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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 44/2022
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1. Bauvorhaben:

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern in verschiedenen Ortsgemeinden Rahmenvertrag Heckenschnitt 2022-2023

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen Telefon: 06701/201-608 Telefax: 06701/201-9608 E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Bauherr:

Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sowie die Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, Sprendlingen, Welgesheim und Zotzenheim

4. Auskunft erteilt:

Vergabestelle gem. Ziffer 2

5. Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Vergabenummer: 2022-00-079

6. Elektronisches Vergabeverfahren:

Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz,

https://rlp.vergabekommunal.de

7. Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen

8. Ort der Ausführung:

Gemeindegebiete der Ortsgemeinden Aspisheim, Badenheim, Gensingen, Grolsheim, Horrweiler, Sprendlingen, Welgesheim und Zotzenheim

9. Art und Umfang der Leistung:

Insgesamt ca. 22.000 Meter Rückschnitt von Hecken du Sträuchern

10. Aufteilung in Lose: nein

11. Ausführungsfristen:

Beginn: 01.10.2022

Ende: 28.02.2024

Option zur Verlängerung um 1 weiteres Jahr

12. Mehrere Hauptangebote:

Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.

13. Nebenangebote:

Nebenangebote sind zugelassen.

14. Anforderung der Vergabeunterlagen:

Kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

15. Schutzgebühr: keine

16. Angebotsfrist:

Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 20 abgegeben werden.

17. Sprache:

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

18. Zuschlagskriterien:

Siehe Vergabeunterlagen.

18.1. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen 2 Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

18.2 Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

19. Anschrift für die Abgabe der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

20. Angebotseröffnung:

08.11.2022, 11:20 Uhr VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen Vergabestelle, Besprechungsraum 1. OG Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.

21. Geforderte Sicherheiten: keine

22. wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:

Gemäß VOB/B

23. Nachweise zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. 3 Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

24. Ablauf der Bindefrist: 08.12.2022

25. Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kommunalaufsicht, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim

Sprendlingen, 21.10.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Sprendlingen-Gensingen
gez. Oliver Wernersbach, Erster Beigeordneter