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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 43/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensing
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Vom Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Am Donnerstag, dem 26.06.2025 fand die 4. öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR im Besprechungsraum Abwasserreinigungsanlage Nahetal in Grolsheim statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:

Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar. (https://vg-sg.gremien.info)

TOP 1: Einmalige Erschließungsbeiträge

TOP 1.1: Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

In der 3. Sitzung des Verwaltungsrates vom 15.05.2025 wurden die Ergebnisse der Neukalkulation der einmaligen Erschließungsbeiträge der räumlichen Erweiterung vorgestellt. Die Beratung des Gremiums hat ergeben, die Höhe der in die Berechnung geflossenen Regiekosten sollen von 25% auf 20% reduziert werden.

Parallel fand eine Plausibilitätsüberprüfung der Ergebnisberichte statt. Dabei wurde bei der Kalkulation der einmaligen Beiträge im Bereich der Abwasserbeseitigung unter dem Punkt II. 5. b) „Flächenkanalisation und Anschlussleitungen zu den einzelnen Grundstücken“ festgestellt, dass die Summen Ortssammler im Bereich der Niederschlagswasser mit den Summanden nicht schlüssig waren. Die Überprüfung dieses Punktes, gemeinsam mit der Vorgabe der Regiekosten-Reduzierung, wurde an die Mittelrheinische Treuhand GmbH weitergegeben.

Im Bereich der Wasserversorgung wurden seitens der VG-Werke keine Punkte gefunden, welche eine Nachprüfung benötigen würden. Die Reduzierung der Regiekosten war die einzige Änderung.

In der Tabelle ist eine Zusammenstellung der Ergebnisse aus der 3. Sitzung des Verwaltungsrates vom 15.05.2025 und der mit dem heutigen Stand gegenübergestellt.

Einm. Beitrag …

Aktuell gültig

Stand 15.05.2025

Stand 26.06.2025

Wasser-versorgung

2,79 €/m² Veranlagungs-fläche zzgl. USt

11,10 €/m² Veranlagungs-fläche zzgl. USt

10,63 €/m² Veranlagungs-fläche zzgl. USt

Schmutzwasser

8,66 €/m² Veranlagungs-fläche

24,52 €/m² Veranlagungs-fläche

23,43 €/m² Veranlagungs-fläche

Niederschlags-wasser

30,80 €/m² Veranlagungs-fläche

72,40 €/m² Veranlagungs-fläche

83,97 €/m² Veranlagungs-fläche

Investitions-kostenanteil Straße

33,28 €/m² Straßenfläche

108,37 €/m² Straßenfläche

88,05 €/m² Straßenfläche

Die aktualisierten Berichte zur Kalkulation sind als Anlage mit der Einladung versendet worden.

Gemäß § 7 Abs. 3 g.) der Anstaltssatzung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR Bedarf die Änderung der Zustimmung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.

Beschluss:

1.

Für die räumliche Erweiterung beschließt der Verwaltungsrat einstimmig folgende Beiträge auf Grundlage der Berechnung aus 2025 durch die Mittelrheinische Treuhand mit einer Kostendeckung von 100%:

- räumliche Erweiterung der Wasserversorgung:

10,63 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer

- räumliche Erweiterung der Abwasserbeseitigung für das Schmutzwasser:

23,43 €/m² Veranlagungsfläche

- räumliche Erweiterung der Abwasserbeseitigung für das Niederschlagswasser:

83,97 €/m² Veranlagungsfläche

- räumliche Erweiterung der Abwasserbeseitigung Investitionskostenanteil Straßenoberflächenentwässerung:

88,05 €/m² Straßenfläche

2.

Der Verwaltungsrat bittet den Verbandsgemeinderat gemäß § 7 Abs. 3 g.) der Anstaltssatzung um Zustimmung.

Finanzielle Auswirkung:

Durch die Anpassung der Beiträge werden nach Abschluss eine Neubaugebietes Mehreinnahmen in den Betriebszweigen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung erwartet.

TOP 1.2: Neufassung der Beitragssatzung

Die Beitragssatzung wurde letztmals in den Sitzungen des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR am 04.05.2020 und 25.06.2020 geändert. Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen hat dem in seiner Sitzung am 22.06.2020 zugestimmt.

Mit einer Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen muss gleichzeitig auch die Neufassung der Beitragssatzung beschlossen werden.

Diese Neufassung ist als Anlage mit der Einladung versendet worden. Geänderte Stellen wurden mit einer doppelten Linie unterstrichen. Für die Bekanntmachung wird diese Markierung dann entfernt.

Gemäß § 7 Abs. 3 g.) der Anstaltssatzung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR Bedarf die Änderung der Satzung ebenfalls der Zustimmung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.

Beschluss:

1.

Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig die Neufassung der Satzung über die Festsetzung von Beitragssätzen als Durchschnittssatz zur Erhebung einmaliger Beiträge für die Investitionsaufwendungen der erstmaligen Herstellung, räumlichen Erweiterung sowie Kanalsanierung für die öffentliche Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen, Anstalt des öffentlichen Rechts (Beitragssatzung) gemäß Anlage 1 in der zu dieser Sitzung vorliegenden Fassung.

2.

Der Verwaltungsrat bittet den Verbandsgemeinderat gemäß § 7 Abs. 3 g.) der Anstaltssatzung um Zustimmung.

TOP 2: Mitteilungen und Anfragen

TOP 2.1: Gartenzähler in der VG

In der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen gibt es in allen Ortsgemeinden Gartenwasserzähler bzw. Anschlüsse, die zur Entnahme von Trinkwasser für die Gartenbewässerung genutzt worden sind.

Die Anschlüsse ohne Wasserzähler sind Anschlüsse, bei denen der Zähler ausgebaut wurde. Dennoch sind diese Anschlüsse aber noch ans Trinkwassernetz angeschlossen. Über die damit verbundenen Risiken haben wir in der Vergangenheit bereits berichtet.

In der Sitzung des Verwaltungsrates am 25.11.2024 wurde das Thema im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2025 thematisiert und beschlossen, eine einheitliche Regelung für alle Bürger zu finden.

Die in der Tabelle aufgeführten Anschlüsse/ Zähler wurden zum großen Teil im Zuge des Wasserleitungsbaus auf Antrag in den einzelnen Ortsgemeinden auf die Gartengrundstücke gelegt und werden heute teils nicht mehr gebraucht.

Anhand der untenstehenden Situationsbeschreibungen wird dargestellt, was in Realität stattfindet bzw. stattfinden kann und welche Herausforderungen die Situation mit sich bringt:

Weitere Vorgehensweise:

In erster Linie wird eine genaue Übersicht über die tatsächlichen Situationen in jedem einzelnen Garten benötigt. Hierzu werden alle Eigentümer mit einem Gartenzähler angeschrieben und um eine Rückmeldung über ein Formblatt gebeten. Dies ist wichtig, um dann die beste Lösung für jedes einzelne Gebiet zu erstellen.

Die Bestandsaufnahme wird dem Verwaltungsrat in einer der folgenden Sitzungen mittels einer Präsentation zur Beratung über die weitere Vorgehensweise vorgestellt.

Anträge / Anregungen / persönliche Erklärungen:

Herr Becker erläutert die aktuelle Situation der Gartenzähler, die wie ein Hausanschluss behandelt werden und allein auf einem Grundstück eingebaut sind. Die geplante Abfrage bei allen betroffenen Bürgern soll bis zur Erstellung des Wirtschaftsplans 2026 abgeschlossen und analysiert werden, um einen Beschlussvorschlag für die weitere Vorgehensweise vorzubereiten.

In diesem Zusammenhang wird auch die Situation der Nebenzähler thematisiert, die auf privaten Grundstücken zusätzlich zum Hautzähler für die Bewässerung auf dem Grundstück beantragt und genehmigt werden können. Der Vorstandsvorsitzende Herr Kleinhans berichtet, dass der administrative Aufwand der Verwaltung, im Vergleich zum Nutzen für die Bürger, sehr hoch ist. Alle Bürger erhalten gemäß Satzung grundsätzlich einen Schmutzwasserabzug von 10 %. Die Mehrheit der genehmigten Nebenzähler erreicht diesen Prozentsatz gar nicht und hat durch die Bearbeitungsgebühr sogar einen Nachteil.

Deshalb befürworten die VG-Werke die Abschaffung der Nebenzähler. Nur die Zähler für Gewerbe mit Lebensmittelbezug, Weinbau und Viehhaltung sollen erhalten bleiben.

Es wird entschieden, dass für die kommende Sitzung eine Beschlussvorlage zur Abschaffung der Nebenzähler sowie die Anpassung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung zum 01.01.2026 vorbereitet wird.

TOP 2.2: Photovoltaikanlage Freibad Sprendlingen

Der Verwaltungsrat hatte in seiner Sitzung vom 25.11.2024 im Rahmen der Wirtschaftsplangenehmigung den Einbau einer Photovoltaikanlage im Freibad Sprendlingen beschlossen.

TOP 2.3: Einführungsstand Software KIS

Folgender Sachverhalt liegt dem Verwaltungsrat als Sitzungsvorlage vor:

In der Sitzung des Verwaltungsrates vom 14.03.2024 wurde die Einführung einer neuen Softwarelösung bei den Verbandsgemeindewerken Sprendlingen-Gensingen AöR beschlossen und vereinbart, dass der Verwaltungsrat über den weiteren Stand informiert wird.

TOP 2.4: Wasserversorgungssicherheit

Ein Ratsmitglied erkundigt sich, wie es um die Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung steht. Herr Becker berichtet, dass aufgrund der regenreichen Vormonate ausreichend Wasser im Brunnen vorhanden ist. Es wird vereinbart, dass in einer der nächsten Sitzungen zum Thema Brunnensituation berichtet wird.