können Ihnen die Unterlagen dann zugesandt werden.

Das Regionale Energiekonzept Rheinhessen - Nahe Baustein Potenzialstudie Windenergie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Auf den Seiten 2 - 24 der Potenzialstudie werden die Leitlinien zur durchgeführten Flächenselektion dargestellt. Die Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung werden auf den Seiten 25 - 39 beschrieben. Ab Seite 39 werden die einzelnen Flächen in Steckbriefen dargestellt.

Folgende Potenzialflächen wurden in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ermittelt:

Potenzialfläche 22 Sprendlingen/Zotzenheim

Fazit der Flächenprüfung aus der Potenzialstudie:

Die Fläche weist mit hoher Wahrscheinlichkeit- soweit auf dieser Ebene ersichtlich -Konflikte mit dem Naturschutz und Schutz windkraftsensibler Arten und dem Schutzgut Landschaft auf. Es handelt sich um eine Neudarstellung in einem in sich konfliktarmen Raum, welcher allerdings unmittelbar an ein Vogelschutzgebiet mit Ausschlussempfehlung angrenzt. Zusätzlich zu dem grundsätzlich gegebenen Konflikt für das noch vergleichsweise unbelastete Landschaftsbild ist hier mit einem Konflikt für den Artenschutz auszugehen. Daher wird empfohlen, trotz der weitgehenden Konfliktarmut des Gebietes, diese Fläche zurückzustellen

Hinweis der Verwaltung:

Wenn die Ortsgemeinde Sprendlingen ihre Wohnbauflächen in nördliche Richtung von der jetzt bestehenden Wohnbebauung des Baugebietes „Nördlich des Wiesbaches“ weiterentwickeln möchte, müsste die Fläche des Vorranggebietes in nördliche Richtung verschoben oder verkleinert werden, da ansonsten der Mindestabstand von 900m zur Wohnbebauung nicht gewahrt werden kann.

Potenzialfläche 24 Gensingen/Horrweiler/Stadt Bingen am Rhein

Fazit der Flächenprüfung aus der Potenzialstudie:

Die Fläche ist zwar bislang noch nicht als Vorrang- oder Sondergebiet dargestellt, es bestehen allerdings bereits Anlagen innerhalb des Raumes, so dass von einer Verträglichkeit auszugehen ist. Die Erweiterung ist vergleichsweise moderat und ermöglicht die Konzentration einiger weiterer Anlagen in einem durch WEA und die Einwirkungen der Autobahn deutlich vorbelasteten und konfliktarmen Raum.

Hinweis der Verwaltung:

Innerhalb der dargestellten Potenzialfläche bestehen bereits drei WEA in der Gemarkung Gensingen. Aus einem früheren raumordnerischen Bescheid ist ersichtlich, dass zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Anlagen genehmigt wurden.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufnahme dieser Fläche sehr zu begrüßen.

Weitere Flächen außerhalb des Verbandsgemeindegebietes zur Information:

Potenzialfläche 21 Biebelsheim/Pfaffen-Schwabenheim/Stadt Bad Kreuznach

Fazit der Flächenprüfung aus der Potenzialstudie:

Die Fläche weist - soweit auf dieser Ebene ersichtlich - vor allem Konflikte mit dem Schutzgut Landschaft auf. Es handelt sich um eine Neudarstellung in einem konfliktarmen Raum, Anlagen bestehen an dieser Stelle sowie im näheren Umfeld noch nicht. Somit kann von einer grundsätzlich erhöhten Konfliktträchtigkeit für das Landschaftsbild ausgegangen werden, da in einen bisher noch nicht vorbelasteten Raum eingegriffen wird. Besonders empfindliche Landschaftsteile sind von der Planung allerdings nicht betroffen, so dass, auch vor dem Hintergrund der begrenzten Flächenkapazität für Anlagen, insgesamt von einer Verträglichkeit auszugehen ist.

Potenzialfläche 20 Flonheim/ Eckelsheim/ Gau-Bickelheim/ Gumbsheim/ Wöllstein/ Wallertheim

Fazit der Flächenprüfung aus der Potenzialstudie:

Die Fläche weist - soweit auf der Ebene ersichtlich - lediglich geringe Konflikte auf. Sie ist bereits zu weiten Teilen als Vorranggebiet dargestellt, es bestehen bereits Anlagen innerhalb des Raumes. Die Erweiterung ist vergleichsweise moderat und ermöglicht die Konzentration einiger weiterer Anlagen in einem vorbelasteten und konfliktarmen Raum.

Hinweis der Verwaltung:

Die Erweiterung der bestehenden Vorrangfläche und bereits bestehenden WEA erfolgt größtenteils in Richtung Südosten. Das Verbandsgemeindegebiet dürfte insofern nicht betroffen sein.

Die durch die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie sind nicht abschließend. Auch kleinere Flächen können im Rahmen der Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes regenerative Energien durch die Verbandsgemeinde ausgewiesen werden. Der Teilflächennutzungsplan ist momentan in der Aufstellung. Einzelne Flächen zur evtl. Ansiedlung von regenerativen Energien wurden bereits identifiziert und werden momentan durch das beauftragte Planungsbüro geprüft.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende hält an den insgesamt 6 Windkraftanlagen für die Ortsgemeinde Gensingen fest und begrüßt eine Aufstellung.

Vor einigen Jahren hat die Ortsgemeinde Horrweiler 3 Windkraftanlagen abgelehnt; drei wurden bisher gebaut. Allerdings müsse ein neuer Investor gefunden werden, der die drei weiteren genehmigten Anlagen aufstelle.

Ohne weiteren Beratungsbedarf stimmt der Rat über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen folgt den Hinweisen der Verwaltung und bittet um Aufnahme der Hinweise in die im Verfahren abzugebende Stellungnahme der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5:

Auftragsvergabe von Bauleistungen -

Ertüchtigung und Wartung DDC Anlage in der Goldberghalle

Sach- und Rechtslage:

Im Zuge der letzten Wartung wurden Mängel an der DDC Steuerung in der Goldberghalle festgestellt.

Seitens der Firma wurde ein Angebot erstellt. Aufgrund der Höhe wurden 3 weitere Firmen seitens der VG angefragt, es wurde jedoch nur 1 weiteres Angebot abgegeben.

Das günstigste Angebot beläuft sich auf

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brutto 6.456,38€ für die Ertüchtigung und Wartung 2023 und

-

brutto 6.179,67€ für die Wartungspauschalen 2024 - 2028

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag zur Ertüchtigung und der Wartung der DDC Anlage an den günstigsten Bieter zu erteilen.

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat nach kurzer Erläuterung vom Vorsitzenden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt den Auftrag zur Ertüchtigung und Wartung der DDC Anlage an den günstigsten Bieter.

Finanzielle Auswirkung:

Zur Durchführung der Maßnahmen in 2023 sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden, die Kosten für die Wartungen in den folgenden Jahren muss als Verfügungsermächtigungen in den kommenden Haushalten aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6:

Projekt WohnPunkt RLP

Sach- und Rechtslage:

Wohnen im vertrauten Umfeld, auch wenn Unterstützung gebraucht wird, ist ein Wunsch von vielen älteren Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz. Bisher fehlt es aber vielfach an passgenauen Angeboten. Barrierefreier bezahlbarer Wohnraum in einer guten Nachbarschaft, in der man sich gegenseitig hilft und weitere Unterstützungsleistungen vorhanden und wählbar sind, ist vor allem im ländlichen Raum kaum verfügbar.

WohnPunkt RLP begleitet Ortsgemeinden und kleine Kleinstädte bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner bei der Umsetzung innovativer Projekte des Wohnens mit Teilhabe. Gute Wohnangebote für Menschen mit Unterstützungsbedarf setzen nicht nur auf professionelle Serviceleistungen, sondern kombinieren bezahlbaren barrierefreien Wohnraum mit Möglichkeiten der Teilhabe.

Wohnen mit Teilhabe ermöglicht:

Selbstbeteiligung

Im Mittelpunkt stehen hier Mitspracherechte und Möglichkeiten der eigenen Beteiligung.

Soziale Einbindung

Zu- und Angehörige, ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe, Begegnungstreffs und Tagesangebote werden eingebunden.

Ausgleich

Hier steht die Möglichkeit im Vordergrund, bei Einschränkungen individuelle Unterstützung zu finden.

Beispiele für Wohnen mit Teilhabe können sein:

  • Barrierefreie Wohnungen in Kombination mit weiteren Angeboten und Unterstützungsleistungen
  • Generationenübergreifende Wohnangebote
  • Wohn-Pflege-Gemeinschaften
  • Tagespflege- oder Betreuung
  • Orte der Begegnung

Das Land unterstützt mit „WohnPunkt RLP - Wohnen mit Teilhabe“ kleine ländliche Gemeinden beim Aufbau wohnortnaher Wohn-Pflege-Projekte für ältere Menschen. So können Menschen auch im Alter weiterhin in vertrautem Umfeld leben, ohne auf notwendige Pflegeleistungen verzichten zu müssen.

Die Kommunen werden bei ihren Vorhaben intensiv begleitet und erhalten Unterstützung bei der Planung. Dabei geht es zum Beispiel um die Bedarfsermittlung, den Standort, barrierefreien Umbau, sozialrechtliche Fragen und darum, wie die Einbindung in das Dorfleben organisiert werden kann. Vor Ort werden mit den Bürgerinnen und Bürgern passende Lösungen entwickelt - unterstützt von einem Experten-Netzwerk. Am Ende des ersten Jahres der Begleitung steht dann ein ortsangepasster Vorschlag, mit dem die Kommune ihr Wohnprojekt umsetzen kann. Es geht nicht mehr nur um die Entwicklung von Wohn-Pflege-Gemeinschaften, sondern um die ganze Bandbreite des Wohnens mit Teilhabe.

Der Ortsbürgermeister Herr Brendel ist an die Verwaltung mit der Idee, ein solches Projekt im Rahmen der Fläche „Am Lettkopf“ zu entwickeln, herangetreten. Gerade die Planung der Kleinsthäuser und der Reihenhausbebauung bietet vielfältige Möglichkeiten für ein solches Projekt. Ebenfalls ist Gensingen durch die bereits vorhandene Infrastruktur (Ärzte, Pflegedienst, Seniorenwohnheim, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger) sehr gut für ein solches Wohnprojekt aufgestellt.

Auch die im Eigentum der Ortsgemeinde befindlichen Grundstücke im Neubaugebiet „Gensingen gemeinsam planen, bauen, wohnen und leben“ ließen sich in die Standortprüfung gut einbringen.

Im ersten Schritt würde die Ortsgemeinde Gensingen sich um eine professionelle Begleitung durch das Landesprojekt WohnPunkt RLP bewerben. Wie oben beschrieben ist das Ziel dieser ersten Projektphase einen ortsangepassten Vorschlag zur Umsetzung eines solchen Wohn-Pflege Projektes zu entwickeln. In einem zweiten Schritt kann durch das Landesprojekt die Umsetzung begleitet werden.

Die Bewerbung kann bis zum 03.11.2023 bei der Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Finanziert wird das Projekt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

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Nicht mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner

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Formale Unterstützung der Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung

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Projektverantwortliche in der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde

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Finanzielle Beteiligung der Ortsgemeinde in Höhe von 2.500,00 €

Die Unterstützung der Verbandsgemeinde wurde durch Herrn Bürgermeister Scherer bereits signalisiert.

Sollte die Ortsgemeinde ausgewählt werden ist mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen. Darin wird mit der Gemeinde u.a. folgendes vereinbart:

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Die Gemeinde stellt sicher, dass während der gesamten Laufzeit eine kommunale Projektbeauftragte oder ein kommunaler Projektbeauftragter durch den Gemeinderat benannt wird und legitimiert ist im Rahmen des Projekttandems eng mit WohnPunkt RLP zusammenzuarbeiten.

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Die Gemeinde stellt sicher, dass innerhalb der Verwaltung der Verbandsgemeinde eine Verantwortliche/ein Verantwortlicher als Ansprechpartner/in benannt wird.

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Die Gemeinde stellt ggf. für Veranstaltungen vor Ort geeignete Räumlichkeiten sowie organisatorische und logistische Unterstützung zur Verfügung.

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Die Gemeinde beteiligt sich aktiv an Treffen mit weiteren von WohnPunkt RLP begleiteten Gemeinden.

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Die Gemeinde beteiligt sich nach Bewilligung des Projektes mit einer Pauschale in Höhe von 2.500 Euro an den Projektkosten. Die Pauschale ist bis 30. Juni 2024 an die beauftragte Projektbegleiterin/den beauftragten Projektbegleiter zu entrichten.

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Die Gemeinde willigt darin ein, dass die Ergebnisse des Entwicklungsprozesses (u. a. Verträge, Kooperationsvereinbarungen, Kalkulationen etc.) in ggf. anonymisierter Form in einen Werkzeugkoffer einfließen, welcher die Erfahrungen aus WohnPunkt RLP für ähnliche Vorhaben in anderen Gemeinden nutzbar machen soll.

Ohne Beratungsbedarf stimmt der Rat ab.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, das oben beschriebene Projekt durchzuführen und beauftragt den Ortsbürgermeister und die Verwaltung den entsprechenden Antrag zu stellen. Als kommunaler Projektverantwortlicher wird der Ortsbürgermeister benannt.

Der Ortsgemeinderat bittet die Verbandsgemeindeverwaltung, eine/n Projektverantwortliche/n aus der Verwaltung als Ansprechpartner/in zu benennen.

Der Betrag in Höhe von 2.500,00 € soll in den Haushalt 2024 aufgenommen werden.

Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten in Höhe von 2.500,00 € werden in den Haushalt 2024 eingeplant.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7:

Höhe des Verpflegungssatzes pro Mahlzeit ab 01.09.2023 in der kommunalen KiTa

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinde Gensingen bietet für die in der kommunalen Kindertagesstätte betreuten Kinder und für das dort beschäftigte Personal die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an. Gemäß § 2 Abs. 1 KAG muss der Abgabensatz (hier der Gebührensatz pro Mahlzeit) nicht mehr zwingend in der Satzung festgelegt werden, da die Ermittlung des jeweiligen Abgabensatzes einer Kalkulation zugrunde liegt. Es bedarf jedoch gem. § 32 Abs. 2 Nr. 10 GemO RLP ein Beschluss des Gemeinderats, mit dem der Abgabensatz und die dem Abgabensatz zugrundeliegende Kalkulation festgesetzt werden. Bei der Ermittlung des Gebührensatzes ist eine umfangreiche Kalkulation entbehrlich, da sich dieser nach der Höhe des Entgelts für den Caterer richtet.

Der Essenslieferant ergibt die Notwendigkeit einer Preisanpassung ab dem Kindergartenjahr 2023/2024, pro Mahlzeit werden der Ortsgemeinde ab dem 01. September 2023 für die Krippe und Kindergarten 3,70 € inkl. MwSt, und Hort 3,90 € inkl. MwSt in Rechnung gestellt.

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat nach kurzer Erläuterung des Vorsitzenden zur notwendigen Kostenerhöhung wie folgt. Der Vorsitzende ergänzt, dass der Vertrag mit dem Caterer bis zum Ende des Kita-Jahres 2025 besteht.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt mit Wirkung ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 (01. September 2023) für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Kindertagesstätte Gensingen, einen Gebührensatz in Höhe des von dem Caterer geforderten Essenspreises pro Mahlzeit Krippe und Kindergarten 3,70 € inkl. MwSt und Hort 3,90 € inkl. MwSt.

Finanzielle Auswirkung:

Die Anpassung des Gebührensatzes belastet den Haushalt nicht.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 8:

Annahme einer Sachspende für die Kita "Sternschnuppe"

Die GLOBUS Handelshof GmbH & Co. KG MH Gensingen spendet der Ortsgemeinde Gensingen zwei neue Klimageräte zzgl. Fensterkits im Gesamtwert von 741,72 €.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen stimmt der Annahme der Spende zu.

Finanzielle Auswirkung:

Die Spende wird aus Geschäftsvermögen der GLOBUS Handelshof GmbH & Co. KG finanziert, wirkt sich somit nicht auf den Haushalt aus und ist dem Allgemeinwohl zuträglich.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 9.2:

Argumentationstrainings der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz für kommunal politisch Aktive

Die Landeszentrale für Politische Bildung Rheinland-Pfalz bietet für kommunalpolitisch Engagierte Argumentationstrainings an. Diese können sowohl als Präsenzseminare als auch als online-Veranstaltung gebucht werden.

In den Trainings soll den Teilnehmenden die Möglichkeit geboten werden, sich mit Parolen und Anschuldigungen auseinanderzusetzen, denen sie bei ihrer Arbeit als Politiker*innen ausgesetzt sein können. Die Trainings bieten Raum zur Reflektion der Parolen und dienen als Übung für Argumentations- und Handlungsstrategien, um gegenüber Anschuldigungen besser gewappnet zu sein.

TOP 9.3:

Unzureichende kommunale Finanzausstattung

Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

Zu diesem Thema ist die Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 02.08.2023 zur Kenntnis als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt.

TOP 9.4:

Stolpersteine

Auf Anregung von Ratsmitglied Weickardt sollen sog. „Stolpersteine“ verlegt werden. Der Vorsitzende erklärt, trotz hohem Verwaltungsaufwand, dem Copyright vom Erfinder und der Notwendigkeit zur Rücksprache mit den Familien betroffener Opfer, denen die Stolpersteine gewidmet werden, sei diese Angelegenheit in Arbeit. Auch die Platzierung dieser Stolpersteine müsse in diesem Zusammenhang geklärt werden.

TOP 9.5:

Gensingen App

Pascal Leclerc informiert über die aktuell installierte Gensingen App sowie über die Nutzungsregeln.

Die App diene dazu, die Gensinger Bürgerinnen und Bürger schnell und digital bspw. zu Neuem aus der Gemeinde, von Vereinen und zu lokalen Ortsgruppen zu informieren.

Schwerpunkte, die über die App bedient werden können, sind in der Anlage im Ratsinfosystem benannt. Nicht gestattet ist die klassische Werbung im Sinne von Wochenangeboten und Prospektwerbung sowie Wahlwerbung.

Die Vermarktungskampagne sei angelaufen; alle Gensinger Institutionen seien angesprochen worden.

Gesucht würden noch Interessierte, die an der redaktionellen Gestaltung mitarbeiten, Interessantes über Gensingen melden und berichten möchten. Die Ortsgemeinde Gensingen ist Verantwortungsträger über Texte und Inhalte. Bislang gebe es bereits über 450 Downloads.

TOP 9.6:

Sachstand Friedhof

Der Vorsitzende informiert, der Flächennutzungsplan sei jetzt rechtskräftig; die Erweiterung des Friedhofs mit dem Ziel naturnaher Bestattungen könne nun fortgesetzt werden. Die Kreisverwaltung ist zurzeit bei der Prüfung der Angelegenheit.

TOP 9.7:

Sachstand Fastnachtsumzug

Der jährlich stattfindende Fastnachtsumzug könne nach Aussage von Ortsbürgermeister Brendel nur gewährleistet bleiben, wenn sich jemand findet, der sich um die finanzielle Verwaltung des Umzuges kümmert; es müsse ein Verantwortlicher aus der Vereinslandschaft sein, empfiehlt der Vorsitzende.

TOP 9.8:

Dotierung Kita-Mitarbeiter*innen

Der Vorsitzende stellt fest, dass sich die Gehaltssituation der Kita-Mitarbeiter*innen der integrativen Gruppe im Tarifvertrag nicht widerspiegele. Es bestehe ein Rechtsanspruch auf eine höhere Dotierung als es der Tarifvertrag hergebe. Zudem bestehe ein Gestattungsanspruch von Fördergeldern des Landes gegenüber den Mitarbeiter*innen der integrativen Gruppe, der derzeit nicht erfüllt werde.

TOP 9.9:

Parkfläche verschmutzt

Ratsmitglied Wilde weist darauf hin, dass eine Parkfläche in der Birkenstraße, die zur Glasfaserverlegung als Materiallager genutzt wurde, aufgrund von Verschmutzungen noch immer nicht als Parkfläche genutzt werden könne. Der Vorsitzende wird die Bauverwaltung entsprechend informieren.

TOP 9.10:

Beschädigte Bäume durch Rohrverlegung

Ortsbürgermeister Brendel berichtet von den Problemen, die eine Firma (beauftragt von den VG-Werken) im Zusammenhang mit einem Wasserrohrbruch in der Mainzer Straße an den dort stehenden Lindenbäumen verursacht und dadurch die Standsicherheit dieser Bäume gefährdet hat. Dasselbe Problem hat sich mit dieser betreffenden Firma während der Verlegung Wasserrohren am Pappelwäldchen hinter der Fa. Depopack ereignet, weshalb höchstwahrscheinlich alle Bäume gefällt werden müssen.

TOP 9.11:

Offene Baustelle im Gewerbegebiet

Ratsmitglied Schuler möchte wissen, was es mit den 4 schwarzen verschlossenen Rohren an einer Baustelle in der Nähe der Fa. Kientzler auf sich habe. Hier war im Auftrage der VG-Werke eine Firma tätig.

Die Verwaltung kümmert sich um eine Schließung der Baustelle.

TOP 9.12:

Anfrage zur Asphaltierung

Die Asphaltierung der P&R-Anlage am Bahnhof Gensingen-Horrweiler soll noch in diesem Jahr stattfinden, erklärt der Vorsitzende auf Anfrage von Ratsmitglied Pitthan.

TOP 9.13:

Verkehrsbehinderung nördliche Kreuzstraße

Ratsmitglied Weickardt erkundigt sich zur Verkehrsführung und damit zur Verkehrsbehinderung in der nördlichen Kreuzstraße, insbesondere für die Besucher der Kerb. Der Vorsitzende erklärt, die Situation wird wegen des Ausbaues ca. 2 - 3 Jahre andauern.