Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Friedhofstraße, der Alzeyer Straße (K10) und der L400 in der Gemarkung Grolsheim zur Erweiterung des Gewerbegebietes um Stellplatzflächen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung und Erweiterung des Flächennutzungsplanes betrifft eine Fläche von ungefähr 2,2 ha und beinhaltet innerhalb der Flur 1 der Gemarkung Grolsheim die Flurstückenummern 364, 365, 366, 367 und 368 ganz, sowie 274, 275/1, 371 und 372 teilweise. Innerhalb der Flur 2 sind die Flurstücknummern 29/98, 29/99 und 243/1 ganz, sowie 29/5, 36/5, 84/1 und 242 teilweise enthalten.
Übersichtsplan:
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.
In seiner Sitzung am 09.10.2023 befasste sich der Verbandsgemeinderat mit den im Unterrichtungsverfahren von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen. Der aufgrund dieser Beschlüsse aktualisierte Flächennutzungsplanentwurf wurde gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Plan, Begründung und Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Donnerstag, den 02.11.2023, bis einschließlich Montag 04.12.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 010 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus. Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Informationen sind hierbei verfügbar:
Umweltbericht mit umweltbezogenen Themen:
Schutzgebiete/-objekte:
Hinweise zu Umweltbelangen aus den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Schutzgut Boden:
Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben. Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden. Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass eine Vereinigung i.S.d § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG, gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ abrufbar ist.